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DE-102021214339-B4 - Zugangssystem

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Abstract

Zugangssystem (10) für ein Fahrzeug, das Zugangssystem (10) aufweisend: ein Kernmodul (12) mit einer internen Stromversorgung (14), einer zur Kommunikation mit dem Fahrzeug eingerichteten ersten Drahtlosschnittstelle (16), einer zum Ansteuern der ersten Drahtlosschnittstelle (16) eingerichteten ersten Steuereinheit (18) und einer ersten optischen Schnittstelle (20); ein Zusatzmodul (22) mit einer zweiten Drahtlosschnittstelle (24), einer zum Ansteuern der zweiten Drahtlosschnittstelle (24) eingerichteten zweiten Steuereinheit (26) und einer zur Kommunikation mit der ersten optischen Schnittstelle (20) des Kernmoduls (12) eingerichteten zweiten optischen Schnittstelle (28); und ein Gehäuse (30), wobei das Kernmodul (12) und/oder das Zusatzmodul (22) lösbar mit dem Gehäuse (30) verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Steuereinheit (18) dazu ausgestaltet ist, die erste Drahtlosschnittstelle (16) zum Übertragen von Energie über die zweite Drahtlosschnittstelle (24) an die zweite Steuereinheit (26) anzusteuern.

Inventors

  • Bernd Ette

Assignees

  • VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT

Dates

Publication Date
20260507
Application Date
20211214

Claims (9)

  1. Zugangssystem (10) für ein Fahrzeug, das Zugangssystem (10) aufweisend: ein Kernmodul (12) mit einer internen Stromversorgung (14), einer zur Kommunikation mit dem Fahrzeug eingerichteten ersten Drahtlosschnittstelle (16), einer zum Ansteuern der ersten Drahtlosschnittstelle (16) eingerichteten ersten Steuereinheit (18) und einer ersten optischen Schnittstelle (20); ein Zusatzmodul (22) mit einer zweiten Drahtlosschnittstelle (24), einer zum Ansteuern der zweiten Drahtlosschnittstelle (24) eingerichteten zweiten Steuereinheit (26) und einer zur Kommunikation mit der ersten optischen Schnittstelle (20) des Kernmoduls (12) eingerichteten zweiten optischen Schnittstelle (28); und ein Gehäuse (30), wobei das Kernmodul (12) und/oder das Zusatzmodul (22) lösbar mit dem Gehäuse (30) verbunden sind, dadurch gekennzeichnet , dass die erste Steuereinheit (18) dazu ausgestaltet ist, die erste Drahtlosschnittstelle (16) zum Übertragen von Energie über die zweite Drahtlosschnittstelle (24) an die zweite Steuereinheit (26) anzusteuern.
  2. Zugangssystem (10) nach Anspruch 1 , wobei das Kernmodul (12) ein erstes Gehäuse (32) aufweist, wobei das Zusatzmodul (22) ein zweites Gehäuse (34) aufweist und/oder wobei das Zusatzmodul (22) innerhalb des Gehäuses (30) angeordnet ist.
  3. Zugangssystem (10) nach Anspruch 1 , wobei die erste Drahtlosschnittstelle (16) und/oder die zweite Drahtlosschnittstelle (24) eine zum Übertragen von Versorgungsenergie ausgebildete NFC Spule (36) aufweist.
  4. Zugangssystem (10) nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei das Zusatzmodul (22) ein drucksensitives Element (38) und/oder ein kapazitives Element (42) zum Erfassen einer Nutzereingabe aufweist.
  5. Zugangssystem (10) nach Anspruch 4 , wobei die zweite Steuereinheit (26) dazu eingerichtet ist, ein zur Nutzereingabe korrespondierendes Signal über die optischen Schnittstellen (20, 28) an die erste Steuereinheit (18) zu übermitteln.
  6. Zugangssystem (10) nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei die erste Steuereinheit (18) und die erste Drahtlosschnittstelle (16) zur Datenübertragung mittels UWB, BTLE, 434 MHz-Verbindung und/oder Zigbee ausgebildet sind.
  7. Zugangssystem (10) nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei das Kernmodul ferner einen Bewegungssensor (44) aufweist.
  8. Zugangssystem (10) nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei das Zusatzmodul (22) mindestens ein Display aufweist.
  9. Zugangssystem (10) nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei das Kernmodul (12) einen ersten Datenspeicher (46) zum Speichen von Authentifizierungsinformationen und das Zusatzmodul (22) einen zweiten Datenspeicher (48) zum Speichern von Anwendungsinformationen aufweist.

