DE-102019102968-B4 - Klappmöbelanordnung zur Montage eines Klappmöbels in einer Trockenbauwand
Abstract
Klappmöbelanordnung (4) zur Montage eines Klappmöbels (40) in einer Trockenbauwand (30), wobei die Klappmöbelanordnung (4) umfasst: a) ein Installationssystem (2), das eine erste Stütze (6), eine zweite Stütze (8) und einen ersten Querträger (16) umfasst, wobei die erste und die zweite Stütze (6, 8) vertikal und parallel zueinander angeordnet sind und der erste Querträger (16) horizontal zwischen der ersten und der zweiten Stütze (6, 8) angeordnet ist und mit diesen verbunden ist; und b) das Klappmöbel (40), wobei das Klappmöbel (40) in eine Aufnahme (18) des Installationssystems (2) eingesetzt ist und mit dem Installationssystem (2) verbunden ist; dadurch gekennzeichnet, dass das Installationssystem (2) weiterhin einen zweiten Querträger (20) umfasst, der horizontal und parallel zum ersten Querträger (16) zwischen der ersten und der zweiten Stütze (6, 8) angeordnet ist und mit der ersten und der zweiten Stütze (6, 8) verbunden ist, wobei die erste Stütze (6), die zweite Stütze (8), der erste Querträger (16) und der zweite Querträger (20) die Aufnahme (18) für ein Klappmöbel (40) bilden und die Aufnahme (18) an vier Seiten von der ersten Stütze (6), der zweiten Stütze (6), dem ersten Querträger (16) und dem zweiten Querträger (20) umgeben ist.
Inventors
- Dieter Schomas
- Josef Haas
Assignees
- BLECH & TECH GmbH
Dates
- Publication Date
- 20260507
- Application Date
- 20190206
Claims (14)
- Klappmöbelanordnung (4) zur Montage eines Klappmöbels (40) in einer Trockenbauwand (30), wobei die Klappmöbelanordnung (4) umfasst: a) ein Installationssystem (2), das eine erste Stütze (6), eine zweite Stütze (8) und einen ersten Querträger (16) umfasst, wobei die erste und die zweite Stütze (6, 8) vertikal und parallel zueinander angeordnet sind und der erste Querträger (16) horizontal zwischen der ersten und der zweiten Stütze (6, 8) angeordnet ist und mit diesen verbunden ist; und b) das Klappmöbel (40), wobei das Klappmöbel (40) in eine Aufnahme (18) des Installationssystems (2) eingesetzt ist und mit dem Installationssystem (2) verbunden ist; dadurch gekennzeichnet , dass das Installationssystem (2) weiterhin einen zweiten Querträger (20) umfasst, der horizontal und parallel zum ersten Querträger (16) zwischen der ersten und der zweiten Stütze (6, 8) angeordnet ist und mit der ersten und der zweiten Stütze (6, 8) verbunden ist, wobei die erste Stütze (6), die zweite Stütze (8), der erste Querträger (16) und der zweite Querträger (20) die Aufnahme (18) für ein Klappmöbel (40) bilden und die Aufnahme (18) an vier Seiten von der ersten Stütze (6), der zweiten Stütze (6), dem ersten Querträger (16) und dem zweiten Querträger (20) umgeben ist.
- Klappmöbelanordnung (4) nach Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet , dass das Installationssystem (2) einen Montagerahmen umfasst, der mit der ersten und der zweiten Stütze (6, 8) verbunden ist, wobei der Montagerahmen zumindest den ersten Querträger (16) sowie zwei senkrecht zum ersten Querträger (16) angeordnete Seitenstreben umfasst.
- Klappmöbelanordnung (4) nach einem der Ansprüche 1 oder 2 , dadurch gekennzeichnet , dass die erste Stütze (6) und die zweite Stütze (8) jeweils zumindest einen Befestigungsabschnitt (26, 28) zur Befestigung an einem Boden (10) und/oder an einer Decke (12) umfassen.
