DE-102023117281-B4 - Formteil mit vorder- und rückseitiger PUR-Schicht und Verfahren zu dessen Herstellung
Abstract
Formteil (100), aufweisend - einen spritzgegossenen Grundkörper (110) mit einer Vorderseite (111) und einer Rückseite (112), der aus einem lichtdurchlässigen Kunststoffmaterial gebildet ist; - eine vordere transparente PUR-Schicht (120), die auf der Vorderseite (111) des Grundkörpers (110) aufgebracht und durch Überfluten der Vorderseite (111) mit einem transparenten PUR erzeugt ist; - eine hintere eingefärbte PUR-Schicht (130), die auf der Rückseite (112) des Grundkörpers (110) aufgebracht und durch Überfluten der Rückseite (112) mit einem eingefärbten PUR erzeugt ist; wobei die vordere transparente PUR-Schicht (120) und die hintere eingefärbte PUR-Schicht (130) entlang einer umlaufenden Nahtlinie stoffschlüssig und dicht miteinander verbunden sind, sodass die vordere transparente PUR-Schicht (120) und die hintere eingefärbte PUR-Schicht (130) den Grundkörper (110) dicht umschließen.
Inventors
- Werner Deppner
Assignees
- AUDI AKTIENGESELLSCHAFT
Dates
- Publication Date
- 20260507
- Application Date
- 20230630
Claims (9)
- Formteil (100), aufweisend - einen spritzgegossenen Grundkörper (110) mit einer Vorderseite (111) und einer Rückseite (112), der aus einem lichtdurchlässigen Kunststoffmaterial gebildet ist; - eine vordere transparente PUR-Schicht (120), die auf der Vorderseite (111) des Grundkörpers (110) aufgebracht und durch Überfluten der Vorderseite (111) mit einem transparenten PUR erzeugt ist; - eine hintere eingefärbte PUR-Schicht (130), die auf der Rückseite (112) des Grundkörpers (110) aufgebracht und durch Überfluten der Rückseite (112) mit einem eingefärbten PUR erzeugt ist; wobei die vordere transparente PUR-Schicht (120) und die hintere eingefärbte PUR-Schicht (130) entlang einer umlaufenden Nahtlinie stoffschlüssig und dicht miteinander verbunden sind, sodass die vordere transparente PUR-Schicht (120) und die hintere eingefärbte PUR-Schicht (130) den Grundkörper (110) dicht umschließen.
- Formteil (100) nach Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet , dass auf der Rückseite (112) des Grundkörpers (110) Vertiefungen (113) angeordnet sind.
- Formteil (100) nach Anspruch 2 , dadurch gekennzeichnet , dass die hintere eingefärbte PUR-Schicht (130) in den Vertiefungen (113) dünner ausgebildet ist.
- Formteil (100) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass der Grundkörper (110) aus Polycarbonat gebildet ist.
- Formteil (100) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass der Grundkörper (110) eine Dicke zwischen 2,5 mm und 4,0 mm aufweist.
- Formteil (100) nach einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 5 , dadurch gekennzeichnet , dass dieses Formteil (100) ein Interieur-Bauteil für ein Kraftfahrzeug ist.
- Formteil (100) nach einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 5 , dadurch gekennzeichnet , dass dieses Formteil (100) ein Exterieur-Bauteil für ein Kraftfahrzeug ist.
- Verfahren zur Herstellung eines Formteils (100) gemäß einem der Ansprüche 1 bis 7 , umfassend die Schritte: - Herstellen des Grundkörpers (110) durch Spritzgießen; - Überfluten der Vorderseite (111) des Grundkörpers (110) mit einem transparenten PUR, wobei aus dem transparenten PUR ein umlaufender PUR-Rand erzeugt wird; - Überfluten der Rückseite (112) des Grundkörpers (110) mit einem eingefärbten PUR, wobei sich das eingefärbte PUR entlang des PUR-Rands stoffschlüssig mit dem transparenten PUR verbindet, sodass eine umlaufende und dichte Verbindungsnaht gebildet wird.
- Verfahren nach Anspruch 8 , dadurch gekennzeichnet , dass die Schritte in einem 3-K-Spritzgießwerkzeug ausgeführt werden.
