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DE-102024106507-B4 - Wechseldeichsel

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Abstract

Wechseldeichsel (1) zum Kuppeln von zwei Transportfahrzeugen (2, 3) für den Warentransport, - wobei die beiden Transportfahrzeuge (2, 3) in einem Zugbetrieb ein gezogenes hinteres Transportfahrzeug (2) und ein ziehendes vorderes Transportfahrzeug (3) bilden, - wobei die Wechseldeichsel (1) eine Deichseleinheit (4) aufweist, die an einem vorderen Querträger (9) des hinteren Transportfahrzeugs (2) lösbar festlegbar ist, - wobei die Wechseldeichsel (1) eine Kupplungseinheit (5) aufweist, die an einem hinteren Querträger (10) des vorderen Transportfahrzeugs (3) lösbar festlegbar ist, - wobei die Wechseldeichsel (1) eine Deichselstange (6) aufweist, die ein mit der Deichseleinheit (4) gelenkig verbundenes Deichselende (11) und ein mit dem Kupplungsende (5) gelenkig verbundenes Kupplungsende (12) aufweist, - wobei die horizontal ausgerichtete Deichselstange (6) eine horizontale Längsrichtung (X), eine senkrecht zur Längsrichtung (X) verlaufende horizontale Querrichtung (Y) und eine senkrecht zur Längsrichtung (X) und senkrecht zur Querrichtung (Y) verlaufende vertikale Höhenrichtung (Z) definiert, - wobei die Deichselstange (6) mit dem Deichselende (11) um eine parallel zur Querrichtung (Y) verlaufende Deichselschwenkachse (13) schwenkbar mit der Deichseleinheit (4) verbunden ist, - wobei bei am vorderen Querträger (9) des hinteren Transportfahrzeugs (2) festgelegter Deichseleinheit (4) die Deichselstange (6) um die Deichselschwenkachse (13) zwischen einer parallel zur Höhenrichtung (Z) ausgerichteten Vertikalstellung und einer parallel zur Längsrichtung (X) ausgerichteten Horizontalstellung verschwenkbar ist, dadurch gekennzeichnet, - dass die Deichseleinheit (4) und die Deichselstange (6) so aufeinander abgestimmt sind, dass die Deichseleinheit (4) bei in die Vertikalstellung verschwenkter Deichselstange (6) am vorderen Querträger (9) des hinteren Transportfahrzeugs (2) in der Höhenrichtung (Z) anbringbar oder davon entfernbar ist und dass die am vorderen Querträger (9) des hinteren Transportfahrzeugs (2) angebrachte Deichseleinheit (4) bei in die Horizontalstellung verschwenkter Deichselstange (6) durch einen Sicherungsabschnitt (14) des Deichselendes (11) am vorderen Querträger (9) des hinteren Transportfahrzeugs (2) gegen ein Entfernen in der Höhenrichtung (Z) gesichert ist.

Inventors

  • Erik Ziegler
  • Carsten BUCHHOLZ
  • Jonas Strehnisch

Assignees

  • DR. ING. H.C. F. PORSCHE AKTIENGESELLSCHAFT

Dates

Publication Date
20260507
Application Date
20240307

Claims (7)

