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DE-102014112953-B4 - Verfahren zur Haltbarkeitsuntersuchung bei Verpackungen

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Abstract

Verfahren zur Haltbarkeitsuntersuchung von Lebensmitteln (50.4) in Verpackungen (50), dadurch gekennzeichnet, dass die folgenden Schritte durchgeführt werden: a) Erstellen zumindest einer Referenzmessung mit: a1) einer direkten und indirekten Probenmessung RMd,i zum Zeitpunkt Tx, wobei die direkte Probenmessung des Lebensmittels (50.4) durch Zerstörung der Verpackung (50) stattfindet, wobei die indirekte Probenmessung des Lebensmittels (50.4) durch eine zerstörungsfreie Untersuchung der Verpackung (50) stattfindet, a2) Wiederholung der direkten und indirekten Probenmessung RMd,i in vordefinierten Zeitabständen Δt a3) Speicherung der Referenzmessergebnisse RMd,i der Probenmessungen b) Erstellen einer Vergleichsmessung mit: b1) zumindest einer indirekten Probenmessung Mi zum Zeitpunkt Tx b2) Vergleich des indirekten Messergebnisses Mi mit dem entsprechenden Referenzmessergebnis RMi vom Vergleichszeitpunkt Tx b3) Durchführung von zumindest einer direkten Probenmessung Md zum Zeitpunkt Tx bei einer überschrittenen Abweichung des Vergleichsergebnisses aus Schritt b2) b4) Wiederholung der indirekten Probenmessung Mi in vordefinierten Zeitabständen Δt b5) Speicherung der Messergebnisse Md,i der Probenmessungen

Inventors

  • Johann Angres

Assignees

  • Steinfurth Mess-Systeme GmbH

Dates

Publication Date
20260507
Application Date
20140909
Priority Date
20130910

Claims (19)

