Search

DE-102011082209-B4 - LEUCHTMITTEL UND VERWENDUNG

DE102011082209B4DE 102011082209 B4DE102011082209 B4DE 102011082209B4DE-102011082209-B4

Abstract

Leuchtmittel (1) mit einer Strahlungsaustrittsfläche (2), wobei das Leuchtmittel (1) umfasst: - ein Gehäuseteil (3) mit einer Aufnahme (9), - ein organisches optoelektronisches Bauelement (5), das in der Aufnahme (9) angeordnet ist, und - ein Deckteil (4), das mit dem Gehäuseteil (3) verbunden ist, wobei das organische optoelektronische Bauelement (5) zwischen dem Deckteil (4) und dem Gehäuseteil (3) gehaltert ist, wobei das Leuchtmittel (1) ein oder eine Mehrzahl von externen elektrischen Anschlussteilen (7, 8) aufweist, und wobei das organische optoelektronische Bauelement (5) eine Mehrzahl von elektrischen Kontakten (21, 22) der gleichen Polarität aufweist, wobei die Kontakte (21, 22) gleicher Polarität über einen Verbindungsleiter eines Leiterteils (20) mit dem gemeinsamen externen elektrischen Anschlussteil (7, 8) oder einem der Mehrzahl von externen elektrischen Anschlussteilen (7, 8) verbunden sind, wobei das Deckteil (4) in einem Strahlungsdurchtrittsbereich ausgespart ist und wobei das Gehäuseteil (3) in einem Bereich ausgespart ist, der mit dem Strahlungsdurchtrittsbereich überlappt.

Inventors

  • Sok Gek Beh
  • Shahrol Izzanni Abdul Manaf
  • Mardiana Binti Khalid
  • Kok Eng Ng
  • Boon Liang Yap
  • Karsten Diekmann
  • Britta Göötz
  • Steven Rossbach

Assignees

  • PICTIVA DISPLAYS INTERNATIONAL LIMITED

Dates

Publication Date
20260507
Application Date
20110906

Claims (12)

