DE-102020118007-B4 - Anhänger für ein Kraftfahrzeug
Abstract
Anhänger für ein Kraftfahrzeug, mit einem Gestell (12) zum Transport von Nutzlasten, einer an dem Gestell (12) drehbar gelagerten Welle, wobei die Welle mit einem an einem Untergrund abstützbaren Rad (18) verbunden ist, einer an der Welle angekoppelten elektrischen Maschine (22) zur Generierung elektrischer Energie aus der Rotation der Welle, einer von der elektrischen Maschine (22) aufladbaren Batterie (24) und einer mit der Batterie (24) elektrisch verbundenen Ladestation (26) zum Aufladen eines elektrisch antreibbaren Kraftfahrzeugs, wobei die Ladestation (26) einen über ein Ladekabel (30) elektrisch angebundenen Ladestecker (28) zum Einstecken in eine Ladebuchse des elektrisch antreibbaren Kraftfahrzeugs aufweist, wobei eine Kabellänge des Ladekabels (30) größer als eine Längserstreckung des Gestells (12) ist.
Inventors
- Jasmin Ostertag
- Erwin Goetz
Assignees
- DR. ING. H.C. F. PORSCHE AKTIENGESELLSCHAFT
Dates
- Publication Date
- 20260507
- Application Date
- 20200708
Claims (10)
- Anhänger für ein Kraftfahrzeug, mit einem Gestell (12) zum Transport von Nutzlasten, einer an dem Gestell (12) drehbar gelagerten Welle, wobei die Welle mit einem an einem Untergrund abstützbaren Rad (18) verbunden ist, einer an der Welle angekoppelten elektrischen Maschine (22) zur Generierung elektrischer Energie aus der Rotation der Welle, einer von der elektrischen Maschine (22) aufladbaren Batterie (24) und einer mit der Batterie (24) elektrisch verbundenen Ladestation (26) zum Aufladen eines elektrisch antreibbaren Kraftfahrzeugs, wobei die Ladestation (26) einen über ein Ladekabel (30) elektrisch angebundenen Ladestecker (28) zum Einstecken in eine Ladebuchse des elektrisch antreibbaren Kraftfahrzeugs aufweist, wobei eine Kabellänge des Ladekabels (30) größer als eine Längserstreckung des Gestells (12) ist.
- Anhänger nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet , dass mindestens eine an der Batterie (24) elektrisch angeschlossene Solarzelle (42) zur Generierung elektrischer Energie aus Sonnenlicht vorgesehen ist.
- Anhänger nach Anspruch 2 dadurch gekennzeichnet , dass eine Oberfläche der Ladestation (26) und/oder der Batterie (24) und/oder der elektrischen Maschine (22) und/oder ein mit dem Gestell (12) verbundener Stauraumbehälter (38) zumindest teilweise, insbesondere zu einem Großteil, von der mindestens einen Solarzelle (42) abgedeckt ist.
- Anhänger nach einem der Ansprüche 1 bis 3 dadurch gekennzeichnet , dass die Kabellänge des Ladekabels (30) größer als die zweifache oder vierfache Längserstreckung des Gestells (12) ist.
- Anhänger nach einem der Ansprüche 1 bis 4 dadurch gekennzeichnet , dass die Ladestation (26) ein Kühlmodul zur Kühlung der Batterie (24) und/oder der Ladestation (26), insbesondere eines Ladekabels (30) der Ladestation (26), aufweist, wobei das Kühlmodul elektrisch an der Batterie (24) angeschlossen ist.
- Anhänger nach einem der Ansprüche 1 bis 5 dadurch gekennzeichnet , dass das Gestell (12) eine Anhängerkupplung (14) zum Ankuppeln an das als Zugmaschine vorgesehene Kraftfahrzeug aufweist, wobei die Anhängerkupplung (14) einen mit der Batterie (24) elektrisch verbundene Anhängerstecker zum Austausch elektrischer Energie zwischen der Batterie (24) und einer Kraftfahrzeugbatterie des als Zugmaschine vorgesehenen Kraftfahrzeugs aufweist.
- Anhänger nach einem der Ansprüche 1 bis 6 dadurch gekennzeichnet , dass mit der Batterie (24) mindestens eine elektrisch verbundene Versorgungssteckdose (40) zum lösbaren Anschluss elektrischer Verbraucher vorgesehen ist.
- Anhänger nach Anspruch 7 dadurch gekennzeichnet , dass mit dem Gestell (12) ein Zweiradträger (34), insbesondere über eine lösbare Anhängerkupplungsverbindung (36), befestigt ist, wobei die Versorgungssteckdose (40) ausgestaltet ist ein von dem Zweiradträger (34) aufgenommenes elektrisch antreibbares Zweirad aufzuladen.
- Anhänger nach einem der Ansprüche 1 bis 8 dadurch gekennzeichnet , dass ein von der elektrischen Maschine (22) aufladbares austauschbares Batteriemodul, insbesondere für elektrisch antreibbare Zweiräder und/oder elektrisch antreibbare Personenkraftfahrzeuge, vorgesehen sind.
- Anhänger nach einem der Ansprüche 1 bis 9 dadurch gekennzeichnet , dass das Gestell (12) für einen als Einachser ausgestalten Anhänger (10) ausgeformt ist.