Description
Die Erfindung betrifft ein Formteil, das insbesondere als Dekor-Bauteil für ein Kraftfahrzeug vorgesehen ist. Die Erfindung betrifft ferner ein vergleichsweise einfach ausführbares Verfahren zur Herstellung eines solchen Formteils. Die DE 10 2015 101 013 A1 beschreibt ein Formteil, das insbesondere als Dekorteil und/oder Verkleidungsteil für einen Fahrzeuginnenraum ausgebildet ist. Das Formteil umfasst eine von einer Kunststofffolie gebildete Dekorschicht, an deren Rückseite ein Träger angeordnet, insbesondere angespritzt, ist. Die Kunststofffolie ist vorzugsweise transparent oder transluzent ausgebildet und weist zumindest einseitig eine lichtundurchlässige Drucklage mit mindestens einer Aussparung zur Lichtdurchführung auf. Die Kunststofffolie ist an der Vorderseite mit einer transparenten oder transluzenten Schutz- und/oder Optikschicht überzogen, die beispielsweise aus Polyurethan (PUR) besteht. Die Schutz- und/oder Optikschicht wird insbesondere mittels Sprühlackieren oder Spritzgießen oder RIM-Technik aufgebracht. Ein Formteil ähnlicher Art und ein Verfahren zur Herstellung des Formteils ist aus der Druckschrift DE 10 2021 116 784 A1 bekannt. Ausgehend hiervon liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Formteil anzugeben, das besonders hochwertig wirkt und vergleichsweise einfach herstellbar ist. Die Aufgabe wird gelöst durch das erfindungsgemäße Formteil mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1. Mit dem nebengeordneten Patentanspruch 8 erstreckt sich die Erfindung auch auf ein Verfahren zur Herstellung eines solchen Formteils. Vorteilhafte Weiterbildungen und Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich analog für beide Erfindungsgegenstände aus den abhängigen Patentansprüchen 2 bis 7 bzw. 9, der nachfolgenden Erfindungsbeschreibung (dies schließt ausdrücklich auch optional und beispielhaft beschriebene Merkmale ein) und der Figur. Das erfindungsgemäße Formteil umfasst bzw. weist auf:- einen spritzgegossenen Grundkörper mit einer Vorderseite, die zugleich die Sichtseite des Formteils bildet, und einer Rückseite, wobei der Grundkörper aus einem lichtdurchlässigen Kunststoffmaterial gebildet ist;- eine vordere transparente PUR-Schicht (Polyurethan-Schicht), die auf der Vorderseite des Grundkörpers aufgebracht ist;- eine hintere eingefärbte PUR-Schicht (Polyurethan-Schicht), die auf der Rückseite des Grundkörpers aufgebracht ist. Das erfindungsgemäße Formteil weist eine durch den Grundkörper vorgegebene räumliche Form auf. Der Grundkörper ist bevorzugt als flacher Grundkörper ausgebildet und weist bevorzugt eine Dicke von 2,5 mm bis 4,0 mm auf, womit die Dicke zwischen Vorder- und Rückseite gemeint ist. Die Vorderseite kann eben oder gekrümmt, insbesondere auch mehrfach gekrümmt, ausgebildet sein. Der spritzgegossene Grundkörper ist aus einem lichtdurchlässigen, d. h. transparenten, insbesondere klaren, oder zumindest transluzenten, Kunststoffmaterial gebildet. Vorzugsweise ist der Grundkörper aus einem (lichtdurchlässigen) thermoplastischen Kunststoffmaterial gebildet, bspw. aus Polycarbonat (PC). Aufgrund seines spritzgegossenen Grundkörpers kann das erfindungsgemäße Formteil auch als Spritzgussbauteil bezeichnet werden. Die auf der Vorderseite des Grundkörpers aufgebrachte vordere PUR-Schicht ist transparent ausgebildet, womit gemeint ist, dass diese klar oder gegebenenfalls auch getönt, insbesondere nur leicht getönt, ist. Die auf der Rückseite des Grundkörpers aufgebrachte hintere PUR-Schicht ist eingefärbt, insbesondere derart, dass diese lichtundurchlässig bzw. opak ist. Bevorzugt sind die vordere PUR-Schicht und die hintere PUR-Schicht jeweils vollflächig oder zumindest im Wesentlichen vollflächig auf den Grundkörper aufgebracht, wobei die hintere PUR-Schicht auch Aussparungen aufweisen kann (s. u.). Die vordere PUR-Schicht kann eine Schichtdicke von 0,3 mm bis 1,0 mm aufweisen. Die hintere PUR-Schicht kann eine Schichtdicke von 0,3 mm bis 0,8 mm aufweisen. In äquivalenter Weise kann sowohl für die vordere Schicht als auch für die hintere Schicht anstelle von Polyurethan (PUR) auch Polyurea (PUA) eingesetzt werden. Das erfindungsgemäße Formteil kann vergleichsweise einfach und kostengünstig hergestellt werden, wie nachfolgend noch näher erläutert. Insbesondere sind Lackier- und/oder Druckprozesse zum Aufbringen einer Lack- bzw. Farbschicht nicht erforderlich. Bevorzugt ist vorgesehen, dass die vordere transparente PUR-Schicht und die hintere eingefärbte PUR-Schicht entlang einer Nahtlinie, insbesondere einer umlaufenden, d. h. um den Grundkörper herum verlaufenden, Nahtlinie stoffschlüssig und vorzugsweise auch dicht, d. h. feuchte- und schmutzdicht, miteinander verbunden sind. Insbesondere ist vorgesehen, dass die vordere transparente PUR-Schicht und die hintere eingefärbte PUR-Schicht den Grundkörper dicht umschließen, d. h., der Grundkörper ist vollständig von PUR umgeben bzw. umgossen. Dadurch wird insbesondere die Witterungsbeständigkeit verbessert. Auf der Rückseite des Grundkörpers können