  1. Leuchtmittel (1) mit einer Strahlungsaustrittsfläche (2), wobei das Leuchtmittel (1) umfasst: - ein Gehäuseteil (3) mit einer Aufnahme (9), - ein organisches optoelektronisches Bauelement (5), das in der Aufnahme (9) angeordnet ist, und - ein Deckteil (4), das mit dem Gehäuseteil (3) verbunden ist, wobei das organische optoelektronische Bauelement (5) zwischen dem Deckteil (4) und dem Gehäuseteil (3) gehaltert ist, wobei das Leuchtmittel (1) ein oder eine Mehrzahl von externen elektrischen Anschlussteilen (7, 8) aufweist, und wobei das organische optoelektronische Bauelement (5) eine Mehrzahl von elektrischen Kontakten (21, 22) der gleichen Polarität aufweist, wobei die Kontakte (21, 22) gleicher Polarität über einen Verbindungsleiter eines Leiterteils (20) mit dem gemeinsamen externen elektrischen Anschlussteil (7, 8) oder einem der Mehrzahl von externen elektrischen Anschlussteilen (7, 8) verbunden sind, wobei das Deckteil (4) in einem Strahlungsdurchtrittsbereich ausgespart ist und wobei das Gehäuseteil (3) in einem Bereich ausgespart ist, der mit dem Strahlungsdurchtrittsbereich überlappt.
  2. Leuchtmittel (1) nach Anspruch 1 , das eine Höchstdicke von 8 mm oder weniger aufweist.
  3. Leuchtmittel (1) nach mindestens einem der vorherigen Ansprüche, bei dem das Deckteil (4) magnetisch ausgebildet ist und über magnetische Kräfte lösbar an dem Gehäuseteil (3) befestigt ist.
  4. Leuchtmittel (1) nach mindestens einem der vorherigen Ansprüche, bei dem das jeweilige externe elektrische Anschlussteil (7, 8) als Verbindungsteil für eine Klinkensteckverbindung ausgebildet ist.
  5. Leuchtmittel (1) nach mindestens einem der vorherigen Ansprüche, bei dem das Leuchtmittel (1) die Mehrzahl von externen elektrischen Anschlussteilen (7, 8) aufweist, und bei dem ein Anschlussteil der externen elektrischen Anschlussteile (7, 8) als männliches Verbindungsteil einer elektrischen Steckverbindung und ein anderes Anschlussteil der externen elektrischen Anschlussteile (7, 8) als weibliches Verbindungsteil einer elektrischen Steckverbindung ausgebildet ist.
  6. Leuchtmittel (1) nach mindestens einem der vorherigen Ansprüche, bei dem das Leuchtmittel (1) die Mehrzahl von externen elektrischen Anschlussteilen (7, 8) aufweist, und - wobei zwei externe elektrische Anschlussteile (7, 8) entlang einer sich durch beide externe elektrische Anschlussteile (7, 8) erstreckenden Achse ausgerichtet sind oder - wobei das Leuchtmittel (1) eine Haltevorrichtung (36) aufweist, und die Haltevorrichtung (36) und ein externes elektrisches Anschlussteil (7) des Leuchtmittels (1) entlang einer gemeinsamen Achse ausgerichtet sind, die sich durch die Haltevorrichtung (36) und das externe elektrische Anschlussteil (7) erstreckt.
  7. Leuchtmittel (1) nach mindestens einem der vorherigen Ansprüche, bei dem das Leiterteil (20) mit dem organischen optoelektronischen Bauelement (5) über eine anisotrop elektrisch leitfähige Schicht elektrisch leitend verbunden ist.
  8. Leuchtmittel (1) nach mindestens einem der vorherigen Ansprüche, bei dem das Leiterteil (20) eine flexible Leiterplatte ist.
  9. Leuchtmittel (1) nach einem der vorherigen Ansprüche, bei dem das jeweilige externe elektrische Anschlussteil (7, 8) mit dem Leiterteil (20) über ein Lot (32) elektrisch leitend verbunden ist.
  10. Leuchtmittel (1) nach mindestens einem der vorherigen Ansprüche, bei dem das Deckteil (4) ein Fixierelement (17) umfasst, das dazu ausgebildet und angeordnet ist, eines der externen elektrischen Anschlussteile (7, 8) gegen Bewegung relativ zum Gehäuseteil (3) zu sichern.
  11. Leuchtmittel (1) nach einem der vorherigen Ansprüche, bei dem das Deckteil (4) eines oder eine Mehrzahl von thermischen Kontaktelementen (16) aufweist, über die das Deckteil (4) thermisch leitend mit dem organischen optoelektronischen Bauelement (5) verbunden ist, wobei auf dem organischen optoelektronischen Bauelement (5) ein Wärmeleitelement (19) angeordnet und thermisch leitend mit dem organischen optoelektronischen Bauelement (5) verbunden ist, wobei dieses Wärmeleitelement (19) eine thermische Anschlussfläche (29) aufweist, die in Aufsicht auf die Strahlungsaustrittsfläche (2) gesehen neben der Strahlungsaustrittsfläche (2) angeordnet ist, und wobei die thermische Anschlussfläche (29) mit dem thermischen Kontaktelement (16) oder einem der Mehrzahl von thermischen Kontaktelementen (16) des Deckteils (4) thermisch leitend verbunden ist.
  12. Verwendung zumindest eines Verbindungsteiles für eine Klinkensteckverbindung als externes elektrisches Anschlussteil (7, 8) eines Leuchtmittels (1) nach mindestens einem der vorherigen Ansprüche mit einem organischen optoelektronischen Bauelement (5).

