DE-102017128321-B4 - Kanülenfixierpflaster
Abstract
Pflaster zum Fixieren von Kanülen mit einer mittels einer Haftfläche an der die Kanüleneinstichstelle umgebende Haut fixierbaren Trägeranordnung (10) und einer auf der der Haftfläche abgewandten Seite der Trägeranordnung (10) angeordneten, die Migration von Bakterien hemmenden und die Kanüleneinstichstelle überdeckenden Barrierelage (100), dadurch gekennzeichnet, dass die Trägeranordnung (10) eine von der Barrierelage (100) überdeckte und zum Aufnehmen einer stegförmigen Anfasshilfe der Kanüle ausgelegte, die Trägeranordnung (10) durchsetzende Aufnahme (20) aufweist, wobei die Aufnahme (20) insgesamt als etwa geradlinig verlaufender Aufnahmeschlitz (20) ausgeführt ist, und wobei die Aufnahme (20) dazu geeignet ist, auf die Kanüle einwirkende Zugkräfte aufzunehmen und an die Haftfläche weiterzugeben.
Inventors
- Kirsten Dodel
- Steven Kuppert
- Thomas Sastges
- Sascha Albus
- Sandra Sieckendieck
Assignees
- LOHMANN & RAUSCHER GMBH & CO. KG
Dates
- Publication Date
- 20260507
- Application Date
- 20171129
Claims (12)
- Pflaster zum Fixieren von Kanülen mit einer mittels einer Haftfläche an der die Kanüleneinstichstelle umgebende Haut fixierbaren Trägeranordnung (10) und einer auf der der Haftfläche abgewandten Seite der Trägeranordnung (10) angeordneten, die Migration von Bakterien hemmenden und die Kanüleneinstichstelle überdeckenden Barrierelage (100), dadurch gekennzeichnet , dass die Trägeranordnung (10) eine von der Barrierelage (100) überdeckte und zum Aufnehmen einer stegförmigen Anfasshilfe der Kanüle ausgelegte, die Trägeranordnung (10) durchsetzende Aufnahme (20) aufweist, wobei die Aufnahme (20) insgesamt als etwa geradlinig verlaufender Aufnahmeschlitz (20) ausgeführt ist, und wobei die Aufnahme (20) dazu geeignet ist, auf die Kanüle einwirkende Zugkräfte aufzunehmen und an die Haftfläche weiterzugeben.
- Pflaster nach Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet , dass die Länge des Aufnahmeschlitzes (20) weniger als 50 %, vorzugsweise weniger als 25 % der Breite der Trägeranordnung (10) in Längsrichtung des Aufnahmeschlitzes (20) und/oder mehr als 7 %, vorzugsweise mehr als 12 % der Breite der Trägeranordnung (10) im Bereich des Aufnahmeschlitzes (20) beträgt.
- Pflaster nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass die Breite des Aufnahmeschlitzes (20) in einer senkrecht zu dessen Längsrichtung verlaufenden Richtung mehr als 10 %, vorzugsweise mehr als 20 % und/oder weniger als 50 %, vorzugsweise weniger als 35 % der Aufnahmeschlitzlänge beträgt.
- Pflaster nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass die Trägeranordnung (10) eine sich ausgehend von einem vorzugsweise etwa parallel zur Längsrichtung des Aufnahmeschlitzes (20) verlaufenden Rand (42) erstreckende Einbuchtung (30) aufweist, die sich vorzugsweise ausgehend von einer die Länge des Aufnahmeschlitzes (20) übersteigenden Breite in Richtung auf den Aufnahmeschlitz (20) verjüngt und an ihrem dem Aufnahmeschlitz (20) zugewandten Ende eine geringere Breite aufweist als der Aufnahmeschlitz (20).