  1. Verfahren zur Haltbarkeitsuntersuchung von Lebensmitteln (50.4) in Verpackungen (50), dadurch gekennzeichnet , dass die folgenden Schritte durchgeführt werden: a) Erstellen zumindest einer Referenzmessung mit: a1) einer direkten und indirekten Probenmessung RMd,i zum Zeitpunkt Tx, wobei die direkte Probenmessung des Lebensmittels (50.4) durch Zerstörung der Verpackung (50) stattfindet, wobei die indirekte Probenmessung des Lebensmittels (50.4) durch eine zerstörungsfreie Untersuchung der Verpackung (50) stattfindet, a2) Wiederholung der direkten und indirekten Probenmessung RMd,i in vordefinierten Zeitabständen Δt a3) Speicherung der Referenzmessergebnisse RMd,i der Probenmessungen b) Erstellen einer Vergleichsmessung mit: b1) zumindest einer indirekten Probenmessung Mi zum Zeitpunkt Tx b2) Vergleich des indirekten Messergebnisses Mi mit dem entsprechenden Referenzmessergebnis RMi vom Vergleichszeitpunkt Tx b3) Durchführung von zumindest einer direkten Probenmessung Md zum Zeitpunkt Tx bei einer überschrittenen Abweichung des Vergleichsergebnisses aus Schritt b2) b4) Wiederholung der indirekten Probenmessung Mi in vordefinierten Zeitabständen Δt b5) Speicherung der Messergebnisse Md,i der Probenmessungen
  2. Verfahren nach Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet , dass die direkte Probenmessung des Lebensmittels (50.4) durch Zerstörung der Verpackung (50) stattfindet, wobei insbesondere die Verpackung (50) angestochen wird, um wenigstens einen Messsensor (11.2) in die Verpackung (50) einzuführen, um zumindest eine physikalische, chemische und/oder biologische Eigenschaft des Lebensmittels (50.4) zu messen.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2 , dadurch gekennzeichnet , dass die indirekte Probenmessung des Lebensmittels (50.4) stattfindet, bei der eine zerstörungsfreie Untersuchung vorgenommen wird und die Verpackung (50) unversehrt bleibt, wobei insbesondere physikalische, chemische und/oder biologische Eigenschaften des Lebensmittels (50.4) vorzugsweise kontaktlos durch die Verpackung (50) gemessen werden.
  4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass bei der Probenmessung zumindest die Temperatur oder der Druck gemessen wird.
  5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass ein CO 2 -Gehalt in der Verpackung (50) aus den Messwerten RMd,i/Md,i der Temperatur und des Druckes insbesondere über eine Berechnungsfunktion ermittelt wird.
  6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass in einem Schritt: o1) vor einer Probenmessung die Verpackung (50) mit dem Lebensmittel (50.4) zumindest geschüttelt oder auf eine vordefinierte Temperatur gebracht wird, um einen Gleichgewichtszustand zu erreichen.
  7. Verfahren nach Anspruch 6 , dadurch gekennzeichnet , dass simultan zu Schritt o1) zumindest Schritt a1) oder b1) durchführbar ist.
  8. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass in einem Schritt: o2) vor zumindest einer Probenmessung wenigstens eine geometrische Eigenschaft der Verpackung (50) messtechnisch erfasst wird.
  9. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass an derselben Verpackung (50) zunächst die indirekte und dann die direkte Probenmessung zum Zeitpunkt Tx durchgeführt wird.
  10. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass die indirekte Probenmessung des Lebensmittels (50.4) durch zumindest eine optische Messung durch die Verpackung (50) stattfindet.
  11. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass es sich bei dem Lebensmittel (50.4) um ein Getränk, insbesondere CO 2 haltiges Getränk handelt.
  12. Vorrichtung (10) zur Haltbarkeitsuntersuchung von Lebensmitteln (50.4) in Verpackungen (50) zur Durchführung eines Verfahrens nach einem der vorhergehenden Ansprüche, umfassend: - eine mechanische Aufnahme (12) für die Verpackung (50) - einen Messkopf (11) mit einem Anstechmittel (11.1) und zumindest einem MessSensor (11.2) für die direkte Messung - eine Lichtquelle (16), insbesondere in Form eines Lasers, und einen optischen Sensor (17) für die indirekte Messung und - eine Auswerteeinheit (14).
  13. Vorrichtung (10) nach Anspruch 12 , dadurch gekennzeichnet , dass die mechanische Aufnahme (12) für die Verpackung (50) gleichzeitig mit einem Dreh- und/oder Schwenkmechanismus (13) ausgestaltet ist.
  14. Vorrichtung (10) nach einem der Ansprüche 12 oder 13 , dadurch gekennzeichnet , dass die direkte Messung mit zumindest einem Sensor (11.2) in der Verpackung (50) realisierbar ist.
  15. Vorrichtung (10) nach einem der Ansprüche 12 bis 14 , dadurch gekennzeichnet , dass zumindest in dem Messkopf (11) zumindest einer der nachfolgenden Sensoren (11.2) vorhanden ist: Temperatursensor, Drucksensor, optischer Sensor, Gewichtssensor, Feuchtigkeitssensor, Piezosensor, kapazitiver und/oder induktiver Sensor.
  16. Vorrichtung (10) nach einem der Ansprüche 12 bis 15 , dadurch gekennzeichnet , dass das ausgestrahlte Licht (18) durch den optischen Sensor (17) messtechnisch erfassbar ist.
  17. Vorrichtung (10) nach einem der Ansprüche 12 bis 16 , dadurch gekennzeichnet , dass wenigstens eine Temperiereinheit zum Temperieren der Verpackung (50) mit dem Lebensmittel (50.4) vorhanden ist.
  18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 17 , dadurch gekennzeichnet , dass die Verpackung (50) zumindest teilweise optisch durchsichtig ausgestaltet ist oder zumindest ein optisch durchsichtiges Messfenster aufweist.
  19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 18 , dadurch gekennzeichnet , dass die Verpackung (50) das Lebensmittel (50.4) druckdicht aufnimmt und umschließt, wobei insbesondere die Verpackung (50) als Flasche (50.2) oder Flüssigkeitsbehälter ausgestaltet ist.

