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DE-102024132061-A1 - SPÜLMASCHINE MIT WASCHSYSTEM UND REINIGUNGSÖFFNUNG

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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Spülmaschine (1) mit mindestens einem als Rezirkulationskreislauf ausgebildeten Waschsystem, welches mindestens einen Wascharm (6) mit mindestens einer Waschdüse (5) zum Versprühen von Waschflüssigkeit auf das zu reinigende Spülgut, einen Waschtank (3) zum Auffangen von zumindest einem Teil der versprühten Waschflüssigkeit und ein Zufuhrleitungssystem (8) mit einer Waschpumpe (4) aufweist, über welches dem mindestens einen Wascharm (6) in dem Waschtank (3) gesammelte Waschflüssigkeit zuführbar ist oder zugeführt wird. Erfindungsgemäß ist insbesondere vorgesehen, dass in dem Zufuhrleitungssystem (8) mindestens eine Reinigungsöffnung (20) ausgebildet oder vorgesehen ist, über welche im Betrieb der Waschpumpe (4) ein Teil der mit der Waschpumpe (4) in Richtung des mindestens einen Wascharms (6) geförderten Waschflüssigkeit in eine Behandlungskammer (2) oder Behandlungszone der Spülmaschine (1) versprüht oder ausgegeben wird.

Inventors

  • Heinrich Gonska
  • Anne Schmitt
  • Frank Zoller

Assignees

  • ILLINOIS TOOL WORKS INC.

Dates

Publication Date
20260507
Application Date
20241104

Claims (15)

