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DE-102021213874-B4 - Medizinische Tasche

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Abstract

Tasche mit einer ersten Längswand (1), einer in einem ersten Abstand (11) zur ersten Längswand (1) angeordneten zweiten Längswand (2), sowie einer ersten Schmalwand (3) und einer in einem zweiten Abstand (12) zur ersten Schmalwand (3) angeordneten zweiten Schmalwand (4), wobei die erste Schmalwand (3) eine erste Seitenkante (1c) der ersten Längswand (1) mit einer ersten Seitenkante (2c) der zweiten Längswand (2) verbindet und die zweite Schmalwand (4) eine zweite Seitenkante (1d) der ersten Längswand (1) mit einer zweiten Seitenkante (2d) der zweiten Längswand (2) verbindet, um zusammen mit der ersten und zweiten Längswand (1, 2) eine umfänglich um einen Innenraum geschlossene Seitenwand (1, 2, 3, 4) mit einer Oberkante (1a, 2a) und einer gegenüberliegenden Unterkante (1b, 2b) zu bilden, und mit einer den Innenraum begrenzenden Bodenwand (6), die vollumfänglich mit der Unterkante (1b, 2b) der Seitenwand (1, 2, 3, 4) verbunden und senkrecht zu dieser angeordnet ist, wobei der Innenraum der Tasche zur Umgebung offen ist, wobei alle Wände der Tasche einstückig miteinander ausgebildet sind, wobei die Längswände der Tasche entlang ihrer Oberkante und Unterkante bogenförmig und parallel zueinander ausgebildet sind, jeweils mit einem Bogenradius von zumindest 6 cm bis zu 80 cm, wobei der erste Abstand (11) ein Abstand von zumindest 0,2 cm bis zu 15 cm ist, und die zwischen den Wänden der Tasche liegenden Innenecken und Innenkanten mit einem Bogenradius von zumindest 0,1 cm abgerundet sind, wobei die Tasche an ihrer Oberseite keine Wand und keinen Deckel aufweist, wobei die Tasche eingerichtet ist, dass darin zu verstauende Gegenstände bei Anordnung in den Zwischenräumen zwischen den Längswänden dort eingeklemmt werden und dadurch in der Tasche befestigt sind, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Längswand (2) eine geringere Höhe (13b) aufweist als die Höhe (13a) der ersten Längswand (1), und an der Oberseite der zweiten Längswand (2) ein Kragen (9) angeordnet ist, der einstückig mit der zweiten Längswand (2) ausgebildet ist und in Richtung von der ersten Längswand (1) und/oder von der Bodenwand (6) weg ragt.

Inventors

  • Nadine Müller-Beneke
  • Anja Müller-Pasemann

Assignees

  • Nadine Müller-Beneke

Dates

Publication Date
20260507
Application Date
20211207

Claims (12)