Description

Die vorliegende Erfindung ist auf ein Verfahren zur Haltbarkeitsuntersuchung von Lebensmitteln in Verpackung gemäß des Oberbegriffes von Anspruch 1 gerichtet. Des Weiteren betrifft die vorliegende Erfindung auch eine Vorrichtung zur Haltbarkeitsuntersuchung von Lebensmitteln in Verpackungen gemäß des Oberbegriffes von Anspruch 12. Dabei kann eine derartige Vorrichtung eine mechanische Aufnahme für die Verpackung und ein Meßkopf sowie eine Auswerteeinheit aufweisen. Aus dem Stand der Technik sind diverse Verfahren zur Haltbarkeitsuntersuchung von Lebensmitteln in Verpackungen bekannt. Derartige Verfahren betreffen z. B. jede Form von Getränken sowie Milchprodukte, in Form von Käse, Joghurt sowie Fleischwaren, Süßigkeiten, Gewürze und dergleichen. Dabei gibt das Mindesthaltbarkeitsdatum (kurz MHD genannt) von den Lebensmittelherstellern zu ihren Lebensmitteln an, bis zu welchem Termin das Lebensmittel bei sachgerechter Aufbewahrung (insbesondere Einhaltung der im Zusammenhang mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum genannten Lagertemperatur) auf jeden Fall ohne wesentliche Geschmacks- und Qualitätseinbußen sowie gesundheitliches Risiko zu konsumieren ist. Bei dem Mindesthaltbarkeitsdatum handelt es sich nicht um ein Verfallsdatum, da i. d. R. die Lebensmittel auch nach dem angegebenen Mindesthaltbarkeitsdatum, noch verzehrfähig sind. Die Lebensmittelhersteller verwahren von jeder Herstellungsserie von Lebensmittel Proben auf, anhand derer sie die Qualität der Serie von Lebensmittelprodukte nachweisen können, um somit möglichen Regressforderungen von Konsumenten rechtlich sicher im Gegenbeweis begegnen zu können. Außerdem werden hier die einzelnen Proben von Lebensmitteln aus einer Serie zu vorgegebenen Zeitpunkten auf ihre Qualität hin überprüft. Sollte dabei das Ergebnis - gegen alle Erwartungen - negativ ausfallen, so kann der Lebensmittelhersteller sofort die gesamte Serie durch z. B. einen öffentlichen Aufruf aus dem Verkehr ziehen. Da jedoch i. d. R. bei der entsprechenden Probenmessung die Qualität ausreichend ist, reicht es, wenn der Lebensmittelhersteller die Ergebnisse schriftlich dokumentiert und aufbewahrt. Die bereits untersuchten Proben von Lebensmitteln sind jedoch i. d. R. nach der Untersuchung unbrauchbar, da die Verpackung geöffnet worden sind und somit Luft an die Lebensmittel gelangen konnte. Außerdem wird i. d. R. durch die Untersuchung auch die Aufbewahrungstemperatur verändert, was ebenfalls nicht gewünscht ist und sich auf das Lebensmittel negativ auswirken kann. Aus diesem Grund muss der Lebensmittelhersteller entsprechend viele Proben von Lebensmitteln aufbewahren, um zu den jeweiligen Zeitpunkten eine zerstörende Probemessung vornehmen zu können. Hierdurch ist es notwendig, dass der Lebensmittelhersteller entsprechend viele Proben aus einer Serie von Lebensmitteln für spätere Untersuchungen bevorraten muss. Will z. B. der Lebensmittelhersteller über die gesamte Zeit der Mindesthaltbarkeitsdauer einer Serie von Lebensmittelprodukten den Qualitätsnachweis führen, muss er z. B. bei x unterschiedlichen Zeiträumen je m-Proben untersuchen, so benötigt er insgesamt x * m-Proben (Produkt von x und m = nges-Proben), die er aus einer Serie zurückhalten und aufbewahren muss. Üblicherweise werden zu einem Zeitpunkt mindestens zwei oder drei Proben (m = 2 oder 3) untersucht, um eine statistische Sicherheit zu erlangen. Somit ist der Aufbewahrungs- und Bevorratungsbedarf sowie die dadurch entstehenden Verluste bei der Lebensmittelproduktion sehr groß. Bei Lebensmitteln in Form von Getränken hat sich herausgestellt, dass der vorhandene Druck in der Flasche sowie das Material der Flasche, beispielsweise Glas, Porzellan oder PET maßgeblich für die Qualität und Geschmack der Getränke ist. In der Schrift US 6 964 191 B1 wird eine Vorrichtung und ein Verfahren zur Messung der Durchlässigkeit von Verpackungen und der Sorption von durchlässigen Stoffen über einen Sensor in einer Messkammer offenbart. In der Schrift US 5 473 161 A1 wird ein Verfahren zur Messung des Karbonatisierungsverlustes in Getränkeflaschen über Infrarot-Absorptionsspektroskopie gezeigt. Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es somit die zuvor beschriebenen Nachteile aus dem Stand der Technik zu überwinden. Insbesondere ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung ein Verfahren zur Haltbarkeitsuntersuchung von Lebensmitteln in Verpackungen bereitzustellen, welches kostengünstig durchzuführen ist und bei dem die Gesamtanzahl (nges= x * m) der zu bevorratenden Lebensmittel einer Serie möglichst reduziert ist. Ebenfalls ist es eine zusätzliche Aufgabe der vorliegenden Erfindung auch eine Vorrichtung zur Haltbarkeitsuntersuchung von Lebensmitteln in Verpackungen bereitzustellen, mit deren Hilfe die Nachteile aus dem Stand der Technik zumindest teilweise überwunden werden. Die vorliegende Aufgabe wird durch ein erfindungsgemäßes Verfahren zu Haltbarkeitsuntersuchung von Lebensmitteln in Verpackungen mit den Merkmalen des Anspruches 1, insbesondere