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DE-102024003253-B4 - Vorrichtung zur kortikalen Fixation eines Zahnimplantats

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Abstract

Gegenstand der Erfindung ist eine Vorrichtung zur kortikalen Fixation eines Zahnimplantats, welche die Primärstabilität erhöhen kann und eine frei wählbare Rotationsposition der Suprakonstruktion unabhängig von der Längsrotation des Implantats ermöglicht. Der Aufbau besteht aus einem koronalen Teil 1, der mit einer Suprakonstruktion, beispielsweise einer Osteosyntheseplatte 3 und/oder Zahnkrone 10, fest verbunden werden kann und einem apikalen Teil 2, der den Implantatanschluss bildet und über eine konischen Verbindung 4 mit dem koronalen Teil 1 verbunden werden kann. Eine Abutmentschraube 6 ist im koronalen Teil 1 formschlüssig drehbar aufgenommen, verläuft durch den apikalen Teil 2 und ist im Implantat 9 in einem Gewinde verschraubbar. Dies ermöglicht eine Rotation des koronalen Teils 1 und damit eine genaue Positionierung der Osteosyntheseplatte 3 am Kieferknochen 8, bis die Abutmentschraube 6 festgezogen wird, eine nach apikal gerichtete Kraft generiert und im Bereich der konischen Verbindung 4 eine form- und kraftschlüssige Fixierung ermöglicht. Die Osteosyntheseplatte 3 kann anschließend am Kieferknochen 8 fixiert werden, um die Primärstabilität während der Einheilphase bei sofort versorgten Implantaten zu verbessern.

Inventors

  • Erfinder gleich Patentinhaber

Assignees

  • Tom Möller

Dates

Publication Date
20260507
Application Date
20241005

Claims (7)

  1. Vorrichtung zur kortikalen Fixation eines Zahnimplantats, umfassend: a) einen koronalen Teil (1), der mit einer Suprakonstruktion, umfassend mindestens eine der folgenden Komponenten: Abutment, Zahnkrone (10) oder Osteosyntheseplatte (3), verbindbar ist, b) einen apikalen Teil (2), der über den Implantatanschluss mit dem Implantat (9) verbunden ist, c) eine Abutmentschraube (6), die im koronalen Teil (1) im zusammengesetzten Zustand formschlüssig drehbar aufgenommen ist, durch den apikalen Teil (2) verläuft und im Implantat (9) in einem Gewinde verschraubbar ist, dadurch gekennzeichnet , dass der koronale Teil (1) frei um die Mittellängsachse rotierbar ist, solange die Abutmentschraube (6) nicht angezogen wird, und dass eine am koronalen Teil (1) fest angebrachte Osteosyntheseplatte (3) in einer frei wählbaren Position ausgerichtet und erst durch das Anziehen der Abutmentschraube (6) in dieser Position fixiert wird, sodass nach dem Anziehen keine weitere Rotation des koronalen Teils (1) mehr möglich ist.
  2. Vorrichtung zur kortikalen Fixation eines Zahnimplantats nach Anspruch 1 , gekennzeichnet dadurch, dass der koronale Teil 1 und der apikale Teil 2 über eine passgenaue konische Verbindung 4 miteinander verbunden sind.
  3. Vorrichtung zur kortikalen Fixation eines Zahnimplantats nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet dadurch, dass der koronale Teil 1 und der apikale Teil 2 mit einer rotationshemmenden Struktur im Bereich der konischen Verbindung 4 versehen sind.
  4. Vorrichtung zur kortikalen Fixation eines Zahnimplantats nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet dadurch, dass ein Schraubenkanal im koronalen Teil 1 vorgesehen ist, der eine Innenkontur 5 aufweist, die passgenau zur Außenkontur des Kopfes der Abutmentschraube 12 gestaltet ist.
  5. Vorrichtung zur kortikalen Fixation eines Zahnimplantats nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet dadurch, dass die gesamte Vorrichtung aus einem biokompatiblen Material wie Titan oder anderen Metalllegierungen besteht.
  6. Vorrichtung zur kortikalen Fixation eines Zahnimplantats nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet dadurch, dass der koronale Teil 1 und/oder der apikale Teil 2 modular aufgebaut sind und in verschiedenen Größen und Formen verfügbar sind.
  7. Vorrichtung zur kortikalen Fixation eines Zahnimplantats nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet dadurch, dass der Schraubenkanal im apikalen Teil 2 im Bereich des Implantatanschlusses ein Innengewinde 14 aufweist.

