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DE-102021130395-B4 - Zange zum Halten einer Kaktusfrucht

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Abstract

Zange (1, 1') zum Halten eines zu schälenden Objekts, insbesondere zum Halten einer Kaktusfrucht (2), mit einem Scharnier (8, 8') und zwei über das Scharnier (8, 8') verschwenkbaren Hebelkörpern (10, 10', 12, 12'), wobei jeder Hebelkörper (10, 10', 12, 12') einen griffseitigen Hebelarm (14, 14', 18, 18') und einen objektseitigen Hebelarm (16, 16', 20, 20') aufweist, und wobei der objektseitige Hebelarm (16, 16') des ersten Hebelkörpers (10, 10') eine erste Halteeinrichtung (22, 22') zum Halten des Objekts an einem ersten Ende desselben trägt und der objektseitige Hebelarm (20, 20') des zweiten Hebelkörpers (12, 12') eine zweite Halteeinrichtung (26, 26') zum Halten des Objekts an einem zweiten Ende desselben trägt, wobei die erste Halteeinrichtung (22, 22') zur zweiten Halteeinrichtung (26, 26') hin als ein Körper mit einem konvexen Abschnitt (24, 24') ausgebildet ist und die zweite Halteeinrichtung (26, 26') zur ersten Halteeinrichtung (22, 22') hin als ein Körper mit einem konkaven Abschnitt (28, 28'') ausgebildet ist.

Inventors

  • Erfinder gleich Patentinhaber

Assignees

  • Youssef Errahmani

Dates

Publication Date
20260507
Application Date
20211122

Claims (9)

  1. Zange (1, 1') zum Halten eines zu schälenden Objekts, insbesondere zum Halten einer Kaktusfrucht (2), mit einem Scharnier (8, 8') und zwei über das Scharnier (8, 8') verschwenkbaren Hebelkörpern (10, 10', 12, 12'), wobei jeder Hebelkörper (10, 10', 12, 12') einen griffseitigen Hebelarm (14, 14', 18, 18') und einen objektseitigen Hebelarm (16, 16', 20, 20') aufweist, und wobei der objektseitige Hebelarm (16, 16') des ersten Hebelkörpers (10, 10') eine erste Halteeinrichtung (22, 22') zum Halten des Objekts an einem ersten Ende desselben trägt und der objektseitige Hebelarm (20, 20') des zweiten Hebelkörpers (12, 12') eine zweite Halteeinrichtung (26, 26') zum Halten des Objekts an einem zweiten Ende desselben trägt, wobei die erste Halteeinrichtung (22, 22') zur zweiten Halteeinrichtung (26, 26') hin als ein Körper mit einem konvexen Abschnitt (24, 24') ausgebildet ist und die zweite Halteeinrichtung (26, 26') zur ersten Halteeinrichtung (22, 22') hin als ein Körper mit einem konkaven Abschnitt (28, 28'') ausgebildet ist.
  2. Zange (1, 1') nach Anspruch 1 , bei der der Körper mit einem konvexen Abschnitt (24, 24') der ersten Halteeinrichtung (22, 22') als ein teilkugelförmiger Körper zum Eingreifen in eine Ausnehmung an einem unteren Bodenbereich (2-1) der Kaktusfrucht (2) ausgebildet ist.
  3. Zange (1') nach einem der vorausgehenden Ansprüche 1 oder 2 , bei dem ein elastisches Element bereitgestellt ist, das die beiden Hebelkörper (10', 12') zueinander drängt.
  4. Zange (1') nach Anspruch 3 , wobei das elastische Element eine Feder (40) ist, die zwischen dem objektseitigen Hebelarm (16') des ersten Hebelkörpers (10') und dem objektseitigen Hebelarm (20') des zweiten Hebelkörpers (12') bereitgestellt ist.
  5. Zange (1) nach einem der vorausgehenden Ansprüche 1 oder 2 , bei der an dem griffseitigen Hebelarm (14, 18) zumindest eines der Hebelkörper eine Fingeröse (30, 32) ausgebildet ist.
  6. Zange (1, 1') nach einem der vorausgehenden Ansprüche 1 bis 5 , bei der zumindest eine Halteeinrichtung (22, 22', 26, 26') und/oder zumindest einer der Hebelkörper (10, 10', 12, 12') unter Verwendung von Kunststoff ausgebildet ist.
  7. Zange (1) nach Anspruch 6 , bei der jeder Hebelkörper (10, 12) zwischen 10 und 15 cm lang ist, wobei vorzugsweise beide Hebelkörper (10, 12) gleich lang sind, und/oder bei der der objektseitige Hebelarm (16, 20) zwischen 6 und 12 cm lang ist.
  8. Zange (1') nach Anspruch 6 , bei der die beiden griffseitigen Hebelarme (14', 18') unterschiedlich lang sind.
  9. Zange (1'', 1''') zum Halten eines zu schälenden Objektes, insbesondere einer Kaktusfrucht (2), mit einem ersten Hebelkörper (10'', 10'''), der eine erste Halteeinrichtung (22'', 22''') trägt, und einem zweiten Hebelkörper (12'', 12'''), der eine zweite Halteeinrichtung (26'', 26''') trägt, wobei die erste Halteeinrichtung (22'', 22''') als zur zweiten Halteeinrichtung (26'', 26''') hin als ein Körper mit einem konvexen Abschnitt (24'', 24''') ausgebildet ist und die zweite Halteeinrichtung (26'‘, 26''') zur ersten Halteeinrichtung (22'‘, 22''') hin als ein Körper mit einem konkaven Abschnitt (28''') ausgebildet ist.