  1. Tasche mit einer ersten Längswand (1), einer in einem ersten Abstand (11) zur ersten Längswand (1) angeordneten zweiten Längswand (2), sowie einer ersten Schmalwand (3) und einer in einem zweiten Abstand (12) zur ersten Schmalwand (3) angeordneten zweiten Schmalwand (4), wobei die erste Schmalwand (3) eine erste Seitenkante (1c) der ersten Längswand (1) mit einer ersten Seitenkante (2c) der zweiten Längswand (2) verbindet und die zweite Schmalwand (4) eine zweite Seitenkante (1d) der ersten Längswand (1) mit einer zweiten Seitenkante (2d) der zweiten Längswand (2) verbindet, um zusammen mit der ersten und zweiten Längswand (1, 2) eine umfänglich um einen Innenraum geschlossene Seitenwand (1, 2, 3, 4) mit einer Oberkante (1a, 2a) und einer gegenüberliegenden Unterkante (1b, 2b) zu bilden, und mit einer den Innenraum begrenzenden Bodenwand (6), die vollumfänglich mit der Unterkante (1b, 2b) der Seitenwand (1, 2, 3, 4) verbunden und senkrecht zu dieser angeordnet ist, wobei der Innenraum der Tasche zur Umgebung offen ist, wobei alle Wände der Tasche einstückig miteinander ausgebildet sind, wobei die Längswände der Tasche entlang ihrer Oberkante und Unterkante bogenförmig und parallel zueinander ausgebildet sind, jeweils mit einem Bogenradius von zumindest 6 cm bis zu 80 cm, wobei der erste Abstand (11) ein Abstand von zumindest 0,2 cm bis zu 15 cm ist, und die zwischen den Wänden der Tasche liegenden Innenecken und Innenkanten mit einem Bogenradius von zumindest 0,1 cm abgerundet sind, wobei die Tasche an ihrer Oberseite keine Wand und keinen Deckel aufweist, wobei die Tasche eingerichtet ist, dass darin zu verstauende Gegenstände bei Anordnung in den Zwischenräumen zwischen den Längswänden dort eingeklemmt werden und dadurch in der Tasche befestigt sind, dadurch gekennzeichnet , dass die zweite Längswand (2) eine geringere Höhe (13b) aufweist als die Höhe (13a) der ersten Längswand (1), und an der Oberseite der zweiten Längswand (2) ein Kragen (9) angeordnet ist, der einstückig mit der zweiten Längswand (2) ausgebildet ist und in Richtung von der ersten Längswand (1) und/oder von der Bodenwand (6) weg ragt.
  2. Tasche nach Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet , dass ihre Wände in ihren dem Innenraum zugewandten Oberflächen Erhebungen einer Höhe von maximal 0,5 mm und/oder Vertiefungen einer Tiefe von maximal 0,5 mm aufweisen.
  3. Tasche nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass der erste Abstand (11) über die gesamte Breite der Tasche um maximal 15 % von einem Wert für den ersten Abstand (11) abweicht und in Richtung auf die Schmalwände (3, 4) nicht geringer wird.
  4. Tasche nach einem der voranstehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch zumindest eine weitere Längswand (10) mit einer Oberkante (10a), einer gegenüberliegenden Unterkante (10b), einer ersten Seitenkante (10c) und einer gegenüberliegenden zweiten Seitenkante (10d), die an ihrer ersten Seitenkante (10c) mit der ersten Schmalwand (3) und an ihrer gegenüberliegenden zweiten Seitenkante (10d) mit der zweiten Schmalwand (4) verbunden ist und eingerichtet ist, den Innenraum der Tasche in zumindest zwei Abschnitte (15) zu unterteilen.
