DE-102024132154-A1 - Sanitärarmatur
Abstract
Sanitärarmatur (1), zumindest aufweisend: - ein Armaturengehäuse (2) mit einem Auslauf (3) und zumindest einer Auslauföffnung (4, 5); - ein Mischventil (6) zum Mischen von Kaltwasser und Warmwasser zu Mischwasser; - eine Mischwasserleitung (7) zum Leiten des Mischwassers von dem Mischventil (6) zu der zumindest einen Auslauföffnung (4, 5); - eine Flüssigkeitsleitung (8) zum Leiten einer Flüssigkeit von einer Flüssigkeitsquelle (18) zu der zumindest einen Auslauföffnung (4, 5); und - ein Ventil (15) zum Steuern einer Abgabe der Flüssigkeit über die zumindest eine Auslauföffnung (4, 5).
Inventors
- Matthias Schlüter
- Hans Dieter KEITER
Assignees
- GROHE AG
Dates
- Publication Date
- 20260507
- Application Date
- 20241105
Claims (10)
- Sanitärarmatur (1), zumindest aufweisend: - ein Armaturengehäuse (2) mit einem Auslauf (3) und zumindest einer Auslauföffnung (4, 5); - ein Mischventil (6) zum Mischen von Kaltwasser und Warmwasser zu Mischwasser; - eine Mischwasserleitung (7) zum Leiten des Mischwassers von dem Mischventil (6) zu der zumindest einen Auslauföffnung (4, 5); - eine Flüssigkeitsleitung (8) zum Leiten einer Flüssigkeit von einer Flüssigkeitsquelle (18) zu der zumindest einen Auslauföffnung (4, 5); und - ein Ventil (15) zum Steuern einer Abgabe der Flüssigkeit über die zumindest eine Auslauföffnung (4, 5).
- Sanitärarmatur (1) nach Patentanspruch 1 , wobei die Mischwasserleitung (7) und die Flüssigkeitsleitung (8) in dem Auslauf (3) zumindest teilweise parallel zueinander verlaufen.
- Sanitärarmatur (1) nach einem der vorhergehenden Patentansprüche, wobei die Flüssigkeitsleitung (8) sich zumindest teilweise durch die Mischwasserleitung (7) oder die Mischwasserleitung (7) sich zumindest teilweise durch die Flüssigkeitsleitung (8) erstreckt.
- Sanitärarmatur (1) nach einem der vorhergehenden Patentansprüche, wobei die Mischwasserleitung (7) und die Flüssigkeitsleitung (8) zumindest teilweise als Multilumenschlauch (9) ausgebildet sind.
- Sanitärarmatur (1) nach einem der vorhergehenden Patentansprüche, wobei die Mischwasserleitung (7) und die Flüssigkeitsleitung (8) über ein Verbindungsstück (10) miteinander verbunden sind.
- Sanitärarmatur (1) nach Patentanspruch 5 , wobei das Verbindungsstück (10) einen Mischwassereinlass (11) und einen Mischwasserauslass (12) für das Mischwasser sowie einen Flüssigkeitseinlass (13) und einen Flüssigkeitsauslass (14) für die Flüssigkeit aufweist.
- Sanitärarmatur (1) nach einem der vorhergehenden Patentansprüche, wobei das Ventil (15) in dem Auslauf (3) angeordnet ist.
- Sanitärarmatur (1) nach einem der vorhergehenden Patentansprüche, wobei das Ventil (15) mit einer Betätigungstaste (16) betätigbar ist.
- Sanitärarmatur (1) nach einem der vorhergehenden Patentansprüche, aufweisend eine Brause (17), die aus dem Auslauf (3) herausziehbar ist.
- Sanitärarmatur (1) nach einem der vorhergehenden Patentansprüche, wobei die Flüssigkeitsquelle (18) ein Eckventil ist.