- Klappmöbelanordnung (4) nach einem der Ansprüche 1 bis 3 , dadurch gekennzeichnet , dass das Klappmöbel (40) ein Funktionselement (42) umfasst, das schwenkbar mit dem Installationssystem (2), vorzugsweise mit der ersten und der zweiten Stütze (6, 8), verbunden ist.
- Klappmöbelanordnung (4) nach einem der Ansprüche 1 bis 4 , dadurch gekennzeichnet , dass sie weiterhin einen Einbaurahmen (48) umfasst, der in die Aufnahme (18) des Installationssystems (2) eingesetzt ist, und dass das Klappmöbel (40) ein Funktionselement (42) umfasst, das schwenkbar mit dem Einbaurahmen (48) verbunden ist.
- Klappmöbelanordnung (4) nach einem der Ansprüche 4 oder 5 , dadurch gekennzeichnet , dass das Funktionselement (42) in einem eingeklappten Zustand zumindest teilweise, vorzugsweise vollständig in der Aufnahme (18) des Installationssystems (2) aufgenommen ist, und dass das Funktionselement (42) in einem ausgeklappten Zustand im Wesentlichen senkrecht zu einer Ebene angeordnet ist, die durch die erste Stütze (6), die zweite Stütze (6) und den ersten Querträger (16) definiert ist.
- Klappmöbelanordnung (4) nach einem der Ansprüche 1 bis 6 , dadurch gekennzeichnet , dass sie weiterhin eine Auskleidung (22) umfasst, die in die Aufnahme (18) des Installationssystems (2) oder in den Einbaurahmen (48) eingesetzt ist, wobei optional die Auskleidung (22) derart ausgebildet ist, dass die Klappmöbelanordnung (4) nach Einbau in einer Trockenbauwand (30) im Bereich des Klappmöbels (40) geltende Brandschutz- und Schallschutzanforderungen erfüllt.
- Klappmöbelanordnung (4) nach einem der Ansprüche 1 bis 7 , dadurch gekennzeichnet , dass das Klappmöbel (40) einen Klappsitz, eine Klappbank, einen Klapptisch, einen Wickeltisch oder ein Klappbett umfasst.
- Kombination zur Montage einer Klappmöbelanordnung (4) nach einem der Ansprüche 1 - 8 in einer Trockenbauwand (30), wobei die Kombination umfasst: a) ein Installationssystem (2), das eine erste Stütze (6), eine zweite Stütze (8), einen ersten Querträger (16) und einen zweiten Querträger (20) umfasst, wobei die erste und die zweite Stütze (6, 8) vertikal und parallel zueinander anordenbar sind und der erste Querträger (16) und der zweite Querträger (20) parallel zueinander und horizontal zwischen der ersten und der zweiten Stütze (6, 8) anordenbar ist und mit diesen verbindbar ist, und wobei die erste Stütze (6), die zweite Stütze (8), der erste Querträger (16) und der zweite Querträger (20) dazu eingerichtet sind, eine Aufnahme (18) für das Klappmöbel (40) zu bilden, die an vier Seiten von der ersten Stütze (6), der zweiten Stütze (8), dem ersten Querträger (16) und dem zweiten Querträger (20) umgeben ist; und b) ein Klappmöbel (40), wobei das Klappmöbel (40) in die Aufnahme (18) des Installationssystems (2) einsetzbar ist und mit dem Installationssystem (2) verbunden werden kann.
- Bauwerksabschnitt (18) mit einem Boden (10), einer Decke (12) und einer Trockenbauwand (30), wobei die Trockenbauwand (30) eine Mehrzahl von Stützprofilen (32) und eine Beplankung (24, 34) umfasst, die zumindest einseitig auf die Stützprofile (32) aufgebracht ist; wobei der Bauwerksabschnitt (18) weiterhin eine Klappmöbelanordnung (4) nach einem der Ansprüche 1 bis 8 umfasst; wobei die erste und die zweite Stütze (6, 8) jeweils mit dem Boden (10) und/oder der Decke (12) verbunden sind; und wobei die Beplankung (24, 34) eine Öffnung (36) aufweist, die mit der Aufnahme (18) für das Klappmöbel (40) des Installationssystems (2) fluchtet und wobei die Aufnahme (18) für das Klappmöbel (40) eine Ausnehmung (38) in der Trockenbauwand (30) bildet.