Description

Die Erfindung stellt eine Vorrichtung bereit, mithilfe der ein zu schälendes Objekt gehalten werden kann. Auf dem Gebiet der Haushaltswaren sind komplexe Geräte zum Schälen von Objekten wie etwa von Früchten oder Gemüseteilen bekannt, die in der Anschaffung teuer sind. Eine einfachere Vorrichtung ist zum Zwecke des Zerteilens von Früchten aus der DE 10 59 163 B bekannt: Eine Klemme weist zwei Schenkel auf, an deren freien Enden Greifschalen ausgebildet sind, die eine Frucht zwischen sich einklemmen können. Die Greifschalen weisen Durchlässe auf, durch die Messerklingen einer Schneidvorrichtung führbar sind. Auf dem Gebiet des Pflückens von Früchten ist es beispielsweise aus den Druckschriften CH 60 253 A und DE 540 106 A bekannt, scherenartige Vorrichtungen zu verwenden. Zum Zwecke des Aufnehmens und Ablegens von Objekten wie Früchten weist eine Zange gemäß der US 5 901993 A ein Paar großer rechteckiger Greifplatten auf, die kleinteilig strukturiert sind. Gerade beim Schälen von Früchten stellt sich im Haushalt die Frage, wie man diese Früchte anfasst. In erhöhtem Maße gilt dies bei Kaktusfrüchten, welche lästige und Schmerz verursachende Stacheln aufweisen. Es ist eine Aufgabe der Erfindung, eine Vorrichtung bereitzustellen, die im Haushalt beim Schälen von Objekten unterstützend eingesetzt werden kann. Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch Zangen mit den Merkmalen der unabhängigen Ansprüche gelöst. Es ist eine Zange zum Halten eines zu schälenden Objekts, insbesondere zum Halten einer Kaktusfrucht offenbart. Die Zange weist ein Scharnier und zwei über das Scharnier verschwenkbare Hebelkörper auf. Jeder Hebelkörper weist einen griffseitigen Hebelarm und einen objektseitigen Hebelarm auf. Der objektseitige Hebelarm des ersten Hebelkörpers trägt eine Halteeinrichtung zum Halten des zu schälenden Objekts an einem ersten Ende desselben (z.B. an seiner Unterseite) und der objektseitige Hebelarm des zweiten Hebelkörpers trägt eine Halteeinrichtung zum Halten des Objekts an einem zweiten Ende (das dem ersten Ende entgegengesetzt sein kann, z.B. das obere Ende sein kann). Die Zange kann insbesondere ausgebildet sein, das Objekt quer zu tragen. Durch eine Zange kann auf leichte Weise unter Verwendung des bekannten Hebelprinzips das zu schälende Objekt gut und fest gehalten werden. Die Zange lässt sich in der einen Hand halten und mit der anderen Hand lässt sich ein Messer führen, mithilfe dessen das Objekt geschält wird. Die erste Halteeinrichtung ist zumindest abschnittsweise konvex (insbesondere also abschnittsweise zum Objekt hin konvex, also insbesondere zur anderen Halteeinrichtung hin konvex, insbesondere als konvexer Körper ausgebildet). Die zweite Halteeinrichtung hingegen ist zumindest abschnittsweise konkav (insbesondere zum Objekt hin und also zur anderen, ersten Halteeinrichtung hin konkav, insbesondere als konkaver Körper ausgebildet). Auf diese Weise kann die erste Halteeinrichtung in das zu schälende Objekt ein wenig eingreifen und die zweite Halteeinrichtung das Objekt aufnehmen. Dies ist insbesondere bei Kaktusfrüchten vorteilhaft. So kann ein konvexer Körper der ersten Halteeinrichtung als ein teilkugelförmiger Körper zum Eingreifen in eine Ausnehmung am unteren Ende einer Kaktusfrucht ausgebildet sein. Vorzugsweise ist auch die zweite Halteeinrichtung rotationssymmetrisch, so dass die in der Zange gehaltene Kaktusfrucht bei Bedarf sogar drehbar ist. Bei einer Ausführungsform ist vorgesehen, dass die erste Halteeinrichtung einen Durchlass zum Führen eines Dorns aufweist, der dabei hilft, das Objekt zu halten. Der Dorn berührt hierbei insbesondere mit seiner Spitze nur die Bodenfläche des Objekts. Der Durchlass kann axial sein und verläuft insbesondere senkrecht zu einer Erstreckungsrichtung des objektseitigen Hebelarms. Der Dorn kann zusammen mit der übrigen Zange bereitgestellt werden und weist vorzugsweise einen Handgriff auf. Der Dorn kann alternativ auch durch einen Durchlass an der zweiten Halteeinrichtung führbar sein. Damit der Benutzer eine geringere Kraft zum Halten des zu schälenden Objekts aufbringen muss und so der Komfort erhöht ist, kann ein elastisches Element, zum Beispiel eine Feder, bereitgestellt sein, das/die die die beiden Hebelkörper zueinander drängt, insbesondere drückt oder zieht. Dadurch werden insbesondere die Halteeinrichtungen gegeneinander gedrängt. Diese Anordnung kann hierbei gemäß einer Ausbildung so aussehen, dass das elastische Element als Zugfeder die objektseitigen Hebelarme miteinander koppelt. Statt dessen kann etwa auch zwischen den griffseitigen Hebelarmen eine Zugfeder angeordnet sein. Zur leichten Bedienbarkeit kann an dem griffseitigen Arm zumindest eines der Hebelkörper eine Fingeröse wie bei einer Schere ausgebildet sein. Bei einer Ausführungsform ist zumindest eine der Halteeinrichtungen und/oder zumindest einer der Hebelkörper (und insbesondere beide) unter Verwendung von Kunststoff ausgebildet. Der Kunststoff ist ausreichend stabil, leicht zu reini