DE-102021212616-B4 - Leuchte mit Tragprofil, Stromführungsschiene und Stecker
Abstract
Leuchte (1), insbesondere für ein zwei oder mehr solche Leuchten (1) aufweisendes Lichtband (7), - mit einem Tragprofil (2), - mit mindestens einer Stromführungsschiene (3, 4), und - mit einem Geräteträger (5), - wobei das Tragprofil (2) einen geradlinigen und länglichen Profilkörper (15) aufweist, der zwei sich gegenüberliegende seitliche Profilwände (16, 17) und einen die beiden Profilwände (16, 17) miteinander verbindenden Profilboden (18) aufweist, - wobei die Profilwände (16, 17) und der Profilboden (18) einen Profilinnenraum (19) begrenzen, - wobei der Profilkörper (15) eine dem Profilboden (18) gegenüberliegende Profilöffnung (20) aufweist, - wobei der Profilboden (18) an seiner dem Profilinnenraum (19) zugewandten Bodeninnenseite (21) einen Schienenaufnahmeraum (22) ausbildet, in den wenigstens eine Stromführungsschiene (3, 4) einclipsbar ist und der seitlich durch eine erste Aufnahmewand (23) und eine zweite Aufnahmewand (24) begrenzt ist, die am Profilboden (18) ausgebildet sind und sich gegenüberliegen, - wobei der Profilboden (18) zwischen den beiden Aufnahmewänden (23, 24) einen in den Schienenaufnahmeraum (22) vorstehenden Trennsteg (25) aufweist, der den Schienenaufnahmeraum (22) in eine erste Schienenaufnahmekammer (26) und eine zweite Schienenaufnahmekammer (27) unterteilt, - wobei die erste Schienenaufnahmekammer (26) seitlich durch die erste Aufnahmewand (23) und durch den Trennsteg (25) begrenzt ist, - wobei die zweite Schienenaufnahmekammer (27) seitlich durch die zweite Aufnahmewand (24) und durch den Trennsteg (25) begrenzt ist, - wobei in die erste Schienenaufnahmekammer (26) eine erste Stromführungsschiene (3) einclipsbar ist, während in die zweite Schienenaufnahmekammer (27) eine zweite Stromführungsschiene (4) einclipsbar ist, - wobei die jeweilige Stromführungsschiene (3, 4) einen geradlinigen und länglichen Schienenkörper (36) aufweist, der einen Schienenboden (37) und mehrere vom Schienenboden (37) abstehende, parallel zueinander verlaufende Kontaktstege (38, 38', 38'') aufweist, - wobei benachbarte Kontaktstege (38, 38', 38'') jeweils eine Eingriffsnut (39) seitlich begrenzen, - wobei mehrere oder alle Kontaktstege (38, 38', 38'') jeweils wenigstens einen elektrischen Leiter (40, 40') aufweisen, der in einer der Eingriffsnuten (39) einen freistehenden Kontaktbereich (41) aufweist, - wobei der Schienenkörper (36) an einer äußeren Längsseite (42) des Schienenbodens (37) einen Federsteg (43) aufweist, der beim Einsetzen der Stromführungsschiene (3, 4) in die erste Schienenaufnahmekammer (26) oder in die zweite Schienenaufnahmekammer (27) mit der jeweiligen Aufnahmewand (23, 24) zum Verclipsen zusammenwirkt, - wobei der Schienenboden (37) und/oder der Kontaktsteg (38), der an einer von der äußeren Längsseite (42) abgewandten inneren Längsseite (44) des Schienenbodens (37) am Schienenkörper (36) angeordnet ist, eine Stützkontur (45) ausbildet/ausbilden, die sich bei in die