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DE-102024132037-A1 - Fluchtwegmarkierung für Fahrzeuge, insbesondere Flugzeuge

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Abstract

Die Erfindung betrifft Fluchtwegmarkierungen (1) insbesondere für Fahrzeuge des öffentlichen Personenverkehrs, wie Verkehrsflugzeuge. Die Fluchtwegmarkierung (1) umfasst dabei ein im Dunkeln nachleuchtendes Leuchtelement (3), dessen abgestrahltes Licht an einer Außenseite (2) der Fluchtwegmarkierung (1) austritt, wobei das Leuchtelement (3) ein durch ein Trägermaterial (20) immobilisiertes Granulat aus wenigstens transluzenten Partikeln (10) umfasst, wobei die mittlere Größe der Granulat-Partikel (10) mindestens um den Faktor 10 größer ist als die mittlere Korngröße der darin enthaltenen langnachleuchtenden Pigmente (11).

Inventors

  • Wolfgang Sutter
  • Christopher Bellieno
  • Florian Witt

Assignees

  • LUFTHANSA TECHNIK AKTIENGESELLSCHAFT

Dates

Publication Date
20260507
Application Date
20241104

Claims (17)

  1. Fluchtwegmarkierung (1) insbesondere für Fahrzeuge des Personenverkehrs, wie Verkehrsflugzeuge, umfassend ein im Dunkeln nachleuchtendes Leuchtelement (3), dessen abgestrahltes Licht an einer Außenseite (2) der Fluchtwegmarkierung (1) austritt, dadurch gekennzeichnet , dass das Leuchtelement (3) ein durch ein Trägermaterial (20) immobilisiertes Granulat aus wenigstens transluzenten Partikeln (10) umfasst, wobei die mittlere Größe der Granulat-Partikel (10) mindestens um den Faktor 10 größer ist als die mittlere Korngröße der darin enthaltenen langnachleuchtenden Pigmente (11)..
  2. Fluchtwegmarkierung nach Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet , dass die mittlere Größe der Granulat-Partikel mindestens um den Faktor 100, vorzugsweise mindestens Faktor 1000 größer ist als die mittlere Korngröße der darin enthaltenen langnachleuchtenden Pigmente (11).
  3. Fluchtwegmarkierung nach Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet , dass die Granulat-Partikel (10) eine Mohshärte von wenigstes 5, vorzugsweise von wenigstens 6, weiter vorzugsweise von wenigstens 7 aufweisen.
  4. Fluchtwegmarkierung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass die Granulat-Partikel (10) wenigstens überwiegend aus Glas, Keramik und/oder Aluminiumoxynitrids sind.
  5. Fluchtwegmarkierung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass die Granulat-Partikel (10) transparent sind.
  6. Fluchtwegmarkierung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass die Granulat-Partikel (10) eingefärbt sein und/oder eine eingefärbte transluzente oder transparente Beschichtung aufweisen.
