DE-102016210054-B4 - RAUCHGAS-FILTERANLAGE
Abstract
Rauchgas-Filteranlage umfassend ein Filtergehäuse (21) mit Seitenwänden (22), die einen Innenraum (23) definieren, und zumindest ein Filterelement (24), das in dem Innenraum (23) des Filtergehäuses (21) angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Kapillarelement (42) zwischen den Seitenwänden (22) und dem zumindest einen Filterelement (24) vorhanden ist.
Inventors
- Adolf Frick
- Arnold Frick
Assignees
- Arnold Frick
Dates
- Publication Date
- 20260507
- Application Date
- 20160608
- Priority Date
- 20150612
Claims (5)
- Rauchgas-Filteranlage umfassend ein Filtergehäuse (21) mit Seitenwänden (22), die einen Innenraum (23) definieren, und zumindest ein Filterelement (24), das in dem Innenraum (23) des Filtergehäuses (21) angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet , dass zumindest ein Kapillarelement (42) zwischen den Seitenwänden (22) und dem zumindest einen Filterelement (24) vorhanden ist.
- Rauchgas-Filteranlage nach Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet , dass die Kapillarität des zumindest einen Kapillarelementes (42) mehr als 50 Vol.-%, vorteilhaft mehr als 60 Vol.-%, beträgt.
- Rauchgas-Filteranlage nach Anspruch 1 oder 2 , dadurch gekennzeichnet , dass das zumindest eine Kapillarelement (42) plattenförmig ausgebildet ist und eine Länge (L), eine Breite (B), die kleiner oder gleich der Länge (L) ist, sowie eine Dicke (D) aufweist.
- Rauchgas-Filteranlage nach Anspruch 3 , dadurch gekennzeichnet , dass die Dicke (D) dem 0.05-fachen bis 0.13-fachen, vorteilhaft dem 0.08-fachen bis 0.11-fachen, der Breite (B) entspricht.
- Rauchgas-Filteranlage einem der Ansprüche 1 bis 4 , dadurch gekennzeichnet , dass die Isolation (41) zumindest teilweise aus Kalzium-Silikat gefertigt ist.
Description
Die Erfindung betrifft eine Rauchgas-Filteranlage, nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Um zu verhindern, dass bei der Verbrennung anfallender Feinstaub in grossen Mengen in die Umgebung gelangt, werden Rauchgas-Filteranlagen vorgesehen. Aus der GB 650852 A ist eine Rauchgas-Filteranlage bekannt, die ein Filtergehäuse mit Seitenwänden, die einen Innenraum definieren, und ein Filterelement umfasst, das in dem Innenraum des Filtergehäuses angeordnet ist. Das Verbrennungsmaterial, z. B. Holzabfälle oder Holzschnitzel, weist oftmals einen hohen Wasseranteil auf, so dass in dem bei der Verbrennung anfallenden Rauchgas ebenfalls ein hoher Wasseranteil vorhanden ist. Die Rauchgas-Filteranlage zur Filterung des Rauchgases steht üblicherweise ausserhalb eines Gebäudes und ist somit den örtlich vorhandenen Temperaturen ausgesetzt, insbesondere auch im Winter. Weist die Rauchgas-Filteranlage eine Temperatur von unter 60° Celsius auf, kondensiert das im Rauchgas befindliche Wasser und schlägt sich an der Innenseite der Seitenwände nieder. Dieses niedergeschlagene Wasser bindet sich im Innenraum befindlichen Feinstaub und härtet diesen beim nächsten Trocknungsvorgang aus. Der ausgehärtete Feinstaub verschliesst zumindest bereichsweise das Filterelement und lässt sich aus dem Filtergehäuse - wenn überhaupt - nur schwierig entfernen. Um Kondensation in Rauchgas-Filteranlagen zu verhindern, ist es bekannt, die Rauchgas-Filteranlage mittels einer Heizeinrichtung zu beheizen, so dass die Temperatur in der Rauchgas-Filteranlage nie unter 60° Celsius fällt. Nachteilig an dieser bekannten Lösung