Description

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur kortikalen Fixation eines Zahnimplantats gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1. Ein Zahnimplantat kann einen fehlenden Zahn ersetzen. Nach Insertion des Implantats erfolgt eine mehrmonatige Einheilphase, wobei das Implantat unbelastet bleibt oder sofort provisorisch mit einer Zahnkrone versorgt wird. Beim nicht belastenden Verfahren wird meist eine provisorische Zahnkrone zwischen die Nachbarzähne eingeklebt oder eine Prothese verwendet. Im Gegensatz dazu wird beim sofort belastenden Verfahren die Krone innerhalb von 24 Stunden auf das Implantat geschraubt. Dieses Verfahren ist nur bei ausreichender Primärstabilität des Implantats durchzuführen und kann sich positiv auf die Ästhetik sowie die Hart- und Weichgewebe auswirken. Ist die Primärstabilität nicht ausreichend, kann zunächst keine Sofortversorgung erfolgen. Es muss erst die Primärstabilität erhöht werden, wozu in der Literatur Methoden beschrieben werden, bei denen das Implantat durch einen verschraubten Aufbau mit einer Osteosyntheseplatte verbunden wird. Diese Platte wird anschließend mit mehreren Schrauben am Kieferknochen fixiert. Das System soll so die Primärstabilität erhöhen und somit eine Sofortversorgung ermöglichen. (Engelke W, Stahr S, Schwarzwäller W. Enhancement of primary stability of dental implants using cortical satellite implants. Implant Dent. 2002;11(1):52-7. doi: 10.1097/00008505-200201000-00014. PMID: 11915545.) Bei dieser Art von Suprakonstruktion handelt es sich jedoch um Einzelanfertigungen, nicht um kommerziell erhältliche Produkte. Zur Einzelanfertigung wird ein handelsübliches Abutment mittels einer Schweißverbindung mit einer handelsüblichen Osteosyntheseplatte verbunden, um durch die Einzelauswahl eine für den Einzelfall passende Suprakonstruktion zu erhalten. Diese Konstruktionen haben insbesondere den Nachteil, dass die Ausrichtung der Osteosyntheseplatte direkt an die Längsrotation des Implantats gekoppelt ist, da die Verbindung nicht frei gegeneinander beweglich ist. So resultiert je nach Implantatinnengeometrie nur eine Positionierung der Osteosyntheseplatte in wenigen definierten Positionen, welche in den meisten Fällen nicht der idealen Position der Osteosyntheseplatte am Knochen entspricht. Mit entsprechendem Aufwand muss die Rotation des Implantats um die Längsachse verändert werden, um eine genaue Ausrichtung der Konstruktion zu erreichen, wobei unter Umständen wiederum die optimale Implantatposition verlassen werden muss. Im Stand der Technik sind weitere verschiedene Systeme zur mechanischen Stabilisierung von Zahnimplantaten durch osteosynthetische Elemente bekannt. Aus der DE 10 2006 018 726 A1 ist ein Dentalimplantat mit einem in den Kieferknochen einbringbaren Pfostenteil und einem diesem zugeordneten zweigeteilten Aufbauteil bekannt. Das Aufbauteil besteht aus einem unteren apikalen Teil, der über einen Implantatanschluss mit dem Implantatpfosten verbunden ist, und einem oberen koronalen Teil, an dem ein Zahnersatzstück, insbesondere eine Zahnkrone, befestigt werden kann. Zwischen beiden Teilen ist eine Verbindungs- bzw. Abutmentschraube angeordnet, die im koronalen Teil im zusammengesetzten Zustand formschlüssig drehbar aufgenommen ist, durch den apikalen Teil hindurch verläuft und im Implantatpfosten in ein Innengewinde eingeschraubt wird. Durch diesen zweiteiligen Aufbau kann der koronale Teil vor dem endgültigen Festziehen der Schraube frei um die Längsachse rotatorisch ausgerichtet werden, sodass eine Feinjustierung der Suprakonstruktion in beliebigen Winkellagen ermöglicht wird. Erst nach dem Anziehen der Abutmentschraube ist der koronale Teil in der gewählten Orientierung fixiert. Eine Osteosyntheseplatte zur kortikalen Fixation des Implantats ist jedoch nicht vorgesehen. Die DE 10 2016 215 427 A1 offenbart ein Dental-Prothetiksystem mit einem in den Kieferknochen inserierbaren Dentalimplantat und einer darauf befestigbaren prothetischen Konstruktion. Das Implantat weist einen Implantatkörper und ein zweiteiliges Aufbauteil auf, bestehend aus einem apikalen Plattformstück bzw. Grundkörper und einem darauf angeordneten koronalen Trägerteil für ein Prothetikteil. Die Verbindung zwischen Implantatkörper, Plattformstück und Trägerteil erfolgt über eine Verbindungsschraube, die in einem zentralen Schraubenkanal geführt ist. Zur rotatorischen Ausrichtung sind an Auflage- und Basisfläche des zweiteiligen Aufbaus Führungspaarungen vorgesehen, bestehend aus Führungsrippen und korrespondierenden Führungsnuten, sowie ein rotationssymmetrischer Justierkragen mit korrespondierender Justiemut. Der koronale Trägerteil kann vor dem endgültigen Festziehen der Verbindungsschraube relativ zum apikalen Plattformstück rotatorisch positioniert werden, wird jedoch nach dem Anziehen der Schraube in einer vorbestimmten Winkellage indexiert fixiert. Eine Osteosyntheseplatte oder ein Element zur kortikalen Abstützung am Kieferknochen wird nicht beschrieben. Die DE 201