Description

Die Erfindung betrifft ein Zugangssystem für ein Fahrzeug. Zugangssysteme für Kraftfahrzeuge, insbesondere Autoschlüssel, sind aus dem Stand der Technik in einer Vielzahl an Ausgestaltungen bekannt. Bevorzugt werden Fahrzeuge aus einer Entfernung von einigen Metern mit einem Funkschlüssel fernbedient. Auf diese Weise können Türen, Heckklappen, Schließdächer und dergleichen nach Verlassen des Kraftfahrzeugs verschlossen beziehungsweise vor dem Einstieg in das Kraftfahrzeug geöffnet werden. Zusätzlich sind derartige Funkschlüssel in der Regel dazu ausgestaltet, den Motor des Fahrzeugs zu starten. Bekannt sind klappbare Funkschlüssel, bei denen ein klassischer, mechanischer Schlüssel von dem Gehäuse des Funkschlüssels abgeklappt werden kann. Der mechanische Schlüssel kann in das Zündschloss gesteckt werden, um den Motor des Fahrzeugs anzulassen. Funkschlüssel werden außerdem verwendet, um beispielsweise Garagentore zu öffnen. Die vorgenannten Zugangssysteme arbeiten in der Regel auf einer für den allgemeinen Funkverkehr freigegebenen Frequenz. Die Grundfunktionalität liegt in der Funkkommunikation zum Fahrzeug, wobei ein Empfänger im Fahrzeug die Funktechnologie des korrespondierenden Senders im Funkschlüssel vorgibt. Am Funkschlüssel angeordnete Tasten geben ein mögliches Bedienfeld vor. Aus dem Stand der Technik sind Funktionserweiterungen der vorgenannten Zugangssysteme bekannt. Die US 2007 / 0197261 A1 zeigt beispielsweise einen Multifunktionsschlüssel, bei dem zusätzlich zu der Funkschlüsselfunktion weitere Funktionalitäten implementiert sind. Der Funkschlüssel kann nach Art eines modernen Smartphones ausgestaltet sein und beispielsweise WLAN oder weitere Funktechnologien verwenden und einen Fingerabdrucksensor aufweisen. Es ist vorgesehen, dass der Multifunktionsschlüssel nicht nur die Autorisierung für das Fahrzeug übernimmt, sondern auch Garagentore oder sonstige Schließsysteme öffnen kann. Ein Nachteil der vorgenannten Zugangssysteme besteht darin, dass die gängigen Funkschlüssel nicht auf die Anforderungen der unterschiedlichen Fahrzeuge anpassbar sind. Es muss vorab entschieden werden, ob ein Zugangssystem mit vielen Funktionen genutzt werden soll oder ob eine Variante beispielsweise mit den Grundfunktionen ausreichend ist. Ebenso kann auch der Nutzer keine personalisierten Einstellungen am Zugangssystem, speziell an dem Funkschlüssel, vornehmen. Die Nutzungsvorlieben des Kunden werden nur in einer fest vorgegeben Form und Funktion angeboten, selbsteinstellbare Funktionen sind nicht vorhanden. Der Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, ein Zugangssystem für ein Fahrzeug anzugeben, das flexibel anpassbar ist und sowohl dem Anwender als auch dem Hersteller eine große Variationsvielfalt bietet. Diese Aufgabe ist bei der vorliegenden Erfindung zunächst durch die Merkmale des Patentanspruchs 1 dadurch gelöst, dass das Zugangssystem ein Kernmodul mit einer internen Stromversorgung, eine zur Kommunikation mit dem Fahrzeug eingerichteten ersten Drahtlosschnittstelle, eine zum Ansteuern der ersten Drahtlosschnittstelle eingerichteten ersten Steuereinheit und eine erste optischen Schnittstelle aufweist. Daneben ist ein Zusatzmodul mit einer zweiten Drahtlosschnittstelle, einer zum Ansteuern der zweiten Drahtlosschnittstelle eingerichteten zweiten Steuereinheit und einer zur Kommunikation mit der ersten optischen Schnittstelle des Kernmoduls eingerichteten zweiten optischen Schnittstelle vorgesehen. Außerdem weist das Zugangssystem ein Gehäuse auf, wobei das Kernmodul und/oder das Zusatzmodul lösbar mit dem Gehäuse verbunden sind. Das Kernmodul, das Zusatzmodul und das Gehäuse sind folglich separate Bauteile, die zusammen das Zugangssystem bilden. Durch die Ausgestaltung als separate Bauteile ergibt sich der Vorteil, dass das Kernmodul als Basismodul mit den notwendigen Grundfunktionen ausgestaltet sein kann, wohingegen das Zusatzmodul optionale Zusatzfunktionen in das Zugangssystem einbringt. Dadurch, dass das Kernmodul und das Zusatzmodul über die erste optische Schnittstelle und die zweite optische Schnittstelle mittels der der ersten Steuereinheit und der zweiten Steuereinheit miteinander kommunizieren können, kann eine Programmierung des Kernmoduls und/oder des Zusatzmoduls vergleichsweise einfach realisiert werden, auch, wenn die jeweiligen Module ausgetauscht werden. Durch die lösbare Verbindung mit dem Gehäuse können Zusatzmodul und/oder Kernmodul vereinfacht ausgetauscht werden. Das Kernmodul deckt die essentiellen Funktionen des Zugangssystems ab. Das Kernmodul übernimmt die Kommunikation mit dem Fahrzeug mittels der ersten Drahtlosschnittstelle, die durch die erste Steuereinheit angesteuert wird. Die interne Stromversorgung des Kernmoduls kann vorzugsweise eine Batterie, besonders bevorzugt eine Knopfzelle sein. Denkbar sind aber auch akkubasierte Stromversorgungen, um ein Wiederaufladen des Kernmoduls zu realisieren. Das Kernmodul kann bei Verwendung eines Akkus auch eine Vorrichtung umfassen, d