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DE-102023213062-B4 - Laderaumanordnung und Kraftfahrzeug

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Abstract

Laderaumanordnung (10) zur höhenveränderlichen Positionierung eines Behälters (12) in einem Kraftfahrzeug, umfassend einen Behälter (12) zur Aufnahme von Gegenständen sowie eine Positionierungseinrichtung zur Positionierung des Behälters (12) in unterschiedlichen Höhenpositionen unter einer Klappe (11) des Kraftfahrzeugs in Abhängigkeit der Positionierung der Klappe (11), wobei die Positionierungseinrichtung dazu eingerichtet ist, den Behälter (12) in einer angehobenen Position (20) zu positionieren, wenn die Klappe (11) geöffnet ist, und den Behälter (12) in einer abgesenkten Position (21) zu positionieren, wenn die Klappe (11) geschlossen ist, wobei die Positionierungseinrichtung zumindest ein Zugmittel (13) aufweist, welches einerseits mit der Klappe (11) mechanisch verbunden oder verbindbar ist, und andererseits mit dem Behälter (12) mechanisch verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, dass eine Aufwickeleinrichtung (30) vorhanden ist, mit der das Zugmittel (13) zumindest abschnittsweise auf- und abwickelbar ist.

Inventors

  • Daniel Isemann
  • Roman Putter
  • Stefan Godau
  • Peter Steinmetz

Assignees

  • VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT

Dates

Publication Date
20260507
Application Date
20231220

Claims (8)

  1. Laderaumanordnung (10) zur höhenveränderlichen Positionierung eines Behälters (12) in einem Kraftfahrzeug, umfassend einen Behälter (12) zur Aufnahme von Gegenständen sowie eine Positionierungseinrichtung zur Positionierung des Behälters (12) in unterschiedlichen Höhenpositionen unter einer Klappe (11) des Kraftfahrzeugs in Abhängigkeit der Positionierung der Klappe (11), wobei die Positionierungseinrichtung dazu eingerichtet ist, den Behälter (12) in einer angehobenen Position (20) zu positionieren, wenn die Klappe (11) geöffnet ist, und den Behälter (12) in einer abgesenkten Position (21) zu positionieren, wenn die Klappe (11) geschlossen ist, wobei die Positionierungseinrichtung zumindest ein Zugmittel (13) aufweist, welches einerseits mit der Klappe (11) mechanisch verbunden oder verbindbar ist, und andererseits mit dem Behälter (12) mechanisch verbunden ist, dadurch gekennzeichnet , dass eine Aufwickeleinrichtung (30) vorhanden ist, mit der das Zugmittel (13) zumindest abschnittsweise auf- und abwickelbar ist.
  2. Laderaumanordnung nach Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet , dass die Aufwickeleinrichtung (30) eine elektromotorische Antriebseinheit aufweist, mit der ein Auf- oder Abwickeln des Zugmittels (13) erfolgen kann.
  3. Laderaumanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass die Positionierungseinrichtung eine motorisch angetriebene Abstützeinrichtung (31) zur Verlagerung des Behälters (12) umfasst, mittels derer der Behälter (12) in eine Transportposition positionierbar ist, wenn die Klappe (11) geschlossen ist.
  4. Laderaumanordnung nach Anspruch 3 , dadurch gekennzeichnet , dass die Positionierungseinrichtung eine Steuerungseinrichtung umfasst, mit der der Betrieb der motorisch angetriebenen Abstützeinrichtung (31) sowie der Aufwickeleinrichtung (30) derart steuerbar ist, dass bei Schließung der Klappe (11) der von der Klappe (11) über das Zugmittel (13) getragene Behälter (12) auf die Abstützeinrichtung (31) aufgesetzt wird, danach ein weiteres Abwickeln des Zugmittels (13) von der Aufwickeleinrichtung (30) erfolgt, und gleichzeitig oder zeitlich später eine Absenkung des Behälters (12) mittels der Abstützeinrichtung (31) in die Transportposition erfolgt.
  5. Laderaumanordnung nach Anspruch 3 , dadurch gekennzeichnet , dass die motorisch angetriebene Abstützeinrichtung (31) eingerichtet ist, den Behälter in der angehobenen Position (20) zu positionieren, wenn die Klappe (11) geöffnet ist.
  6. Kraftfahrzeug, umfassend zumindest eine Laderaumanordnung (10) gemäß einem der Ansprüche 1 bis 5 .
  7. Kraftfahrzeug nach Anspruch 6 , dadurch gekennzeichnet , dass das Kraftfahrzeug eine Sicherheitseinrichtung aufweist, die gewährleistet, dass ein Starten des Kraftfahrzeugs nur dann ermöglicht ist, wenn ein definierter Sicherheitsabstand in Form eines Deformationsweges (s) zwischen der Oberseite der Beladung des Behälters und der Innenseite der Klappe (11) nicht unterschritten ist.
  8. Kraftfahrzeug nach Anspruch 7 , dadurch gekennzeichnet , dass die Sicherheitseinrichtung einen Deckel für den Behälter (12) umfasst, wobei mit dem Behälter (12) und/ oder mit dem Deckel erfassbar ist, wenn der Deckel den Behälter (12) verschließt.

