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DE-102018221841-B4 - Beleuchtbare Anzeigevorrichtung

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Abstract

Verwendung einer beleuchtbaren Anzeigevorrichtung (2) in einem Kraftfahrzeug, wobei die beleuchtbare Anzeigevorrichtung (2) folgendes umfasst: - eine Lichtquelle (4) zur Emittierung (30) von Lichtstrahlen (6), - eine Leiterschicht (8) zur Aufnahme und Weiterleitung (32) der Lichtstrahlen (6), - zumindest ein Überführungselement (10) zur Aufnahme und Weiterleitung (34) der Lichtstrahlen (6), - eine Deckschicht (12) zur Aufnahme und Auskopplung (36) der Lichtstrahlen (6) entlang einer Auskopplungsrichtung (R), wobei die Lichtquelle (4) an einer Stirnseite (14a) der Leiterschicht (8) und das Überführungselement (10) derart zwischen der Deckschicht (12) und der Leiterschicht (8) angeordnet ist, dass eine im Wesentlichen senkrecht zur Auskopplungsrichtung (R) erfolgende Weiterleitung der Lichtstrahlen (6) von der Leiterschicht (8) an das Überführungselement (10) durchführbar ist, um die Deckschicht (12) durch die Leiterschicht (8) indirekt über das Überführungselement (10) zu beleuchten, wobei eine Leiterplatte (18) zur Spannungsversorgung und Stromführung vorgesehen ist, wobei eine Reflexionsschicht (16) vorgesehen ist, wobei die Reflexionsschicht (16) zumindest teilweise unmittelbar an die Leiterschicht (8) und das Überführungselement (10) angeordnet ist.

Inventors

  • Klaus Meierling
  • Abdelrahman Abdelaziz

Assignees

  • VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT

Dates

Publication Date
20260507
Application Date
20181214

Claims (14)

