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DE-102024132051-A1 - Aufblasbare Schutzvorrichtung und Verfahren zu deren Herstellung

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Abstract

Es wird eine aufblasbare Schutzvorrichtung beschrieben, die eine erste Lage und eine zweite Lage umfasst. Die erste Lage und die zweite Lage haben eine kongruente Außenkontur, entlang derer die beiden Lagen mittels einer ersten Verbindung verbunden sind, um eine aufblasbare Struktur (10) zu bilden, die einen Gasraum umschließt. Die aufblasbare Struktur weist eine Mehrzahl von hervorstehenden Bereichen eines ersten Typs (20, 21, 22, 23, 23', 22', 21') auf, die durch nicht aufblasbare Bereiche (30) getrennt sind, so dass benachbarte hervorstehende Bereiche des ersten Typs (20, 21, 22, 23, 23', 22', 21') jeweils einen Randabschnitt eines ersten Typs (20, 21a; 21b, 22a; 22b, 23a; .....), die einander benachbart sind, haben, so dass sie ein Paar von Randabschnitten eines ersten Typs (20b, 21a; 21b, 22a; ...) definieren. Die Randabschnitte des ersten Typs, die ein Paar von Randabschnitten des ersten Typs definieren, sind mittels einer formgebenden Verbindung eines ersten Typs verbunden, die die Fläche des ihr zugeordneten nicht aufblasbaren Bereichs reduziert. Wenn die aufblasbare Schutzvorrichtung aufgeblasen ist, um eine aufgeblasene Schutzvorrichtung zu bilden, hat die Außenfläche der ersten Lage eine konkave Gesamtform und die Außenfläche der zweiten Lage eine konvexe Gesamtform

Inventors

  • Ludvig Ramberg
  • Henrik Balague
  • Alexander Mucchiano-Ahlstrom

Assignees

  • AUTOLIV DEVELOPMENT AB

Dates

Publication Date
20260507
Application Date
20241104

Claims (14)

