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DE-102018114117-B4 - Gargerät mit einer Handbrause und Verfahren zum Reduzieren der Anzahl von Keimen

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Abstract

Gargerät (1) mit einer Handbrause (11), welche über eine Zuführleitung (21) an ein Trinkwasserversorgungssystem anschließbar ist, wobei im angeschlossenen Zustand durch die Handbrause (11) benutzerabhängig Wasser zum Ausspülen eines Garraums (3), zum Befüllen von Behältern oder zum Ablöschen von Gargut über einen Handbrausekopf (13) ausgebbar ist, und mit einer elektronischen Gerätesteuerung, wobei in der Zuführleitung (21) eine Heizeinrichtung (33) integriert ist, dadurch gekennzeichnet, dass mittels der Heizeinrichtung (33), gesteuert durch die Gerätesteuerung, einfließendes Wasser auf eine Temperatur von mindestens 65°C aufheizbar ist, wodurch die Anzahl der in der Zuführleitung (21) und der Handbrause (11) sich befindenden Keime reduziert wird, und zum kontrollierten Abführen des mit Keimen kontaminierten Wassers eine Handbrausehalterung (35) vorgesehen ist, die in den Garraum (3) bzw. einen Tiegel des Gargeräts (1) einsetzbar ist.

Inventors

  • Peter Helm

Assignees

  • MKN Maschinenfabrik Kurt Neubauer GmbH & Co. KG

Dates

Publication Date
20260507
Application Date
20180613

Claims (19)