  1. Verwendung einer beleuchtbaren Anzeigevorrichtung (2) in einem Kraftfahrzeug, wobei die beleuchtbare Anzeigevorrichtung (2) folgendes umfasst: - eine Lichtquelle (4) zur Emittierung (30) von Lichtstrahlen (6), - eine Leiterschicht (8) zur Aufnahme und Weiterleitung (32) der Lichtstrahlen (6), - zumindest ein Überführungselement (10) zur Aufnahme und Weiterleitung (34) der Lichtstrahlen (6), - eine Deckschicht (12) zur Aufnahme und Auskopplung (36) der Lichtstrahlen (6) entlang einer Auskopplungsrichtung (R), wobei die Lichtquelle (4) an einer Stirnseite (14a) der Leiterschicht (8) und das Überführungselement (10) derart zwischen der Deckschicht (12) und der Leiterschicht (8) angeordnet ist, dass eine im Wesentlichen senkrecht zur Auskopplungsrichtung (R) erfolgende Weiterleitung der Lichtstrahlen (6) von der Leiterschicht (8) an das Überführungselement (10) durchführbar ist, um die Deckschicht (12) durch die Leiterschicht (8) indirekt über das Überführungselement (10) zu beleuchten, wobei eine Leiterplatte (18) zur Spannungsversorgung und Stromführung vorgesehen ist, wobei eine Reflexionsschicht (16) vorgesehen ist, wobei die Reflexionsschicht (16) zumindest teilweise unmittelbar an die Leiterschicht (8) und das Überführungselement (10) angeordnet ist.
  2. Verwendung einer beleuchtbaren Anzeigevorrichtung (2) in einem Kraftfahrzeug nach Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet , dass die Deckschicht (12) in Form von zumindest einer Tastenkappe gebildet ist.
  3. Verwendung einer beleuchtbaren Anzeigevorrichtung (2) in einem Kraftfahrzeug nach Anspruch 1 oder 2 , dadurch gekennzeichnet , dass die Lichtquelle (4) in Form einer LED gebildet ist.
  4. Verwendung einer beleuchtbaren Anzeigevorrichtung (2) in einem Kraftfahrzeug nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass die Leiterschicht (8) in Form eines Folienlichtleiters gebildet ist.
  5. Verwendung einer beleuchtbaren Anzeigevorrichtung (2) in einem Kraftfahrzeug nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass das Überführungselement (10) in Form eines Tasten-Plungers gebildet ist.
  6. Verwendung einer beleuchtbaren Anzeigevorrichtung (2) in einem Kraftfahrzeug nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass die Leiterschicht (8) und/oder das Überführungselement (10) einen Überführungsbereich (20) zur Weiterleitung der Lichtstrahlen (6) aufweist, wobei der Überführungsbereich (20) an der Grenzfläche (22) zwischen der Leiterschicht (8) und dem Überführungselement (10) angeordnet ist.
  7. Verwendung einer beleuchtbaren Anzeigevorrichtung (2) in einem Kraftfahrzeug nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass Strahlungsleitvorrichtungen (24) zur Führung der Lichtstrahlen (6) vorgesehen sind.
  8. Kraftfahrzeug, umfassend eine beleuchtbare Anzeigenvorrichtung (2), wobei beleuchtbare Anzeigevorrichtung (2) folgendes umfasst: - eine Lichtquelle (4) zur Emittierung (30) von Lichtstrahlen (6), - eine Leiterschicht (8) zur Aufnahme und Weiterleitung (32) der Lichtstrahlen (6), - zumindest ein Überführungselement (10) zur Aufnahme und Weiterleitung (34) der Lichtstrahlen (6), - eine Deckschicht (12) zur Aufnahme und Auskopplung (36) der Lichtstrahlen (6) entlang einer Auskopplungsrichtung (R), wobei die Lichtquelle (4) an einer Stirnseite (14a) der Leiterschicht (8) und das Überführungselement (10) derart zwischen der Deckschicht (12) und der Leiterschicht (8) angeordnet ist, dass eine im Wesentlichen senkrecht zur Auskopplungsrichtung (R) erfolgende Weiterleitung der Lichtstrahlen (6) von der Leiterschicht (8) an das Überführungselement (10) durchführbar ist, um die Deckschicht (12) durch die Leiterschicht (8) indirekt über das Überführungselement (10) zu beleuchten, wobei eine Leiterplatte (18) zur Spannungsversorgung und Stromführung vorgesehen ist, wobei eine Reflexionsschicht (16) vorgesehen ist, wobei die Reflexionsschicht (16) zumindest teilweise unmittelbar an die Leiterschicht (8) und das Überführungselement (10) angeordnet ist.
  9. Kraftfahrzeug nach Anspruch 8 , dadurch gekennzeichnet , dass die Deckschicht (12) in Form von zumindest einer Tastenkappe gebildet ist.
  10. Kraftfahrzeug nach Anspruch 8 oder 9 , dadurch gekennzeichnet , dass die Lichtquelle (4) in Form einer LED gebildet ist.
  11. Kraftfahrzeug nach einem der vorangehenden Ansprüche 8 bis 10 , dadurch gekennzeichnet , dass die Leiterschicht (8) in Form eines Folienlichtleiters gebildet ist.
  12. Kraftfahrzeug nach einem der vorangehenden Ansprüche 8 bis 11 , dadurch gekennzeichnet , dass das Überführungselement (10) in Form eines Tasten-Plungers gebildet ist.
  13. Kraftfahrzeug nach einem der vorangehenden Ansprüche 8 bis 12 , dadurch gekennzeichnet , dass die Leiterschicht (8) und/oder das Überführungselement (10) einen Überführungsbereich (20) zur Weiterleitung der Lichtstrahlen (6) aufweist, wobei der Überführungsbereich (20) an der Grenzfläche (22) zwischen der Leiterschicht (8) und dem Überführungselement (10) angeordnet ist.
  14. Kraftfahrzeug nach einem der vorangehenden Ansprüche 8 bis 13 , dadurch gekennzeichnet , dass Strahlungsleitvorrichtungen (24) zur Führung der Lichtstrahlen (6) vorgesehen sind.

