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DE-102024003659-A1 - Kommunikationssystem

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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Kommunikationssystem, umfassend eine zentrale Recheneinrichtung, ein Egofahrzeug und wenigstens ein Fremdfahrzeug, wobei das Egofahrzeug und das Fremdfahrzeug kommunikativ an die zentrale Recheneinrichtung angebunden sind. Das erfindungsgemäße Kommunikationssystem ist dadurch gekennzeichnet, dass - das Egofahrzeug und das Fremdfahrzeug jeweils dazu eingerichtet sind, einen eigenen Identifikator an die zentrale Recheneinrichtung zu übermitteln; - zumindest das Egofahrzeug dazu eingerichtet ist, den Identifikator des Fremdfahrzeugs zu erfassen und gemeinsam mit dem Identifikator des Egofahrzeugs an die zentrale Recheneinrichtung zu übermitteln; und - die zentrale Recheneinrichtung dazu eingerichtet ist, einen unidirektionalen oder bidirektionalen Kommunikationskanal zwischen dem Egofahrzeug und dem Fremdfahrzeug zu öffnen.

Inventors

  • Matthias Mayer
  • Sebastian Brunner

Assignees

  • Mercedes-Benz Group AG

Dates

Publication Date
20260507
Application Date
20241107

Claims (7)

  1. Kommunikationssystem, umfassend eine zentrale Recheneinrichtung, ein Egofahrzeug und wenigstens ein Fremdfahrzeug, wobei das Egofahrzeug und das Fremdfahrzeug kommunikativ an die zentrale Recheneinrichtung angebunden sind, dadurch gekennzeichnet , dass - das Egofahrzeug und das Fremdfahrzeug jeweils dazu eingerichtet sind, einen eigenen Identifikator an die zentrale Recheneinrichtung zu übermitteln; - zumindest das Egofahrzeug dazu eingerichtet ist, den Identifikator des Fremdfahrzeugs zu erfassen und gemeinsam mit dem Identifikator des Egofahrzeugs an die zentrale Recheneinrichtung zu übermitteln; und - die zentrale Recheneinrichtung dazu eingerichtet ist, einen unidirektionalen oder bidirektionalen Kommunikationskanal zwischen dem Egofahrzeug und dem Fremdfahrzeug zu öffnen.
  2. Kommunikationssystem nach Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet , dass der Kommunikationskanal als akustischer und/oder visueller Kommunikationskanal ausgebildet ist, wobei über den akustischen Kommunikationskanal Sprache übermittelbar ist und über den visuellen Kommunikationskanal zumindest Textnachrichten und/oder Kamerabilder übermittelbar sind.
  3. Kommunikationssystem nach Anspruch 1 oder 2 , dadurch gekennzeichnet , dass zumindest das Egofahrzeug eine Anzeigevorrichtung (1) und Positionsbestimmungsmittel umfasst, wobei in einer auf der Anzeigevorrichtung (1) ausgebbaren Kartendarstellung (2) an einer durch die Positionsbestimmungsmittel bestimmten Aufenthaltsposition ein das Egofahrzeug repräsentierendes Grafikelement (3EGO) darstellbar ist; und das Egofahrzeug dazu eingerichtet ist, die Aufenthaltsposition und/oder den Identifikator des Fremdfahrzeugs selbst zu erfassen und/oder über die zentrale Recheneinrichtung zu beziehen und ein das Fremdfahrzeug repräsentierendes Grafikelement (3FREMD) in der Kartendarstellung (2) an der Aufenthaltsposition des Fremdfahrzeugs darzustellen; und die Anzeigevorrichtung (1) zum Empfangen einer Bediengeste eingerichtet ist, wobei über die Bediengeste diejenigen Fremdfahrzeuge auswählbar sind, deren Identifikator zum Öffnen des Kommunikationskanals vom Egofahrzeug an die zentrale Recheneinrichtung übermittelt werden sollen.
  4. Kommunikationssystem nach Anspruch 3 , dadurch gekennzeichnet , dass die Anzeigevorrichtung (1) dazu eingerichtet ist, Fremdfahrzeuge deren Identifikator erfasst wurde hervorgehoben in der Kartendarstellung (2) darzustellen.
  5. Kommunikationssystem nach Anspruch 3 oder 4 , dadurch gekennzeichnet , dass die Kartendarstellung (2) in Rasterkacheln (4) unterteilt ist, und die Anzeigevorrichtung (1) dazu eingerichtet ist, die Identifikatoren sämtlicher Fremdfahrzeuge in einer durch einen Nutzer ausgewählten Rasterkachel (4) zum gleichzeitigen Öffnen eines Kommunikationskanals vom Egofahrzeug zu sämtlichen respektiven Fremdfahrzeugen an die zentrale Recheneinrichtung zu übermitteln.
  6. Kommunikationssystem nach einem der Ansprüche 2 bis 5 , dadurch gekennzeichnet , dass im Egofahrzeug vor dem Öffnen des Kommunikationskanals auswählbar ist, ob ein akustischer, visueller oder ein akustischer und visueller Kommunikationskanal geöffnet werden soll.
  7. Kommunikationssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 6 , dadurch gekennzeichnet , dass das Egofahrzeug, das Fremdfahrzeug und/oder die zentrale Recheneinrichtung dazu eingerichtet sind, eine das Egofahrzeug und das Fremdfahrzeug betreffende Zusatzinformation zu ermitteln und dem respektiven Identifikator zuzuordnen; und die zentrale Recheneinrichtung dazu eingerichtet ist, nur dann einen Kommunikationskanal zwischen dem Egofahrzeug und dem Fremdfahrzeug zu öffnen, wenn das Egofahrzeug und das Fremdfahrzeug wenigstens eine gemeinsame Zusatzinformation aufweisen.

