DE-102024131969-A1 - Anschlussklemme zum Anschließen einer elektrischen Leitung
Abstract
Eine Anschlussklemme (1) umfasst ein Gehäuse (10) und ein Kontaktelement (11) zum elektrischen Kontaktieren mit der elektrischen Leitung (2). Ein Federelement (12) weist einen Stützschenkel (121) und einen Klemmschenkel (120) auf, der ausgebildet ist, in einer Klemmstellung auf die elektrische Leitung (2) einzuwirken, um die elektrische Leitung (2) in Kontakt mit einem Kontaktabschnitt (110) des Kontaktelements (11) zu bringen. Ein Auslöseelement (123) ist relativ zu dem Gehäuse (10) verstellbar, wobei der Klemmschenkel (120) durch Zusammenwirken des Auslöseelements (123) mit der elektrischen Leitung (2) aus einer Freigabestellung lösbar ist. Ein mit dem Betätigungselement (14) verbundenes, gemeinsam mit dem Betätigungselement (14) bewegbares Halteelement (13) ist ausgebildet, mit dem Auslöseelement (123) zu verrasten, um den Klemmschenkel (120) in der Freigabestellung zu halten, wobei das Betätigungselement (14) zumindest teilweise aus einem ersten Material und das Halteelement (13) zumindest teilweise aus einem von dem ersten Material unterschiedlichen, zweiten Material gefertigt ist.
Inventors
- Ralph Hoppmann
- Ilia Goriunov
- Andre Selse
- Kevin Berghahn
- Michael Reineke
- Rene Reinke
Assignees
- PHOENIX CONTACT GMBH & CO. KG
Dates
- Publication Date
- 20260507
- Application Date
- 20241104
Claims (20)
- Anschlussklemme (1) zum Anschließen einer elektrischen Leitung (2), mit einem Gehäuse (10), das eine Stecköffnung (100) aufweist, in die die elektrische Leitung (2) zum Anschließen an die Anschlussklemme (1) in eine Steckrichtung (E) einsteckbar ist, einem an dem Gehäuse (10) angeordneten Kontaktelement (11) zum elektrischen Kontaktieren mit der elektrischen Leitung (2), wobei das Kontaktelement (11) einen Kontaktabschnitt (110) aufweist, einem Federelement (12), das einen relativ zu dem Gehäuse (10) und/oder dem Kontaktelement (11) abgestützten Stützschenkel (121) und einen elastisch relativ zu dem Stützschenkel (121) verstellbaren Klemmschenkel (120) aufweist, wobei der Klemmschenkel (120) ausgebildet ist, in einer Klemmstellung auf die elektrische Leitung (2) einzuwirken, um die elektrische Leitung (2) in Kontakt mit dem Kontaktabschnitt (110) zu bringen, wobei der Klemmschenkel (120) aus der Klemmstellung in eine Freigabestellung relativ zu dem Gehäuse (10) verstellbar ist, um die elektrische Leitung (2) freizugeben, wobei der Klemmschenkel (120) in der Freigabestellung in Position relativ zu dem Gehäuse (10) gehalten ist, einem relativ zu dem Gehäuse (10) bewegbaren Betätigungselement (14) zum Verstellen des Klemmschenkels (120) in die Freigabestellung, und einem relativ zu dem Gehäuse (10) verstellbaren Auslöseelement (123), wobei der Klemmschenkel (120) durch Zusammenwirken des Auslöseelements (123) mit der elektrischen Leitung (2) aus der Freigabestellung lösbar ist, gekennzeichnet durch ein mit dem Betätigungselement (14) verbundenes, gemeinsam mit dem Betätigungselement (14) bewegbares Halteelement (13), das ausgebildet ist, mit dem Auslöseelement (123) zu verrasten, um den Klemmschenkel (120) in der Freigabestellung zu halten, wobei das Betätigungselement (14) zumindest teilweise aus einem ersten Material und das Halteelement (13) zumindest teilweise aus einem von dem ersten Material unterschiedlichen, zweiten Material gefertigt ist.
- Anschlussklemme (1) nach Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet , dass das Betätigungselement (14) relativ zu dem Gehäuse (10) verschiebbar ist.
- Anschlussklemme (1) nach Anspruch 1 oder 2 , dadurch gekennzeichnet , dass das Halteelement (13) einen Kopfabschnitt (131) und zumindest einen von dem Kopfabschnitt (131) erstreckten Schenkel (130) aufweist.
- Anschlussklemme (1) nach Anspruch 3 , dadurch gekennzeichnet , dass der Kopfabschnitt (131) ausgebildet ist, bei einem Verstellen des Betätigungselements (14) zum Verstellen des Klemmschenkels (120) in die Freigabestellung auf den Klemmschenkel (120) einzuwirken.