jeweilige Schienenaufnahmekammer (26, 27) eingeclipster Stromführungsschiene (3, 4) am Trennsteg (25) abstützt, - wobei der Geräteträger (5) einen länglichen und geradlinigen Trägerkörper (10) aufweist, der wenigstens einen elektrischen Verbraucher (11) trägt und der dem Profilboden (18) gegenüberliegend am Tragprofil (2) befestigt ist und die Profilöffnung (20) verschließt, - wobei der jeweilige elektrische Verbraucher (11) mittels eines Steckers (6) elektrisch mit der jeweiligen Stromführungsschiene (3, 4) gekoppelt ist oder koppelbar ist, - wobei der jeweilige Stecker (6) einen Steckerkörper (49) aufweist, der mehrere steg- oder stabförmige Steckelemente (50) aufweist, die an einer Steckseite (51) des Steckerkörpers (49) abstehen und die beim Einstecken des Steckers (6) in die jeweilige Stromführungsschiene (3, 4) jeweils in eine Eingriffsnut (39) eingreifen, - wobei zumindest ein solches Steckelement (50) zumindest einen Gegenkontaktbereich (52) aufweist, der mit einem Kontaktbereich (41) eines elektrischen Leiters (40) der jeweiligen Stromführungsschiene (3, 4) elektrisch kontaktiert ist, wenn der Stecker (6) in die jeweilige Stromführungsschiene (3, 4) eingesteckt ist, - wobei der Steckerkörper (49) außerdem ein an der Steckseite (51) abstehendes, stab- oder stegförmiges Zentrierelement (53) aufweist, das sich von den Steckelementen (50) unterscheidet und das beim Einstecken des Steckers (6) in die jeweilige Stromführungsschiene (3, 4) im Bereich des Trennstegs (25) den jeweiligen zum Trennsteg (25) benachbarten und/oder am Trennsteg (25) abgestützten Kontaktsteg (38) seitlich überlappt, - wobei der jeweilige Stecker (6) - entweder als Einfachstecker (6') ausgestaltet ist, bei dem der Steckerkörper (49) an der Steckseite (51) einen Aktivbereich (55) und einen Passivbereich (56) aufweist, die durch das Zentrierelement (53) voneinander getrennt sind, wobei die Steckelemente (50) ausschließlich im Aktivbereich (55) ausgebildet sind, sodass mit dem Einfachstecker (6') gleichzeitig nur eine Stromführungsschiene (3, 4) elektrisch kontaktierbar ist, - oder als Doppelstecker (6'') ausgestaltet ist, bei dem der Steckerkörper (49) beiderseits des Zentrierelements (53) mehrere Steckelemente (50) aufweist, sodass mit dem Doppelstecker (6''), wenn in die beiden Schienenaufnahmekammern (26, 27) jeweils eine der Stromführungsschienen (3, 4) eingeclipst ist, gleichzeitig beide Stromführungsschienen (3, 4) elektrisch kontaktierbar sind, - wobei der jeweilige Stecker (6) als Notstecker (6''') ausgestaltet ist, bei dem ein Nullleitersteckelement (59) so angeordnet ist, dass der Notstecker (6'''), wenn in die beiden Schienenaufnahmekammern (26, 27) jeweils eine der Stromführungsschienen (3, 4) eingeclipst ist, nur dann gleichzeitig in die beiden Stromführungsschienen (3, 4) einsteckbar ist, wenn eine der beiden Stromführungsschienen (3, 4) als Standard-Stromführungsschiene (3') ausgestaltet ist und die andere der beiden Stromführungsschienen (3, 4) als Notstromführungsschiene (4'') ausgestaltet ist.
