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DE-102018132165-B4 - Ablagevorrichtung und Fahrzeug

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Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Ablagevorrichtung (1) für ein Fahrzeug (17), aufweisend wenigstens eine an einem Fahrzeuginnenbauteil anordbare Führungseinheit (2) wenigstens ein an der Führungseinheit (2) führbares Scharnierelement (3), das entlang der Führungseinheit (2) auf einer gekrümmten oder abgewinkelten Bewegungsbahn schubladenartig verschiebbar geführt ist, wobei das Scharnierelement (3) eine Auflagefläche (4) und zwei dazu abgewinkelte Seitenwände (5) aufweist, wobei jede der Seitenwände (5) ein erstes Ende (100), an dem die Seitenwand (5) an der Auflagefläche (4) anliegt und ein dem ersten Ende (100) gegenüberliegendes zweites Ende (200) aufweist, wobei jede Seitenwand (5) eine Vielzahl von Faltbereichen (6) aufweist, die eine erste Faltlinie (7), eine zweite Faltlinie (8) und eine dritte Faltlinie (9) umfassen, wobei die erste Faltlinie (7) zwischen der zweiten Faltlinie (8) und der dritten Faltlinie (9) angebracht ist, sodass ein erster Scharnierteil (10) zwischen erster Faltlinie (7) und zweiter Faltlinie (8) sowie ein zweiter Scharnierteil (11) zwischen erster Faltlinie (7) und dritter Faltlinie (8) gebildet ist.,

Inventors

  • Julia Schiller
  • Hannes Berg

Assignees

  • BAYERISCHE MOTOREN WERKE AKTIENGESELLSCHAFT

Dates

Publication Date
20260507
Application Date
20181213

Claims (13)