- Pflaster nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine von der Trägeranordnung (10) nach Art eines Rahmens (40) umlaufene und durch einen Rahmenabschnitt der Trägeranordnung (10) von der Aufnahme (20) getrennte, vorzugsweise auf der der Haftfläche abgewandten Seite der Trägeranordnung (10) von der Barrierelage (100) überdeckte Beobachtungsöffnung (50).
- Pflaster nach Anspruch 5 , dadurch gekennzeichnet , dass die Beobachtungsöffnung (50) in einer senkrecht zum Aufnahmeschlitz (20) verlaufenden Richtung von dem Aufnahmeschlitz (20) beabstandet ist, wobei der Aufnahmeschlitz (20) vorzugsweise zwischen der Beobachtungsöffnung (50) und der Einbuchtung (30) angeordnet ist.
- Pflaster nach Anspruch 5 oder 6 , dadurch gekennzeichnet , dass die Breite der Trägeranordnung (10) im Bereich der Beobachtungsöffnung (50) geringer ist als die Breite der Trägeranordnung (10) im Bereich der Einbuchtung (30) und/oder der Aufnahme (20).
- Pflaster nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass die Trägeranordnung (10) insgesamt etwa spiegelsymmetrisch bezüglich einer vorzugsweise etwa senkrecht zum Aufnahmeschlitz (20) verlaufenden Symmetrieebene (S) ausgeführt ist.
- Pflaster nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass die Barrierelage (100) eine transparente Polyurethanfolie aufweist.
- Pflaster nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass die Barrierelage (100) zumindest im Bereich der Aufnahme (20) mit einem das Fixieren des Pflasters an der Haut und/oder der Anfasshilfe fördernden Haftmittel ausgestattet ist.
- Pflaster nach einem der Ansprüche 5 bis 10 , dadurch gekennzeichnet , dass die Barrierelage (100) zumindest im Bereich der Beobachtungsöffnung (50) mit einem das Fixieren des Pflasters an der Haut und/oder der Anfasshilfe fördernden Haftmittel ausgestattet ist.
- Pflaster nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine lösbar an der Haftfläche angeordnete, vorzugsweise mehrteilige Abdeckanordnung.
Description
Die Erfindung betrifft ein Pflaster zum Fixieren von Kanülen mit einer mit einer Haftfläche an der die Kanüleneinstichstelle umgebenden Haut fixierbaren Trägeranordnung und einer auf der der Haftfläche abgewandten Seite der Trägeranordnung angeordneten, die Migration von Bakterien hemmenden und die Kanüleneinstichstelle überdeckenden Barrierelage. Derartige Pflaster sind beispielsweise in der DE 20 2007 007 634 U1 beschrieben. Dabei ist die Trägeranordnung aus einer Vliesschicht gebildet, welche einerseits mit einem Haftmittel beschichtet ist und andererseits von einer die Barrierelage bildenden transparenten Polyurethanfolie abgedeckt ist. Die bekannten Pflaster weisen eine von der Trägeranordnung vollständig umlaufende Beobachtungsöffnung auf, welche von der Polyurethanfolie überdeckt ist. Die Beobachtungsöffnung ermöglicht eine Sichtkontrolle der Kanüleneinstichstelle während und nach Applikation des Pflasters. Die bekannten Pflaster weisen weiter eine die Trägeranordnung und die Barrierelage durchsetzende Ausnehmung 28 auf, welche von dem Kanülenschlauch durchsetzt wird, so dass ein Teil des Pflasters nach der Applikation zwischen Kanüle und Haut angeordnet ist, während der andere Teil des Pflasters die Kanüle und die Kanüleneinstichstelle mitüberdeckt, wobei die Kanüleneinstichstelle durch die Beobachtungsöffnung weiter sichtbar bleibt. Wenngleich die Applikation der bekannten Pflaster vergleichsweise einfach ist und eine Sichtkontrolle der Kanüleneinstichstelle ermöglicht, hat