Inventors
- Dirk Mania
- Michael Krajka
Assignees
- RIDI LEUCHTEN GMBH
Dates
- Publication Date
- 20260507
- Application Date
- 20211109
Claims (11)
- Leuchte (1), insbesondere für ein zwei oder mehr solche Leuchten (1) aufweisendes Lichtband (7), - mit einem Tragprofil (2), - mit mindestens einer Stromführungsschiene (3, 4), und - mit einem Geräteträger (5), - wobei das Tragprofil (2) einen geradlinigen und länglichen Profilkörper (15) aufweist, der zwei sich gegenüberliegende seitliche Profilwände (16, 17) und einen die beiden Profilwände (16, 17) miteinander verbindenden Profilboden (18) aufweist, - wobei die Profilwände (16, 17) und der Profilboden (18) einen Profilinnenraum (19) begrenzen, - wobei der Profilkörper (15) eine dem Profilboden (18) gegenüberliegende Profilöffnung (20) aufweist, - wobei der Profilboden (18) an seiner dem Profilinnenraum (19) zugewandten Bodeninnenseite (21) einen Schienenaufnahmeraum (22) ausbildet, in den wenigstens eine Stromführungsschiene (3, 4) einclipsbar ist und der seitlich durch eine erste Aufnahmewand (23) und eine zweite Aufnahmewand (24) begrenzt ist, die am Profilboden (18) ausgebildet sind und sich gegenüberliegen, - wobei der Profilboden (18) zwischen den beiden Aufnahmewänden (23, 24) einen in den Schienenaufnahmeraum (22) vorstehenden Trennsteg (25) aufweist, der den Schienenaufnahmeraum (22) in eine erste Schienenaufnahmekammer (26) und eine zweite Schienenaufnahmekammer (27) unterteilt, - wobei die erste Schienenaufnahmekammer (26) seitlich durch die erste Aufnahmewand (23) und durch den Trennsteg (25) begrenzt ist, - wobei die zweite Schienenaufnahmekammer (27) seitlich durch die zweite Aufnahmewand (24) und durch den Trennsteg (25) begrenzt ist, - wobei in die erste Schienenaufnahmekammer (26) eine erste Stromführungsschiene (3) einclipsbar ist, während in die zweite Schienenaufnahmekammer (27) eine zweite Stromführungsschiene (4) einclipsbar ist, - wobei die jeweilige Stromführungsschiene (3, 4) einen geradlinigen und länglichen Schienenkörper (36) aufweist, der einen Schienenboden (37) und mehrere vom Schienenboden (37) abstehende, parallel zueinander verlaufende Kontaktstege (38, 38', 38'') aufweist, - wobei benachbarte Kontaktstege (38, 38', 38'') jeweils eine Eingriffsnut (39) seitlich begrenzen, - wobei mehrere oder alle Kontaktstege (38, 38', 38'') jeweils wenigstens einen elektrischen Leiter (40, 40') aufweisen, der in einer der Eingriffsnuten (39) einen freistehenden Kontaktbereich (41) aufweist, - wobei der Schienenkörper (36) an einer äußeren Längsseite (42) des Schienenbodens (37) einen Federsteg (43) aufweist, der beim Einsetzen der Stromführungsschiene (3, 4) in die erste Schienenaufnahmekammer (26) oder in die zweite Schienenaufnahmekammer (27) mit der jeweiligen Aufnahmewand (23, 24) zum Verclipsen zusammenwirkt, - wobei der Schienenboden (37) und/oder der Kontaktsteg (38), der an einer von der äußeren Längsseite (42) abgewandten inneren Längsseite (44) des Schienenbodens (37) am Schienenkörper (36) angeordnet ist, eine Stützkontur (45) ausbildet/ausbilden, die sich bei in die jeweilige Schienenaufnahmekammer (26, 27) eingeclipster Stromführungsschiene (3, 4) am Trennsteg (25) abstützt, - wobei der Geräteträger (5) einen länglichen und geradlinigen Trägerkörper (10) aufweist, der wenigstens einen elektrischen Verbraucher (11) trägt und der dem Profilboden (18) gegenüberliegend am Tragprofil (2) befestigt ist und die Profilöffnung (20) verschließt, - wobei der jeweilige elektrische Verbraucher (11) mittels eines Steckers (6) elektrisch mit der jeweiligen Stromführungsschiene (3, 4) gekoppelt ist oder koppelbar ist, - wobei der jeweilige Stecker (6) einen Steckerkörper (49) aufweist, der mehrere steg- oder stabförmige Steckelemente (50) aufweist, die an einer Steckseite (51) des Steckerkörpers (49) abstehen und die beim Einstecken des Steckers (6) in die jeweilige Stromführungsschiene (3, 4) jeweils in eine Eingriffsnut (39) eingreifen, - wobei zumindest ein solches Steckelement (50) zumindest einen Gegenkontaktbereich (52) aufweist, der mit einem Kontaktbereich (41) eines elektrischen Leiters (40) der jeweiligen Stromführungsschiene (3, 4) elektrisch kontaktiert ist, wenn der Stecker (6) in die jeweilige Stromführungsschiene (3, 4) eingesteckt ist, - wobei der Steckerkörper (49) außerdem ein an der Steckseite (51) abstehendes, stab- oder stegförmiges Zentrierelement (53) aufweist, das sich von den Steckelementen (50) unterscheidet und das beim Einstecken des Steckers (6) in die jeweilige Stromführungsschiene (3, 4) im Bereich des Trennstegs (25) den jeweiligen zum Trennsteg (25) benachbarten und/oder am Trennsteg (25) abgestützten Kontaktsteg (38) seitlich überlappt, - wobei der jeweilige Stecker (6) - entweder als Einfachstecker (6') ausgestaltet ist, bei dem der Steckerkörper (49) an der Steckseite (51) einen Aktivbereich (55) und einen Passivbereich (56) aufweist, die durch das Zentrierelement (53) voneinander getrennt sind, wobei die Steckelemente (50) ausschließlich im Aktivbereich (55) ausgebildet sind, sodass mit dem Einfachstecker (6') gleichzeitig nur eine Stromführungsschiene (3, 4) elektrisch kontaktierbar ist, - oder als Doppelstecker (6'') ausgestaltet ist, bei dem der Steckerkörper (49) beiderseits des Zentrierelements (53) mehrere Steckelemente (50) aufweist, sodass mit dem Doppelstecker (6''), wenn in die beiden Schienenaufnahmekammern (26, 27) jeweils eine der Stromführungsschienen (3, 4) eingeclipst ist, gleichzeitig beide Stromführungsschienen (3, 4) elektrisch kontaktierbar sind, - wobei der jeweilige Stecker (6) als Notstecker (6''') ausgestaltet ist, bei dem ein Nullleitersteckelement (59) so angeordnet ist, dass der Notstecker (6'''), wenn in die beiden Schienenaufnahmekammern (26, 27) jeweils eine der Stromführungsschienen (3, 4) eingeclipst ist, nur dann gleichzeitig in die beiden Stromführungsschienen (3, 4) einsteckbar ist, wenn eine der beiden Stromführungsschienen (3, 4) als Standard-Stromführungsschiene (3') ausgestaltet ist und die andere der beiden Stromführungsschienen (3, 4) als Notstromführungsschiene (4'') ausgestaltet ist.
- Leuchte (1) nach Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet , - dass der Trennsteg (25) in der ersten Schienenaufnahmekammer (26) und in der zweiten Schienenaufnahmekammer (27) jeweils einen Steghinterschnitt (28) ausbildet, an oder in dem sich die jeweilige eingeclipste Stromführungsschiene (3, 4) in einer vom Profilboden (18) zur Profilöffnung (20) weisenden Halterichtung (29) abstützt.
- Leuchte (1) nach Anspruch 2 , dadurch gekennzeichnet , - dass die Aufnahmewände (23, 24) jeweils einen Wandhinterschnitt (30) ausbilden, in oder an dem sich die jeweilige eingeclipste Stromführungsschiene (3, 4) in der Halterichtung (29) abstützt, - dass der jeweilige Wandhinterschnitt (30) in der Halterichtung (29) weiter vom Profilboden (18) entfernt ist als der Steghinterschnitt (28).
- Leuchte (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 3 , dadurch gekennzeichnet , - dass der Trennsteg (25) am Profilboden (18) an einer vom Profilinnenraum (19) abgewandten Bodenaußenseite (31) eine Längsnut (32) mit Hinterschnittkontur ausbildet.
- Leuchte (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 4 , dadurch gekennzeichnet , - dass der Trennsteg (25) den Schienenaufnahmeraum (22) symmetrisch unterteilt, sodass die erste Schienenaufnahmekammer (26) und die zweite Schienenaufnahmekammer (27) spiegelsymmetrisch sind.
- Leuchte (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 5 , dadurch gekennzeichnet , - dass eine der beiden Stromführungsschienen (3, 4) als Standard-Stromführungsschiene (3') ausgestaltet ist, bei der der zum Federsteg (43) benachbarte Kontaktsteg (38') einen elektrischen Leiter (40') aufweist, der an einer dem Federsteg (43) zugewandten Seite einen freistehenden Kontaktbereich (41) aufweist, der bei in die jeweilige Schienenaufnahmekammer (26, 27) eingesetzter Stromführungsschiene (3) gegenüber der jeweiligen Aufnahmewand (23, 24) beabstandet ist.