  1. Wechseldeichsel (1) zum Kuppeln von zwei Transportfahrzeugen (2, 3) für den Warentransport, - wobei die beiden Transportfahrzeuge (2, 3) in einem Zugbetrieb ein gezogenes hinteres Transportfahrzeug (2) und ein ziehendes vorderes Transportfahrzeug (3) bilden, - wobei die Wechseldeichsel (1) eine Deichseleinheit (4) aufweist, die an einem vorderen Querträger (9) des hinteren Transportfahrzeugs (2) lösbar festlegbar ist, - wobei die Wechseldeichsel (1) eine Kupplungseinheit (5) aufweist, die an einem hinteren Querträger (10) des vorderen Transportfahrzeugs (3) lösbar festlegbar ist, - wobei die Wechseldeichsel (1) eine Deichselstange (6) aufweist, die ein mit der Deichseleinheit (4) gelenkig verbundenes Deichselende (11) und ein mit dem Kupplungsende (5) gelenkig verbundenes Kupplungsende (12) aufweist, - wobei die horizontal ausgerichtete Deichselstange (6) eine horizontale Längsrichtung (X), eine senkrecht zur Längsrichtung (X) verlaufende horizontale Querrichtung (Y) und eine senkrecht zur Längsrichtung (X) und senkrecht zur Querrichtung (Y) verlaufende vertikale Höhenrichtung (Z) definiert, - wobei die Deichselstange (6) mit dem Deichselende (11) um eine parallel zur Querrichtung (Y) verlaufende Deichselschwenkachse (13) schwenkbar mit der Deichseleinheit (4) verbunden ist, - wobei bei am vorderen Querträger (9) des hinteren Transportfahrzeugs (2) festgelegter Deichseleinheit (4) die Deichselstange (6) um die Deichselschwenkachse (13) zwischen einer parallel zur Höhenrichtung (Z) ausgerichteten Vertikalstellung und einer parallel zur Längsrichtung (X) ausgerichteten Horizontalstellung verschwenkbar ist, dadurch gekennzeichnet , - dass die Deichseleinheit (4) und die Deichselstange (6) so aufeinander abgestimmt sind, dass die Deichseleinheit (4) bei in die Vertikalstellung verschwenkter Deichselstange (6) am vorderen Querträger (9) des hinteren Transportfahrzeugs (2) in der Höhenrichtung (Z) anbringbar oder davon entfernbar ist und dass die am vorderen Querträger (9) des hinteren Transportfahrzeugs (2) angebrachte Deichseleinheit (4) bei in die Horizontalstellung verschwenkter Deichselstange (6) durch einen Sicherungsabschnitt (14) des Deichselendes (11) am vorderen Querträger (9) des hinteren Transportfahrzeugs (2) gegen ein Entfernen in der Höhenrichtung (Z) gesichert ist.
  2. Wechseldeichsel (1) nach Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet , - dass die Deichseleinheit (4) eine Trägeraufnahme (15) aufweist, die in der Höhenrichtung (Z) unten eine Aufnahmeöffnung (16) aufweist, durch die der vordere Querträger (9) des hinteren Transportfahrzeugs (2) beim Anbringen der Deichseleinheit (4) von unten in die Trägeraufnahme (15) eindringt, - dass der Sicherungsabschnitt (14) des Deichselendes (11) in der Horizontalstellung der Deichselstange (6) die Aufnahmeöffnung (16) versperrt und in der Vertikalstellung der Deichselstange (6) die Aufnahmeöffnung (16) freigibt.