  1. Ablagevorrichtung (1) für ein Fahrzeug (17), aufweisend • wenigstens eine an einem Fahrzeuginnenbauteil (18) anordbare Führungseinheit (2) • wenigstens ein an der Führungseinheit (2) führbares Scharnierelement (3), das entlang der Führungseinheit (2) auf einer gekrümmten oder abgewinkelten Bewegungsbahn schubladenartig verschiebbar geführt ist, • wobei das Scharnierelement (3) eine Auflagefläche (4) und zwei dazu abgewinkelte Seitenwände (5) aufweist, • wobei jede der Seitenwände (5) ein erstes Ende (100), an dem die Seitenwand (5) an der Auflagefläche (4) anliegt und ein dem ersten Ende (100) gegenüberliegendes zweites Ende (200) aufweist, • wobei jede Seitenwand (5) eine Vielzahl von Faltbereichen (6) aufweist, die eine erste Faltlinie (7), eine zweite Faltlinie (8) und eine dritte Faltlinie (9) umfassen, • wobei die erste Faltlinie (7) zwischen der zweiten Faltlinie (8) und der dritten Faltlinie (9) angebracht ist, sodass ein erster Scharnierteil (10) zwischen erster Faltlinie (7) und zweiter Faltlinie (8) sowie ein zweiter Scharnierteil (11) zwischen erster Faltlinie (7) und dritter Faltlinie (9) gebildet ist, • wobei die zweite Faltlinie (8) und die dritte Faltlinie (9) nichtparallel zueinander ausgebildet sind und ein erster Abstand zwischen zweiter Faltlinie (8) und dritter Faltlinie (9) an dem ersten Ende (100) kleiner ist als ein zweiter Abstand zwischen zweiter Faltlinie (8) und dritter Faltlinie (9) an dem zweiten Ende (200), • wobei an jeder ersten Faltlinie (7) ein Hebelelement (12) angebracht ist, • wobei die Hebelelemente (12), die an gegenüberliegenden ersten Faltlinien (7) der Seitenwände (5) angebracht sind über jeweils ein Mittengelenk (22) verbunden sind, und • wobei jedes Mittengelenk (22) durch die Führungseinheit (2) zu der Auflagefläche (4) hin und von der Auflagefläche (4) weg verschiebbar ist, um den ersten Scharnierteil (10) und den zweiten Scharnierteil (11) wahlweise zu einem Berg oder Tal gefalteten Zustand zu überführen.
  2. Ablagevorrichtung (1) nach Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet , dass die zweite Faltlinie (8) und die dritte Faltlinie (9) symmetrisch zur ersten Faltlinie (7) angeordnet sind.
  3. Ablagevorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass die erste Faltlinie (7), die zweite Faltlinie (8) und die dritte Faltlinie (9) an dem ersten Ende (100) aufeinandertreffen.
  4. Ablagevorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass sowohl der erste Scharnierteil (10) als auch der zweite Scharnierteil (11) die Form eines rechtwinkligen Dreiecks aufweist.
  5. Ablagevorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass die zweite Faltlinie (8) und die dritte Faltlinie (9) zusammen mit einem Teilbereich des zweiten Endes (200) ein gleichwinkliges Dreieck bilden.
  6. Ablagevorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass die Hebelelemente (12) derart ausgebildet sind, dass die Faltbereiche (6) eine maximale Faltung aufweisen, wenn die Hebelelemente (12) einen minimalen Abstand zu der Auflagefläche (4) aufweisen oder dass die Faltbereiche (6) eine minimale oder keine Faltung aufweisen, wenn die Hebelelemente (12) einen minimalen Abstand zu der Auflagefläche (4) aufweisen.
  7. Ablagevorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass die Hebelelemente (12) Stirnflächen (23) aufweisen, die von dem Mittengelenk (22) aneinander pressbar sind, um eine Bewegung der Hebelelemente (12) in zumindest eine Richtung zu blockieren.
  8. Ablagevorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass die Mittengelenke (22) und/oder die Hebelelemente (12) an einem Teilbereich des Scharnierelements (3) verrastbar sind, um eine Bewegung der Hebelelemente (12) in zumindest eine Richtung zu blockieren.
  9. Ablagevorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass die Seitenwände (5) parallel zueinander ausgebildet sind und insbesondere mit der Auflagefläche (4) eine U-Form bilden.
  10. Ablagevorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch zumindest zwei parallel angeordnete Scharnierelemente (3), deren Auflageflächen (4) mit einem Auflageteil (13) verbunden sind.
  11. Ablagevorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch • wenigstens ein auf der Auflagefläche (4) des Scharnierelements (3) angeordnetes, flexibel ausgebildetes Abdeckelement (20) und • wenigstens eine ortsfest anordbare Wickeleinrichtung (21) zum Auf-/Abwickeln des Abdeckelements (20), die eine quer zu einer Verschieberichtung des Scharnierelements (3) ausgerichtete Wickelachse definiert, wobei • das Abdeckelement (20) elastisch ausgebildet ist, • ein der Wickeleinrichtung (21) abgewandt angeordneter freier Endabschnitt des Abdeckelements (20) an einem Endabschnitt des Scharnierelements (3), der einem Auflageendabschnitt des Scharnierelements (3) zum Auflegen von wenigstens einem Gegenstand (15, 16) auf das ausgefahrene Scharnierelements (3) gegenüberliegt, fixiert ist und • die Führungseinheit (2) derart ausgebildet und relativ zu der Wickeleinrichtung (21) angeordnet ist, dass der Auflageendabschnitt des Scharnierelements (3) um ein vorgegebenes Ausmaß von der Wickeleinrichtung (21) wegbewegt werden kann.
  12. Ablagevorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass der Faltbereich (6) als Filmscharnier ausgebildet ist.
  13. Fahrzeug (17) mit wenigstens einem in einem Fahrgastraum angeordneten Fahrzeuginnenbauteil (18), insbesondere eine Instrumententafel und/oder eine Mittelkonsole und/oder ein Fahrzeugsitz, und wenigstens einer an dem Fahrzeuginnenbauteil (18) angeordneten Ablagevorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche zum zeitweiligen Ablegen und Lagern von wenigstens einem Gegenstand (15, 16).

