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DE-102024131974-A1 - EINSPURIGES KRAFTFAHRZEUG

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Abstract

Einspuriges Kraftfahrzeug (1), insbesondere Motorrad oder Motorroller, umfassend eine elektrische Antriebseinrichtung (2) und eine zur Energieversorgung der elektrischen Antriebseinrichtung (2) ausgebildete elektrische Energiespeichervorrichtung (3), die in einem Anordnungsbereich zwischen einem Vorderbau (7) und einem Hinterbau (8) des Kraftfahrzeugs (1) angeordnet ist, wobei die elektrische Energiespeichervorrichtung (3) eine Tragstruktur (4) umfasst, die einen Hauptlastpfad, insbesondere die einzige tragende Verbindung, zwischen dem Vorderbau (7) und dem Hinterbau (8) ausbildet.

Inventors

  • Norbert Amann
  • Wolfgang Brenner

Assignees

  • BAYERISCHE MOTOREN WERKE AKTIENGESELLSCHAFT

Dates

Publication Date
20260507
Application Date
20241104

Claims (10)

  1. Einspuriges Kraftfahrzeug (1), insbesondere Motorrad oder Motorroller, umfassend eine elektrische Antriebseinrichtung (2) und eine zur Energieversorgung der elektrischen Antriebseinrichtung (2) ausgebildete elektrische Energiespeichervorrichtung (3), die in einem Anordnungsbereich zwischen einem Vorderbau (7) und einem Hinterbau (8) des Kraftfahrzeugs (1) angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet , dass die elektrische Energiespeichervorrichtung (3) eine Tragstruktur (4) umfasst, die einen Hauptlastpfad, insbesondere die einzige tragende Verbindung, zwischen dem Vorderbau (7) und dem Hinterbau (8) ausbildet.
  2. Einspuriges Kraftfahrzeug (1) nach Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet , dass die Energiespeichervorrichtung (3) einen ersten Anbindungspunkt (10) für den Vorderbau (7), insbesondere im Bereich eines Lenkkopfs des Vorderbaus (7), und/oder einen zweiten Anbindungspunkt (11) für den Hinterbau (8), insbesondere für die Antriebseinrichtung (2) oder eine Schwinge (5) des einspurigen Kraftfahrzeugs (1), aufweist.
  3. Einspuriges Kraftfahrzeug (1) nach Anspruch 1 oder 2 , dadurch gekennzeichnet , dass die Tragstruktur (4) am Hinterbau (8) mit wenigstens einem Hilfsrahmen (9) verbunden ist, insbesondere zur Befestigung eines Sitzes.
  4. Einspuriges Kraftfahrzeug (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass die Tragstruktur (4) eine wenigstens zwei Aufnahmeräume (13, 14) für elektrische Energiespeicherzellen (6) begrenzende Wandstruktur (12) umfasst, insbesondere mit Doppel-T-Querschnitt und/oder umlaufendem T-Querschnitt.
  5. Einspuriges Kraftfahrzeug (1) nach Anspruch 4 , dadurch gekennzeichnet , dass die Tragstruktur (4) in Querrichtung zwischen den wenigstens zwei Aufnahmeräumen (13, 14) einen Zwischenraum (17) aufweist.
  6. Einspuriges Kraftfahrzeug (1) nach Anspruch 5 , dadurch gekennzeichnet , dass die Energiespeichervorrichtung (3) eine Temperiereinrichtung aufweist oder mit einer Temperiereinrichtung verbindbar oder verbunden ist, die dazu ausgebildet ist, Temperiermittel, insbesondere aus wenigstens einer Öffnung (19) aus dem Zwischenraum (17), durch die wenigstens zwei Aufnahmeräume (13, 14) zu führen.
  7. Einspuriges Kraftfahrzeug (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass die Tragstruktur (4) dazu ausgebildet ist, Wärme, insbesondere passiv, von wenigstens einer Energiespeicherzelle (6) abzuführen, die in einem durch die Tragstruktur (4) begrenzten Aufnahmeraum (13, 14) angeordnet ist.
  8. Einspuriges Kraftfahrzeug (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass die Tragstruktur (4) eine der Umgebung zugewandte Oberflächenstruktur (24), insbesondere mit Erhebungen und Vertiefungen, aufweist, die zu einem Wärmeaustausch mit der Umgebung ausgebildet ist.
  9. Einspuriges Kraftfahrzeug (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass die Energiespeichervorrichtung (3) wenigstens einen Zellträger (20) aufweist, der wenigstens einen Zellaufnahmeraum (21) aufweist, der dazu ausgebildet ist, wenigstens eine Energiespeicherzelle (6) der Energiespeichervorrichtung (3) aufzunehmen, wobei an einer Innenwand des Zellaufnahmeraums (21) wenigstens ein Abstandshalter (22) angeordnet ist, der von der Innenwand in das Innere des Zellaufnahmeraums (21) abragt und einen Umströmungsbereich (23) um wenigstens eine in dem Zellaufnahmeraum (21) aufgenommene Energiespeicherzelle (6) definiert.
  10. Energiespeichervorrichtung (3) für ein einspuriges Kraftfahrzeug (1), insbesondere ein einspuriges Kraftfahrzeug (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, die zur Energieversorgung einer elektrischen Antriebseinrichtung (2) ist und in einem Anordnungsbereich zwischen einem Vorderbau (7) und einem Hinterbau (8) des Kraftfahrzeugs (1) anordenbar oder angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet , dass die Energiespeichervorrichtung (3) eine Tragstruktur (4) umfasst, die dazu ausgebildet ist, einen Hauptlastpfad, insbesondere die einzige tragende Verbindung, zwischen dem Vorderbau (7) und dem Hinterbau (8) auszubilden.