Description

Es werden ein Leuchtmittel und eine Verwendung eines Elements für ein Leuchtmittel angegeben. Leuchtmittel haben insbesondere im Rahmen der Allgemeinbeleuchtung eine große Bedeutung, zum Beispiel für die Bestückung von Leuchten, wie Lampen, mit einem Leuchtmittel als strahlungserzeugendem Element. Die Druckschrift DE 10 2010 014 307 A1 offenbart eine Beleuchtungseinrichtung. Die Druckschrift US 2010/0076527 A1 offenbart ein benutzerkonfigurierbares lichtemittierendes Mosaikgerät. Die Druckschrift DE 20 2010 008 324 A1 offenbart eine organische Leuchtvorrichtung und Beleuchtungsvorrichtung. Die Druckschrift DE 10 2010 038 252 A1 offenbart eine Fassung für eine Leuchte mit OLED-Leuchtmittel. Eine zu lösende Aufgabe besteht darin, ein neues Leuchtmittel, insbesondere ein verbessertes Leuchtmittel, anzugeben. Weiterhin soll ein Element für ein Leuchtmittel angegeben werden, welches bei der Anwendung in dem Leuchtmittel besondere Vorteile bietet. Diese Aufgaben werden unter anderem durch die Gegenstände der unabhängigen Patentansprüche gelöst. Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche. Die vorliegende Offenbarung enthält, abgesehen von den beanspruchten Lehren, gegebenenfalls noch weitere Lehren, die auch eine der oben genannten Aufgaben lösen. Die vorliegende Offenbarung ist demnach nicht als auf die Anspruchsgegenstände beschränkt anzusehen. Es wird ein Leuchtmittel mit einer Strahlungsaustrittsfläche angegeben. Im Leuchtmittel erzeugte, vorzugsweise sichtbare, Strahlung kann das Leuchtmittel durch die Strahlungsaustrittsfläche verlassen. Das Leuchtmittel weist ein Gehäuseteil auf. Das Gehäuseteil weist eine Aufnahme auf. In der Aufnahme kann ein strahlungserzeugendes Element für das Leuchtmittel angeordnet werden. Die Aufnahme kann, insbesondere umlaufend, berandet sein. Mit Vorteil kann das Gehäuseteil innen liegende Elemente des Leuchtmittels, wie etwa elektrische Kontakte des strahlungserzeugenden Elements, vor schädlichen äußeren Einflüssen schützen. Das Gehäuseteil kann zumindest einen Teil der Außenfläche des Leuchtmittels bilden. Das Leuchtmittel weist ein Deckteil auf. Das Deckteil ist mit dem Gehäuseteil, beispielsweise lösbar oder unlösbar, verbunden. Das Deckteil kann zumindest einen Teil der Außenfläche des Leuchtmittels bilden. Das Leuchtmittel weist ein strahlungsemittierendes oder optoelektronisches Bauelement auf, das zweckmäßigerweise zur Erzeugung von Strahlung geeignet ist. Das Bauelement kann gemäß einer Kachel geformt sein. Das Bauelement ist ein organisches Bauelement, wie beispielsweise eine organische Lumineszenzdiode (OLED). Das organische Bauelement weist vorzugsweise organisches Funktionsmaterial auf, das bei entsprechender Versorgung mit elektrischer Leistung elektromagnetische Strahlung, vorzugsweise im sichtbaren Spektralbereich, erzeugt. Das Bauelement kann eine Strahlungsaustrittsfläche aufweisen. Diese kann die Strahlungsaustrittsfläche des Leuchtmittels bilden. Die Strahlungsaustrittsfläche des Bauelements kann also eine Außenfläche des Leuchtmittels bilden. Das Bauelement ist in der Aufnahme des Gehäuseteils angeordnet. Das Bauelement kann in die Aufnahme eingelegt sein. Die Aufnahme des Gehäuseteils kann gemäß dem Bauelement geformt sein. Die Aufnahme kann derart geformt sein, dass, bei in der Aufnahme angeordnetem Bauelement, eine Relativbewegung, insbesondere eine relative Rotation, zwischen Gehäuseteil und Bauelement begrenzt oder verhindert ist. Dies kann durch geeignete Formgebung der Aufnahme in Abstimmung mit der Formgebung des Bauelements, beispielsweise durch entsprechende Kanten in einem die Aufnahme begrenzenden Rand, verwirklicht werden. Das Bauelement ist zwischen dem Deckteil und dem Gehäuseteil gehaltert. Wenn das Deckteil mit dem Gehäuseteil verbunden ist, kann zwischen dem Deckteil und dem Gehäuseteil ein Halteraum ausgebildet sein, in dem ein Teil des Bauelements angeordnet sein kann. Beispielsweise kann zwischen dem Gehäuseteil und dem Deckteil eine Haltenut als Halteraum ausgebildet sein. Der Halteraum kann umlaufend über den ganzen Umfang des Bauelements verlaufen. Ist das Deckteil lösbar mit dem Gehäuseteil verbunden, so kann das Deckteil vom Gehäuseteil entfernt und das Bauelement gegebenenfalls aus dem Gehäuseteil entnommen werden. Ein defektes Bauelement kann so auf einfache Weise ersetzt werden. Das Deckteil kann elektrische und/oder mechanische Elemente, wie Befestigungen oder elektrische Leitungen, des Leuchtmittels, die in der Aufnahme freiliegen würden, abdecken. Die abgedeckten Elemente sind so vor schädlichen äußeren Einflüssen, etwa mechanischen Belastungen geschützt. Zudem sind elektrische und mechanische Elemente oft ästhetisch wenig ansprechend. Das Deckteil erhöht so den ästhetischen Wert des Leuchtmittels. Das Deckteil kann bis auf die Strahlungsaustrittfläche des Bauelements die gesamte Aufnahme und vorzugsweise auch einen erhaben um die Aufnahme verlaufenden Rand des Gehäuseteils überdecken. Das Dec