DE-102018007472-B4 - Ladestation für Elektrofahrzeuge
Abstract
Die Erfindung betrifft eine Ladestation zum Laden eines Elektrofahrzeugs auf einem zugeordneten Parkplatz (1). Die Ladestation umfasst wenigstens eine Kopplungseinrichtung zum Übertragen einer elektrischen Leistung zum Aufladen eines Elektrofahrzeugs auf einem zugeordneten Parkplatz (1), eine Verarbeitungseinrichtung (200) zum Steuern und/oder Regeln eines Ladevorgangs. Der Verarbeitungseinrichtung (200) ist eine Kommunikationseinheit (210) zur Kommunikation mit einem Kommunikationsnetzwerk (15) zugeordnet. Der Verarbeitungseinrichtung (200) ist ferner eine Detektionseinrichtung zum Erfassen eines auf einem zugeordneten Parkplatz (1) stehenden Fahrzeuges zugeordnet. Die Verarbeitungseinrichtung (200) ist ausgebildet, innerhalb einer vorgegebenen Zeitspanne nach einem ersten Erfassen eines Fahrzeugs zu überprüfen, ob ein Elektrofahrzeug zum Laden über die Kopplungseinrichtung gekoppelt ist und sofern keine Kopplung feststellbar ist, ein Signal mittels der Kommunikationseinheit (210) auszusenden, welches einen Falschparker signalisiert. Die Erfindung betrifft ferner ein Verfahren zum Betreiben einer Ladestation.
Inventors
- Michael Kahlstatt
Assignees
- STELLANTIS AUTO SAS
Dates
- Publication Date
- 20260507
- Application Date
- 20180921
Claims (8)
- Ladestation zum Laden eines Elektrofahrzeugs auf einem zugeordneten Parkplatz (1), umfassend ein Gehäuse mit wenigstens eine Kopplungseinrichtung zum Übertragen einer elektrischen Leistung zum Aufladen eines Elektrofahrzeugs auf einem zugeordneten Parkplatz (1), eine Verarbeitungseinrichtung (200) zum Steuern und/oder Regeln eines Ladevorgangs, wobei der Verarbeitungseinrichtung (200) eine Kommunikationseinheit (210) zur Kommunikation mit einem Kommunikationsnetzwerk (15) zugeordnet ist, wobei der Verarbeitungseinrichtung (200) ferner ein an dem Gehäuse angeordneter Parkplatzbelegungssensor (25) zum Erfassen eines auf einem zugeordneten Parkplatz (1) stehenden Fahrzeuges zugeordnet ist, wobei die Verarbeitungseinrichtung (200) einen Timer mit einer vorgegebenen Ablaufzeit und eine Anzahl von Ein-/Ausgangs-Schnittstellen besitzt, wobei über die Ein-/Ausgangs-Schnittstellen zumindest ein Parkplatzbelegungssignal von dem Parkplatzbelegungssensor (25) sowie ein Signal für eine Kopplung mit einem Elektrofahrzeug zu empfangen ist, wobei die Verarbeitungseinheit (200) eingerichtet ist, den Timer mit der vorgegebenen Ablaufzeit in Abhängigkeit eines empfangenen Parkplatzbelegungssignal zu starten und ein Signal zur Signalisierung eines Falschparkers mittels der Kommunikationseinheit (210) über das Kommunikationsnetzwerk auszusenden, sobald der Timer abgelaufen ist und sofern kein Signal für eine Kopplung mit einem Elektrofahrzeug vorliegt, dadurch gekennzeichnet , dass der Parkplatzbelegungssensor (25), eine Kamera (251) und eine Bildverarbeitungseinrichtung (252) umfasst, wobei die Bildverarbeitungseinrichtung (252) ausgebildet ist, ein auf einem zugeordneten Parkplatz (1) stehendes Fahrzeug mittels Objekterkennung zu erkennen und ein Kennzeichen eines auf einem zugeordneten Parkplatz (1) stehenden Fahrzeugs mittels Texterkennung zu erfassen, so dass das Signal, zur Signalisierung eines Falschparker, eine Nachricht mit dem erfassten Kennzeichen enthält.
- Ladestation gemäß dem vorstehenden Anspruch, wobei der Verarbeitungseinrichtung (200) eine Bildspeichereinrichtung (253) zugeordnet ist, so dass beim Erfassen eines Fahrzeugs ein mittels der Kamera (251) aufgenommenes Bild in der Bildspeichereinrichtung (253) speicherbar ist.