  1. Spülmaschine (1) mit mindestens einem als Rezirkulationskreislauf ausgebildeten Waschsystem, welches mindestens einen Wascharm (6) mit mindestens einer Waschdüse (5) zum Versprühen von Waschflüssigkeit auf das zu reinigende Spülgut, einen Waschtank (3) zum Auffangen von zumindest einem Teil der versprühten Waschflüssigkeit und ein Zufuhrleitungssystem (8) mit einer Waschpumpe (4) aufweist, über welches dem mindestens einen Wascharm (6) in dem Waschtank (3) gesammelte Waschflüssigkeit zuführbar ist oder zugeführt wird, dadurch gekennzeichnet , dass in dem Zufuhrleitungssystem (8) mindestens eine Reinigungsöffnung (20) ausgebildet oder vorgesehen ist, über welche im Betrieb der Waschpumpe (4) ein Teil der mit der Waschpumpe (4) in Richtung des mindestens einen Wascharms (6) geförderten Waschflüssigkeit in eine Behandlungskammer (2) oder Behandlungszone der Spülmaschine (1) versprüht oder ausgegeben wird.
  2. Spülmaschine (1) nach Anspruch 1 , wobei der Wascharm (6) mit einem Endbereich des Zufuhrleitungssystems (8) lösbar und insbesondere über eine Steckverbindung verbunden oder verbindbar ist, wobei die mindestens eine Reinigungsöffnung (20) in oder an dem Endbereich des Zufuhrleitungssystems (8) ausgebildet oder vorgesehen ist.
  3. Spülmaschine (1) nach Anspruch 2 , wobei der Endbereich des Zufuhrleitungssystems (8) durch ein Verbindungsstück (21) gebildet ist, bei welchem es sich vorzugsweise um ein Kunststoffteil, insbesondere Kunststoff-Spritzgussteil, handelt, wobei das Verbindungsstück (21) einen Fluideinlass (22) aufweist, welcher strömungsmäßig mit einem Endbereich einer Zufuhrleitung (30, 31) des Zufuhrleitungssystems (8) insbesondere lösbar und vorzugsweise über eine Steckverbindung verbunden oder verbindbar ist, und wobei das Verbindungsstück (21) einen Fluidauslass (23) aufweist, welcher strömungsmäßig mit einem Fluideinlass des Wascharms (6) insbesondere lösbar verbunden oder verbindbar ist.
  4. Spülmaschine (1) nach Anspruch 3 , wobei das Verbindungsstück (21) - im Querschnitt gesehen - zumindest im Wesentlichen L-förmig ausgeführt ist, insbesondere derart, dass die über den Fluideinlass (22) des Verbindungsstücks (21) dem Verbindungsstück (21) zugeführte Waschflüssigkeit in dem Verbindungsstück (21) um vorzugsweise in etwa 90° umgelenkt wird, bevor die Waschflüssigkeit über den Fluidauslass (23) des Verbindungsstücks (21) dem Wascharm (6) zugeführt wird oder zuführbar ist.
  5. Spülmaschine (1) nach Anspruch 3 oder 4 , wobei die mindestens eine Reinigungsöffnung (20) vorzugsweise integral in dem Verbindungsstück (21) ausgebildet ist.
  6. Spülmaschine (1) nach einem der Ansprüche 3 bis 5 , wobei das Verbindungsstück (21) einen ersten Armbereich (24) aufweist, in welchem der Fluideinlass (22) des Verbindungsstücks (21) ausgebildet ist, und einen zweiten Armbereich (25) aufweist, in welchem der Fluidauslass (23) des Verbindungsstücks (21) ausgebildet ist, wobei die mindestens eine Reinigungsöffnung (20) zumindest teil- oder bereichsweise in dem ersten Armbereich (24) des Verbindungsstücks (21) ausgebildet ist.
  7. Spülmaschine (1) nach Anspruch 6 , wobei der erste Armbereich (24) des Verbindungsstücks (21) zumindest teil- oder bereichsweise als weibliches Steckteil ausgeführt und ausgebildet ist, zumindest teil- oder bereichsweise den Endbereich der Zufuhrleitung (30, 31) des Zufuhrleitungssystems (8) insbesondere formschlüssig und vorzugsweise unter Ausbildung einer Steckverbindung aufzunehmen, wobei die Reinigungsöffnung (20) ausgebildet ist, zumindest einen Teil des Teils der mit der Waschpumpe (4) in Richtung des Wascharms (6) geförderten Waschflüssigkeit entlang einer Hauptrichtung in die Behandlungskammer (2) oder Behandlungszone der Spülmaschine (1) zu versprühen oder auszugeben, wobei die Hauptrichtung zumindest im Wesentlichen entgegen der Steckrichtung verläuft, in welcher die Steckverbindung zwischen dem ersten Armbereich (24) des Verbindungsstücks (21) und dem Endbereich der Zufuhrleitung (30, 31) des Zufuhrleitungssystems (8) ausgebildet wird.
