DE-102017101483-B4 - STRAFFENDE, KRAFTBEGRENZENDE SITZGURTANORDNUNG
Abstract
Sitzgurtanordnung (20), die Folgendes umfasst: einen Straffer (40); ein mit dem Straffer (40) verbundenes Seil (50); und einen Drehstab (60) mit mehreren Zähnen (70), wobei das Seil (50) Schlitze (52) aufweist, die sich mit den Zähnen (70) verzahnen.
Inventors
- Dean M. Jaradi
- Mohammed Shenaq
- Mohammed Omar Faruque
- S.M. Iskander FAROOQ
- Robert William McCoy
Assignees
- FORD GLOBAL TECHNOLOGIES, LLC
Dates
- Publication Date
- 20260507
- Application Date
- 20170126
- Priority Date
- 20160205
Claims (15)
- Sitzgurtanordnung (20), die Folgendes umfasst: einen Straffer (40); ein mit dem Straffer (40) verbundenes Seil (50); und einen Drehstab (60) mit mehreren Zähnen (70), wobei das Seil (50) Schlitze (52) aufweist, die sich mit den Zähnen (70) verzahnen.
- Sitzgurtanordnung (20), nach Anspruch 1 , die ferner ein Sitzgurtschloss (30) umfasst, das mit dem Seil (50) verbunden ist.
- Sitzgurtanordnung (20), nach Anspruch 1 , wobei der Drehstab (60) eine Basis (72) umfasst; jeder der Zähne (70) eine Erfassungsseite (74) und eine Freigabeseite (76) aufweist, die sich jeweils von der Basis (72) erstrecken; wobei die Erfassungsseite (74) und die Freigabeseite (76) jeweils einen Innenwinkel (θ, φ) zur Basis (72) aufweisen; und der Innenwinkel (θ) jeder Erfassungsseite (74) größer als der Innenwinkel (φ) jeder Freigabeseite (76) ist.
- Sitzgurtanordnung (20), nach Anspruch 1 , die ferner eine Halterung (42) umfasst, die den Straffer (40) und den Drehstab (60) stützt.
- Sitzgurtanordnung (20), nach Anspruch 4 , wobei der Drehstab (60) ein erstes Ende (64), das an der Halterung (42) fixiert ist, und ein zweites Ende (66), das von dem ersten Ende (64) beabstandet ist, aufweist, wobei die mehreren Zähne (70) umfangsmäßig um das zweite Ende (66) herum ausgerichtet sind.
- Sitzgurtanordnung (20), nach Anspruch 1 , wobei das Seil (50) eine Hülse (58) und eine Schnur (56), die sich durch die Hülse (58) koaxial zur Hülse (58) erstreckt, umfasst, wobei die Hülse (58) die Schlitze (52) definiert.
- Sitzgurtanordnung (20), nach Anspruch 1 , wobei die Schlitze (52) entlang einer Achse (54) des Seils (50) voneinander beabstandet sind.
- Sitzgurtanordnung (20), nach Anspruch 1 , wobei das Seil (50) aus Metall gebildet ist.
- Sitzanordnung (10), die Folgendes umfasst: einen Sitzrahmen (14); einen durch den Sitzrahmen (14) gestützten Drehstab (60), der mehrere Zähne (70) aufweist, einen Straffer (40), der durch den Sitzrahmen (14) gestützt wird; ein Seil (50), das mit dem Straffer (40) verbunden ist und Schlitze (52) aufweist, die sich mit den Zähnen (70) verzahnen.
- Sitzanordnung (10) nach Anspruch 9 , die ferner ein Sitzgurtschloss (30) umfasst, das mit dem Seil (50) verbunden ist.
- Sitzanordnung (10) nach Anspruch 9 , wobei der Drehstab (60) eine Basis (72) umfasst; jeder der Zähne (70) eine Erfassungsseite (74) und eine Freigabeseite (76) aufweist, die sich jeweils von der Basis (72) erstrecken; wobei die Erfassungsseiten (74) und die Freigabeseite (76) jeweils einen Innenwinkel (θ, φ) zur Basis (72) aufweisen; und der Innenwinkel (θ) jeder Erfassungsseite (74) größer als der Innenwinkel (θ) jeder Freigabeseite (76) ist.
- Sitzanordnung (10) nach Anspruch 9 , wobei der Drehstab (60) ein erstes Ende (64), das an dem Sitzrahmen (14) fixiert ist, und ein zweites Ende (66), das von dem ersten Ende (64) beabstandet ist, aufweist, wobei die mehreren Zähne (70) umfangsmäßig um das zweite Ende (66) herum ausgerichtet sind.
- Sitzanordnung (10) nach Anspruch 9 , wobei das Seil (50) eine Hülse (58) und eine Schnur (56), die sich durch die Hülse (58) koaxial zur Hülse (58) erstreckt, umfasst, wobei die Hülse (58) die Schlitze (52) definiert.
- Sitzanordnung (10) nach Anspruch 9 , wobei die Schlitze (52) entlang einer Achse (54) des Seils (50) voneinander beabstandet sind.
- Sitzanordnung (10) nach Anspruch 9 , wobei das Seil (50) aus Metall gebildet ist.