  1. Aufblasbare Schutzvorrichtung, umfassend eine erste Lage und eine zweite Lage, wobei (i) die erste Lage (1) und die zweite Lage (2) eine kongruente Außenkontur aufweisen, (ii) jede der Lagen gemäß (i) einen äußeren Rand aufweist, entlang dessen die beiden Lagen mittels einer ersten Verbindung verbunden sind, um eine aufblasbare Struktur (10) zu bilden, die einen Gasraum (G) einschließt, (iii) die erste Lage eine äußere Oberfläche (1a) hat, die vom Gasraum (G) wegzeigt, und die zweite Lage (2) eine äußere Oberfläche (2a) hat, die von dem Gasraum (G) wegzeigt, (iv) die aufblasbare Struktur nach (ii) eine Vielzahl von hervorstehenden Bereichen eines ersten Typs (20, 21, 22, 23, 23', 22', 21') aufweist, die durch nicht aufblasbare Bereiche (30) getrennt sind, so dass benachbarte hervorstehende Bereiche des ersten Typs (20, 21, 22, 23, 23', 22', 21') jeweils einen Randabschnitt eines ersten Typs (20, 21a; 21b, 22a; 22b, 23a; .....), die einander benachbart sind, haben, so dass sie ein Paar von Randabschnitten eines ersten Typs (20b, 21a; 21b, 22a; ...) definieren, (v) die Randabschnitte des ersten Typs, die ein Paar von Randabschnitten des ersten Typs gemäß (iv) definieren, mittels einer formgebenden Verbindung eines ersten Typs (41, 42, 43) verbunden sind, die die Fläche ihres zugeordneten nicht aufblasbaren Bereichs reduziert, so dass, wenn die aufblasbare Schutzvorrichtung aufgeblasen wird, um eine aufgeblasene Schutzvorrichtung (50) zu bilden, die Außenfläche (1a) der ersten Lage (1) gemäß (iii) eine insgesamt konkave Form aufweist und die Außenfläche (2a) der zweiten Lage (2) gemäß (iii) eine insgesamt konvexe Form aufweist.
  2. Aufblasbare Schutzvorrichtung nach Anspruch 1 , wobei die aufgeblasene Schutzvorrichtung (50) einen Hauptteil eines Helms bildet, der geeignet ist, mindestens einen Teil der Stirn, des Oberkopfes und einen Teil des Hinterkopfes eines Menschen zu bedecken.
  3. Aufblasbare Schutzvorrichtung nach Anspruch 2 , wobei es sich bei dem Helm um einen Integralhelm handelt, der einen Mittelteil und einen vom Mittelteil ausgehenden Kinnbügel umfasst.
  4. Aufblasbare Schutzvorrichtung nach Anspruch 2 , wobei der Helm ein Fahrradhelm ist.
  5. Aufblasbare Schutzvorrichtung nach Anspruch 2 , wobei der Helm ein JetHelm ist.
  6. Aufblasbare Schutzvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die aufblasbare Struktur gemäß (ii) mindestens einen hervorstehenden Bereich (21, 21', 24, 24') aufweist, der einen Randabschnitt eines zweiten Typs (21c, 21c', 24c, 24c') aufweist, der mit mindestens einem weiteren Randabschnitt des zweiten Typs (21c, 21c', 20c, 21c, 22c, 23c) verbunden ist.
  7. Aufblasbare Schutzvorrichtung nach Anspruch 6 soweit auf Anspruch 3 rückbezogen, wobei der mindestens eine hervorstehende Bereich, der den Randabschnitt des zweiten Typs (21c, 21c') aufweist, den Kinnbügel bildet.
  8. Aufblasbare Schutzvorrichtung nach Anspruch 6 , soweit auf Anspruch 4 rückbezogen, wobei der mindestens eine hervorstehende Bereich, der den Randabschnitt des zweiten Typs (24c) aufweist, mindestens einen Abschnitt eines unteren Randbereichs des Fahrradhelms bildet.
  9. Aufblasbare Schutzvorrichtung nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei mindestens einer der nicht aufblasbaren Bereiche ein Einschnitt (30) ist, der durch seine formgebende Verbindung (41, 42, 43) zumindest abschnittsweise verschlossen ist, wobei es bevorzugt ist, dass der Einschnitt (30) vor dem Verschließen durch die formgebende Verbindung (41, 42, 43) zumindest abschnittsweise dreieckig geformt ist und wobei es weiter bevorzugt ist, dass alle nicht aufblasbaren Bereiche Einschnitte (30) sind.
  10. Aufblasbare Schutzvorrichtung nach Anspruch 9 , wobei mindestens eine formgebende Verbindung des ersten Typs (41) den Einschnitt (30) an seinem inneren Ende nicht verschließt, so dass ein Belüftungsloch (33) entsteht.
  11. Aufblasbare Schutzvorrichtung nach Anspruch 10 , wobei der Einschnitt (30) ein sich verbreiterndes inneres Ende (32) aufweist, das nach dem Anbringen der formgebenden Verbindung des ersten Typs (41) das Belüftungsloch (32) bildet.
  12. Aufblasbare Schutzvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die erste Lage (1) und die zweite Lage (2) zusätzlich durch eine Vielzahl von inneren Verbindungen (14) miteinander verbunden sind.
  13. Aufgeblasene Schutzvorrichtung (50), die durch Aufblasen einer aufblasbaren Schutzvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12 erzeugt wird.
  14. Verfahren zur Herstellung einer aufblasbaren Schutzvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13 , umfassend die folgenden Schritte: (a) Bereitstellen einer aufblasbaren Struktur (10) mit einer ersten Lage (1) und einer zweiten Lage (2), wobei (i) die erste Lage (1) und die zweite Lage (2) eine kongruente Außenkontur aufweisen, (ii) jede der Lagen gemäß (i) einen äußeren Rand aufweist, entlang dessen die beiden Lagen mittels einer ersten Verbindung (12) verbunden sind, um die aufblasbare Struktur (10) zu bilden, die einen Gasraum (G) einschließt, (iii) die erste Lage eine äußere Oberfläche (1a) hat, die vom Gasraum (G) wegzeigt, und die zweite Lage (2) eine äußere Oberfläche (2a) hat, die vom Gasraum (G) wegzeigt, (iv) die aufblasbare Struktur eine Vielzahl von hervorstehenden Bereichen eines ersten Typs (20, 21, 22, 23, 23', 22', 21') aufweist, die durch nicht aufblasbare Bereiche (30) getrennt sind, so dass benachbarte hervorstehende Bereiche des ersten Typs (20, 21, 22, 23, 23', 22', 21') jeweils einen Randabschnitt eines ersten Typs (20, 21a; 21b, 22a; 22b, 23a; .....), die einander benachbart sind, haben, so dass sie ein Paar von Randabschnitten eines ersten Typs (20b, 21a; 21b, 22a; ...) definieren, (b) Verbinden der Randabschnitte des ersten Typs, die ein Paar von Randabschnitten des ersten Typs gemäß (iv) definieren, mittels einer formgebenden Verbindung (41, 42, 43) eines ersten Typs, die zumindest die Fläche des nicht aufblasbaren Bereichs reduziert.