Description

Die vorliegende Erfindung betrifft eine beleuchtbare Anzeigevorrichtung sowie ein Verfahren zur Beleuchtung einer Anzeigevorrichtung. Beleuchtete Anzeigevorrichtungen sind aus dem Stand der Technik bekannt. Die Druckschrift DE 10 2014 112 470 A1 betrifft ein Ausstattungsteil für ein Kraftfahrzeug, mit einem Träger, einer Verbundfolie und einer Lichtquelle. Hierbei ist die Verbundfolie auf dem Träger angeordnet und weist eine Lichtleitschicht, eine Streuschicht und zwei Lackschichten auf, sodass von der Lichtquelle erzeugte Lichtstrahlen in die Verbundfolie eingekoppelt und die Sichtseite des Ausstattungsteils mithilfe der Verbundfolie flächig beleuchtet werden können. Die Druckschrift DE 10 2016 204 622 A1 betrifft eine Beleuchtungsvorrichtung für ein Fahrzeug, aufweisend eine Lichtquelle zum Emittieren von Lichtstrahlen, eine Lichtleiterschicht zum Leiten der Lichtstrahlen von der Lichtquelle zwischen einer Oberseite und einer Unterseite der Lichtleiterschicht und eine Reflektorschicht zum Reflektieren der Lichtstrahlen, wobei die Lichtquelle zum Emittieren der Lichtstrahlen in die Lichtleiterschicht ausgestaltet ist und die Reflektorschicht benachbart zur Lichtleiterschicht unter der Unterseite angeordnet ist. Die Druckschrift DE 10 2015 203 971 A1 betrifft eine Beleuchtungsvorrichtung für ein Fahrzeug, umfassend mindestens einen Lichtsender, der mit einem Lichtübertragungsmittel verbunden ist, eine teilweise durchscheinende obere Schicht, wobei das Lichtübertragungsmittel im Wesentlichen flach ist und einen Bereich mit mindestens einer optischen Struktur umfasst, welche Licht in Richtung der oberen Schicht ablenkt. Die Druckschrift US 5,856,855 betrifft ein Beleuchtungssystem umfassend einen Lichtwellenleiter aus einem optisch transparenten Material mit einer Austrittsfläche und einer Vielzahl von Endflächen sowie eine Lichtquelle, die gegenüber mindestens einer der Endflächen angeordnet ist und über die Licht in die Endfläche des Lichtwellenleiters eingekoppelt werden kann. Aus der US 2011 / 0 278 147 A1, der US 2009 / 0 128 496 A1, der US 5,034,602 A sowie der US 2009 / 0 242 370 A1 sind Tastaturen bekannt. Aus der DE 12 21 707 A ist eine beleuchtete Drucktaste bekannt. Nachteilig an dem genannten Stand der Technik ist insbesondere, dass die zu beleuchtenden Bereiche in der Regel direkt hinterleuchtet werden. Dies kann insbesondere dazu führen, dass Fehler auf dem Lichtleiter zu ungleichmäßigen Beleuchtungen führen und zu beleuchtende Symbole oder Abbildungen nicht in gewünschtem Maße sichtbar werden. Es ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, die vorstehend beschriebenen Nachteile zumindest teilweise zu beheben, insbesondere ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine beleuchtbare Anzeigevorrichtung zur Verfügung zu stellen, die auf einfache und kostengünstige Art und Weise eine zuverlässige und qualitativ hochwertige Beleuchtung gewährleistet. Die voranstehende Aufgabe wird gelöst durch die Verwendung einer beleuchtbaren Anzeigevorrichtung in einem Kraftfahrzeug mit den Merkmalen des Anspruchs 1 sowie durch ein Kraftfahrzeug gemäß Anspruch 8. Weitere Merkmale und Details ergeben sich aus den Unteransprüchen, der Beschreibung und den Zeichnungen. Technische Merkmale, die zu der erfindungsgemäßen Vorrichtung offenbart werden gelten dabei auch in Verbindung mit dem erfindungsgemäßen Verfahren und umgekehrt, sodass bezüglich der Offenbarung zu den einzelnen Erfindungsaspekten stets wechselseitig Bezug genommen wird bzw. werden kann. Zweckmäßige Ausgestaltungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen ausgeführt. Die erfindungsgemäße beleuchtbare Anzeigevorrichtung umfasst eine Lichtquelle zur Emittierung von Lichtstrahlen, eine Leiterschicht zur Aufnahme und Weiterleitung der Lichtstrahlen, zumindest ein Überführungselement zur Aufnahme und Weiterleitung der Lichtstrahlen sowie eine Deckschicht zur Aufnahme und Auskopplung der Lichtstrahlen entlang einer Auskopplungsrichtung. Die erfindungsgemäße beleuchtbare Anzeigevorrichtung zeichnet sich ferner dadurch aus, dass die Lichtquelle an einer Stirnseite der Leiterschicht und das Überführungselement derart zwischen der Deckschicht und der Leiterschicht angeordnet ist, dass eine im Wesentlichen senkrecht zur Auskopplungsrichtung erfolgende Weiterleitung der Lichtstrahlen von der Leiterschicht an das Überführungselement durchführbar ist, um die Deckschicht durch die Leiterschicht indirekt über das Überführungselement zu beleuchten. Die gegenständliche beleuchtete Anzeigevorrichtung wird hierbei in einem Kraftfahrzeug eingesetzt. Ebenfalls denkbar ist es, dass die Anzeigevorrichtung auch in anderen Bereichen, wie beispielsweise bei Schaltern in Heimanwendungen, wie Lichtschaltern in Wohnungen oder Schaltern an Werkzeugen oder Maschinen oder dergleichen Anwendung findet. Im Hinblick auf die Anordnung des Überführungselementes ist das Überführungselement hierbei erfindungsgemäß sowohl zumindest teilweise unmittelbar an die Deckschicht, als