Description
HINTERGRUND Die Erfindung betrifft eine Sitzgurtanordnung. Insbesondere ein Gurtband der Sitzgurtanordnung kann dahingehend wirken, das Gurtband zu straffen und die Kraft auf das Gurtband zu begrenzen. Insbesondere kann die Sitzgurtanordnung das Gurtband durch Ziehen des Gurtbands bei Detektion eines Aufpralls zu dem Insassen hin straffen. Dieses Spannen kann das Verhindern eines „Submarining“, d.h., wenn der Insasse nach vorn unter dem Gurtband durch rutscht, unterstützen. Die Sitzgurtanordnung kann durch geringfügiges Lösen des Gurtbands die an einen Brustkorb des Insassen angelegte Kraft begrenzen, wenn die Kraft auf den Brustkorb eine Schwellenkraft übersteigt. Sitzgurtanordnungen sind bereits aus der DE 102 59 635 A1 und der DE 195 46 280 A1 bekannt. Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine konstruktiv vorteilhafte Sitzgurtanordnung sowie Sitzanordnung bereitzustellen. Zur Lösung dieser Aufgabe werden erfindungsgemäß eine Sitzgurtanordnung gemäß Anspruch 1 und eine Sitzanordnung gemäß Anspruch 9 vorgeschlagen. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen und der nachfolgenden Beschreibung angegeben. KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN 1 ist eine perspektivische Ansicht eines eine Sitzgurtanordnung umfassenden Sitzes in einem Fahrzeug.2 ist eine perspektivische Ansicht eines an einem Abschnitt eines Rahmens des Sitzes befestigten Abschnitts der Sitzgurtanordnung.3 ist eine Seitenansicht der Sitzgurtanordnung.4 ist eine perspektivische Ansicht der Sitzgurtanordnung.5 ist eine perspektivische Ansicht einer weiteren Ausführungsform der Sitzgurtanordnung.6 ist eine Seitenteilansicht eines Endes eines Drehstabs.7 ist eine Querschnittsansicht des Drehstabs und eines Seils. DETAILLIERTE BESCHREIBUNG Mit Bezug auf die Figuren, in denen übereinstimmende Bezugszeichen über die verschiedenen Ansichten hinweg übereinstimmende Teile angeben, umfasst eine Sitzgurtanordnung 20 einen Straffer 40, ein Seil 50, das mit dem Straffer 40 verbunden ist, und einen Drehstab 60, der mehrere Zähne 70 aufweist. Das Seil 50 weist Schlitze 52 auf, die sich mit den Zähnen 70 verzahnen. Die Sitzgurtanordnung 20 bietet sowohl Straffung als auch Kraftbegrenzung in einer einzigen kompakten Einheit. Das Weiteren verteilt die Sitzgurtanordnung 20 die durch den Drehstab 60 bereitgestellte Kraftbegrenzung über sowohl ein Beckenband 32 als auch ein Schulterband 34 hinweg, anstatt die Wirkungen der Kraftbegrenzung im Schulterband 34 zu konzentrieren. Die Sitzgurtanordnung 20 reduziert die Komplexität, indem sie eine geringere Anzahl an Teilen aufweist. Mit Bezug auf 1 und 2 umfasst eine Sitzanordnung 10 in einem Fahrzeug 90 einen Sitz 12, der einen Sitzrahmen 14 und die Sitzgurtanordnung 20 aufweist. Der Sitz 12 stützt einen Insassen 99 in einer sitzenden Position und kann Polster 16, 18 umfassen. Der Sitz 12 kann einen Sitzboden 13 und eine Sitzlehne 15 umfassen. Der Sitzrahmen 14 kann sich über den Sitzboden 13 und die Sitzlehne 15 hinweg erstrecken. Der Sitz 12 kann ein Vordersitz oder ein Rücksitz sein und kann sich in einer Position in Fahrzeugquerrichtung befinden. Der in 1 gezeigte Sitz 12 ist ein Schalensitz, jedoch kann der Sitz 12 alternativ dazu eine Sitzbank oder eine andere Art von Sitz sein. Der Sitzrahmen 14 ist eine starre Struktur, die die Sitzpolster 16, 18 stützt, und der Sitzrahmen 14 kann basierend auf Eingaben von dem Insassen 99 geneigt werden. Die Sitzgurtanordnung 20 hält, wenn sie angelegt ist, den Insassen 99 auf dem Sitz 12, z. B. während plötzlichen Verzögerungen des Fahrzeugs 90. Die Sitzgurtanordnung 20 kann ein Gurtband 22, einen Aufroller 24, eine Beckengurtbefestigung 26 und eine Zunge 28, die mit einem Schloss 30 in Eingriff gelangt, umfassen. Der Aufroller 24 kann an einer Karosserie (ohne Bezugszeichen) des Fahrzeugs, z. B. einer B-Säule (ohne Bezugszeichen), in dem Fall, dass es sich bei dem Sitz 12 um einen Vordersitz handelt, einer C-Säule (ohne Bezugszeichen), wenn es sich bei dem Sitz 12 um einen Rücksitz handelt, usw., befestigt sein. Der Aufroller 24 kann alternativ dazu an dem Sitzrahmen 14 befestigt sein. Die Beckengurtbefestigung 26 befestigt ein Ende des Gurtbands 22 an dem Sitzrahmen 14. Das andere Ende des Gurtbands 22 führt in den Aufroller 24, der eine Spule (ohne Bezugszeichen) umfassen kann, die das Gurtband 22 abrollt und aufrollt. Die Zunge 28 gleitet ungehindert entlang dem Gurtband 22 und unterteilt im Eingriff mit dem Schloss 30 das Gurtband 22 in ein Beckenband 32 und ein Schulterband 34. Die Sitzgurtanordnung 20 von 1 ist ein Dreipunktgurt, was bedeutet, dass das Gurtband 22, wenn es angelegt ist, an drei Punkten um den Insassen 99 herum befestigt ist: der Beckengurtbefestigung 26, dem Aufroller 24 und dem Schloss 30. Die Sitzgurtanordnung 20 kann alternativ dazu eine andere Anordnung der Befestigungspunkte umfassen. Mit Bezug auf 3 und 4 umfasst die Sitzgurtanordnung 20 eine Halterung 42, die an dem Sitzrahmen 14 befestigt ist, d.h. an dem Sitz