Description

Die Erfindung betrifft ein einspuriges Kraftfahrzeug, insbesondere Motorrad oder Motorroller, umfassend eine elektrische Antriebseinrichtung und eine zur Energieversorgung der elektrischen Antriebseinrichtung ausgebildete elektrische Energiespeichervorrichtung, die in einem Anordnungsbereich zwischen einem Vorderbau und einem Hinterbau des Kraftfahrzeugs angeordnet ist. Einspurige Kraftfahrzeuge, beispielsweise Motorräder oder Motorroller, die eine elektrische Antriebseinrichtung aufweisen, um das Kraftfahrzeug anzutreiben, sowie eine elektrische Energiespeichervorrichtung, durch die die elektrische Antriebseinrichtung mit elektrischer Energie versorgt werden kann, sind grundsätzlich aus dem Stand der Technik bekannt. Üblicherweise wird die Energiespeichervorrichtung zwischen dem Vorderbau und dem Hinterbau in einem Anordnungsbereich des Kraftfahrzeugs angeordnet, beispielsweise in einem Anordnungsbereich, in dem bei verbrennungsmotorisch betriebenen einspurigen Kraftfahrzeugen der Kraftstofftank angeordnet ist. Um den Vorderbau mit dem Hinterbau zu verbinden, wird üblicherweise eine Rahmenstruktur verwendet, die sich um die elektrische Energiespeichervorrichtung herum erstreckt. Dadurch können Lastpfade zwischen dem Vorderbau und dem Hinterbau über die Rahmenstruktur geleitet bzw. ausgebildet werden, sodass die Energiespeichervorrichtung möglichst außerhalb derartiger Lastpfade angeordnet bleibt. Zudem wird der elektrische Energiespeichervorrichtung mittels besagter Rahmenstruktur gegenüber äußeren Einflüssen, beispielsweise Kollisionen bzw. Beschädigungen, geschützt. Eine derartige Rahmenstruktur, zum Beispiel ein Gitterrohrrahmen, erfordert jedoch üblicherweise eine Umkonstruktion des einspurigen Kraftfahrzeugs, sodass ein elektrisch angetriebenes einspuriges Kraftfahrzeug gegenüber einem (bestehenden) Kraftfahrzeug desselben Typs, das jedoch verbrennungsmotorisch angetrieben wird, verändert werden muss. Dies führt dazu, dass bei gleichen Modellen aufgrund der unterschiedlichen Antriebsweise bzw. aufgrund des unterschiedlichen Antriebstyps nur ein geringer Übernahmeanteil realisiert werden kann. Zudem steht für die Anordnung der Energiespeichervorrichtung nur der Bauraum zur Verfügung bzw. nur der Anordnungsbereich zur Verfügung, der innerhalb der Rahmenstruktur bzw. innerhalb des Gitterrohrrahmens verfügbar ist. Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein demgegenüber verbessertes einspuriges Kraftfahrzeug anzugeben, bei dem insbesondere die Anordnung der Energiespeichervorrichtung verbessert ist. Die Aufgabe wird durch ein einspuriges Kraftfahrzeug gemäß Anspruch 1 gelöst. Die hierzu abhängigen Ansprüche betreffen mögliche Ausführungsformen. Wie beschrieben, betrifft die Erfindung ein einspuriges Kraftfahrzeug, zum Beispiel ein Motorrad oder einen Motorroller. Das einspurige Kraftfahrzeug umfasst eine elektrische Antriebseinrichtung. Die elektrische Antriebseinrichtung kann zum Beispiel als elektrische Maschine bzw. als Elektromotor ausgebildet sein. Die elektrische Antriebseinrichtung kann dazu verwendet werden, ein Drehmoment für den Antrieb des Kraftfahrzeugs bereitzustellen. Ebenso ist es möglich, dass mittels der elektrischen Antriebseinrichtung ein Rekuperationsmoment erzeugt werden kann, um Energie zu rekuperieren. Weiter weist das einspurige Kraftfahrzeug eine elektrische Energiespeichervorrichtung auf, die in einem Anordnungsbereich zwischen einem Vorderbau und einem Hinterbau des Kraftfahrzeugs angeordnet ist. Die elektrische Energiespeichervorrichtung kann insbesondere dazu verwendet werden, die beschriebene elektrische Antriebseinrichtung mit elektrischer Energie zu versorgen. Wird die elektrische Antriebseinrichtung in einem Generatorbetrieb bzw. Rekuperationsbetrieb betrieben, kann elektrische Energie auch in der elektrischen Energiespeichervorrichtung gespeichert werden. Wie beschrieben, ist die elektrische Energiespeichervorrichtung in dem Anordnungsbereich angeordnet, der sich zwischen dem Vorderbau und dem Hinterbau befindet. Als Vorderbau wird im Rahmen dieser Beschreibung insbesondere derjenige Teil des einspurigen Kraftfahrzeugs verstanden, der sich entlang der Fahrzeuglängsachse, d. h. in Fahrtrichtung, vor der Energiespeichervorrichtung bzw. vor dem Anordnungsbereich befindet. Der Vorderbau umfasst beispielsweise eine Lenksäule und das Vorderrad. Demgegenüber ist der Hinterbau in Fahrzeuglängsrichtung bzw. entlang der Fahrzeuglängsachse, d. h. in Fahrtrichtung, hinter der Energiespeichervorrichtung bzw. hinter dem Anordnungsbereich angeordnet. Der Hinterbau umfasst beispielsweise das Hinterrad und die Schwinge. Die Erfindung beruht auf der Erkenntnis, dass die elektrische Energiespeichervorrichtung eine Tragstruktur umfasst, die einen Hauptlastpfad, insbesondere die einzige tragende Verbindung, zwischen dem Vorderbau und dem Hinterbau ausbildet. Gegenüber dem zuvor beschriebenen Stand der Technik wird daher vorgeschlagen, die Energiespeichervorrichtung, insbesondere deren Trags