Description
Die Erfindung betrifft einen Anhänger für ein Kraftfahrzeug, mit dessen Hilfe das als Zugmaschine genutzte Kraftfahrzeug eine zusätzliche Nutzlast transportieren kann. Aus US 2007/051542 A1 ist ein Anhänger für ein Kraftfahrzeug bekannt, bei dem eine als Notstromaggregat für elektrische Verbraucher ausgestaltete elektrische Maschine während der Fahrt von einer mit Rädern starr verbundenen Welle als Generator angetrieben werden kann, um eine Batterie des Notstromaggregats aufzuladen. Aus DE 10 2017 121 794 A1 ist ein an einem Kraftfahrzeug mechanisch und elektrisch ankoppelbarer Anhänger mit einer aufladbaren Batterie und einem im Generatorbetrieb betreibbaren und mit der Batterie verbundenen elektrischen Maschine bekannt, die bei einem Verzögern Bremsenergie rekuperieren kann, um mit der rekuperierten elektrischen Energie das Kraftfahrzeug anzutreiben. Aus DE 10 2018 129 905 A1 ist ein Transportfahrzeug zum Transport stationärer Ladesäulen auf einem Anhänger bekannt, das aus dem Restladezustand der transportierten elektrisch angetrieben werden kann. Es besteht ein ständiges Bedürfnis die Nutzbarkeit von reinen Elektrokraftfahrzeugen zu verbessern. Es ist die Aufgabe der Erfindung Maßnahmen aufzuzeigen, die eine gute Nutzbarkeit von Elektrokraftfahrzeugen ermöglichen. Die Lösung der Aufgabe erfolgt erfindungsgemäß durch einen Anhänger mit den Merkmalendes Anspruchs 1. Bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen und der nachfolgenden Beschreibung angegeben, die jeweils einzeln oder in Kombination einen Aspekt der Erfindung darstellen können. Ein Aspekt betrifft einen Anhänger für ein Kraftfahrzeug, mit einem Gestell zum Transport von Nutzlasten, einer an dem Gestell drehbar gelagerten Welle, wobei die Welle mit einem an einem Untergrund abstützbaren Rad verbunden ist, einer an der Welle angekoppelten elektrischen Maschine zur Generierung elektrischer Energie aus der Rotation der Welle, einer von der elektrischen Maschine aufladbaren Batterie und einer mit der Batterie elektrisch verbundenen Ladestation zum Aufladen eines elektrisch antreibbaren Kraftfahrzeugs, wobei die Ladestation einen über ein Ladekabel elektrisch angebundenen Ladestecker zum Einstecken in eine Ladebuchse des elektrisch antreibbaren Kraftfahrzeugs aufweist, wobei eine Kabellänge des Ladekabels größer als eine Längserstreckung des Gestells ist Wenn der Anhänger an einem als Zugmaschine genutzten Kraftfahrzeug, insbesondere Personenkraftfahrzeug, angekoppelt ist, kann die elektrische Maschine während der Fahrt des Kraftfahrzeugs elektrische Energie erzeugen. Die im Generatormodus betriebene elektrische Maschine kann aus der Rotation des bei der Fahrt mitdrehenden Rads und der mit dem Rad befestigten Welle mechanische Energie in elektrische Energie umwandeln und in der aufladbaren Batterie speichern. Die Ladestation kann die in der aufladbaren Batterie gespeicherte elektrische Energie nutzen, um damit ein elektrisch antreibbares Kraftfahrzeug, insbesondere ein reines Elektrokraftfahrzeug, aufzuladen. Hierbei wird die Erkenntnis ausgenutzt, dass ein Elektrokraftfahrzeug, dessen Kraftfahrzeugbatterie sich im Betrieb soweit entladen hat, dass das Elektrokraftfahrzeug liegen bleibt, in der Regel bis zu einer stationären Ladestation abgeschleppt werden muss, um das Elektrokraftfahrzeug aufladen zu können und weiter nutzen zu können. Durch die in dem Anhänger vorgesehene Ladestation ist es jedoch nicht erforderlich das nicht mehr mobile Elektrokraftfahrzeug zu einer stationären Ladesäule zu transportieren, sondern die mit Hilfe des Anhängers mobile Ladestation zu dem nicht mehr mobilen Elektrokraftfahrzeug zu transportieren. Das Elektrokraftfahrzeug kann dadurch vor Ort ohne ein umständliches, teures und zeitintensives zwischenzeitliches Abschleppen wieder aufgeladen werden. Eine Einschränkung der Nutzbarkeit des Elektrokraftfahrzeugs bei einem Liegenbleiben infolge einer entladenen Kraftfahrzeugbatterie kann dadurch reduziert werden. Auch bei einer geringen räumlichen Abdeckung und/oder Verfügbarkeit stationärer Ladestationen und/oder einer falschen Einschätzung eines elektrischen Verbrauchs des Elektrokraftfahrzeugs und der damit zusammenhängenden elektrischen Reichweite des Elektrokraftfahrzeugs kann die Nutzbarkeit des Elektrokraftfahrzeug aufrechterhalten werden und/oder eine Beeinträchtigung der Nutzbarkeit reduziert werden. Hierbei ist es zusätzlich möglich, dass die in der Batterie gespeicherte elektrische Energie auf der Fahrt zu dem liegengebliebenen Elektrokraftfahrzeug erhöht wird, so dass ein entsprechend hohes Ladeniveau für das Laden des Elektrokraftfahrzeugs vorliegt. Zudem kann die nach dem Laden des Elektrokraftfahrzeugs entsprechend entladene Batterie bei einer Rückkehr zu einem Ausgangspunkt zumindest teilweise wieder aufgeladen werden, so dass die Batterie des Anhängers für die Ladestation mit entsprechend weniger externer Energie aus einem Stromnetz aufgeladen werden muss, sofern überhaupt noch externe