  7. Fluchtwegmarkierung nach Anspruch 6 , dadurch gekennzeichnet , dass wenigstens ein Teil der Granulat-Partikel (10') eine andere Einfärbung als ein anderer Teil der Granulat-Partikel (10) aufweist, wobei die Granulat-Partikel (10) in dem Leuchtelement (3) vorzugsweise nach einem vorgegebenen Muster angeordnet ist.
  8. Fluchtwegmarkierung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass wenigstens ein Teil der Granulat-Partikel (10') unterschiedlich farbig nachleuchtend sind als ein anderer Teil der Granulat-Partikel (10), wobei die Granulat-Partikel (10, 10') in dem Leuchtelement (3) vorzugsweise nach einem vorgegebenen Muster angeordnet ist.
  9. Fluchtwegmarkierung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass wenigstens ein Teil der Granulat-Partikel (10) eine unregelmäßige Form und/oder wenigstens ein Teil der Granulat-Partikel (10) eine regelmäßige Form, vorzugsweise eine wenigstens kugelähnliche oder plattenähnliche Form, aufweisen.
  10. Fluchtwegmarkierung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass eine mittlere charakteristische Größe der Granulat-Partikel (10) um den Faktor 0,1, vorzugsweise um den Faktor 0,01 kleiner ist als eine charakteristische Größe des Leuchtelementes (3).
  11. Fluchtwegmarkierung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass das Trägermaterial (20) eine Matrix (21), vorzugsweise eine Polymermatrix umfasst, in welche die Granulat-Partikel (10) wenigstens teilweise eingebettet sind.
  12. Fluchtwegmarkierung nach Anspruch 10 , dadurch gekennzeichnet , dass das Leuchtelement (3) der Fluchtwegmarkierung (1) durch Kalandrieren, Extrudieren und/oder Spritzgießen von anfänglich nicht-ausgehärtetem Trägermaterial (20) mit darin dispergierten Granulat-Partikeln (10) hergestellt ist.
  13. Fluchtwegmarkierung nach einem der Ansprüche 1 bis 11 , dadurch gekennzeichnet , dass das Trägermaterial (20) ein Substrat (25) umfasst, an dem die Granulat-Partikel (10) mit einem Adhäsionsvermittler (26) befestigt sind.
  14. Fluchtwegmarkierung nach Anspruch 13 , dadurch gekennzeichnet , dass das Substrat (25) Wachs, Schellack, Holz, Kork, Metall und/oder Kunststoff umfasst.
  15. Fluchtwegmarkierung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass die Granulat-Partikel (10) eine höhere Festigkeit als die Matrix (21) oder das Substrat (25)und/oder der Adhäsionsvermittler (26) aufweisen.
  16. Fluchtwegmarkierung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass die Granulat-Partikel (10) gegen wenigstens ein die Matrix (21) oder das Substrat (25) und/oder den Adhäsionsvermittler (26) lösende oder auflösende chemische Zusammensetzung resistent sind.
  17. Fluchtwegmarkierung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass zwischen Leuchtelement (3) und der Außenseite (2) der Fluchtwegmarkierung (1) ein Schutzelement (4) angeordnet ist.

