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DE-102016223378-B4 - Deckengebundene Dunstabzugshaube

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Abstract

Deckengebundene Dunstabzugshaube (101), die ein Gehäuse (102, 201, 303), einen Innenrahmen (104, 202, 304) mit Luftdurchlassöffnung, mindestens ein Filterelement (107, 205) und eine Prallplatte (108, 301) umfasst, wobei an dem Innenrahmen (104, 202, 304) mindestens ein Befestigungsbereich für das Filterelement (107, 205) vorgesehen ist, wobei die Prallplatte (108, 301) vor dem Filterelement (107, 205) angeordnet ist und dadurch gekennzeichnet ist, dass der Innenrahmen (104, 202, 304) mindestens eine Befestigungsschiene (111) mit mindestens einem Verbindungsbereich zum lösbaren Verbinden mit dem Gehäuse (102, 201, 303) aufweist.

Inventors

  • Vadim Leicht
  • Tobias Kühn
  • Andreas Thumm

Assignees

  • BSH Hausgeräte GmbH

Dates

Publication Date
20260507
Application Date
20161125

Claims (11)

  1. Deckengebundene Dunstabzugshaube (101), die ein Gehäuse (102, 201, 303), einen Innenrahmen (104, 202, 304) mit Luftdurchlassöffnung, mindestens ein Filterelement (107, 205) und eine Prallplatte (108, 301) umfasst, wobei an dem Innenrahmen (104, 202, 304) mindestens ein Befestigungsbereich für das Filterelement (107, 205) vorgesehen ist, wobei die Prallplatte (108, 301) vor dem Filterelement (107, 205) angeordnet ist und dadurch gekennzeichnet ist, dass der Innenrahmen (104, 202, 304) mindestens eine Befestigungsschiene (111) mit mindestens einem Verbindungsbereich zum lösbaren Verbinden mit dem Gehäuse (102, 201, 303) aufweist.
  2. Deckengebundene Dunstabzugshaube (101) nach Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet , dass der Befestigungsbereich für das Filterelement (107, 205) am Rand der in dem Innenrahmen (104, 202, 304) vorgesehenen Luftdurchlassöffnung angeordnet ist.
  3. Deckengebundene Dunstabzugshaube (101) nach Anspruch 2 , dadurch gekennzeichnet , dass in dem Befestigungsbereich eine Klemmlasche zum Einklemmen eines Teils des Filterelements (107, 205) vorgesehen ist.
  4. Deckengebundene Dunstabzugshaube (101) nach Anspruch 2 , dadurch gekennzeichnet , dass in dem Befestigungsbereich eine Greiflasche zum Eingreifen in eine Aussparung an dem Filterelement (107, 205) vorgesehen ist.
  5. Deckengebundene Dunstabzugshaube (101) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass die Befestigungsschiene (111) ein U-Profil aufweist und die Verbindungsbereiche an einem der Schenkel des U-Profils vorgesehen sind.
  6. Deckengebundene Dunstabzugshaube (101) nach Anspruch 5 , dadurch gekennzeichnet , dass einer der Schenkel des U-Profils als Stützwand dient.
  7. Deckengebundene Dunstabzugshaube (101) nach einem der Ansprüche 5 oder 6 , dadurch gekennzeichnet , dass jeweils eine Befestigungsschiene (111) am längsseitigen Rand der Luftdurchlassöffnung angeordnet ist und der Innenrahmen (104, 202, 304) über den unteren Schenkel der Befestigungsschienen (111) mit dem Gehäuse (102, 201, 303) verbindbar ist.
  8. Deckengebundene Dunstabzugshaube (101) nach Anspruch 7 , dadurch gekennzeichnet , dass jeweils ein Stützwinkel (106, 206) am breitseitigen Rand der Luftdurchlassöffnung angeordnet ist, welcher über einen unteren Schenkel mit dem Gehäuse (102, 201, 303) verbindbar ist und über einen oberen Schenkel den Innenrahmen (104, 202, 304) abstützt.
  9. Deckengebundene Dunstabzugshaube (101) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass Luftleitbleche (112) zur besseren Luftleitung zu der Luftdurchlassöffnung zumindest teilweise in äußeren Bereichen des Innenrahmens (104, 202, 304) wannenförmig angeordnet sind.
  10. Deckengebundene Dunstabzugshaube (101) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass die Prallplatte (108, 301) aufklappbar über mindestens zwei Scharniere (103, 302) an dem Gehäuse (102, 201, 303) befestigt ist, und in einem montierten Zustand die Scharniere (103, 302) über Ausschnitte (110, 204) in dem Innenrahmen (104, 202, 304) durchtauchen.
  11. Deckengebundene Dunstabzugshaube (101) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass in dem Innenrahmen (104, 202, 304) Ausschnitte vorgesehen sind, in die Beleuchtungselemente (203) einsetzbar sind.