- Ladestation gemäß einem der vorstehenden Ansprüche wobei eine der wenigstens einen Kopplungseinrichtung ein Ladekabel (22) ist, so dass eine Kopplung zum Laden eines Elektrofahrzeugs feststellbar ist, sobald ein Elektrofahrzeug über das Ladekabel (22) elektrisch mit der Ladestation verbunden ist.
- Ladestation gemäß einem der vorstehenden Ansprüche , wobei eine der wenigstens einen Kopplungseinrichtung eine Bodenspule mit einer Steuereinheit zum induktiven Laden umfasst, so dass eine Kopplung zum Laden eines Elektrofahrzeugs feststellbar ist, sobald zwischen der Steuereinheit und einem Elektrofahrzeug eine Kommunikation zum induktiven Laden etabliert ist.
- Ladestation gemäß dem vorstehenden Anspruch 4 , wobei die Steuereinheit im Zusammenwirken mit der Bodenspule ausgebildet ist, eine induktive Detektionseinrichtung zum Erfassen eines Fahrzeugs bereitzustellen.
- Ladestation gemäß einem der vorstehenden Ansprüche 4 oder 5 , wobei die Bodenspule auf oder unter einer Oberfläche eines zugeordneten Parkplatzes anordenbar ist.
- Verfahren zum Betreiben einer Ladestation zum Laden eines Elektrofahrzeugs auf einem zugeordneten Parkplatz, gemäß einem der vorstehenden Ansprüche 1 bis 6 , wobei der Parkplatz (1) mittels eines Parkplatzbelegungssensor (25) mit einer Kamera (251) und einer Bildverarbeitungseinrichtung (252) zum Erfassen eines Fahrzeuges fortwährend überwacht wird und wobei mit einer Verarbeitungseinrichtung (200) der Ladestation folgende Schritte ausgeführt werden: a) Starten (110) eines Timers mit einer vorgegebenen Ablaufzeit, sobald ein Parkplatzbelegungssignal von der Detektionseinrichtung empfangen wird, b) Prüfen (120), ob innerhalb der Ablaufzeit des Timers ein Signal empfangen wird, das eine bestehende Kopplung mit einem Elektrofahrzeug signalisiert, c) Aussenden (140) eines Signals, welches einen Falschparker signalisiert, mittels einer Kommunikationseinheit (210) über ein Kommunikationsnetzwerk, sofern im Schritt b) während der Ablaufzeit kein Signal empfangen wurde, das eine Kopplung zwischen einem Elektrofahrzeug und der Ladestation (2) signalisiert, wobei dem Signal, welches einen Falschparker signalisiert eine Nachricht mit einem Kennzeichen eines auf einem zugeordneten Parkplatz (1) stehenden Fahrzeugs zugefügt wird, das mittels Texterkennung erfasst wird.
- Verfahren zum Betreiben einer Ladestation gemäß dem vorstehenden Anspruch 7 , wobei der Timer zurückgesetzt wird, sobald vom Parkplatzbelegungssensor (25) kein Parkplatzbelegungssignal mehr empfangen wird.
Description
Die Erfindung betrifft eine Ladestation für Elektrofahrzeuge insbesondere für den öffentlichen Parkraum sowie ein Verfahren zum Betreiben einer Ladestation. Die Elektromobilität wird als ein Baustein zum Erreichen der klima- und energiepolitischen Ziele angesehen, die unter anderem im Rahmen der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen vereinbart wurden. Obwohl Elektrofahrzeuge (engl. Electric Vehicle, EV) zunehmend in den Straßenverkehr einziehen, hängt die Anzahl entsprechender Neuzulassungen teilweise den verkehrs- und klimapolitischen Zeilen hinterher. Neben den relativ begrenzten Reichweiten bei reinen batteriebetriebenen Elektrofahrzeugen (engl. Battery Electric Vehicle, BEV) ohne fossilbetriebenen Reichweitenverlängerer (engl. Range Extender) stellt die bisher spärlich ausgebaute Ladeinfrastruktur einen weiteren Grund für die begrenzte Akzeptanz der Elektromobilität insbesondere bei einer Kaufentscheidung dar. Der Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur ist daher eine Maßnahme zum Ausbau der Elektromobilität. Parkplätze im öffentlichen Verkehrsraum, die mit einer EV-Ladestation ausgestattet sind, können im Sinne von verkehrsrechtlichen Begleitmaßnahmen exklusiv für Elektrofahrzeuge reserviert