DE-102023003797-B4 - Schienenlager
Abstract
Schienenlager (1), insbesondere vorgesehen zur Verwendung zur elastischen Lagerung einer Schiene (2), mit einer unteren Grundplatte (3) und einer oberen, an der Grundplatte (3) zu befestigenden Lagerplatte (4), wobei die Lagerplatte (4) zur Lagerung eines Schienenfußes (5) der Schiene (2) vorgesehen ist, wobei zwischen Lagerplatte (4) und Grundplatte (3) ein als Hohlkörper ausgebildetes elastisches Federmittel (6) zur Einfederung der Lagerplatte (4) gegenüber der Grundplatte (3) vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Grundplatte (3) einen, insbesondere im Querschnitt kreisförmigen, Vorsprung (9) zur Anordnung und/oder Befestigung des Federmittels (6) aufweist, wobei das Federmittel (6) auf den Vorsprung (9) der Grundplatte (3) gestülpt ist, und/oder dass die Lagerplatte (4) an einer der Grundplatte (3) zugewandten Unterseite (10) einen Zapfen (11) zur Positionierung des Federmittels (6) auf der Grundplatte (3) aufweist.
Inventors
- Sven Ortwein
Assignees
- ORTEC Gesellschaft für schienentechnische Systeme mbH
Dates
- Publication Date
- 20260507
- Application Date
- 20230919
Claims (12)
- Schienenlager (1), insbesondere vorgesehen zur Verwendung zur elastischen Lagerung einer Schiene (2), mit einer unteren Grundplatte (3) und einer oberen, an der Grundplatte (3) zu befestigenden Lagerplatte (4), wobei die Lagerplatte (4) zur Lagerung eines Schienenfußes (5) der Schiene (2) vorgesehen ist, wobei zwischen Lagerplatte (4) und Grundplatte (3) ein als Hohlkörper ausgebildetes elastisches Federmittel (6) zur Einfederung der Lagerplatte (4) gegenüber der Grundplatte (3) vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet , dass die Grundplatte (3) einen, insbesondere im Querschnitt kreisförmigen, Vorsprung (9) zur Anordnung und/oder Befestigung des Federmittels (6) aufweist, wobei das Federmittel (6) auf den Vorsprung (9) der Grundplatte (3) gestülpt ist, und/oder dass die Lagerplatte (4) an einer der Grundplatte (3) zugewandten Unterseite (10) einen Zapfen (11) zur Positionierung des Federmittels (6) auf der Grundplatte (3) aufweist.
- Schienenlager (1) nach Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet , dass das Federmittel (6) ringförmig, insbesondere als umlaufend geschlossener, vorzugsweise rotationssymmetrischer, Ring, ausgebildet ist und/oder dass eine äußere Mantelfläche (7) des Federmittels (6) konkav ausgebildet ist und/oder dass das Federmittel (6) in einem mittigen Bereich (8) der Grundplatte (3) angeordnet ist.
- Schienenlager (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass eine einen Schraubenkopf (12) aufweisende Schraube (13) durch eine Öffnung (14) der Lagerplatte (4) geführt und in einer Gewindebohrung (15) des Vorsprungs (9) der Grundplatte (3) verschraubt ist und/oder dass in der Lagerplatte (4) eine Einsenkung (16) für den Schraubenkopf (12) vorgesehen ist und dass der Schraubenkopf (12) in der Einsenkung (16) vollständig versenkt ist und/oder dass zwischen dem Schraubenkopf (12) und einem Boden der Einsenkung (16) ein federndes Fixiermittel (17), insbesondere ein Elastomerring, für die Schraube (13) angeordnet ist.
