DE-102020008045-B4 - Subdermales Implantat
Abstract
Subdermales Implantat, umfassend einen Grundkörper, in den wenigstens ein Funktionselement integriert ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (2) aus elastischem, biokompatiblem Material, bevorzugt Silikon oder PTFE, hergestellt ist, wobei das Funktionselement eine Lichtquelle ist, die mit einem Stromversorgungselement verbunden ist, wobei die Lichtquelle OLEDs zur Herstellung von Bildern unter der Haut umfasst, die bedarfsgerecht aktivierbar sind, und die in einer OLED-Folie integriert sind, wobei in dem Grundkörper (2) ein Steuerungsmodul (5) angeordnet ist, das mit der OLED-Folie verbunden ist und das über eine drahtlose NFC-Schnittstelle (51) von außen ansteuerbar ist, wobei das Steuerungsmodul (5) eine Speichereinheit (52) umfasst, in der Muster (31) hinterlegt sind, die wahlweise über die NFC-Schnittstelle (51) auswählbar sind.
Inventors
- Erfinder gleich Patentinhaber
Assignees
- Ingo Kuhfuß
Dates
- Publication Date
- 20260507
- Application Date
- 20200330
Claims (5)
- Subdermales Implantat, umfassend einen Grundkörper, in den wenigstens ein Funktionselement integriert ist, dadurch gekennzeichnet , dass der Grundkörper (2) aus elastischem, biokompatiblem Material, bevorzugt Silikon oder PTFE, hergestellt ist, wobei das Funktionselement eine Lichtquelle ist, die mit einem Stromversorgungselement verbunden ist, wobei die Lichtquelle OLEDs zur Herstellung von Bildern unter der Haut umfasst, die bedarfsgerecht aktivierbar sind, und die in einer OLED-Folie integriert sind, wobei in dem Grundkörper (2) ein Steuerungsmodul (5) angeordnet ist, das mit der OLED-Folie verbunden ist und das über eine drahtlose NFC-Schnittstelle (51) von außen ansteuerbar ist, wobei das Steuerungsmodul (5) eine Speichereinheit (52) umfasst, in der Muster (31) hinterlegt sind, die wahlweise über die NFC-Schnittstelle (51) auswählbar sind.
- Implantat nach Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet , dass das Stromversorgungselement wenigstens eine Mikrobatterie (4) umfasst.
- Implantat nach Anspruch 2 , dadurch gekennzeichnet , dass das Stromversorgungselement wenigstens eine Mikrospule (6) zum induktiven Laden der wenigstens einen Mikrobatterie (4) umfasst.
- Implantat nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass der Grundkörper (2) im Wesentlichen streifenförmig, insbesondere quaderförmig, ausgebildet ist.
- Implantat nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass der Grundkörper (2) an einer Seite, bevorzugt an zwei gegenüberliegend angeordneten Seiten einen Faden (7) oder eine Öse (21) zur Durchführung eines Fadens (7) aufweist.
Description
Die Erfindung betrifft ein subdermales Implantat, umfassend einen Grundkörper, in dem wenigstens ein Funktionselement integriert ist. Subdermale Implantate halten zunehmend Einzug in den mittlerweile weit verbreiteten Bereich der Bodymodification. Hierbei handelt es sich in der Regel um aus Silikon oder PTFE bestehende Einsätze, die sich vollständig unter der Haut befinden, um die dermale Struktur nach außen hin zu verändern. Es sind auch funktionale Implantate bekannt, die beispielsweise einen Neodym-Magneten enthalten und die vorzugsweise, aber nicht ausschließlich, in einem Finger platziert werden. Weiterhin ist es bekannt, kleine RFID-Chips in einem Implantat unterzubringen und unter die Haut zu implantieren. Auf diesen Chips können beispielsweise Codes zum Aufsperren von NFC-fähigen Schlössern oder auch Passwörter zur Entschlüsselung eines PCs hinterlegt werden. Weiterhin sind sogenannte transdermale Implantate bekannt. Hierbei handelt es sich um unter der Hautoberfläche liegende Implantate, die einen Gewindestab aufweisen, der durch die Haut an die Oberfläche ragt, auf den bspw. Schmuckaufsätze aufschraubbar sind. Vorteilhaft an solchen transdermalen