Description

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Laderaumanordnung sowie ein Kraftfahrzeug, welches wenigstens eine Laderaumanordnung umfasst. Kraftfahrzeuge, welche im Frontbereich keinen Antriebsmotor aufweisen, wie zum Beispiel üblicherweise Elektrofahrzeuge, haben hier Platz zur Anordnung eines sogenannten Front-Kofferraums, auch als „Frunk“ bezeichnet. Eine übermäßige Beladung dieses Kofferraums kann allerdings zur Verletzung von Fußgängerschutzanforderungen führen. Die Motorhaube bzw. Frontklappe wird im Entwicklungsprozess zur Einhaltung der Fußgängerschutzanforderungen üblicherweise so ausgelegt, dass genug Deformationsweg besteht, um die wirkende Beschleunigung bei einem Fußgänger-Kopfaufprall möglichst gering zu halten. Bei Kraftfahrzeugen mit im Frontbereich angeordneten Verbrennungsmotoren ist diese Auslegung der Motorhaube bzw. Frontklappe unkritisch, da ein entsprechender Abstand bzw. Deformationsweg konstruktiv eingestellt werden kann. Bei Kraftfahrzeugen, die im Frontbereich jedoch einen Front-Kofferraum aufweisen, kann der Fall auftreten, dass dieser Front-Kofferraum bis zur Innenseite der Frontklappe beladen wird und demzufolge nicht mehr der geforderte Deformationsweg für die Frontklappe zur Verfügung steht, sodass die Fußgängerschutzanforderungen in diesem Falle nicht eingehalten werden. Im Stand der Technik finden sich verschiedene konstruktive Ansätze, um die Einhaltung der Fußgängerschutzanforderungen trotzdem zu gewährleisten. So sind zum Beispiel Behälter zur Aufnahme von Gepäck oder Ausrüstungsgegenständen des Kraftfahrzeugs bekannt, die eine optisch erkennbare Markierung hinsichtlich der maximal-Beladung des Behälters aufweisen. Allerdings kann dadurch nicht ausgeschlossen werden, dass unbeabsichtigt oder mutwillig diese Beladungsgrenze überschritten wird. Auch bei Anordnung eines Deckels am Behälter kann dies nicht verhindert werden. Die US 2022 / 0 009 419 A1 lehrt eine vordere Aufbewahrungsvorrichtung für ein Fahrzeug, welche eine Fahrzeughaube umfasst, die schwenkbar mit der Vorderseite einer Fahrzeugkarosserie verbunden ist, einen unter der Fahrzeughaube angeordneten Kofferraum, einen schwenkbar mit dem Kofferraum verbundenen Kofferraumdeckel und eine Verbindungsstange, die den Kofferraumdeckel und das Fahrzeug operativ verbindet. Der WO 2021 / 094 093 A1 ist eine Laderaumanordnung für einen durch eine Fronthaube verschließbaren Frontraum eines Kraftwagens entnehmbar, mit einer Laderaumbox, welche durch einen in einer Schließstellung unterhalb der ebenfalls zwischen einer Schließstellung und einer Offenstellung verlagerbaren Fronthaube angeordneten Deckel verschlossen ist, welcher aus der Schließstellung in eine Offenstellung verlagerbar ist, wodurch ein Laderaum der Laderaumbox über eine so freigegebene Beladeöffnung zugänglich ist. Der Deckel ist haubenförmig oder wannenförmig ausgebildet und steht in seiner Schließstellung über einen, die Beladeöffnung begrenzenden oberen Randbereich der Laderaumbox nach oben über. Der Deckel ist bei einer unfallbedingten Deformierung der Fronthaube relativ gegenüber der Laderaumbox in Fahrzeughochrichtung nach unten bewegbar. Die DE 10 2022 100 245 A1 offenbart eine Fußgängerschutzvorrichtung für eine Verschluss-Verriegelungsanordnung und ein Verfahren zum Bewegen einer Haube eines Kraftfahrzeugs in eine Aufsprungposition und eine geöffnete Position. Das Fußgängerschutzmerkmal umfasst einen Aktuator, der so konfiguriert ist, dass er ein Gleitnockenelement verschiebt, um zu bewirken, dass ein Haken in eine Schließer-Halteposition geschwenkt wird, um das Entfernen eines Schließers von der Verschluss-Verriegelungsanordnung zu verhindern und um einen Hubhebel in Eingriff mit dem Schließer zu schwenken, um den Schließer in Richtung des Hakens zu bewegen, wenn die Haube in die Aufsprungposition bewegt wird. Die Fußgängerschutzvorrichtung ist weiterhin in der Lage, eine Kraftfahrzeug-Haubenverriegelung mit Fußgängerschutzfunktion bereitzustellen, die in der Lage ist, einen bevorstehenden Frontalaufprall automatisch zu erkennen und eine Fahrzeughaube aus einer vollständig geschlossenen Position in eine teilweise geöffnete Position freizugeben, ohne dass ein Fahrer des Fahrzeugs eingreifen muss und bevor ein Fußgänger auf die Fahrzeughaube auftrifft. Die DE 10 2019 004 286 B3 betrifft eine Laderaumeinrichtung für den Vorbau eines Kraftwagens, insbesondere eines Fahrzeugs mit elektrischem Antrieb. Der Laderaum ist mittels einer Verlagerungseinrichtung zwischen einer im Vorbau aufgenommenen Verstaustellung und einer nach außen verlagerten Zugangsstellung bewegbar, wobei er in der Zugangsstellung zur Fahrzeugaußenseite hin geneigt angeordnet ist. Zudem weist der Laderaum eine als Klappe ausgebildete Begrenzungswand auf, die in einer Beladungsstellung angeordnet ist und vor dem Laderaum liegende Bauelemente des Vorbaus abdeckt, um den Zugang und die Beladung zu erleichtern. Die DE 196 20 294 A1 betrifft eine Laderaumeinrichtung für einen Vorbau eines Kraftwage