- Schienenlager (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass in einem Hohlraum (20) zwischen der Grundplatte (3) und der Lagerplatte (4) wenigstens ein Außenvorsprung (21) zur Bildung eines inneren Hohlraumbereichs (22) und eines äußeren Hohlraumbereichs (23) vorgesehen ist und/oder dass der Außenvorsprung (21) dem inneren Hohlraumbereich (22) zugewandte innere Seitenflächen (24) und den inneren Seitenflächen (24) gegenüberliegende äußere Seitenflächen (25) aufweist, insbesondere wobei der Außenvorsprung (21) an einer der Lagerplatte (4) zugewandten Oberseite (26) der Grundplatte (3) und/oder an der der Grundplatte (3) zugewandten Unterseite (10) der Lagerplatte (4) angeordnet, insbesondere angeformt, ist, und/oder dass der Außenvorsprung (21) einen zumindest im Wesentlichen trapezförmigen Querschnitt aufweist und/oder dass das Federmittel (6) im inneren Hohlraumbereich (22) angeordnet ist und/oder dass angrenzend an die äußeren Seitenflächen (25) des Außenvorsprungs (21) eine elastische, insbesondere umlaufende, Zwischenlage (27) vorgesehen ist.
- Schienenlager (1) nach Anspruch 4 , dadurch gekennzeichnet , dass das Federmittel (6) im unbelasteten Zustand einen Abstand zwischen Lagerplatte (4) und Grundplatte (3) von wenigstens 1 mm, bevorzugt von wenigstens 1 mm bis 15 mm, weiter bevorzugt von wenigstens 2 mm bis 10 mm und insbesondere von wenigstens 4 mm +/- 20%, gewährleistet und/oder dass die Lagerplatte (4) einen, insbesondere umlaufenden, äußeren Kragen (19) zur Abgrenzung eines von der Lagerplatte (4) überdeckten Bereichs der Grundplatte (3) aufweist und/oder dass eine der Lagerplatte (4) zugewandte Oberseite (33) des Außenvorsprungs (21) zu der Grundplatte (3) zugewandten Unterseite (10) der Lagerplatte (4) einen Abstand von wenigstens 1 mm, bevorzugt von wenigstens 1 mm bis 10 mm, weiter bevorzugt von wenigstens 2 mm bis 8 mm und insbesondere von 4 mm +/- 20 %, aufweist.
- Schienenlager (1) nach einem der Ansprüche 4 oder 5 , dadurch gekennzeichnet , dass die Lagerplatte (4) über den Außenvorsprung (21), den Hohlraum (20) zwischen Grundplatte (3) und Lagerplatte (4), das Federmittel (6) und die elastische Zwischenlage (27), bevorzugt mit ihrem Kragen (19), gestülpt ist.
- Schienenlager (1) nach einem der Ansprüche 4 bis 6 , dadurch gekennzeichnet , dass die elastische Zwischenlage (27) als Hohlkörper mit geschlossenen Mantelbereich (28) und bevorzugt geöffneten Stirnseiten (29, 30) ausgebildet ist und/oder dass die elastische Zwischenlage (27) in Draufsicht eine zumindest im Wesentlichen rechteckige Form aufweist und/oder dass die elastische Zwischenlage (27) einen zumindest im Wesentlichen parallelogrammförmigen Querschnitt aufweist.
- Schienenlager (1) nach einem der Ansprüche 4 bis 7 , dadurch gekennzeichnet , dass eine dem Außenvorsprung (21) zugewandten inneren Seitenflächen (31) des Kragens (19) schräg verlaufend ausgebildet sind, insbesondere wobei die elastische Zwischenlage (27) in Querrichtung spielfrei zwischen den dem Kragen (19) zugewandten äußeren Seitenflächen (25) des Außenvorsprungs (21) und den dem Außenvorsprung (21) zugewandten inneren Seitenflächen (31) des Kragens (19) eingefasst ist, und/oder dass ein Winkel (α) zwischen den inneren Seitenflächen (31) des Kragens (19) und der der Grundplatte (3) zugewandten Unterseite (10) der Lagerplatte (4) größer als 90°, bevorzugt zwischen 91° bis 150°, weiter bevorzugt zwischen 95° bis 120°, beträgt und/oder dass die elastische Zwischenlage (27) und/oder eine der Grundplatte (3) zugewandte Unterseite (42) des Kragens (19) im unbelasteten Zustand einen Abstand von wenigstens 1 mm, bevorzugt von wenigstens 1 mm bis 10 mm, weiter bevorzugt von wenigstens 2 mm bis 8 mm und insbesondere von 4 mm +/- 20%, zu der der Lagerplatte (4) zugewandten Oberseite (26) der Grundplatte (3) aufweist.