Description

Die Erfindung betrifft ein Kommunikationssystem nach der im Oberbegriff von Anspruch 1 näher definierten Art. Fahrzeuginsassen können während der Nutzung ihres Fahrzeugs meist schlecht oder gar nicht mit den Insassen anderer Fahrzeuge kommunizieren. Unterhaltungen oder Zurufe sind schwer oder gar nicht möglich. Bestenfalls kann zur Kommunikation die Hupe oder ein Warnblinker betätigt werden, was jedoch eine Interpretation der Absicht des Kommunikationspartners bedarf. Somit können keine komplexeren Sachverhalte zwischen jeweiligen Kommunikationspartner vermittelt werden. Aus der DE 10 2016 216 680 A1 ist die Kommunikation einer Intension eines Fahrzeugs an einen weiteren Verkehrsteilnehmer bekannt. Dabei wird eine Intension eines automatisiert gesteuerten Fahrzeugs, insbesondere ein unmittelbar auszuführendes Fahrmanöver, an weitere Verkehrsteilnehmer kommuniziert. Hierzu können Lichtmuster in die Umgebung geworfen werden, wie beispielsweise das Projizieren eines Lichtbilds auf die Straße, das Ansteuern eines umlaufenden Lichtbands, oder die Darstellung von Anzeigeinhalten auf einem transparenten Display in einer Scheibe des automatisiert gesteuerten Fahrzeugs. Auch hier ist jedoch die Möglichkeit zum Führen eines differenzierten Dialogs eingeschränkt. Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde ein verbessertes Kommunikationssystem anzugeben, welches es den Fahrzeuginsassen in einem ersten und einem zweiten Fahrzeug erlaubt, miteinander beliebige, frei selbst definierte Informationen auszutauschen. Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch ein Kommunikationssystem mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen ergeben sich aus den hiervon abhängigen Ansprüchen. Ein gattungsgemäßes Kommunikationssystem, umfassend eine zentrale Recheneinrichtung, ein Egofahrzeug und wenigstens ein Fremdfahrzeug, wobei das Egofahrzeug und das Fremdfahrzeug kommunikativ an die zentrale Recheneinrichtung angebunden sind, wird erfindungsgemäß dadurch weitergebildet, dass- das Egofahrzeug und das Fremdfahrzeug jeweils dazu eingerichtet sind, einen eigenen Identifikator an die zentrale Recheneinrichtung zu übermitteln;- zumindest das Egofahrzeug dazu eingerichtet ist, den Identifikator des Fremdfahrzeugs zu erfassen und gemeinsam mit dem Identifikator des Egofahrzeugs an die zentrale Recheneinrichtung zu übermitteln; und- die zentrale Recheneinrichtung dazu eingerichtet ist, einen unidirektionalen oder bidirektionalen Kommunikationskanal zwischen dem Egofahrzeug und dem Fremdfahrzeug zu öffnen. Mit Hilfe des erfindungsgemäßen Kommunikationssystems wird es den Fahrzeuginsassen des Egofahrzeugs und des zumindest einen Fremdfahrzeugs ermöglicht beliebige Nachrichten miteinander auszutauschen, ohne, dass vorher irgendwelche Kontaktinformationen wie eine Telefonnummer, ein Nickname, eine E-Mailadresse oder dergleichen ausgetauscht werden müssen. In einer ersten Ausführungsform wird ein unidirektionaler Kommunikationskanal aufgebaut, sodass lediglich Fahrzeuginsassen im Egofahrzeug Nachrichten an die Fahrzeuginsassen in dem oder in den Fremdfahrzeugen übermitteln können. Bei mehreren Fremdfahrzeugen kann dies als eine Art „Broadcastnachricht“ verstanden werden. Es ist jedoch auch denkbar, einen bidirektionalen Kommunikationskanal aufzubauen, sodass die Fahrzeuginsassen in den jeweiligen Fremdfahrzeugen antworten können. Dies erlaubt es den jeweiligen Fahrzeuginsassen einen Dialog miteinander zu führen und so Informationen differenziert auszutauschen. Dies erleichtert beispielsweise die Planung des eigenen Fahrverhaltens in komplexen Verkehrssituationen. Die Kommunikation kann auch zu Unterhaltungszwecken genutzt werden, beispielsweise wenn das Egofahrzeug und das wenigstens eine Fremdfahrzeug in Nähe zueinander gemeinsam im Stau oder im stockenden Verkehr stehen. Das gesellschaftliche Miteinander kann verbessert werden. Durch die Förderung der Verständigung können Missverständnisse vorgebeugt oder verhindert werden. Gefahrenhinweise, die durch die Fahrzeuginsassen im Egofahrzeug bemerkt wurden, können an andere Verkehrsteilnehmer übermittelt werden. Dies verbessert die Sicherheit im Straßenverkehr. Das Egofahrzeug und die Fremdfahrzeuge können beispielsweise eine Telekommunikationseinheit umfassen, die eine Anbindung an die zentrale Recheneinrichtung per Mobilfunk über das Internet erlaubt. Es kommen alle gängigen drahtlosen Kommunikationstechnologien infrage wie beispielsweise auch die Nutzung des WLAN-Standards. Optional kann die Zustimmung von den Fahrzeuginsassen in Fremdfahrzeugen zur Ausgabe der vom Egofahrzeug versendeten Nachrichten eingeholt werden und umgekehrt. Wird diese Zustimmung nicht erteilt, so wird das Aufbauen des Kommunikationskanals unterbunden. Eine vorteilhafte Weiterbildung des erfindungsgemäßen Kommunikationssystems sieht dabei vor, dass der Kommunikationskanal als akustischer und/oder visueller Kommunikationskanal ausgebildet ist, wobei über den akustischen K