  8. Spülmaschine (1) nach Anspruch 7 , wobei zumindest in einem Zustand, wenn der Endbereich der Zufuhrleitung (30, 31) des Zufuhrleitungssystems (8) mit dem ersten Armbereich (24) des Verbindungsstücks (21) verbunden ist, in dem Verbindungsstück (21) ein Strömungsumkehrbereich (26) gebildet ist, in welchem eine Hauptströmungsrichtung der über die Zufuhrleitung (30) dem Verbindungsstück (21) zugeführten Waschflüssigkeit umgekehrt wird, wobei der Strömungsumkehrbereich (26) strömungsmäßig mit einem Reinigungskanal (27) verbunden ist, wobei die Reinigungsöffnung (20) eine Auslassöffnung des Reinigungskanals (27) bildet.
  9. Spülmaschine (1) nach Anspruch 8 , wobei der Reinigungskanal (27) über einen Öffnungsbereich mit dem Strömungsumkehrbereich (26) strömungsmäßig verbunden ist, wobei der Öffnungsbereich in einem zumindest im Wesentlichen parallel zur Steckrichtung verlaufenden Wandbereich des Verbindungsstücks (21) ausgebildet ist.
  10. Spülmaschine (1) nach Anspruch 8 oder 9 , wobei der Reinigungskanal (27) über einen Öffnungsbereich mit dem Strömungsumkehrbereich (26) strömungsmäßig verbunden ist, wobei der Öffnungsbereich einen Filter, insbesondere Feinfilter, zum Ausfiltern von zumindest einem Teil der mit der dem Verbindungsstück (21) zugeführten Waschflüssigkeit in der Waschflüssigkeit enthaltenen Schmutzpartikel aufweist.
  11. Spülmaschine (1) nach einem der Ansprüche 3 bis 10 , wobei die Reinigungsöffnung (20) als Auslassöffnung eines Reinigungskanals (27) ausgeführt ist, wobei der Reinigungskanal (27) zumindest bereichsweise durch einen Wandbereich, insbesondere Innenwandbereich, des Verbindungsstücks (21), und durch einen Wandbereich, insbesondere Außenwandbereich, des in den ersten Armbereich (24) des Verbindungsstücks (21) eingesteckten Endbereichs der Zufuhrleitung (30) des Zufuhrleitungssystems (8) gebildet ist.
  12. Spülmaschine (1) nach einem der Ansprüche 3 bis 11 , wobei in dem Verbindungsstück (21) ein Waschflüssigkeitskanalsystem ausgebildet ist, welches den Fluideinlass (22) des Verbindungsstücks (21) strömungsmäßig mit dem Fluidauslass (23) des Verbindungsstücks (21) verbindet.
  13. Spülmaschine (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 12 , wobei die mindestens eine Waschdüse (5) ausgebildet ist, zumindest einen Teil der mit der Waschpumpe (4) und dem Zufuhrleitungssystems (8) dem entsprechenden Wascharm (6) zugeführten Waschflüssigkeit entlang einer ersten Hauptrichtung in die Behandlungskammer (2) oder Behandlungszone der Spülmaschine (1) zu versprühen, und wobei die in dem Zufuhrleitungssystem (8) ausgebildete oder vorgesehene Reinigungsöffnung (20) ausgebildet ist, zumindest einen Teil des Teils der mit der Waschpumpe (4) in Richtung des Wascharms (6) geförderten Waschflüssigkeit entlang einer zweiten Hauptrichtung in die Behandlungskammer (2) oder Behandlungszone der Spülmaschine (1) zu versprühen oder auszugeben, wobei die zweite Hauptrichtung verschieden und insbesondere zumindest in etwa um 90° verschieden zu der ersten Hauptrichtung verläuft.
  14. Spülmaschine (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 13 , wobei das Zufuhrleitungssystem (8) als kombiniertes Zufuhrleitungssystem (8) ausgeführt ist und eine erste Zufuhrleitung (30) für Waschflüssigkeit und eine zweite Zufuhrleitung (31) für Klarspülflüssigkeit aufweist, wobei die erste Zufuhrleitung (30) und die zweite Zufuhrleitung (31) zumindest teil- oder bereichsweise und insbesondere zumindest im Wesentlichen koaxial und vorzugsweise konzentrisch zueinander angeordnet sind, wobei die zweite Zufuhrleitung (31) innerhalb der ersten Zufuhrleitung (30) angeordnet ist.
  15. Spülmaschine (1) nach einem der Ansprüche 3 bis 14 und Anspruch 14 , wobei in dem Verbindungsstück (21) ein Klarspülflüssigkeitskanal (28) ausgebildet ist, welcher ausgebildet ist, die zweite Zufuhrleitung (31) des Zufuhrleitungssystems (8) strömungsmäßig mit einem Klarspülarm (7) oder mit Klarspüldüsen (13) der Spülmaschine (1) zu verbinden.