Implantaten ist, dass je nach Anlass auffällige oder dezente Schmuckaufsätze befestigbar sind oder diese auch völlig weggelassen werden können. Nachteilig an diesen transdermalen Implantaten ist jedoch das erhöhte Infektionsrisiko aufgrund des durch die Haut hindurchdringenden Implantatbestandteils. Ein LED-Tattoo mit einem auf einen Seidenfilm aufgebrachten Chip ist in dem Artikel „LED tattoo“, Veröffentlichungsdatum 30.09.2019, URL: https://en.wikipedia.org/w/ index. php?title=LED_tattoo, beschrieben. Subdermale Implantate sind weiterhin in dem Arikel „Subdermale Implantate“, Veröffentlichungsdatum 08.12.2019, URL: https://www.body-modification.org.index.php?seite= subdermale" beschrieben. Aufbau und Einsatzfelder von OLEDs sind in dem Artikel „OLED“, Veröffentlichungsdatum 17.03.2020, URL: https://en/ wikipedia.org/w/index.php?title= OLED&oldid=946036412 beschrieben. Hier will die Erfindung Abhilfe schaffen. Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein subdermales Implantat bereitzustellen, das ohne die bei einem transdermalen Implantat vorhandene Infektionsgefahr ein bedarfsgerechtes Schmuckerscheinungsbild ermöglicht. Gemäß der Erfindung wird diese Aufgabe durch ein subdermales Implantat mit den Merkmalen des kennzeichnenden Teils des Patentanspruchs 1 gelöst. Mit der Erfindung ist ein subdermales Implantat bereitgestellt, das ohne die Gefahr einer Infektion aufgrund von durch die Haut hindurch sich erstreckenden Bestandteilen ein bedarfsgerechtes Schmuckerscheinungsbild ermöglicht. Dadurch, dass der Grundkörper aus elastischem, biokompatiblem Material hergestellt ist, wobei das Funktionselement eine Lichtquelle ist, die mit einem Stromversorgungselement verbunden ist, ist eine bedarfsgerechte Hinterleuchtung des betreffenden Hautabschnitts durch Aktivierung der Lichtquelle ermöglicht. Die Lichtquelle umfasst OLEDs. Hierdurch ist die Herstellung von Konturen oder Bildern unter der Haut ermöglicht, die bedarfsgerecht aktivierbar sind. Hierzu eignen sich insbesondere OLEDs, die in einer OLED-Folie integriert sind. Beispielsweise ist die Gestaltung in Art einer Tätowierung ermöglicht, die durch Aktivierung der Lichtquelle sichtbar gemacht werden kann. Ist die Sichtbarkeit der „Tätowierung“ nicht erwünscht, beispielsweise während der Arbeitszeit, kann diese durch die Deaktivierung der Lichtquelle temporär entfernt werden. In Ausgestaltung der Erfindung umfasst das Stromversorgungselement wenigstens eine Mikrobatterie. Hierdurch ist die Bereitstellung der zu dem Betrieb der Lichtquelle erforderlichen Spannung ermöglicht. Bevorzugt ist die Mikrobatterie eine Dünnschichtbatterie, die besonders bevorzugt als anorganische LiCoO2 Batterie ausgebildet ist. Solche Dünnschichtbatterien ermöglichen eine hohe Energiedichte und sind ausreichend flexibel für den Einsatz in platzsparenden sowie auch verformbaren Anwendungen. Dabei können Dünnschichtbatterien in einer Breite von unter 100 µm realisiert werden. Alternativ kann die Stromversorgung auch mittels einer Bio-Brennstoffzelle erfolgen. Hier wird die Energie durch eine elektrochemische Umsetzung des körpereigenen Blutzuckers gewonnen. Eine Bio-Brennstoffzelle (auch Glucose-Brennstoffzelle) arbeitet nach dem Prinzip der Energieerzeugung lebender Zellen. Am Minuspol wird enzymatisch Glucose oxidiert, wodurch Wasserstoff gewonnen wird, der nachfolgend in Elektronen und Protonen aufgespalten wird. Die Elektronen fließen durch einen Leiter über einen Verbraucher, vorliegend die Lichtquelle und die Steuereinrichtung, zum Pluspol, und die Protonen diffundieren durch einen Separator. Am Pluspol reagieren die Elektronen und Protonen unter enzymatischer Hilfe wieder mit Luftsauerstoff zu Wasser. Derartige Bio-Brennstoffzellen werden beispielsweise am Institut für Mikrosystemtechnik der Universität Freiburg entwickelt. In