- Leuchte (1) nach Anspruch 6 , dadurch gekennzeichnet , - dass die andere der beiden Stromführungsschienen (3, 4) als Notstromführungsschiene (4'') ausgestaltet ist, bei der der zum Federsteg (43) benachbarte Kontaktsteg (38'') an einer dem Federsteg (43) zugewandten Seite einen Abdeckbereich (47) aufweist, der in Richtung zur jeweiligen Aufnahmewand (23, 24) vom jeweiligen Kontaktsteg (38'') absteht.
- Leuchte (1) nach Anspruch 7 , dadurch gekennzeichnet , - dass der zum Federsteg (43) benachbarte Kontaktsteg (38'') an einer dem Federsteg (43) zugewandten Seite einen Abstützbereich (48) aufweist, der bei in die jeweilige Schienenaufnahmekammer (26, 27) eingesetzter Stromführungsschiene (3, 4) an der jeweiligen Aufnahmewand (23, 24) seitlich abgestützt ist.
- Leuchte (1) nach Anspruch 8 , dadurch gekennzeichnet , - dass der zum Federsteg (43) benachbarte Kontaktsteg (38'') an seinem vom Schienenboden (37) entfernten Ende außerdem einen seitlich abstehenden Abdeckkragen aufweist, der an der dem Federsteg (43) zugewandten Seite über den Abstützbereich (48) vorsteht.
- Leuchte (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , - dass der jeweilige Stecker (6) über Kabel mit dem jeweiligen elektrischen Verbraucher (11) elektrisch verbunden ist und in die jeweilige Stromführungsschiene (3, 4) gesteckt ist, sodass die Kabel mit den elektrischen Leitern (40) der jeweiligen Stromführungsschiene (3, 4) elektrisch verbunden sind.
- Leuchte (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , - dass das Nullleitersteckelement (59) an einem Seitenrand (54) des Steckerkörpers (49) an der Steckseite (51) absteht und beim Einstecken des jeweiligen Steckers (6) in die jeweilige Stromführungsschiene (3, 4) in einem Zwischenraum (46) eingreift, der zwischen dem zum Federsteg (43) benachbarten Kontaktsteg (38) und der diesem Kontaktsteg (38) gegenüberliegenden Aufnahmewand (23, 24) ausgebildet ist, - dass das Nullleitersteckelement (59) einen Gegenkontaktbereich (52) aufweist, der mit einem der jeweiligen Aufnahmewand (23, 24) zugewandten, im Zwischenraum (46) freiliegenden Kontaktbereich (41) eines elektrischen Leiters (40') dieses Kontaktstegs (38') elektrisch kontaktiert ist, wenn der jeweilige Stecker (6) in die jeweilige Stromführungsschiene (3, 4) eingesteckt ist.
Description
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Leuchte, die mit einem Tragprofil, mit mindestens einer Stromführungsschiene, mit einem Geräteträger und mit einem Stecker ausgestattet ist. Aus der EP 3 543 606 A1 und aus der DE 20 2008 001 961 U1 ist jeweils eine Leuchte bekannt, die mit einem Tragprofil ausgestattet ist. Die Leuchte besitzt eine bezüglich ihrer Längsrichtung geradlinige und längliche Gestalt und eignet sich insbesondere für eine Verwendung in einem Lichtband, bei dem mehrere derartige Leuchten in der Längsrichtung hintereinander angeordnet sind. Das Tragprofil besitzt hierzu einen bezüglich seiner Längsrichtung geradlinigen und länglichen Profilkörper, der zwei sich gegenüberliegende seitliche Profilwände und einen die beiden Profilwände miteinander verbindenden Profilboden aufweist. Die beiden Profilwände und der Profilboden begrenzen einen Profilinnenraum an drei von vier Seiten, während der Profilkörper an einer dem Profilboden gegenüberliegenden vierten Seite eine Profilöffnung bildet bzw. aufweist. Der Profilboden bildet an seiner dem Profilinnenraum zugewandten Bodeninnenseite einen Schienenaufnahmeraum aus, in dem eine Stromführungsschiene einclipsbar ist, wobei der Schienenaufnahmeraum durch eine erste Aufnahmewand und eine zweite Aufnahmewand begrenzt ist, die am Profilboden ausgebildet sind und sich