Description

Die Erfindung betrifft eine Ablagevorrichtung für ein Fahrzeug. Des Weiteren betrifft die Erfindung ein Fahrzeug mit wenigstens einem in einem Fahrgastraum angeordneten Fahrzeuginnenbauteil und wenigstens einer an dem Fahrzeuginnenbauteil angeordneten Ablagevorrichtung zum zeitweiligen Ablegen und Lagern von wenigstens einem Gegenstand. DE 10 2007 011 055 A1 zeigt eine Aufnahmevorrichtung für ein Kraftfahrzeug zur Aufnahme von Gebrauchsgegenständen. Die Vorrichtung weist einen Aufnahmekörper auf, wobei der Aufnahmekörper ein veränderbares Volumen aufweist und wobei die Aufnahmevorrichtung lösbar mit dem Kraftfahrzeug verbunden ist. DE 10 2012 013 013 A1 betrifft eine Ablagevorrichtung für den Gepäckraum eines Fahrzeugs, mit einem karosserieseitig befestigten Aufnahmebehälter, der zwischen einer bauraumreduzierten Nichtgebrauchslage und einer Gebrauchslage zur Bestückung mit Ladegut verstellbar ist. Der Aufnahmebehälter weist zwei zueinander um eine Klappachse zwischen der Gebrauchslage und der Nichtgebrauchslage schwenkbare Behälterwände auf, deren achsferne Randkanten die Zugangsöffnung zum Aufnahmebehälter begrenzen. DE 696 03 063 T2 betrifft eine Anordnung einer Tischplatte in einem Karosserieelement eines Kraftfahrzeugs. US 2004 / 0 020 956 A1 zeigt eine Aufbewahrungsvorrichtung für ein Kraftfahrzeug mit mindestens einem teilweise flexiblen Aufbewahrungsbeutel, der fest im Laderaum befestigt werden kann, wobei jede der beiden gegenüberliegenden Seiten des Aufbewahrungsbeutels einen formstabilen Stützabschnitt aufweist, der sich entlang mindestens einer gesamten horizontalen Länge der Seite erstreckt, zu der er gehört, wobei die gegenüberliegenden Vorderseiten der Stützabschnitte lösbar in einer Befestigungsvorrichtung im Laderaum befestigt werden können und die formstabilen Stützabschnitte durch eine flexible Faltstruktur miteinander verbunden sind, die in mindestens einen Bodenabschnitt des Aufbewahrungsbeutels hineinragt. KR 10 2018 0 125 913 A bezieht sich auf eine Türverkleidung für ein Fahrzeug, die eine Ablage umfasst, die in die Verkleidung integriert ist und in einem Innenraum der Verkleidung, der in einer Türverkleidung ausgebildet ist, in einem zusammengeklappten Zustand aufbewahrt werden kann. Fahrzeuge weisen in ihren Fahrgastinnenräumen verschiedene Ablagemöglichkeiten zum zeitweiligen Ablegen und Lagern von Gegenständen auf. Beispielsweise können verschließbare oder nicht verschließbare Staufächer, elastisch aufweitbare Taschen oder Schubladen vorhanden sein. Bekannt ist es beispielsweise, wenigstens eine Ablagemöglichkeit, beispielsweise in Form eines Getränkehalters, an einer Mittelkonsole bereitzustellen. Nachteilig bei herkömmlichen Ablagemöglichkeiten ist jedoch, dass darin abgelegte Gegenstände, wie beispielsweise ein Smartphone, ein Schlüssel, eine Sonnenbrille oder dergleichen, während einer Fahrt des Fahrzeugs innerhalb der Ablagemöglichkeit verrutschen, wodurch störende Geräusche entstehen und Beschädigungen an dem Gegenstand und/oder der Ablagemöglichkeit entstehen können. Zudem sind die herkömmlichen Ablagemöglichkeiten meist relativ unübersichtlich gestaltet. Ferner sind herkömmliche Ablagemöglichkeiten häufig derart ausgebildet und angeordnet, dass ein Fahrer des Fahrzeugs den mit der Ablagemöglichkeit bereitgestellten Ablageraum nicht vollständig einsehen und erreichen kann. Eine Lösung dieser Probleme könnte die Schaffung einer Ablagemöglichkeit in Form einer Schublade sein. Jedoch müsste hierzu stark in den Bauraum des jeweiligen die Ablagemöglichkeit aufnehmenden Fahrzeuginnenbauteils, beispielsweise der Instrumententafel oder der Mittelkonsole, eingegriffen werden, was wegen anderweitiger Bauraumanforderungen meist nicht realisierbar ist. Eine Aufgabe der Erfindung ist es, eine bauraumsparende Ablagemöglichkeit für zu lagernde Gegenständen bereitzustellen. Diese Aufgabe wird durch die unabhängigen Patentansprüche gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den abhängigen Patentansprüchen, der nachfolgenden Beschreibung und den Figuren wiedergegeben, wobei diese Ausgestaltungen jeweils für sich genommen oder in unterschiedlicher Kombination von wenigstens zwei dieser Ausgestaltungen miteinander einen weiterbildenden oder vorteilhaften Aspekt der Erfindung darstellen können. Die Aufgabe wird somit gelöst durch eine Ablagevorrichtung für ein Fahrzeug. Diese umfasst wenigstens eine an einem Fahrzeuginnenbauteil anordenbare Führungseinheit. Die Führungseinheit wiederum kann aus mehreren Komponenten bestehen und weist besonders vorteilhaft eine Schiene auf. Außerdem umfasst die Ablagevorrichtung wenigstens ein an der Führungseinheit führbares Scharnierelement, das entlang der Führungseinheit auf einer gekrümmten oder abgewinkelten Bewegungsbahn schubladenartig verschiebbar geführt ist. Das Scharnierelement weist eine Auflagefläche und zwei dazu abgewinkelte Seitenwände auf. Insbesondere ist jede Seitenwand in einer eigenen Führungseinheit geführt. Es ist vorgesehen, dass das