Description

Die Erfindung betrifft eine deckengebundene Dunstabzugshaube nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1. Als deckengebundene Dunstabzugshaube wird eine Dunstabzugshaube bezeichnet, die an oder in der Raumdecke montiert wird. Die Dunstabzugshaube kann daher auch als Ceiling Hood bezeichnet werden. Die Dunstabzugshaube stellt beispielsweise einen Deckenlüfter, eine Inselesse oder eine an der Decke zu montierende Wandesse dar. Dunstabzugshauben zum Absaugen und Filtern von feuchten oder fetthaltigen Küchendünsten, auch Wrasen genannt, über Kochfeldern und Herden sind in verschiedenen Bauformen bekannt. Die Erfindung bezieht sich auf eine deckengebundene Dunstabzugshaube. Diese sind üblicherweise an oder in der Raumdecke montiert und weisen vor dem eigentlichen Fettfilter eine sogenannte Prallplatte auf. Diese deckt die Ansaugöffnung weitestgehend ab. Die Prallplatte wird in einem definierten, ausreichend großen Abstand von dem Fettfilter vorgesehen. Das Einsaugen des Wrasen erfolgt über einen an dem Rand der Prallplatte gebildeten Spalt zwischen der Prallplatte und dem Dunstabzugsgehäuse. In dem Dunstabzugsgehäuse befindet sich in der Regel eine Luftfördereinrichtung zum Absaugen des Wrasen über die Absaugöffnung. Zwischen Prallplatte und Dunstabzugsgehäuse ist üblicherweise ein Innenrahmen vorgesehen. Der Innenrahmen trägt zur Stabilität des Gesamtaufbaus bei und deckt das Innenleben des Dunstabzugsgehäuses, wie beispielsweise die Luftfördereinrichtung, die Verkabelung oder die Elektronikeinheit, nach außen ab. Da der abgesaugte Wrasen somit regelmäßig über die Außenseite des Innenrahmens geführt wird, verschmutzt diese im Betrieb der Dunstabzugshaube. Weitere Dunstabzugshauben sind in den Dokumenten DE 10 2009 028 808 A1, DE 10 2009 028 807 A1 und DE 10 2009 059 836 A1 offenbart. Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine deckengebundene Dunstabzugshaube zu finden, bei der insbesondere der Innenrahmen für den Benutzer leicht zu reinigen ist. Die Aufgabe wird gelöst durch eine deckengebundene Dunstabzugshaube mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den abhängigen Patentansprüchen angegeben. Die Erfindung geht aus von einer deckengebundenen Dunstabzugshaube, die ein Gehäuse, einen Innenrahmen mit Luftdurchlassöffnung, mindestens ein Filterelement und eine Prallplatte umfasst. Erfindungsgemäß weist der Innenrahmen mindestens eine Befestigungsschiene mit mindestens einem Verbindungsbereich zum lösbaren Verbinden mit dem Gehäuse auf. Zudem ist an dem Innenrahmen mindestens ein Befestigungsbereich für ein Filterelement vorgesehen. Die Befestigungsschiene ist im montierten Zustand im Innenraum des Gehäuses angeordnet. Über die Befestigungsschiene wird der Innenrahmen mit dem Gehäuse verbunden. Somit befinden sich auf der Außenseite des Innenrahmens keine Verbindungselemente, wie beispielsweise Schrauben oder Nieten. Dies führt zu einer weitestgehend glatten und leicht zu reinigenden Oberfläche der Außenseite des Innenrahmens. Gemäß einer Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung ist jeweils eine Befestigungsschiene am längsseitigen Rand der Luftdurchlassöffnung angeordnet und der Innenrahmen ist über den unteren Schenkel der Befestigungsschienen mit dem Gehäuse verbindbar. Die Befestigungsschiene ist dabei stoff-, form- oder kraftschlüssig mit dem Innenrahmen verbunden. Unter längsseitig sollen die längeren Seiten einer rechteckförmigen Luftdurchlassöffnung verstanden werden. Entsprechend sind unter breitseitig die kürzeren Seiten einer rechteckförmigen Luftdurchlassöffnung zu verstehen. Es liegt im Ermessen des Fachmannes die Befestigungsschienen alternativ oder zusätzlich breitseitig anzuordnen. Vorteilhaft ist die Befestigungsschiene derart mit dem Innenrahmen verbunden, dass an der Außenseite des Innenrahmens eine glatte Oberfläche erhalten bleibt. Besonders vorteilhaft sind Innenrahmen und Befestigungsschiene einteilig ausgestaltet. Über die Befestigungsschiene ist der Innenrahmen stoff-, form- oder kraftschlüssig mit dem Gehäuse verbindbar. Besonders vorteilhaft ist die Befestigungsschiene lösbar mit dem Gehäuse verbindbar, beispielsweise mittels einer Schraub- oder Klemmverbindung. Gemäß einer Weiterentwicklung der vorliegenden Erfindung ist jeweils ein Stützwinkel am breitseitigen Rand der Luftdurchlassöffnung angeordnet, welcher über einen unteren Schenkel mit dem Gehäuse verbindbar ist und über einen oberen Schenkel den Innenrahmen abstützt. Besonders vorteilhaft sind die Befestigungsschienen und Stützwinkel umlaufend über den gesamten Rand der Luftdurchlassöffnung ausgeführt, so dass in vorteilhafter Weise der Innenraum des Gehäuses vor der abgesaugten Luft abgeschirmt wird. Weiterhin wird die Dunstabzugshaube durch diese Maßnahme zusätzlich stabilisiert. In einer weiteren Ausgestaltung sind die Befestigungsschienen komplett umlaufend über den Rand der Luftdurchlassöffnung ausgeführt. In diesem Fall werden die Stützwinkel nicht benötigt. Gemäß einer