  3. Wechseldeichsel (1) nach Anspruch 1 oder 2 , dadurch gekennzeichnet , - dass die Deichselstange (6) in der Vertikalstellung an einem Anschlag (17) der Deichseleinheit (4) anliegt und daran mittels eines Permanentmagneten (18) gehalten ist.
  4. Wechseldeichsel (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 3 , dadurch gekennzeichnet , - dass die Kupplungseinheit (5) einen Handgriff (19) zum manuellen Anheben der Wechseldeichsel (1) aufweist, der um eine parallel zur Querrichtung (Y) verlaufende Kupplungsschwenkachse (20) zwischen einer Freigabestellung, in der die Kupplungseinheit (5) am hinteren Querträger (10) des vorderen Transportfahrzeugs (3) anbringbar oder davon entfernbar ist, und einer Sicherungsstellung verschwenkbar an der Kupplungseinheit (5) gelagert ist, in der die am hinteren Querträger (10) des vorderen Transportfahrzeugs (3) angebrachte Kupplungseinheit (5) durch einen Sicherungsabschnitt (21) des Handgriffs (19) am hinteren Querträger (10) des vorderen Transportfahrzeugs (3) gegen ein Entfernen gesichert ist.
  5. Wechseldeichsel (1) nach Anspruch 4 , dadurch gekennzeichnet , - dass die Kupplungseinheit (5) eine Trägeraufnahme (22) aufweist, die in der Höhenrichtung (Z) unten eine Aufnahmeöffnung (23) aufweist, durch die der hintere Querträger (10) des vorderen Transportfahrzeugs (3) beim Anbringen der Kupplungseinheit (5) von unten in die Trägeraufnahme (22) eindringt, - dass der Sicherungsabschnitt (21) des Handgriffs (19) in der Sicherungsstellung des Handgriffs (19) die Aufnahmeöffnung (23) versperrt und in der Freigabestellung des Handgriffs (19) die Aufnahmeöffnung (23) freigibt.
  6. Wechseldeichsel (1) nach Anspruch 4 oder 5 , dadurch gekennzeichnet , - dass der Handgriff (19) so an der Kupplungseinheit (5) gelagert ist, dass der unbetätigte Handgriff (19) bei am hinteren Querträger (10) des vorderen Transportfahrzeugs (3) angebrachter Kupplungseinheit (5) schwerkraftbedingt selbsttätig von der Freigabestellung in die Sicherungsstellung verschwenkt.
  7. Wechseldeichsel (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 6 , dadurch gekennzeichnet , - dass die Deichselstange (6) mit dem Kupplungsende (12) um eine parallel zur Höhenrichtung (Z) verlaufende Drehachse (24) drehbar mit der Kupplungseinheit (5) verbunden ist, - dass die Kupplungseinheit (5) einen parallel zur Drehachse (24) verlaufenden Bolzen (25) aufweist, der lösbar an der Kupplungseinheit (5) festgelegt ist, - dass die Deichselstange (6) am Kupplungsende (12) eine Bolzenöffnung (26) aufweist, - dass bei mit der Kupplungseinheit (5) verbundener Deichselstange (6) der Bolzen (25) die Bolzenöffnung (26) durchdringt.