- Bauwerksabschnitt (18) nach Anspruch 10 , dadurch gekennzeichnet , dass die Beplankung (34) eine der Mehrzahl von Stützprofilen (32) zugewandte Montageseite und eine der Montageseite gegenüberliegende Sichtseite (34a) umfasst, und dass das Installationssystem (2) vollständig auf der Montageseite der Beplankung (34) angeordnet ist.
- Bauwerksabschnitt (18) nach einem der Ansprüche 10 oder 11 , wobei der Bauwerksabschnitt (18) eine Klappmöbelanordnung (4) nach Anspruch 8 umfasst, dadurch gekennzeichnet , dass die Auskleidung (22) die Ausnehmung (38) in der Trockenbauwand (30) vollständig auskleidet.
- Verfahren zur Herstellung eines Bauwerksabschnittes (18) nach einem der Ansprüche 10 bis 12 , dadurch gekennzeichnet , dass man eine Klappmöbelanordnung (4) nach einem der Ansprüche 1 bis 8 oder eine Kombination nach Anspruch 9 in eine Trockenbauwand (30) einbaut.
- Verwendung eines Installationssystems (2) zur Montage eines Klappmöbels (40) in einer Trockenbauwand (30), wobei das Installationssystem (2) eine erste Stütze (6), eine zweite Stütze (8) und einen ersten Querträger (16) umfasst, wobei die erste und die zweite Stütze (6, 8) vertikal und parallel zueinander angeordnet sind und der erste Querträger (16) horizontal zwischen der ersten und der zweiten Stütze (6, 8) angeordnet ist und mit diesen verbunden ist, dadurch gekennzeichnet , dass das Installationssystem (2) weiterhin einen zweiten Querträger (20) umfasst, der horizontal und parallel zum ersten Querträger (16) zwischen der ersten und der zweiten Stütze (6, 8) angeordnet ist und mit der ersten und der zweiten Stütze (6, 8) verbunden ist, wobei die erste Stütze (6), die zweite Stütze (8), der erste Querträger (16) und der zweite Querträger (20) eine Aufnahme (18) für ein Klappmöbel (40) bilden, die an vier Seiten von der ersten Stütze (6), der zweiten Stütze (6), dem ersten Querträger (16) und dem zweiten Querträger (20) umgeben ist; wobei vorzugsweise eine Kombination nach Anspruch 9 verwendet wird.
Description
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Klappmöbelanordnung und eine Verwendung eines Installationssystems zur Montage eines Klappmöbels in einer Trockenbauwand, sowie eine Kombination für eine solche Klappmöbelanordnung und ein Herstellungsverfahren dafür. Trockenbauwände werden z.B. in Ständerbauweise zur Raumtrennung oder als Vorsatzverschalung eingesetzt. Trockenbauwände umfassen in der Regel ein System aus metallischen Stützprofilen, die ein Ständerwerk bilden, sowie Platten aus Gipskarton zur ein- oder beidseitigen Beplankung des Ständerwerks, um bestehende Räume zu unterteilen oder bestehende Wandflächen zu verkleiden. Trockenbauwände in Ständerbauweise können auch in Eigenregie des Monteurs zum Beispiel mittels Holzprofilen und einer Beplankung aus Gipskartonplatten gefertigt werden. In der Regel werden nur nichttragende Wände oder Vorsatzwände in dieser Bauart erstellt. Trockenbauwände sind in der Regel nicht dazu geeignet, lasttragende oder stark belastete Elemente oder Bauteile an ihnen anzubringen, da die erforderliche Tragfähigkeit nicht gegeben ist. Klappmöbel, wie zum Beispiel Klappsitze, Klapptische, Wickeltische oder Klappbetten sind in der Regel ortsfest gebundene Klappmöbel, die bei Nichtgebrauch eingeklappt werden können, um mehr Raum für anderweitige Zwecke zu schaffen. Dieser Vorteil ist insbesondere dann von Nutzen, wenn nur beengte Platzverhältnisse zur Verfügung stehen, wie dies zum Beispiel in Fluren, Essecken, kleinen Räumen und Toiletten etc. der