ist, dass die Beheizung zusätzliche Energie benötigt und insbesondere im Winter der Energiebedarf enorm hoch ist, um die Temperatur der Rauchgas-Filteranlage auf dem gewünschten Niveau zu halten. Ein Absinken der Temperatur in der Rauchgas-Filteranlage und somit das Erfordernis, die Rauchgas-Filteranlage zu beheizen, tritt teilweise bereits bei kurzen Unterbrüchen des Verbrennungsvorgangs auf. Ein Absinken der Temperatur kann beispielsweise auch auftreten, wenn der Verbrennungsofen unter Teillast betrieben wird. Um den Heizbedarf für Rauchgas-Filteranlagen zur Verhinderung der Kondensation zu reduzieren, werden bekannte Rauchgas-Filteranlagen auch mit einer Aussenisolation versehen, welche das Filtergehäuse der Rauchgas-Filteranlage zumeist vollständig umgibt. Nachteilig an dieser bekannten Lösung ist, dass die Innenseite des Filtergehäuses weiterhin derart abkühlen kann, dass Kondensation im Filtergehäuse auftritt und somit die Rauchgas-Filteranlage immer noch separat beheizbar sein muss. Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es somit, eine Rauchgas-Filteranlage zu schaffen, welche die vorgenannten Nachteile nicht aufweist und insbesondere keinen oder nur einen geringen Bedarf an separat zu geführter Heizenergie im Vergleich zu den bereits bekannten Rauchgas-Filteranlagen erfordert. Die Aufgabe wird durch die Merkmale des unabhängigen Anspruchs gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen sind in den Figuren und in den abhängigen Patentansprüchen dargelegt. Gemäss der Erfindung ist zumindest ein Kapillarelement zwischen den Seitenwänden und dem zumindest einen Filterelement vorhanden. Das zumindest eine Kapillarelement nimmt etwaig im Rauchgas befindlichen Wasserdampf, befindliches Wasser oder auftretendes Kondenswasser auf. Bei zunehmender Temperatur verdampft das in dem zumindest einen Kapillarelement befindliche Wasser wieder und wird vom aus der Rauchgas-Filteranlage austretenden Rauchgas abgeführt. Das zumindest eine Kapillarelement ist vorteilhaft direkt oder mit einem Luftspalt innenseitig, d. h. dem Innenraum zugewandt, an den Seitenwänden angeordnet. Die mit dem zumindest einen Kapillarelement geschaffene Isolation verlängert den Zeitraum, bis sich die Seitenwände des Filtergehäuses, die zumeist aus Stahl gefertigt sind, derart abkühlen, dass sich Kondensat im Filtergehäuse bilden kann. Auch bei einem Betrieb des Verbrennungsofens unter Teillast oder wenn dieser für einen kurzen Zeitraum heruntergefahren wird, reduziert die innenliegende Isolation eine Kondensierung von im Filtergehäuse befindlichen Wasserdampf. Zudem verringert sich bei jeder Startphase des Verbrennungsofens die Gefahr, dass sich Kondensat bildet. Die Situationen in denen die Rauchgas-Filteranlage mit einer separaten Heizeinrichtung auf eine Temperatur von 60° Celsius gebracht werden muss, reduzieren sich massgeblich gegenüber den aus dem Stand der Technik bekannten Ausführungen. Wenn die Rauchgas-Filteranlage mit einer separaten Heizeinrichtung aufgeheizt werden muss, werden die erforderlichen Temperaturen infolge des innenseitig des Filtergehäuses angeordneten zumindest einen Kapillarelement schnell erreicht, womit der Energiebedarf zum etwaigen Aufheizen der Rauchgas-Filteranlage gegenüber den bisherigen Lösungen sehr viel geringer ist. Weist die Rauchgas-Filteranlage eine Restwärmenutzung beziehungsweise eine Restwärmerückgewinnungseinrichtung auf, wird durch d