  1. Gargerät (1) mit einer Handbrause (11), welche über eine Zuführleitung (21) an ein Trinkwasserversorgungssystem anschließbar ist, wobei im angeschlossenen Zustand durch die Handbrause (11) benutzerabhängig Wasser zum Ausspülen eines Garraums (3), zum Befüllen von Behältern oder zum Ablöschen von Gargut über einen Handbrausekopf (13) ausgebbar ist, und mit einer elektronischen Gerätesteuerung, wobei in der Zuführleitung (21) eine Heizeinrichtung (33) integriert ist, dadurch gekennzeichnet , dass mittels der Heizeinrichtung (33), gesteuert durch die Gerätesteuerung, einfließendes Wasser auf eine Temperatur von mindestens 65°C aufheizbar ist, wodurch die Anzahl der in der Zuführleitung (21) und der Handbrause (11) sich befindenden Keime reduziert wird, und zum kontrollierten Abführen des mit Keimen kontaminierten Wassers eine Handbrausehalterung (35) vorgesehen ist, die in den Garraum (3) bzw. einen Tiegel des Gargeräts (1) einsetzbar ist.
  2. Gargerät (1) nach Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet , dass die Heizeinrichtung (33) als Durchlauferhitzer ausgebildet ist.
  3. Gargerät (1) nach Anspruch 1 oder 2 , dadurch gekennzeichnet , dass bei aktiver Heizeinrichtung (33) der Volumenstrom in der Zuführleitung (21) gegenüber einem normalen Volumenstrom reduziert ist.
  4. Gargerät (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass die Heizeinrichtung (33) im Wesentlichen am Eingang der Zuführleitung (21) angeordnet ist.
  5. Gargerät (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass die Zuführleitung (21) zumindest teilweise ein flexibler Schlauch (31) ist und das Gargerät (1) eine automatische Schlauchaufwicklungseinrichtung (29), Schlauchaufrolltrommel oder Schlauch-Rückziehfeder aufweist.
  6. Gargerät (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass die Heizeinrichtung (33) einfließendes Wasser auf eine Temperatur von 70°C bis 100°C erhitzen kann.
  7. Gargerät (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass im Bereich der Handbrausehalterung (35) ein Temperatursensor (17) vorgesehen ist, mit dem die Temperatur des von dem Handbrausekopf (13) ausgegebenen Wassers festgestellt werden kann.
  8. Gargerät nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass ein Sensor vorgesehen ist, der erkennt, ob die Handbrause (11) in die Handbrausehalterung (35) eingesetzt ist.
  9. Verfahren zum Reduzieren der Anzahl von Keimen in einer Handbrause (11) und deren Zuführleitung (21) von Frischwasser eines Gargeräts (1), wobei die Zuführleitung (21) an ein Trinkwasserversorgungssystem angeschlossen ist, dadurch gekennzeichnet , dass mittels einer Heizeinrichtung (33) einfließendes Wasser auf mindestens 65°C aufgeheizt wird, wodurch eine Reduzierung der Keimanzahl in der Zuführleitung (21) und der Handbrause (11) erreicht wird, und zum kontrollierten Abführen des mit Keimen kontaminierten Wassers eine Handbrausehalterung (35) vorgesehen ist, die in einen Garraum (3) bzw. einen Tiegel des Gargeräts (1) eingesetzt ist.
  10. Verfahren nach Anspruch 9 , dadurch gekennzeichnet , dass das Aufheizen des Wassers mittels eines Durchlauferhitzers durchgeführt wird
  11. Verfahren nach Anspruch 10 , dadurch gekennzeichnet , dass der Volumenstrom des aufgeheizten Wassers in der Zuführleitung (21) gegenüber einem normalen Volumenstrom deutlich reduziert wird.
  12. Verfahren nach Anspruch 11 , dadurch gekennzeichnet , dass eine Reduktion auf 1/10 bis 1/50 des normalen Volumenstroms vorgenommen wird.
  13. Verfahren nach einem der Ansprüche 9 bis 12 , dadurch gekennzeichnet , dass mittels eines oder mehrerer Temperatursensoren (17) die Temperatur des aufgeheizten Wassers ermittelt wird und dadurch der Zeitpunkt ermittelt wird, ab dem eine Reduzierung der Anzahl der Keime erfolgt.
  14. Verfahren nach Anspruch 13 , dadurch gekennzeichnet , dass mittels des oder der Temperatursensoren die Funktionsfähigkeit der Heizeinrichtung (33) überprüft wird.
  15. Verfahren nach einem der Ansprüche 9 bis 14 , dadurch gekennzeichnet , dass das einfließende Wasser auf eine Temperatur von 70°C bis 100°C aufgeheizt wird.
  16. Verfahren nach einem der Ansprüche 9 bis 15 , dadurch gekennzeichnet , dass nach Erreichen der gewünschten Aufheiztemperatur der Reduzierungsvorgang der Anzahl der Keime in einem Zeitraum von 10 sec bis 10 min durchgeführt wird.
  17. Verfahren nach einem der Ansprüche 9 bis 16 , dadurch gekennzeichnet , dass eine elektronische Gerätesteuerung den Bediener regelmäßig auffordert, ein Verfahren nach einem der Ansprüche 9 bis 16 durchzuführen.
  18. Verfahren nach Anspruch 17 , dadurch gekennzeichnet , dass die elektronische Gerätesteuerung mit Hilfe einer Temperaturmessung an der Zuführleitung (21) und einer in der Gerätesteuerung hinterlegten Tabelle oder Formel, die die Zunahme der Anzahl der Keime im stillstehenden Wasser in Zuführleitung (21) und Handbrause (11) in Abhängigkeit von der gemessenen Temperatur darstellt, den Zeitpunkt der Durchführung des Verfahrens nach einem der Ansprüche 9 bis 16 bestimmt.
  19. Verfahren nach einem der Ansprüche 17 oder 18 , dadurch gekennzeichnet , dass für die Bestimmung des Zeitpunkts der Durchführung des Verfahrens nach einem der Ansprüche 9 bis 16 die Benutzung der Handbrause (11) berücksichtigt wird.