Description

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Wechseldeichsel zum Kuppeln von zwei Transportfahrzeugen für den Warentransport gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Transportfahrzeuge für den Warentransport kommen insbesondere im Intralogistikbereich zum Einsatz, um innerhalb von Fertigungsanlagen Waren zu transportieren, wie zum Beispiel Rohteile, Einzelteile, teilmontierte Komponenten und fertigmontierte Komponenten. Dabei derartige Transportfahrzeuge können als Anhänger oder als Zugfahrzeuge konfiguriert sein. Zum Bewegen der Transportfahrzeuge können zwei oder mehr Transportfahrzeuge miteinander zu einem Gespann oder Zug gekoppelt werden. Zum einfachen Verbinden von zwei Transportfahrzeugen kommen üblicherweise Deichseln zum Einsatz, die an den Transportfahrzeugen angebracht sind und dabei zweckmäßig zwischen einer Vertikalstellung oder Parkstellung und einer Horizontalstellung oder Fahrstellung verschwenkbar sind. Aus der DE 10 2015 102 150 A1 ist ein Transportfahrzeug für den Warentransport in Form eines Rollwagens bekannt, wobei das Transportfahrzeug an seinem vorderen Ende eine Deichsel aufweist, die zwischen einer vertikalen Parkstellung und einer horizontalen Fahrstellung verschwenkbar am Fahrwerk des Transportfahrzeugs gelagert ist. Ein ähnliches Transportfahrzeug ist aus der EP 2 236 391 A2 bekannt. Auch dort ist an einem vorderen Ende des Transportfahrzeugs eine Deichsel zwischen einer Vertikalposition und einer Horizontalposition verschwenkbar gelagert. Ein weiteres Transportfahrzeug für den Warentransport ist aus der DE 10 2013 107 453 B3 bekannt. Aus der DE 20 2023 103 391 U1 ist ein Materialhandwagen für Brandlöscheinsätze bekannt. Aus der DE 20 2020 002 214 U1 ist ein manuell schiebbarer Transportwagen bekannt. Aus der DE 20 2021 105 749 U1 ist ein Transportwagen zur Durchführung von Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten im Zusammenhang mit Wohnanlagen, landwirtschaftlichen Flächen oder Sportanlagen bekannt. Nachteilig bei derartigen fest mit dem Transportfahrzeug verbundenen Deichseln ist der Umstand, dass die nicht benötigte Deichsel häufig eine Störkontur bildet und die Kosten der Transportfahrzeuge erhöht. Auch gibt die Deichsel zwangsläufig eine Fahrrichtung des Transportfahrzeugs vor. Eine gattungsgemäße Wechseldeichsel ist aus der WO 00 / 46 050 A1 bekannt. Die Wechseldeichsel weist eine Deichseleinheit auf, die über seitliche Vertikalsäulen an einem vorderen Querträger des hinteren Transportfahrzeugs lösbar festlegbar ist. Die Wechseldeichsel weist eine Kupplungseinheit auf, die über seitliche Vertikalsäulen an einem hinteren Querträger des vorderen Transportfahrzeugs lösbar festlegbar ist. Außerdem weist die Wechseldeichsel eine Deichselstange auf, die ein mit der Deichseleinheit gelenkig verbundenes Deichselende und ein mit dem Kupplungsende gelenkig verbundenes Kupplungsende aufweist. Die horizontal ausgerichtete Deichselstange definiert eine horizontale Längsrichtung, eine senkrecht zur Längsrichtung verlaufende horizontale Querrichtung und eine senkrecht zur Längsrichtung und senkrecht zur Querrichtung verlaufende vertikale Höhenrichtung. Die Deichselstange ist mit dem Deichselende um eine parallel zur Querrichtung verlaufende Deichselschwenkachse schwenkbar mit der Deichseleinheit verbunden. Die Deichselstange ist bei am vorderen Querträger des hinteren Transportfahrzeugs festgelegter Deichseleinheit um die Deichselschwenkachse zwischen einer parallel zur Höhenrichtung ausgerichteten Vertikalstellung und einer parallel zur Längsrichtung ausgerichteten Horizontalstellung verschwenkbar. Eine derartige Wechseldeichsel lässt sich bedarfsabhängig anbringen und kann auch entfernt werden, wenn sie nicht benötigt wird. Bei der bekannten Wechseldeichsel ist das Montieren und Demontieren mit einem relativ hohen Aufwand verbunden. Eine ähnliche Wechseldeichsel ist auch aus der WO 97 / 33 764 A1 bekannt. Aus der US 3 887 219 A ist eine einfache Wechseldeichsel bekannt, die eine sternförmige Kopplungsstange und zwei hintere Beschläge, die an einer vorderen Querstange eines hinteren Fahrzeugs lösbar montierbar sind, sowie einen vorderen Beschlag aufweist, der an einer hinteren Querstange eines vorderen Fahrzeugs lösbar montierbar ist. Die Kopplungsstange lässt sich dann von oben in die Beschläge einsetzen, um das vordere Fahrzeug mit dem hinteren Fahrzeug zu koppeln. Aus der DE 10 2021 211 796 A1 ist eine elektrische Schleppvorrichtung für Transportfahrzeuge bekannt, die sich an einem vorderen Querträger eines Fahrzeugs einhängen lässt, so dass durch einen elektrischen Antrieb der Schleppvorrichtung das Fahrzeug gezogen werden kann. Die vorliegende Erfindung beschäftigt sich mit dem Problem, für den Zugbetrieb von Transportfahrzeugen eine verbesserte oder zumindest eine andere Lösung aufzuzeigen, die sich insbesondere durch eine preiswerte Realisierbarkeit und eine leichte bzw. einfache Handhabung auszeichnet. Dieses Problem wird erfindungsgemäß durch den Gegenstand des unabhängigen Anspruchs ge