Description

Die Erfindung betrifft eine Spülmaschine nach dem Oberbegriff des Patentanspruches 1. Insbesondere betrifft die Erfindung eine gewerbliche Geschirr- oder Utensilienspülmaschine, welche als Programmautomat oder als Transportspülmaschine ausgebildet ist. Die Erfindung ist somit auf eine Spülmaschine gerichtet, welche mindestens eine als Rezirkulationskreislauf ausgebildete Waschzone aufweist. Die als Rezirkulationskreislauf ausgebildete Waschzone weist ein Düsensystem mit mindestens einer Waschdüse zum Versprühen von Waschflüssigkeit auf das zu reinigende Spülgut, ein Waschtank zum Auffangen von zumindest einem Teil der versprühten Waschflüssigkeit und eine Waschpumpe zum Zuführen von in dem Waschtank gesammelter Waschflüssigkeit zu der mindestens einen Waschdüse auf. Optional kann die Spülmaschine ferner ein der mindestens einen Waschzone zugeordnetes Schmutzauffangsystem mit mindestens einem Tankabdecksieb aufweisen, um Schmutzpartikel von der versprühten und durch Schwerkraft in den Waschtank zurückfließenden Waschflüssigkeit abzutrennen. Programmautomaten sind manuell beladbare und entladbare Spülmaschinen. Die Programmautomaten („box-type ware washers“) oder auch („batch dish washers“ genannt) können Geschirrkorbdurchschubspülmaschinen, auch Haubenspülmaschinen („hood-type ware washers“) genannt, oder Frontlader („front loader ware washers“) sein. Frontlader können Untertischmaschinen („under counter machines“), Auftischmaschinen („top counter machines“) oder freistehende Spülmaschinen mit Frontbeschickung („free standing front loaders“) sein. Eine als Programmautomat ausgebildete Spülmaschine weist üblicherweise eine Behandlungskammer zum Reinigen von Spülgut auf. In der Regel ist unter der Behandlungskammer ein Waschtank angeordnet, in welchem Flüssigkeit aus der Behandlungskammer durch Schwerkraft zurückfließen kann. Im Waschtank befindet sich Waschflüssigkeit, welche üblicherweise Wasser ist, dem ggf. Reiniger zugeführt werden kann. Eine als Programmautomat ausgebildete Spülmaschine weist ferner ein Waschsystem mit einer Waschpumpe, einem mit der Waschpumpe verbundenen Leitungssystem und einem Düsensystem mit mindestens einer Waschdüse auf. Die sich im Waschtank befindliche Waschflüssigkeit kann von der Waschpumpe über das Leitungssystem zu der mindestens einen Waschdüse gefördert und durch diese mindestens eine Waschdüse in der Behandlungskammer auf das zu reinigende Spülgut gesprüht werden. Die versprühte Waschflüssigkeit fließt anschließend durch Schwerkraft in den Waschtank zurück. Transportspülmaschinen („conveyer ware washers“) sind insbesondere Bandtransportspülmaschinen („flight-type ware washers“) oder Korbtransportspülmaschinen („rack conveyer ware washers“). Transportspülmaschinen finden üblicherweise im gewerblichen Bereich Anwendung. Im Gegensatz zu Programmautomaten, bei welchen das zu reinigende Spülgut während der Reinigung ortsfest in der Maschine verbleibt, findet bei Transportspülmaschinen ein Transport des Spülguts durch verschiedene Behandlungszonen der Transportspülmaschine statt. Eine Transportspülmaschine weist üblicherweise mindestens eine Vorwaschzone sowie mindestens eine Hauptwaschzone auf, welche in der Transportrichtung des Spülgutes gesehen nach der/den Vorwaschzone(n) angeordnet ist. In Transportrichtung sehen nach der/den Hauptwaschzone(n) ist in der Regel mindestens eine Nachwaschzone bzw. Vorspülzone und mindestens eine der Nachwaschzone(n) nachgeschaltete Klarspülzone angeordnet. In Transportrichtung gesehen läuft das entweder unmittelbar auf dem Transportband aufgenommene Spülgut oder durch Körbe gehaltene Spülgut in der Transportrichtung üblicherweise durch einen Einlauftunnel, die sich daran anschließende(n) Vorwaschzone(n), Hauptwaschzone(n), Nachwaschzone(n), Klarspülzone(n), eine Trocknungszone in eine Auslaufstrecke ein. Den genannten Waschzonen der Transportspülmaschine sind jeweils ein Waschsystem zugeordnet, welches eine Waschpumpe und ein mit der Waschpumpe verbundenes Leitungssystem (Waschleitungssystem) aufweist, über welches dem Düsensystem bzw. der mindestens einen Waschdüse des Düsensystems Waschflüssigkeit zugeführt wird. Die der mindestens einen Waschdüse des Düsensystems zugeführte Waschflüssigkeit wird in den jeweiligen Waschzonen der Transportspülmaschine auf das Spülgut gesprüht, welches von einer Transportvorrichtung der Transportspülmaschine durch die jeweiligen Waschzonen transportiert wird. Jeder Waschzone ist ein Trank zugeordnet, in welchem die von den Waschdüsen versprühte Flüssigkeit aufgenommen wird und/oder in welchem Flüssigkeit für die Düsensysteme der betreffenden Behandlungszonen bereitgestellt wird. Bei den üblicherweise aus dem Stand der Technik bekannten Transportspülmaschinen wird Klarspülflüssigkeit in Form von Frischwasser, welches rein oder mit weiteren Zusätzen, wie beispielsweise Klarspüler, versetzt sein kann, über die Sprühdüsen der Klarspülzone auf das Spülgut gesprüht. Zumindest ein Teil der versprühten Klarspülflüss