Fall sein kann, oder wenn nicht klappbare Möbel unzulässig sind, wie z.B. in Flucht- und Rettungswegen. Derartige Klappmöbel werden üblicherweise bei ihrer Verwendung, also in einem ausgeklappten Zustand stark belastet, in dem sich beispielsweise eine oder mehrere Personen auf sie setzen oder legen, oder auf einem Klapptisch Gegenstände abgestellt werden. Trockenbauwände sind mangels ausreichender Tragfähigkeit nicht dazu geeignet, derartige Klappmöbel aufzunehmen bzw. an ihnen zu montieren. Wenn an einer Trockenbauwand dennoch Klappmöbel vorzusehen sind, erfolgte dies bisher üblicherweise durch Aufputzmontage, nachdem zuvor eine ausreichende Verstärkung in die Wand oder auf die Wand montiert wurde. Eine Aufputzmontage eines Klappmöbels bringt jedoch den Nachteil mit sich, dass dadurch der raumseitig benötigte Platzbedarf erhöht wird. Zudem ist es sehr aufwändig, zunächst eine ausreichende Verstärkung in oder auf der Wand zu montieren. Ebenso ist es sehr kosten- und zeitaufwändig, zunächst auf der Baustelle eine tragfähige Wandnische auszubilden. DE 20 2018 002 539 U1 zeigt eine Montageanordnung in einer Trockenbauwand für eine Brandschutztür. US 2014 / 0 084 640 A1 beschreibt einen Klappsitz, der an Stützen einer Trockenbauwand verbunden ist. Weitere wandmontierte Klappmöbel sind aus DE 10 2016 117 983 A1 oder von BLECH & TECH GmbH, Herbolzheim bekannt, etwa der zum Wandeinbau geeignete Sitz „Kompakt“ (https://klappsitz.de/de/klappsitze/sitzekompakt/fuer-wandeinbau.php). Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, eine Klappmöbelanordnung zur Montage eines Klappmöbels in einer Trockenbauwand, eine Kombination für eine solche Klappmöbelanordnung sowie eine Verwendung eines Installationssystems zur Montage eines Klappmöbels in einer Trockenbauwand bereit zu stellen, die eine einfache und schnelle Montage eines Klappmöbels in einer Trockenbauwand ermöglichen. Diese Aufgabe wird durch die Gegenstände der unabhängigen Ansprüche gelöst. Bevorzugte Ausführungsformen sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche. Eine erfindungsgemäße Klappmöbelanordnung zur Montage eines Klappmöbels in einer Trockenbauwand umfasst a) ein Installationssystem, das eine erste Stütze, eine zweite Stütze und einen ersten Querträger umfasst, wobei die erste und die zweite Stütze vertikal und parallel zueinander angeordnet sind und der erste Querträger zwischen der ersten und der zweiten Stütze angeordnet ist und mit diesen verbunden ist; und b) das Klappmöbel, wobei das Klappmöbel in eine Aufnahme des Installationssystems eingesetzt ist und mit dem Installationssystem verbunden ist, wobei das Installationssystem weiterhin einen zweiten Querträger umfasst, der horizontal und parallel zum ersten Querträger zwischen der ersten und der zweiten Stütze angeordnet ist und mit der ersten und der zweiten Stütze verbunden ist, wobei die erste Stütze, die zweite Stütze, der erste Querträger und der zweite Querträger die Aufnahme für ein Klappmöbel bilden und die Aufnahme an vier Seiten von der ersten Stütze, der zweiten Stütze, dem ersten Querträger und dem zweiten Querträger umgeben ist. Auf diese Weise wird eine Klappmöbelanordnung bereitgestellt, bei der das Installationssystem die bei zweckgemäßer Verwendung des Klappmöbels auftretenden Belastungen vollständig aufnimmt. Das Installationssystem lässt sich einfach und schnell montieren und kann in einer Ebene mit einem Ständerwerk der Trockenbauwand angeordnet werden. Der Montageaufwand zur Herstellung der Trockenbauw