Description

Die Erfindung betrifft eine aufblasbare Schutzvorrichtung nach Anspruch 1 und ein Verfahren zur Herstellung einer solchen aufblasbaren Schutzvorrichtung nach Anspruch 14. Schutzvorrichtungen für einen Körperteil eines Menschen spielen eine wichtige Rolle für die Sicherheit eines Menschen bei verschiedenen Aktivitäten, beispielsweise beim Reiten, Fahrradfahren, Motorradfahren, Klettern, Skifahren und vielen anderen. Eine wichtige Schutzvorrichtung für solche Aktivitäten ist ein Helm. Da sich die Erfindung in erster Linie auf Helme bezieht, wird im Folgenden hauptsächlich auf diese Art von Schutzvorrichtungen Bezug genommen, aber es muss erwähnt werden, dass die Erfindung nicht auf Helme beschränkt ist, wie später gezeigt wird. Ein Helm weist immer einen Hauptteil auf, der geeignet ist, zumindest einen Teil der Stirn, des Oberkopfes und einen Teil des Hinterkopfes eines Menschen zu bedecken. Je nach Art des Helms können auch andere Teile des Kopfes umschlossen werden, z. B. die Schläfen und/oder der Kinnbereich. In der Regel erstreckt sich vom Hauptteil eines solchen Helms ein Kinnriemen, um den Hauptteil des Helms am Kopf des Menschen, der den Helm trägt, zu befestigen. Bei herkömmlichen Helmen weist dieser Hauptteil einen formstabilen Hauptkörper auf, der beispielsweise zumindest teilweise aus einem geschäumten Kunststoff bestehen kann. Häufig ist auf der Innenseite dieses Hauptkörpers ein weiches Material vorgesehen. Aufgrund der menschlichen Kopfform weist der Hauptteil des Helms immer eine Innenfläche auf, die insgesamt konkav geformt ist. Ferner hat die Außenfläche des Hauptteils in der Regel eine insgesamt konvexe Form. In diesem Zusammenhang (und in der gesamten Patentanmeldung) sind die Begriffe „konkave Gesamtform“ und „konvexe Gesamtform“ so zu verstehen, dass isolierte Bereiche der jeweiligen Bereiche möglicherweise nicht die jeweilige Eigenschaft aufweisen, aber die Oberfläche als Ganzes diese Eigenschaft besitzt. Um ein einfaches Beispiel zu geben: Ein typischer Golfball hat eine Vielzahl von kleinen Einkerbungen auf seiner Oberfläche, und in einem Bereich einer Einkerbung ist die Oberfläche lokal konkav, aber die Gesamtform der Oberfläche ist dennoch eine Kugel und damit konvex. Ein Nachteil von Helmen besteht darin, dass sie viel Platz benötigen, auch wenn sie nicht benutzt werden, z. B. beim Transport oder bei der Lagerung. Um diesen Nachteil zu überwinden, wurden aufblasbare Helme vorgeschlagen, die eine erste Lage, die eine innere Lage bildet, und eine zweite Lage, die eine äußere Lage bildet, umfassen. Nach den in dieser Patentanmeldung gewählten Definitionen bilden die erste Lage und die zweite Lage eine aufblasbare Struktur oder sind ein Teil einer aufblasbaren Struktur, die einen Gasraum umschließt. Solche aufblasbaren Helme sind zunächst nicht aufgeblasen, haben also eine eher flache und platzsparende Form und werden vor der Benutzung aufgeblasen. Aus diesem Grund werden sie auch als „voraufgeblasene Helme“ bezeichnet. In der Regel kann ein voraufgeblasener Helm nach dem Gebrauch wieder entlüftet werden, wozu ein Ventil, z. B. in Form eines Mundstücks, vorgesehen ist, durch das Luft in den Gasraum eingeblasen und wieder abgelassen werden kann. Natürlich ist es notwendig, dass die Außenfläche der ersten (inneren) Lage (die dem Gasraum abgewandte Fläche) im aufgeblasenen Zustand eine insgesamt konkave Form aufweist, um der Form des von dieser ersten Lage bedeckten Teils des Kopfes angepasst zu sein. Wie bereits erwähnt, ist es in der Regel auch erforderlich, dass die äußere Oberfläche eine insgesamt konvexe Form aufweist. Ausgehend von diesem Stand der Technik stellt sich die Erfindung die Aufgabe, eine aufblasbare Schutzvorrichtung bereitzustellen, die so ausgebildet ist, dass sie beim Aufblasen der aufblasbaren Schutzvorrichtung zu einer aufgeblasenen Schutzvorrichtung eine erste Lage aufweist, deren Außenfläche insgesamt konkav geformt ist, und eine zweite Lage, deren Außenfläche insgesamt konvex geformt ist, welche einfach herzustellen ist. Diese Aufgabe wird durch eine aufblasbare Schutzvorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Ein Verfahren zur Herstellung einer solchen aufblasbaren Schutzvorrichtung ist in Anspruch 14 definiert. Der Grundgedanke besteht darin, eine zunächst flache aufblasbare Struktur bereitzustellen, die eine erste Lage und eine zweite Lage umfasst, die deckungsgleiche Außenkonturen derart aufweisen, dass die aufblasbare Struktur eine Vielzahl von hervorstehenden Bereichen eines ersten Typs definiert, wobei benachbarte hervorstehende Bereiche des ersten Typs durch nicht aufblasbare Bereiche getrennt sind, die jeweils die Form eines Einschnitts haben können. Die beiden Lagen sind entlang ihrer die Kontur definierenden Außenränder durch eine erste Verbindung miteinander verbunden, so dass die aufblasbare Struktur einen Gasraum einschließt. Natürlich hat jede der beiden Lagen eine dem Gasraum abgewandte Außenfläche. Aufgrund der nicht aufblasbaren Bereic