  5. Tasche nach einem der voranstehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch zumindest eine Trennwand (20) mit einer Oberkante (20a), einer gegenüberliegenden Unterkante (20b), einer ersten Seitenkante (20c) und einer gegenüberliegenden zweiten Seitenkante (20d), die an ihrer ersten Seitenkante (20c) mit einer von erster, zweiter oder weiterer Längswand (1, 2, 10) verbunden ist und an ihrer gegenüberliegenden zweiten Seitenkante (20d) mit einer anderen von erster, zweiter oder weiterer Längswand (1, 2, 10) verbunden ist, und die eingerichtet ist, den Innenraum der Tasche in zumindest zwei Abschnitte (15) zu unterteilen.
  6. Tasche nach einem der Ansprüche 4 bis 5 , dadurch gekennzeichnet , dass sich die zumindest eine weitere Seitenwand (10) und/oder die zumindest eine Trennwand (20) nur über einen Teil der Höhe der Seitenwand (1, 2, 3, 4) erstreckt und ihre Unterkante (10b, 20b) in einem Abstand zur Bodenwand angeordnet ist.
  7. Tasche nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass die Bodenwand (6) zumindest eine Öffnung (8) aufweist, die eingerichtet ist, dass in der Tasche befindliches Fluid durch die Öffnung (8) ablaufen kann.
  8. Tasche nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass sie zumindest eine Schlaufe (7) aufweist, die über die Oberseite der ersten Längswand (1) hinausragt.
  9. Tasche nach einem der Ansprüche 1 - 7 , dadurch gekennzeichnet , dass die erste Längswand (1) zumindest zwei Durchbrechungen (16) aufweist, die jeweils zum Durchführen eines Gürtels (17) eingerichtet sind und die in einem Winkel von 30° bis 90° zur Oberkante (1a) der ersten Längswand (1) angeordnet sind.
  10. Tasche nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass die Tasche an zumindest einer ihrer Längswände zumindest einen Aufsatz (21) mit einer Aufsatzlängswand (22) parallel in einem vierten Abstand (25) zu der zumindest einen Längswand, zwei die gegenüberliegenden Seiten der Aufsatzlängswand (22) mit der Längswand verbindenden Aufsatzschmalwänden (24) aufweist, wobei die Aufsatzlängswand (22) zusammen mit den Aufsatzschmalwänden (24) eine teilweise umlaufende Aufsatzwand mit einer Oberkante (22a) und einer Unterkante (22b) bildet, wobei mit der Unterkante (22b) der Aufsatzwand vollumfänglich eine Aufsatzbodenwand (23) verbunden ist, und die Wände des Aufsatzes (21) einstückig und mit abgerundeten Ecken und Kanten mit der zumindest einen Längswand ausgebildet sind.
  11. Tasche nach einem der voranstehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch einen an der umlaufenden Seitenwand (1, 2, 3, 4) angeordneten elastischen Vorsprung (18), der eingerichtet ist, in eine in der umlaufenden Seitenwand (1, 2, 3, 4) angeordnete Öffnung einzugreifen und darin zu verrasten.
  12. Verwendung einer Tasche nach einem der Ansprüche 1 bis 10 als Werkzeugtasche zum Einklemmen von medizinischem Werkzeug zwischen den Längswänden (1, 2, 10).