Description

Die vorliegende Erfindung betrifft ein Gargerät und ein Verfahren zum Steuern eines Gargeräts. Genauer betrifft die vorliegende Erfindung ein Gargerät mit einer Handbrause, welche über eine Zuführleitung an ein Trinkwasserversorgungssystem angeschlossen ist und durch die Handbrause benutzerabhängig Wasser zum Ausspülen eines Garraums, zum Befüllen von Behältern oder zum Ablöschen von Gargut über einen Handbrausekopf ausgebbar ist. Die Steuerung des Gargeräts erfolgt mittels einer elektronischen Gerätesteuerung. Unter dem Begriff Gargerät werden hier alle Geräte verstanden, die zur Behandlung, insbesondere zum Garen von Nahrungsmitteln dienen und bei denen eine Handbrause vorhanden ist, also insbesondere Kombidämpfer und Tiegelgeräte. Handbrausen weisen allgemein einen Handbrausekopf mit einem Ventil zur Steuerung der Wasserausgabe und einen den Handbrausekopf tragenden Schaft auf. An den Schaft ist eine Zuführleitung angeschlossen, die mit dem Anschluss der Leitung der Trinkwasserversorgung verbunden ist. Aus der DE 10 2008 024 552 A1 ist ein als Dampfgarer ausgebildetes Gargerät mit einem Wärmetauscher bekannt, bei dem die Kondensationswärme des Dampfgarers einem Wärmeverbraucher zur Verfügung gestellt wird. In einem Ausführungsbeispiel ist der Wärmeverbraucher gebildet durch einen Gargerät-Warmwasser-Anschluss zur Verwendung mit einer Handbrause des Gargeräts. Die Benutzung der Handbrause kann sehr unterschiedlich sein und es können sich ausgeprägte Stillstandzeiten bis zu mehreren Tagen, beispielsweise auch über das Wochenende, ergeben. Gemäß Trinkwasserverordnung ist geregelt, dass das an den Wasseranschlüssen gelieferte Wasser eine Keimbelastung unter einem bestimmten Schwellenwert haben muss. Dies bedeutet jedoch, dass das gelieferte Wasser nicht keimfrei ist. Zu den auftretenden Keimen gehören beispielsweise Legionellen und Pseudomonas aeruginosa. Die Zuführleitung für eine Handbrause eines Gargeräts verläuft von dem hausseitigen Trinkwasseranschluss bis zu einem Handbrausekopf, der vom Benutzer ergriffen und in entsprechenden Einsatz gebracht wird. Dies geschieht beispielsweise durch Drücken eines Ventilknopfes im Handbrausekopf, wodurch die Wasserausgabe gesteuert wird. Die Zuführleitung und der Handbrauseknopf befinden sich in der Nähe eines Garraums des Gargeräts, in dem sich zumindest zeitweise eine auf bis zu 300 °C aufgeheizte Garraumatmosphäre befinden kann. Diese hohen Temperaturen beaufschlagen entsprechend auch die Innenwände des Garraums, sodass sich der sogenannte Technikraum neben dem Garraum, in dem sich neben der Gerätesteuerung und weiterer Geräteaggregate auch die Zuführleitung für die Handbrause befindet, bis in einen Temperaturbereich von ca. 30 bis 50 °C erwärmt. Befindet sich das stillstehende Wasser in der Zuführleitung in diesem Temperaturbereich, stellt dies gerade eine ideale Wachstumsbedingung für Keime dar. Besonders nachteilig ist beispielsweise das Ablöschen bzw. auch „Abschrecken“ genannte Bespritzen von Nahrungsmitteln, beispielsweise von Nudeln am Ende des Kochvorgangs in Salzwasser, um das Salzwasser abzulöschen oder anhaftende Stärke abzuspülen. Bei unmittelbarem Besprühen dieser in Körben befindlichen Nudeln, die aus dem Salzwasser herausgehoben wurden, werden somit die Keime direkt auf das Nahrungsmittel aufgesprüht und verbleiben im Wesentlichen dort. Dies gilt es somit zu vermeiden. Die Gefahr der Kontamination besteht insbesondere auch im Rahmen des Einsatzes derartiger Gargeräte in Großküchen von Krankenhäusern, in denen immungeschwächte Patienten mit den Nahrungsmitteln versorgt werden. Um eine Reduktion der gesundheitsgefährdenden Keime zu erreichen, schlägt die DE 10 2016 108 724 A1 ein Gargerät vor, bei dem eine Durchspülung der Zuführleitung vorgenommen werden soll, also das Stillstandswasser in der Zuführleitung mit frischem Wasser aus der Trinkwasserversorgung ausgespült werden soll. Dabei ergeben sich jedoch noch nicht vollkommen zufriedenstellende Ergebnisse. Durch die Anschlussarmaturen und Ventile der Zuführleitung und durch den Aufbau der Handbrause ergeben sich Toträume, die vom durchlaufenden Frischwasser nicht oder nur schlecht durchströmt werden, sodass dort vorhandene Keime nicht oder nur schlecht ausgespült werden können. Diese fördern erneut die Nachbildung von Keimen im Stillstand des Wassers. Weiterhin sind die Zuführleitungen derartiger Gargeräte in der Regel flexible Kunststoffschläuche, wobei der Kunststoff als Nährstofflieferant für die Keimbildung bzw. Keimvermehrung dient. An der Innenwand des Kunststoffschlauchs bildet sich ein Biofilm aus Keimen aus, der auch mittels Durchspülen nur unvollständig entfernt werden kann. Eine chemische Desinfektion des Schlauchsystems in die Geräte zu integrieren, ist technisch äußerst aufwendig und die Wirkung begrenzt, da Desinfektionsmittel nicht zuverlässig die Toträume in dem wasserführenden Schlauchsystem der Zuführleitung erreichen können. Gleiches gilt für die Wirksamkeit von Desinfektionsmitt