Description
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Sanitärarmatur, die insbesondere im Zusammenhang mit Spülbecken, Waschbecken, Badewannen und/oder Duschen verwendbar ist. Sanitärarmaturen dienen der bedarfsgerechten Bereitstellung einer Flüssigkeit, insbesondere Wasser, an Spülbecken, Waschbecken, Badewannen und/oder Duschen. Sanitärarmaturen können ein Mischventil aufweisen, mit dem Kaltwasser und Warmwasser zu Mischwasser mit einer gewünschten Mischwassertemperatur mischbar sind. Das Mischwasser ist anschließend über eine Auslauföffnung der Sanitärarmatur abgebbar. Die Einstellung der Mischwassertemperatur und die Steuerung der Mischwasserabgabe erfolgt über ein Betätigungselement der Sanitärarmatur bzw. des Mischventils, wie zum Beispiel einen schwenkbaren Betätigungshebel. In Situationen, in denen nur die Abgabe von Kaltwasser erforderlich ist, beispielsweise zum Reinigen von Lebensmitteln, wird die Mischwassertemperatur häufig nicht auf die minimale Temperatur eingestellt, sodass Mischwasser mit einem hohen Warmwasseranteil abgegeben wird. Dies hat einen erhöhten Energieverbrauch zur Folge. Aufgabe der Erfindung ist es daher, die mit Bezug auf den Stand der Technik geschilderten Probleme zumindest teilweise zu lösen und insbesondere eine Sanitärarmatur anzugeben, durch die der Energieverbrauch reduzierbar ist. Diese Aufgabe wird gelöst mit einer Sanitärarmatur gemäß den Merkmalen des unabhängigen Patentanspruchs. Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Sanitärarmatur sind in den abhängigen Patentansprüchen angegeben. Es ist darauf hinzuweisen, dass die in den abhängigen Patentansprüchen einzeln aufgeführten Merkmale in beliebiger technologisch sinnvoller Weise miteinander kombiniert werden können und weitere Ausgestaltungen der Erfindung definieren. Darüber hinaus werden die in den Patentansprüchen angegebenen Merkmale in der Beschreibung näher präzisiert und erläutert, wobei weitere bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindung dargestellt werden. Hierzu trägt eine Sanitärarmatur bei, die zumindest Folgendes aufweist:- ein Armaturengehäuse mit einem Auslauf und zumindest einer Auslauföffnung;- ein Mischventil zum Mischen von Kaltwasser und Warmwasser zu Mischwasser;- eine Mischwasserleitung zum Leiten des Mischwassers von dem Mischventil zu der zumindest einen Auslauföffnung;- eine Flüssigkeitsleitung zum Leiten einer Flüssigkeit von einer Flüssigkeitsquelle zu der zumindest einen Auslauföffnung; und- ein Ventil zum Steuern einer Abgabe der Flüssigkeit über die zumindest eine Auslauföffnung. Die Sanitärarmatur dient insbesondere der bedarfsgerechten Bereitstellung einer Flüssigkeit, insbesondere Wasser, an Spülbecken, Waschbecken, Duschen und/oder Badewannen. Die Sanitärarmatur weist ein Armaturengehäuse auf, das insbesondere zumindest teilweise aus Kunststoff und/oder (Guss-)Metall, wie zum Beispiel Messing, bestehen kann. Das Armaturengehäuse ist an einem Träger, beispielsweise einer Arbeitsplatte, einer Wand, dem Spülbecken, dem Waschbecken, der Badewanne oder der Dusche, befestigbar. Das Armaturengehäuse weist insbesondere eine Montageöffnung auf, mit der das Armaturengehäuse an den Träger befestigbar ist. Das Armaturengehäuse kann einen (insbesondere hervorstehenden bzw. abzweigenden) Auslauf aufweisen, der starr oder bewegbar mit dem Armaturengehäuse verbunden sein kann. Der Auslauf kann zumindest teilweise rohrförmig ausgebildet sein. Das Armaturengehäuse bzw. der Auslauf kann eine Brause aufweisen. Das Armaturengehäuse, der Auslauf oder die Brause können zumindest eine Auslauföffnung für die Flüssigkeit aufweisen. Die zumindest eine Auslauföffnung kann als Mousseur, Aerator oder Luftsprudler ausgebildet sein oder einen solchen umfassen. Die Sanitärarmatur weist ein Mischventil zum Mischen von Kaltwasser und Warmwasser zu Mischwasser mit einer gewünschten Mischwassertemperatur auf. Das Mischventil kann beispielsweise als Mischkartusche und/oder Thermostatmischventil ausgebildet sein. Das Mischventil ist insbesondere zumindest teilweise in dem Armaturengehäuse angeordnet. Das Mischventil ist insbesondere mittels eines Betätigungselements der Sanitärarmatur, beispielsweise in Form eines (insbesondere schwenkbaren und/oder drehbaren) Betätigungshebels, betätigbar. Mittels des Betätigungselements ist insbesondere die Mischwassertemperatur und/oder eine Abgabemenge des Mischwassers einstellbar. Das Kaltwasser ist dem Mischventil insbesondere über eine Kaltwasserzuführleitung und das Warmwasser insbesondere über eine Warmwasserzuführleitung zuführbar. Die Kaltwasserzuführleitung und/oder die Warmwasserzuführleitung können zumindest teilweise als Schlauchleitung und/oder Rohrleitung ausgebildet sein. Die Kaltwasserzuführleitung kann das Mischventil mit einer Kaltwasserquelle und/oder die Warmwasserzuführleitung das Mischventil mit einer Warmwasserquelle (flüssigkeitsleitend) verbinden. Die Kaltwasserquelle kann beispielsweise ein öffentliches Wasserversorgungsnetz oder ein Kaltwassereckventil sein. Die Warmwasserq