- Anschlussklemme (1) nach Anspruch 3 oder 4 , dadurch gekennzeichnet , dass das Halteelement (13) über den Kopfabschnitt (131) mit dem Betätigungselement (14) verbunden ist.
- Anschlussklemme (1) nach Anspruch 5 , dadurch gekennzeichnet , dass der Kopfabschnitt (131) drehmomentfest mit dem Betätigungselement (14) verbunden ist.
- Anschlussklemme (1) nach Anspruch 5 oder 6 , dadurch gekennzeichnet , dass der Kopfabschnitt (131) einen Hakenabschnitt (133) aufweist, über den der Kopfabschnitt (131) mit dem Betätigungselement (14) verbunden ist.
- Anschlussklemme (1) nach einem der Ansprüche 3 bis 7 , dadurch gekennzeichnet , dass das Betätigungselement (14) entlang einer Betätigungsrichtung (B) relativ zu dem Gehäuse (10) bewegbar ist, wobei der zumindest eine Schenkel (130) entlang der Betätigungsrichtung (B) von dem Kopfabschnitt (131) längserstreckt ist.
- Anschlussklemme (1) nach einem der Ansprüche 3 bis 8 , dadurch gekennzeichnet , dass der zumindest eine Schenkel (130) einen Rastabschnitt (132) zum Verrasten mit dem Auslöseelement (123) aufweist.
- Anschlussklemme (1) nach einem der Ansprüche 3 bis 9 , dadurch gekennzeichnet , dass das Halteelement (13) zwei von dem Kopfabschnitt (131) erstreckte Schenkel (130) mit jeweils einem Rastabschnitt (132) zum Verrasten mit dem Auslöseelement (123) aufweist
- Anschlussklemme (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass das erste Material ein elektrisch isolierendes Kunststoffmaterial ist.
- Anschlussklemme (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass das zweite Material ein im Vergleich zum ersten Material steiferes Material ist.
- Anschlussklemme (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass das zweite Material ein Metallmaterial ist.
- Anschlussklemme (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass das Betätigungselement (14) einen Betätigungsabschnitt (140) zum Betätigen durch einen Nutzer und einen von dem Betätigungsabschnitt (140) erstreckten Schaftabschnitt (141) zum Einwirken auf den Klemmschenkel (120) und/oder das Halteelement (13) aufweist.
- Anschlussklemme (1) nach Anspruch 14 , dadurch gekennzeichnet , dass der Schaftabschnitt (141) mit dem Halteelement (13) verbunden ist.
- Anschlussklemme (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass der Stützschenkel (121) an einem ersten Ende über einen gekrümmten Verbindungsabschnitt (122) mit dem Klemmschenkel (120) verbunden ist und an einem zweiten Ende mit dem Auslöseelement (123) verbunden ist.
- Anschlussklemme (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass das Auslöseelement (123) einstückig mit dem Stützschenkel (121) geformt und elastisch relativ zu dem Stützschenkel (121) bewegbar ist.
- Anschlussklemme (1) nach Anspruch 17 , dadurch gekennzeichnet , dass das Auslöseelement (123) relativ zu dem Stützschenkel (121) umgebogen ist und ausgehend von dem Stützschenkel (121) in einen mit der Stecköffnung (100) fluchtenden Bereich innerhalb des Gehäuses (10) erstreckt ist.
- Anschlussklemme (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass das Auslöseelement (123) ein Rastelement (124) zum Verrasten mit dem Halteelement (13) aufweist.
- Anschlussklemme (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass das Auslöseelement (123) einen Endabschnitt (125) aufweist, der ausgebildet ist, mit der elektrischen Leitung (2) bei Einstecken in die Stecköffnung (100) zusammenzuwirken.
