DE-102024003838-B3 - Stauraumvorrichtung für einen Personenkraftwagen sowie Personenkraftwagen
Abstract
Die Erfindung betrifft Stauraumvorrichtung (14) für einen Personenkraftwagen (10), mit einem eine Außenwandung (18) und eine Innenwandung (20) aufweisenden Stauraumelement (16), welches einen frontseitigen Stauraum (12) des Personenkraftwagens (10) zumindest teilweise begrenzt, wobei das Stauraumelement (16) wenigstens ein separat von der Außenwandung (18) und der Innenwandung (20) ausgebildetes Wärmeisolationselement (52) aufweist, welches zwischen der Außenwandung (18) und der Innenwandung (20) angeordnet ist.
Inventors
- Rajwardhan Pandit
Assignees
- Mercedes-Benz Group AG
Dates
- Publication Date
- 20260507
- Application Date
- 20241121
Claims (10)
- Stauraumvorrichtung (14) für einen Personenkraftwagen (10), mit einem eine Außenwandung (18) und eine Innenwandung (20) aufweisenden Stauraumelement (16), welches einen frontseitigen Stauraum (12) des Personenkraftwagens (10) zumindest teilweise begrenzt, dadurch gekennzeichnet , dass das Stauraumelement (16) wenigstens ein separat von der Außenwandung (18) und der Innenwandung (20) ausgebildetes Wärmeisolationselement (52) aufweist, welches zwischen der Außenwandung (18) und der Innenwandung (20) angeordnet ist.
- Stauraumvorrichtung (14) nach Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet , dass die Außenwandung (18) und die Innenwandung (20) separat voneinander ausgebildet sind.
- Stauraumvorrichtung (14) nach Anspruch 2 , dadurch gekennzeichnet , dass die Außenwandung (18) und die Innenwandung (20) miteinander verschweißt sind.
- Stauraumvorrichtung (14) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass das Wärmeisolationselement (52) als Festkörper (54) ausgebildet ist.
- Stauraumvorrichtung (14) nach Anspruch 4 , dadurch gekennzeichnet , dass das Wärmeisolationselement (52) aus Watte und/oder Kork gebildet ist.
- Stauraumvorrichtung (14) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass sich zwischen der Außenwandung (18) und der Innenwandung (20) ein Zwischenraum (55) erstreckt, welcher zumindest überwiegend von dem Wärmeisolationselement (52) ausgefüllt ist.
- Stauraumvorrichtung (14) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass die Außenwandung (18) aus einem ersten Material (56) gebildet ist und die Innenwandung (20) aus einem von dem ersten Material (56) unterschiedlichen, zweiten Material (58) gebildet ist.
- Stauraumvorrichtung (14) nach Anspruch 7 , dadurch gekennzeichnet , dass das erste Material (56) eine geringere Wärmeleitfähigkeit aufweist als das zweite Material (58).
- Stauraumvorrichtung (14) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass die Innenwandung (20) aus Kunststoff gebildet ist.
- Personenkraftwagen (10), mit einer Stauraumvorrichtung (14) nach einem der vorhergehenden Ansprüche.