werden. Öffentliche Parkplätze mit einer Ladeinfrastruktur zum Laden von Elektrofahrzeugen sind leider häufig durch Falschparker belegt, d.h. durch Kraftfahrzeuge mit Verbrennungsmotor und ohne Ladebedarf. Dies führt zur Unzufriedenheit der Fahrer von Elektrofahrzeugen sowie zu Umsatzausfällen für die Betreiber einer EV-Ladestation. Aus der DE 10 2016 220 821 A1 ist eine Vorrichtung sowie ein Verfahren für eine Überwachung eines Parkplatzes bekannt. Authentifizierungsdaten eines auf dem Parkplatz parkenden und mittels Belegungszustandserkennung detektierten Kraftfahrzeuges werden mittels drahtloser Kommunikation vom Fahrzeug abgefragt und mittels Datenbank verifiziert. Sofern keine gültigen Authentifizierungsdaten vom Fahrzeug empfangen wurden, wird mittels einer zweiten Kommunikationseinrichtung ein Signal versendet, welches einen Falschparker signalisiert. Eine Identifikation von falschparkenden Kraftfahrzeugen mit Verbrennungsmotor auf einem zum Laden von Elektrofahrzeugen reservierten Parkplatz ist mit dem zuvor beschriebenen Verfahren zwar grundsätzlich möglich, jedoch setzt dieses voraus, dass jedes berechtigte Elektrofahrzeug einen Transponder mit gültigen Authentifizierungsdaten besitzen muss. Die WO 2012/004191 A1 beschreibt ein Parkplatzmanagementsystem mit einem zentralen Zahlungsterminal für eine Anzahl zugeordneter Stellplätze beschreibt. Die Stellplätze sind jeweils mit einer Ladeeinrichtung sowie mit einem Fahrzeugdetektor ausgerüstet. Grundsätzlich kann für jede Fahrzeugart eine Parkzeit auf einem der Stellplätze über das zentrale Zahlungsterminal gebucht und bezahlt werden. Eine zentrale Steuerung des Systems kann einzelne Stellplätze abhängig von einer aktuellen Parkplatzauslastung mittels einem Lichtsignal an einer Ladeeinrichtung exklusiv für Elektrofahrzeuge reservieren. Ein Reservierungssignal wird gelöscht, wenn ein berechtigtes Elektrofahrzeug auf dem reservierten Parkplatz identifiziert wird, wobei die Identifizierung über eine bestehende Ladeverbindung erfolgen kann oder durch den Nutzer am zentralen Zahlungsterminal. Bei einem Versuch, eine Parkzeit für ein nichtberechtiget Fahrzeug auf einem reservierten Stellplatz zu buchen, kann ein Signal vom System an eine Aufsicht gesendet werden. Ein nicht als berechtigt identifiziertes Fahrzeug kann durch ein nicht gelöschtes Reservierungssignal auffallen, so dass eine Parkplatzaufsichtsperson, eine Parkverstoß feststellen kann. Vor diesem Hintergrund liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine möglichst einfache Identifizierung von nicht-Elektrofahrzeugen auf einem zum Laden reservierten EV-Parkplatz bereitzustellen. Vorgeschlagen wird dementsprechend eine Ladestation für Elektrofahrzeuge gemäß dem Hauptanspruch sowie ein Verfahren gemäß dem Nebenanspruch. Weiterführende Ausgestaltungen sind Gegenstand der jeweils abhängigen Ansprüche. Die Aufgabe wird gemäß einem ersten Aspekt der Erfindung zufolge gelöst durch Ladestation zum Laden eines Elektrofahrzeugs auf einem zugeordneten Parkplatz. Die Ladestation umfasst ein Gehäuse mit wenigstens eine Kopplungseinrichtung zum Übertragen einer elektrischen Leistung, die zum Aufladen eines Elektrofahrzeugs auf einem zugeordneten Parkplatz geeignet ist, sowie eine Verarbeitungseinrichtung zum Steuern und/oder Regeln eines Ladevorgangs. Der Verarbeitungseinrichtung ist eine Kommunikationseinheit zur Kommunikation mit einem Kommunikationsnetzwerk zugeordnet. Ferner ist der Verarbeitungseinrichtung ein an dem Gehäuse angeordneter Parkplatzbelegungssensor zum Erfassen eines auf einem zugeordneten Parkplatz stehenden Fahrzeuges zugeordnet. Die Verarbeitungseinrichtung besitzt einen Timer mit einer vorgegebenen Ablaufzeit und eine Anzahl von Ein-/Ausgangs-Schnittstellen. Über die Ein-/Ausgangs-Schnit