- Schienenlager (1) nach einem der Ansprüche 4 bis 8 , dadurch gekennzeichnet , dass die Schraube (13) derart in die Lagerplatte (4) versenkt ist, dass der Abstand im unbelasteten Zustand zwischen der Oberseite des Schraubenkopfes (12) und einer der Grundplatte (3) abgewandten Oberseite (36) der Lagerplatte (4) größer ist als der maximale Einfederungsweg des Federmittels (6) und/oder der elastischen Zwischenlage (27) und/oder dass der Abstand im unbelasteten Zustand zwischen der Oberseite des Schraubenkopfes (12) und der der Grundplatte (3) abgewandten Oberseite (36) der Lagerplatte (4) größer ist als der Abstand zwischen der elastischen Zwischenlage (27) und/oder der Unterseite (42) des Kragens (19) und der der Lagerplatte (4) zugewandten Oberseite (26) der Grundplatte (3).
- Schienenlager (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass die Lagerplatte (4) als Rippenplatte mit wenigstens zwei oberseitig vorgesehenen insbesondere aufgesetzten Leisten (37), bevorzugt zwischen denen der Schienenfuß (5) der aufgelegten Schiene (2), insbesondere formschlüssig, positionierbar ist, ausgebildet ist, insbesondere wobei die Leisten (37) in der Mitte unterbrochen sind, und/oder dass die Grundplatte (3) in Draufsicht zumindest im Wesentlichen eine rechteckförmige Form aufweist.
- Schienenlager (1) nach einem der Ansprüche 5 bis 10 , dadurch gekennzeichnet , dass eine Abdeckung (38) zum Schließen und/oder Abdecken eines Spaltes zwischen Kragen (19) der Lagerplatte (4) und Oberseite (26) der Grundplatte (3) vorgesehen ist, insbesondere auf der Oberseite (26) der Grundplatte (3) befestigt ist, und/oder dass die Abdeckung (38) einen insbesondere umlaufenden überstehenden Abdeckkragen (39) zum Schließen und/oder Abdecken des Spaltes zwischen Kragen (19) der Lagerplatte (4) und Oberseite (26) der Grundplatte (3) aufweist und dass der Abdeckkragen (38) eine innere Öffnung (40) für die Lagerplatte (4) umgibt.
- Schienenlager (1) nach einem der Ansprüche 4 bis 11 , dadurch gekennzeichnet , dass eine elastische Platte (41) zur Anordnung zwischen Lagerplatte (4) und Schienenfuß (5) vorgesehen ist und/oder dass die elastische Platte (41), das Federmittel (6) und/oder die elastische Zwischenlage (27) als Material ein Elastomer aufweisen und/oder dass das Material der elastischen Platte (41), des Federmittels (6) und/oder der elastischen Zwischenlage (27) eine Shore-Härte A von zwischen 40 bis 100 Shore A, bevorzugt von 50 bis 80 Shore A, weiter bevorzugt von 60 bis 70 Shore A, aufweist.
Description
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Schienenlager gemäß Oberbegriff des Anspruchs 1, das insbesondere zur Verwendung als elastische Lagerung einer Schiene vorgesehen ist. Elastische Schienenlagerungen sind in der Praxis bekannt und ermöglichen insbesondere eine vertikale Einfederung im Einbauzustand für die Schiene. Gattungsgemäße Schienenlager zeigen etwa die DE 199 39 500 A1 und die DE 10 2019 006 949 A1. Bei den aus der Praxis bekannten elastischen Schienenlagerungen ist jedoch ein vergleichsweiser aufwendiger Aufbau vorgesehen, der eine erschwerte Montage und Demontage der gesamten Schienenlagerung bedingt. Dieser aufwendige Ein- und Ausbau ist nicht nur teuer, sondern auch zeitintensiv und insbesondere auch fehleranfällig. Auch verschleißen die bekannten elastischen Schienenlagerungen in regelmäßigen Abständen, so dass ein häufiger Austausch erforderlich ist. Ein langfristiger Einsatz eines elastischen Schienenlagers, insbesondere über circa 10 Jahre, kann mit aus dem Stand der Technik bekannten Schienenlagern in der Regel nicht gewährleistet werden. Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es nun, die vorgenannten Nachteile des Standes der Technik zu vermeiden oder aber zumindest im Wesentlichen zu reduzieren. Die vorgenannte Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein Schienenlager gemäß Anspruch 1 gelöst. Das erfindungsgemäße Schienenlager ist insbesondere vorgesehen zur Verwendung zur elastischen Lagerung einer Schiene. Zudem weist das erfindungsgemäße Schienenlager eine untere Grundplatte und eine obere Lagerplatte auf. Die Bezeichnungen „unten“ und „oben“ beziehen sich auf den Einbauzustand, wobei die untere Grundplatte dem Untergrund zugewandt ist. Die nachfolgenden Ausführungen zum Schienenlager gelten für den Einbauzustand, insbesondere für den unbelasteten Zustand des Schienenlagers. Die obere Lagerplatte ist an der unteren Grundplatte zu befestigen. Die Lagerplatte ist zur Lagerung eines Schienenfußes einer bzw. der Schiene vorgesehen. Der Schienenfuß kann unmittelbar oder mittelbar auf der Lagerplatte angeordnet sein. Erfindungsgemäß ist zwischen Lagerplatte und Grundplatte ein als Hohlkörper ausgebildetes elastisches Federmittel zur Einfederung der Lagerplatte, insbesondere zur vertikalen Einfederung der Lagerplatte gegenüber der Grundplatte, vorgesehen. Vorteilhaft an dem elastischen Federmittel ist es, dass es aufgrund seiner Ausbildung als Hohlkörper insbesondere bei Belastung eine entsprechende Ausweichmöglichkeit hat. So werden die Federeigenschaften des Federmittels gegenüber einem Vollkörper deutlich verbessert, insbesondere im Hinblick auf die Flexibilität bei der vertikalen Einfederung bei Belastung der Schiene. Auch ermöglicht ein als Hohlkörper ausgebildetes Federmittel, dass es vergleichsweise einfach an der Grundplatte angeordnet und positioniert werden kann. Insbesondere ist das Federmittel nicht aus mehreren Bestandteilen aufgebaut, die aufwendig gegeneinander bzw. zueinander ausgerichtet werden müssen. Demnach kann der Aufbau des elastischen Schienenlagers deutlich vereinfacht werden, wodurch sich auch eine einfache Montage und Demontage des gesamten Schienenlagers ergibt. Die Grundplatte ist im Einbauzustand fest, insbesondere ortsfest, mit einem Untergrund verbunden. Die Lagerplatte kann sich bevorzugt relativ zur Grundplatte durch die ermöglichte Einfederung über das Federmittel bewegen. Eine Bewegung erfolgt dabei insbesondere in vertikaler Richtung, eine Dämpfung und/oder Einfederung kann aber auch zumindest bereichsweise in horizontaler Richtung, insbesondere zur Dämpfung von seitlich auf die Schiene einwirkenden Kräften, gewährleistet werden. Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist das Federmittel ringförmig ausgebildet. Besonders bevorzugt ist das Federmittel als umlaufend geschlossener Ring, der weiter bevorzugt rotationssymmetrisch ist, ausgebildet. Die Ringform des Federmittels ist insbesondere derart zu verstehen, dass das Federmittel als Hohlkörper mit offenen Stirnseiten ausgebildet ist. Hierdurch kann eine einfache Positionierung gewährleistet werden. Durch die Ringform kann darüber hinaus auch eine gleichbleibende und/oder konstante Einfederung für die Schienenlagerung im Bereich des Federmittels gewährleistet werden. Zudem ist besonders bevorzugt die äußere Mantelfläche des Federmittels konkav ausgebildet. In diesem Zusammenhang versteht es sich, dass die äußere Mantelfläche dem Innenraum des Hohlkörpers des Federmittels abgewandt ist. Eine konkave Ausbildung des Federmittels ermöglicht in diesem Zusammenhang insbesondere bei Belastung die Verformung des Federmittels vorgeben zu können. Hierdurch kann gewährleitet werden, dass das Federmittel entsprechend seiner konkaven äußeren Mantelflächen sich eindrückt und/oder eindellt und insbesondere nicht nach innen einknickt, sondern bei Belastung nach Außen gewölbt wird, wobei dann eine stärkere konkave Ausbildung der äußeren Mantelflächen vorliegt. Somit kann das Verhalten des Federmittels bei entspreche