Description
Die Erfindung betrifft eine Stauraumvorrichtung für einen Personenkraftwagen gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Des Weiteren betrifft die Erfindung einen Personenkraftwagen mit einer solchen Stauraumvorrichtung. Die DE 10 2023 001 757 B3 offenbart einen Frontkofferraum für einen elektrisch antreibbaren Kraftwagen, mit einem Gehäuse, welches ein Kofferraumvolumen mit einer Gehäusewand begrenzt, wobei zumindest innerhalb eines Teilbereichs der Gehäusewand eine Kavität für eine Flüssigkeit ausgebildet ist. Aus der DE 10 2020 106 560 A1 geht ein Fahrzeug mit einer Vorderwagenstruktur hervor, die einen frontseitigen Kofferraum umfasst und an welcher über dem Kofferraum eine schwenkbare Fronthaube montiert ist. Der Kofferraum ist ein in der Form einer Kofferraummulde gebildeter Träger, wobei der Träger aus einem Kunststoffmaterial mit einer oberflächenseitigen Kunststofffolie hergestellt ist. Aufgrund der wärmeisolierenden Eigenschaft des Trägers erfolgt eine passive Temperierung der Kofferraummulde. Weiterhin geht aus der DE 20 2016 000 950 U1 eine wärmeisolierende Transportbox mit einem eine Öffnung aufweisenden Behälter und einem zugehörigen Deckel hervor, wobei der Behälter zumindest teilweise aus Schaum-Kunststoff besteht. Es wird vorgeschlagen den Behälter und den Deckel aus Schaum- Kunststoff, insbesondere aus expandiertem Polypropylen (EPP) herzustellen. Dieses Material ist kostengünstig sowie relativ einfach zu verarbeiten und weist neben einer guten Wärmeisolation aufgrund von Gaseinschlüssen auch vorteilhafte strukturelle Eigenschaften auf. Schließlich zeigt die US 2004/0135390 A1 ein Lademanagementsystem für Fahrzeuge. bei welchem ein Ablagefach unter einer Kofferraumboden-Abdeckung vorgesehen ist, welches mittels einer temperaturisolierenden Schicht als Kühlbox genutzt wird. Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Stauraumvorrichtung für einen Personenkraftwagen sowie einen Personenkraftwagen zu schaffen, sodass eine Temperatur in einem frontseitigen Stauraum des Personenkraftwagens besonders gering gehalten werden kann. Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Stauraumvorrichtung für einen Personenkraftwagen mit den Merkmalen des Anspruchs 1 sowie durch einen Personenkraftwagen mit den Merkmalen des Anspruchs 10 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen mit zweckmäßigen Weiterbildungen der Erfindung sind in den übrigen Ansprüchen angegeben. Ein erster Aspekt der Erfindung betrifft eine Stauraumvorrichtung für einen Personenkraftwagen, insbesondere für einen frontseitigen Stauraum des Personenkraftwagens. Vorzugsweise weist der Personenkraftwagen, insbesondere in seinem vollständig hergestellten Zustand, die Stauraumvorrichtung, und insbesondere den frontseitigen Stauraum, auf. Der Personenkraftwagen ist beispielsweise als elektrisch antreibbarer Personenkraftwagen ausgebildet. In anderen Worten ist der Personenkraftwagen beispielsweise als batterieelektrisches Fahrzeug oder als Hybridfahrzeug ausgebildet. Die Stauraumvorrichtung weist wenigstens ein wenigstens eine Außenwandung und wenigstens eine Innenwandung aufweisendes Stauraumelement auf. In anderen Worten umfasst das Stauraumelement zumindest die Außenwandung und die Innenwandung. Das Stauraumelement, insbesondere die Innenwandung, begrenzt den frontseitigen Stauraum des Personenkraftwagens zumindest teilweise, insbesondere überwiegend oder vollständig. In anderen Worten ist der frontseitige Stauraum zumindest teilweise, insbesondere überwiegend oder vollständig, durch das Stauraumelement, insbesondere durch die Innenwandung, gebildet. Der frontseitige Stauraum kann üblicherweise als Frunk bezeichnet werden. Das Wort „Frunk“ ist ein Kunstwort aus dem Englischen durch die Wörter „front“ (Englisch für Front, vorne oder vorder) und „trunk“ (Englisch für Kofferraum, Laderaum oder Stauraum) gebildet. Der frontseitige Stauraum ist somit in einen Frontbereich oder an der Front des Personenkraftwagens angeordnet. Unter dem Frontbereich kann insbesondere bezogen auf eine Fahrzeuglängsrichtung des Personenkraftwagens vorderer Bereich des Personenkraftwagens verstanden werden. Der vordere Bereich kann insbesondere als Vorderwagen bezeichnet werden. Das Stauraumelement kann zumindest im Wesentlichen wannenförmig ausgebildet sein. Somit ist der frontseitige Stauraum beispielsweise als Stauraumwanne ausgebildet, welche insbesondere als Frunkwanne bezeichnet werden kann. Insbesondere kann es sich bei dem Stauraumelement um einen, beispielsweise eigensteifen, Festkörper handeln. Der frontseitige Stauraum weist vorzugsweise wenigstens eine Öffnung auf, über welche beispielsweise der Stauraum an sich, das heißt für sich alleine betrachtet, in oder an eine Umgebung des Stauraums mündet. Somit kann beispielsweise ein zu transportierender Gegenstand, wie beispielsweise eine Tasche oder ein Koffer, durch die Öffnung hindurchbewegt werden und somit über die Öffnung in den Stauraum hineinbewegt und dadurch in dem Stauraum angeordnet, insbesondere verstaut