Description

Die Erfindung betrifft Fluchtwegmarkierungen insbesondere für Fahrzeuge des öffentlichen Personenverkehrs, wie Verkehrsflugzeuge. Sowohl in öffentlichen Gebäuden als auch in Fahrzeugen für den öffentlichen Personenverkehr sind regelmäßig Fluchtwegmarkierungen vorgeschrieben, mittels derer Personen im Falle eines Notfalls der Weg zu einem Ausgang bzw. Notausgang gewiesen wird. Neben elektrisch betriebenen Systemen sind hierfür auch photolumineszente Systeme bekannt. Diese Systeme umfassen ein im Dunkel nachleuchtendes Leuchtelement, welchen bei normalem Betrieb durch künstliches oder natürliches Licht aufgeladen wird, um die dabei aufgenommene Energie bei Dunkelheit in Form vom sichtbaren Licht wieder abzugeben. In Verkehrsflugzeugen ist der Einsatz eines fußbodennahen Fluchtwegmarkierungssystems zwingend gefordert, um Passagieren im Notfall bei Dunkelheit und Ausfall der Kabinenbeleuchtung den Weg zu den Notausgängen zu weisen. Auch für solche Fluchtwegmarkierungen sind inzwischen photolumineszente Systeme verbreitet. Haben nachleuchtende Fluchtwegmarkierungselemente ihr Lebensende erreicht, bspw. weil sie aufgrund mechanischer Beanspruchung, Feuchtigkeit oder Anderem Beschädigungen aufweisen, werden sie regelmäßig entsorgt. Vergleichbares gilt für Produktionsausschuss oder Bestände aus Überproduktion. Die Entsorgung bzw. Verschrottung erfolgt regelmäßig als Verbrennung oder Deponierung unter Verlust der bei Produktion eingesetzten Rohstoffe. Dies gilt insbesondere auch für die langnachleuchtenden Pigmente, die für das gewünschte Nachleuchten der Fluchtwegmarkierungselemente sorgen. Selbst wenn eine Fluchtwegmarkierung ihr Lebensende erreicht haben sollte, sind diese Pigmente in der Regel aber noch vollständig funktionsfähig. Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Fluchtwegmarkierung mit einem im Dunkeln nachleuchtendes Leuchtelement zu schaffen, bei dem die aus dem Stand der Technik bekannten Nachteile nicht mehr oder nur noch in einem vermindertem Umfang auftreten. Gelöst wird diese Aufgabe durch eine Fluchtwegmarkierung gemäß Anspruch 1. Vorteilhafte Weiterbildungen sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche. Demnach betrifft die Erfindung eine Fluchtwegmarkierung insbesondere für Fahrzeuge des öffentlichen Personenverkehrs, wie Verkehrsflugzeuge, umfassend ein im Dunkeln nachleuchtendes Leuchtelement, dessen abgestrahltes Licht an einer Außenseite der Fluchtwegmarkierung austritt, wobei das Leuchtelement ein durch ein Trägermaterial immobilisiertes Granulat aus wenigstens transluzenten Partikeln umfasst, wobei die mittlere Größe der Granulat-Partikel mindestens um den Faktor 10 größer ist als die mittlere Korngröße der darin enthaltenen langnachleuchtenden Pigmente. Zunächst werden einige in Zusammenhang mit der Erfindung verwendete Begriffe erläutert. Pigmente gelten dann als „langnachleuchtend“, wenn sie die Anforderung der DIN 67510-1:2020, Klasse C erfüllen. Ein Granulat-Partikel ist „wenigstens transluzent“, wenn er abseits der langnachleuchtenden Pigmente für die dafür relevante Strahlung - hier also die Strahlung zum Aufladen der langnachleuchtenden Pigmente, sowie die von den langnachleuchtenden Pigmenten abgegebenen Strahlung - einen Transmissionsgrad von über 60%, vorzugsweise von über 80%, vorzugsweise von über 90% aufweist. Dabei kann die Strahlung durch die Granulat-Partikel diffus gestreut werden. Erfolgt keine diffuse Streuung, ist das Granulat-Partikel nicht mehr nur transluzent, sondern „transparent“. Der Erfindung liegt die Erkenntnis zugrunde, dass sich langnachleuchtend Pigmente aus Fluchtwegmarkierungen gemäß dem Stand der Technik nicht oder, wenn überhaupt, nur äußerst aufwendig für eine Widerverwendung herauslösen lassen. Dies liegt in erster Linie daran, dass die fraglichen Pigmente bei Fluchtwegmarkierungen im Stand der Technik in Form eines Pulvers unmittelbar in eine Kunststoff- bzw. Polymermatrix dispergiert bzw. eingebettet sind, welche neben der Schaffung eines Leuchtelementes in der gewünschten Form insbesondere dem Schutz der langnachleuchtenden Pigmente vor mechanischen und/oder chemischen Belastung dient. Die Beständigkeit der Matrix gegen Chemikalien lassen ein chemisches Aufbrechen der Matrix ohne gleichzeitige Beschädigung der Pigmente darin regelmäßig nicht zu. Ein mechanisches Aufbrechen des Leuchtelementes mag zwar grundsätzlich möglich sein. Aufgrund der geringen Korngröße der Pigmente sowie den üblicherweise ähnlichen Charakteristika zum Material der Matrix hinsichtlich für eine Stofftrennung nutzbarer Eigenschaften, wie Partikelgröße, Dichte, magnetische oder elektrische Eigenschaften etc., lassen sich Pigmente zumindest mit bekannten Verfahren zur Stofftrennung auch nach mechanischem Aufbrechen praktisch nicht von dem Material der Matrix trennen. In der Folge könnten im Stand der Technik langnachleuchtende Pigmente aus Fluchtwegmarkierungen nicht wiederverwendet werden. Die Erfindung schlägt nun vor, die langnachleuchtenden Pigmente bspw. nicht mehr unm