Description

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Tasche, die zur Befestigung z.B. am Rumpf eines Menschen bzw. als Gürteltasche geeignet ist. Die Tasche ist insbesondere zur Verwendung im medizinischen Bereich geeignet, bzw. zur Verwendung als Werkzeugtasche für medizinisches Personal, insbesondere zur Aufnahme medizinischen Arbeitsmaterials, z.B. medizinischer Werkzeuge. Optional umfasst die Tasche einen Gürtel, der an der Tasche befestigt werden kann und mittels dessen die Tasche am Rumpf, insbesondere im Bereich der Hüfte, befestigt werden kann. Die Tasche zeichnet sich dadurch aus, dass sie einstückig und nach oben offen ist, insbesondere keinen Deckel, keine Reißverschlüsse und keine Knöpfe aufweist. Stand der Technik Die DE 91 00 736 U1 beschreibt eine Gürteltasche mit einem Deckel, der über ein an der Schmalwand angeordnetes Scharnier angelenkt ist. Die US 2013/0008933 A1 beschreibt einen Werkzeuggürtel, an dem mehrere Gürteltaschen befestigt werden können. Die Werkzeuge werden durch Schnüre mit der Gürteltasche verbunden. Die Schnüre werden über Spulen ab- und aufgewickelt. Die DE 28 41 558 A1 beschreibt eine Vorrichtung mit einer Grundplatte und mehreren köcherartigen Schlaufen, die einstückig und im Spritzgussverfahren hergestellt ist und an einem Gürtel befestigt werden kann. Durch Einspannen in die Schlaufen können Werkzeuge gehalten werden. Die US 2003/0071099 A1 beschreibt eine Werkzeugtasche, die passend auf einem starren Behälter befestigt werden kann. Die DE 20 2006 004 614 U1 beschreibt eine nierenförmige Bauchtasche, in die ein zusammenklappbarer WC-Sitz verstaut werden kann. Es ist bekannt, Werkzeug für einen schnellen Zugriff in einer Gürteltasche zu verstauen. Herkömmliche vernähte Taschen genügen jedoch nicht den strengen hygienischen Anforderungen z.B. eines Krankenhauses und sind daher nicht zur Verwendung für medizinisches Werkzeug geeignet, da sich in schwer zu reinigenden Bereichen der Tasche, insbesondere im Bereich der Vernähungen, Verunreinigungen bzw. Kontaminierungen absetzen können. Aufgabe der Erfindung Der Erfindung stellt sich die Aufgabe, eine alternative Tasche zur Aufnahme von Gegenständen, insbesondere von Werkzeug, bereitzustellen, die insbesondere ein sicheres Verstauen der Gegenstände, insbesondere durch Einklemmen, erlaubt, und die einfach zu reinigen ist, bevorzugt sterilisierbar, insbesondere mit chemischen Mitteln, oder autoklavierbar ist. Beschreibung Die Erfindung löst die Aufgabe mit den Merkmalen der Ansprüche und stellt insbesondere eine Tasche bereit, die eine erste Längswand, eine in einem ersten Abstand zur ersten Längswand angeordnete zweite Längswand, eine erste Schmalwand, eine in einem zweiten Abstand zur ersten Schmalwand angeordnete zweite Schmalwand und eine senkrecht zur ersten Längswand, zweiten Längswand, ersten Schmalwand und zweiten Schmalwand angeordnete und mit diesen verbundene Bodenwand, optional zumindest eine Schlaufe, und/oder optional Gürtelabschnitte, und/oder optional zumindest eine weitere Längswand und/oder optional zumindest eine Trennwand aufweist oder daraus besteht. Die erste Längswand, zweite Längswand, erste Schmalwand und zweite Schmalwand bilden zusammen eine umfänglich um einen Innenraum geschlossene Seitenwand. Die erste und zweite Längswand weisen jeweils eine erste Kante auf, hier auch als Oberkante bezeichnet, sowie jeweils eine gegenüberliegende zweite Kante, hier auch als Unterkante bezeichnet, außerdem jeweils eine erste und eine gegenüberliegende zweite Seitenkante, die jeweils die Oberkante mit der Unterkante verbinden. In der Anordnung im ersten Abstand zueinander sind die erste und zweite Längswand bevorzugt parallel zueinander, optional deckungsgleich angeordnet, mit jeweils gleicher, bevorzugt paralleler, Ausrichtung der Oberkanten, Unterkanten, ersten Seitenkanten und zweiten Seitenkanten. Die erste Schmalwand verbindet die gleichsam ausgerichteten ersten Seitenkanten der ersten und zweiten Längswand, die zweite Schmalwand die gegenüberliegenden zweiten Seitenkanten. Die aus erster Längswand, zweiter Längswand, erster Schmalwand und zweiter Schmalwand gebildete umfänglich geschlossene Seitenwand weist eine erste Kante, hier auch als Oberkante bezeichnet, und eine zweite Kante, hier auch als Unterkante bezeichnet, auf, wobei die Oberkante der Seitenwand abschnittsweise von der Oberkante der ersten bzw. zweiten Längswand gebildet ist, und die Unterkante der Seitenwand abschnittsweise von der Unterkante der ersten bzw. zweiten Längswand gebildet ist. Die Unterkante bzw. Oberkante der Seitenwand bildet im Bereich der ersten bzw. zweiten Längswand deren Unterkante bzw. Oberkante. Die Bodenwand ist vollumfänglich mit der Unterkante der Seitenwand verbunden und spannt zusammen mit dieser den Innenraum der Tasche auf und begrenzt diesen. Der erste Abstand wird auch als Tiefe der Tasche bezeichnet, der zweite Abstand als Breite der Tasche, der größte Abstand zwischen Unterkante und Oberkante der Seitenwand als Höhe der Tasc