es sich gezeigt, dass bei Einsatz der bekannten Pflaster in einigen Fällen ein unbeabsichtigtes Lösen der Kanüle aus der Haut erfolgt und/oder eine Infektion der Kanüleneinstichstelle beobachtet wird. Ähnliche Probleme werden auch bei Pflastern gemäß WO 2014/005140 A1 beobachtet, bei denen ein zusätzlicher Fixierstreifen vorgesehen ist. Die WO 2014 / 039 891 A2 offenbart: Ein medizinischer Artikel, z. B. ein Katheter, wird mit einer Befestigungsvorrichtung an einem Patienten befestigt. Die Befestigungsvorrichtung kann eine Halterung und ein Verankerungspolster umfassen. Bestimmte Vorrichtungen können darüber hinaus z. B. Riemen, Laschen, Verbände, Nuten und Aussparungen zur Befestigung des medizinischen Gegenstands am Patienten umfassen. Die Halterung kann eine Aussparung und/oder einen Kanal enthalten. Mindestens eine Oberfläche der Halterung kann mit einem Klebstoff beschichtet sein. Angesichts dieser Probleme im Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Pflaster zum Fixieren von Kanülen bereitzustellen, welches einerseits eine zuverlässige Kanülenfixierung ermöglicht und andererseits das Infektionsrisiko zu reduzieren vermag. Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch eine Weiterbildung der bekannten Pflaster zum Fixieren von Kanülen gelöst, die im Wesentlichen dadurch gekennzeichnet ist, dass die Trägeranordnung eine von der Barrierelage überdeckte und zum Aufnehmen einer vorzugsweise stegförmigen Anfasshilfe der Kanüle ausgelegte, die Trägeranordnung durchsetzende Aufnahme aufweist. Die Erfindung geht auf die Erkenntnis zurück, dass mit den bekannten Pflastern zum Fixieren von Kanülen auf den die Ausnehmung in der Trägeranordnung und der Barrierelage durchsetzenden Kanülenschlauch wirkende Zugkräfte nur unzureichend aufgenommen werden können, was zu einem unbeabsichtigten Lösen der Kanüle führen kann. Ferner bildet die Ausnehmung in der Barrierelage, welche zum Durchführen des Kanülenschlauchs bei den bekannten Pflastern benötigt wird, eine Schwachstelle, durch welche Bakterien zur Kanüleneinstichstelle gelangen und Infektionen verursachen können. Bei erfindungsgemäßen Pflastern wird die im Allgemeinen stegförmige Anfasshilfe der Kanülen, welche bei der Applikation bekannter Pflaster eher störend ist, nutzbar gemacht. Dazu wird die Trägeranordnung mit einer zum Aufnehmen dieser Anfasshilfe ausgelegten Aufnahme ausgestattet. Die Aufnahme wird von der Haftfläche der Trägeranordnung umgeben. Mit der Aufnahme können auf die Kanüle und damit auch auf die Anfasshilfe wirkende Zugkräfte aufgenommen und an die Haftfläche weitergegeben werden. Dadurch erfolgt eine Zugentlastung im Bereich der Kanüleneinstichstelle und eine sichere Fixierung der Kanüle. Die Aufnahme wird von der Barrierelage überdeckt. Dadurch wird dem Eindringen von Bakterien in den Bereich der Kanüleneinstichstelle entgegengewirkt und eine zusätzliche Fixierung erreicht. Überraschenderweise hat es sich gezeigt, dass schon durch die vergleichsweise dünne, im Allgemeinen als Vliesschicht verwirklichte Trägeranordnung eine ausreichende Zugkraftentlastung über die in der Aufnahme aufgenommene Anfasshilfe erfolgen kann, wobei die Barrierelage im Allgemeinen nachgiebig ist, so dass im Bereich der in der Aufnahme aufgenommenen Anfasshilfe eine Ausbuchtung der auch im Rahmen der Erfindung vorzugsweise in Form einer transparenten Polyurethanfolie ausgeführten Barrierelage erfolgt. Im Hinblick auf den Umstand, dass die Anfasshilfe herkömmlicher Kanülen im