gegenüberliegen. Bei der bekannten Leuchte kommt außerdem eine herkömmliche Stromführungsschiene zum Einsatz, die einen bezüglich der Längsrichtung geradlinigen und länglichen Schienenkörper aufweist, der einen Schienenboden und mehrere vom Schienenboden abstehende, parallel zueinander verlaufende Kontaktstege aufweist. Benachbarte Kontaktstege begrenzen dabei jeweils eine Eingriffsnut seitlich, also quer zur Längsrichtung. Alle Kontaktstege weisen jeweils zumindest einen elektrischen Leiter auf, der in einer der Eingriffsnuten einen freistehenden Kontaktbereich aufweist, an dem eine elektrische Kontaktierung möglich ist. Der gattungsgemäße Schienenkörper weist an beiden Längsseiten des Schienenbodens jeweils einen Federsteg auf, die beim Einsetzen der Stromführungsschiene in den Schienenaufnahmeraum mit den beiden Aufnahmewänden zum Verclipsen zusammenwirken. Bei den bekannten Leuchte lässt sich das Nutzungsspektrum der Leuchte insbesondere über Varianten der Stromführungsschiene verändern. Beispielsweise können sich Varianten der Stromführungsschiene durch eine unterschiedlich große Anzahl an darin angeordneten elektrischen Leitern voneinander unterscheiden. Preiswerte Varianten enthalten eine Mindestanzahl von Leitern, um einen einzigen Stromkreis zu realisieren. Aufwändige, komplexe Varianten enthalten deutlich mehr Leiter, um mehrere Stromkreise zu realisieren, wobei insbesondere auch einer dieser Stromkreise als Notstromkreis konfiguriert sein kann. Die Bereitstellung einer vergleichsweise großen Anzahl an unterschiedlichen Varianten für die Stromführungsschiene ist ein hoher Aufwand an Logistik erforderlich. Ferner geht die Verwendung einfacher Varianten mit einem vergleichsweise hohen Materialverbrauch einher, wodurch diese einfachen Varianten relativ teuer sind. Aus der DE 10 2011 114 160 B4 ist eine Leuchte bekannt, bei welcher der Schienenaufnahmeraum des Tragprofils mittels eines Trennstegs in zwei Schienenaufnahmekammern unterteilt ist, in denen jeweils eine Stromführungsschiene angeordnet ist. Aus der DE 20 2018 106 057 U1 ist ein Stecker zum elektrischen Kontaktieren einer Stromführungsschiene bekannt, der mehrere Steckelemente zum elektrischen Kontaktieren von elektrischen Leitern des Stromführungsschiene sowie ein Zentrierelement aufweist, das sich von den Steckelementen unterscheidet. Die vorliegende Erfindung beschäftigt sich mit dem Problem, für ein Tragprofil der vorstehend beschriebenen Art, für eine Stromführungsschiene der vorstehend beschriebenen Art, für eine Leuchte der vorstehend beschriebenen Art sowie für zugehörige Stecker eine vorteilhafte oder zumindest eine andere Ausführungsform aufzuzeigen, die sich insbesondere durch reduzierte Herstellungskosten im Hinblick auf eine Variantenbildung auszeichnet. Dieses Problem wird erfindungsgemäß durch den Gegenstand des unabhängigen Anspruchs gelöst. Vorteilhafte Ausführungsformen sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche. Die Erfindung beruht auf dem allgemeinen Gedanken, das Tragprofil am Profilboden so auszugestalten, dass der Schienenaufnahmeraum in zwei, parallel zueinander verlaufende Schienenaufnahmekammern unterteilt ist, in die jeweils eine entsprechend verkleinerte Stromführungsschiene einclipsbar ist. Hierdurch ist es möglich, die beiden Schienenaufnahmekammern unabhängig voneinander mit einer Stromführungsschiene zu bestücken. Beispielsweise kann für einfache Varianten vorgesehen sein, nur eine der Stromaufnahmekammern mit einer Stromführungsschiene zu bestücken, während die andere Schienenaufnahmekammer frei bleibt. Ebenso ist für komplexe Varianten denkbar, beide Schienenaufnahmekammern mit jeweils einer St