Description
Die Erfindung betrifft eine Anschlussklemme zum Anschließen einer elektrischen Leitung nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Eine derartige Anschlussklemme umfasst ein Gehäuse, das eine Stecköffnung aufweist, in die die elektrische Leitung zum Anschließen an die Anschlussklemme in eine Steckrichtung eingesteckt werden kann. An dem Gehäuse ist ein Kontaktelement zum elektrischen Kontaktieren mit der elektrischen Leitung angeordnet. Das Kontaktelement weist einen Kontaktabschnitt auf. Ein Federelement weist einen relativ zu dem Gehäuse und/oder dem Kontaktelement abgestützten Stützschenkel und einen elastisch relativ zu dem Stützschenkel verstellbaren Klemmschenkel auf. Der Klemmschenkel ist ausgebildet, in einer Klemmstellung auf die elektrische Leitung einzuwirken, um die elektrische Leitung in Kontakt mit dem Kontaktabschnitt zu bringen. Der Klemmschenkel ist aus der Klemmstellung in eine Freigabestellung relativ zu dem Gehäuse verstellbar, um die elektrische Leitung freizugeben. Der Klemmschenkel wird in der Freigabestellung in Position relativ zu dem Gehäuse gehalten. Ein Betätigungselement ist zum Verstellen des Klemmschenkels in die Freigabestellung relativ zu dem Gehäuse bewegbar. Ein Auslöseelement ist relativ zu dem Gehäuse verstellbar, wobei der Klemmschenkel durch Zusammenwirken des Auslöseelements mit der elektrischen Leitung aus der Freigabestellung lösbar ist. Eine solche Anschlussklemme verwirklicht durch Verwendung des Federelements einen Federkraftanschluss, bei dem die elektrische Leitung in angeschlossener Stellung mit dem Kontaktelement unter elastischer Federwirkung des Federelements verklemmt und somit elektrisch an das Kontaktelement angeschlossen ist. Bei einer aus der DE 10 2019 127 464 B3 bekannten Anschlussklemme ist ein Federelement in Form einer Zugfeder vorgesehen, die eine angeschlossene elektrische Leitung durch elastische Federwirkung in Anlage mit einem zugeordneten Kontaktelement zieht und somit eine klemmende Verbindung zwischen der elektrischen Leitung und dem Kontaktelement herstellt. Die elektrische Leitung wird hierzu bei Ansetzen durch eine Öffnung in dem Klemmschenkel hindurchgeschoben und in angeschlossener Stellung zwischen dem Klemmschenkel und dem Kontaktelement verklemmt. Bei der Anschlussklemme der DE 10 2019 127 464 B3 ist eine Rasteinrichtung vorgesehen, über die der Klemmschenkel in einer Freigabestellung relativ zu dem Gehäuse verrastet ist. Bei Einstecken der elektrischen Leitung wird die Rasteinrichtung ausgelöst und somit die Verrastung aufgehoben, sodass der Klemmschenkel aus der Freigabestellung verstellt wird und dadurch die elektrische Leitung mit dem Kontaktelement verklemmt. Um den Klemmschenkel in die Freigabestellung zu überführen, insbesondere um ein Ansetzen der elektrischen Leitung zu ermöglichen oder eine angeschlossene elektrische Leitung von der Anschlussklemme zu lösen, kann ein Werkzeug, zum Beispiel ein Schraubendreher, an die Anschlussklemme angesetzt und dadurch eine Kraft auf den Klemmschenkel ausgeübt werden. Während bei der DE 10 2019 127 464 B3 ein Verstellen des Klemmschenkels unmittelbar durch ein Werkzeug erfolgt, ist bei aus der DE 10 2019 135 203 A1 und der DE 10 2020 104 140 A1 bekannten Anschlussklemmen jeweils ein Betätigungselement in Form eines sogenannten Drückers (Pushers) vorgesehen, der in das Gehäuse der Anschlussklemme eingedrückt werden kann, um auf diese Weise auf den Klemmschenkel einzuwirken und den Klemmschenkel in seine Freigabestellung zu überführen. Aus der CN 110391508 A ist eine Anschlussklemme bekannt, bei der an einem Betätigungselement Rasthaken zum Verrasten mit einem Federschenkel geformt sind. Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Anschlussklemme zur Verfügung zu stellen, die bei vorteilhafter elektrischer Kontaktierung eine variable Einsetzbarkeit ermöglicht, bei einfachem Aufbau und zuverlässigem Auslösen der Anschlussklemme bei Anschließen einer elektrischen Leitung. Diese Aufgabe wird durch einen Gegenstand mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Demnach weist die Anschlussklemme ein mit dem Betätigungselement verbundenes, gemeinsam mit dem Betätigungselement bewegbares Halteelement auf, das ausgebildet ist, mit dem Auslöseelement zu verrasten, um den Klemmschenkel in der Freigabestellung zu halten, wobei das Betätigungselement zumindest teilweise aus einem ersten Material und das Halteelement zumindest teilweise aus einem von dem ersten Material unterschiedlichen, zweiten Material gefertigt ist. Bei der Anschlussklemme wird die elektrische Leitung elektrisch mit dem elektrischen Kontaktelement kontaktiert, indem bei in die Stecköffnung eingesteckter elektrischer Leitung der Klemmschenkel auf die elektrische Leitung einwirkt und diese federelastisch in Richtung eines Kontakts mit dem Kontaktelement belastet. Um das Anstecken der elektrischen Leitung zu erleichtern oder ein Lösen einer angeschlossenen Leitung zu ermöglichen, kann der Klemmschenkel des Federelements elastisch ausgelenkt