DE-102024132155-A1 - Insektenschutz-Schiebetür mit selbsttätigem Türschließer
Abstract
Die Erfindung betrifft eine Insektenschutz-Schiebetür (10) mit einer vor einer abzuschirmenden Türöffnung (42) montierbaren, eine untere und/oder obere Laufschiene (14,16) aufweisenden Schiebeführung (12), einem in der Schiebeführung (12) aus einer Schließstellung heraus horizontal verschiebbaren, aus Hohlprofilschenkeln (30) rechteckförmig zusammengesetzten und mit einem Insektenschutzgitter (32) ausgefachten Schiebeflügel (18), und einem selbsttätig arbeitenden Türschließmechanismus (20), der ein flexibel umlenkbares Zugelement (22) zum Zuziehen des Schiebeflügels (18) aufweist. Ein besonderer Erfindungsaspekt liegt darin, dass das Zugelement (22) an einem Magnetverbinder (26) fixiert ist, wobei der Magnetverbinder (26) unter Überwindung einer magnetischen Haltekraft von einer Verbindungsstelle (28) abziehbar ist.
Inventors
- Erfinder auf Antrag nicht genannt.
Assignees
- Norbert Neher
Dates
- Publication Date
- 20260507
- Application Date
- 20241105
Claims (20)
- Insektenschutz-Schiebetür (10) mit einer vor einer abzuschirmenden Türöffnung (42) montierbaren, eine untere und/oder obere Laufschiene (14,16) aufweisenden Schiebeführung (12), einem in der Schiebeführung (12) aus einer Schließstellung heraus horizontal verschiebbaren, aus Hohlprofilschenkeln (30) rechteckförmig zusammengesetzten und mit einem Insektenschutzgitter (32) ausgefachten Schiebeflügel (18), und einem selbsttätig arbeitenden Türschließmechanismus (20), der ein flexibel umlenkbares Zugelement (22) zum Zuziehen des Schiebeflügels (18) aufweist, dadurch gekennzeichnet , dass das Zugelement (22) an einem Magnetverbinder (26) fixiert ist, wobei der Magnetverbinder (26) unter Überwindung einer magnetischen Haltekraft von einer Verbindungsstelle (28) abziehbar ist.
- Insektenschutz-Schiebetür (10) nach Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet , dass an der Verbindungsstelle (28) ein mit dem Magnetverbinder (26) magnetisch zusammenwirkender Gegenhalter (54) positioniert ist, wobei der Magnetverbinder (26) und/oder der Gegenhalter (54) einen insbesondere als Neodym-Magnet ausgebildeten Dauermagneten enthalten.
- Insektenschutz-Schiebetür (10) nach Anspruch1 oder 2, dadurch gekennzeichnet , dass das Zugelement (22) durch einen Stopper (72) hindurchgeführt ist, und dass an dem Zugelement (22) ein an dem Stopper (72) in eine Anschlagstellung gelangendes Anschlagstück (74) fixiert ist, wobei der Magnetverbinder (26) in der Anschlagstellung durch das Zugelement (22) von der Verbindungsstelle (28) lösbar ist.
- Insektenschutz-Schiebetür (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 3 , dadurch gekennzeichnet , dass an der oberen Laufschiene (14) eine Zentrierrampe (94) angeordnet ist, und dass die Zentrierrampe (94) eine den Magnetverbinder (26) im gelösten Zustand zu der Verbindungsstelle (28) hin lenkende Führungskontur aufweist.
- Insektenschutz-Schiebetür (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 4 , gekennzeichnet durch eine das Zugelement (22) im Durchlauf über mindestens eine Reibstelle (66) führende Bremsvorrichtung (50) zur Einstellung der Schließgeschwindigkeit des Schiebeflügels (18).
- Insektenschutz-Schiebetür (10) mit einer vor einer abzuschirmenden Türöffnung (42) montierbaren, eine untere und/oder obere Laufschiene (14,16) aufweisenden Schiebeführung (12), einem in der Schiebeführung (12) aus einer Schließstellung heraus horizontal verschiebbaren, aus Hohlprofilschenkeln (30) rechteckförmig zusammengesetzten und mit einem Insektenschutzgitter (32) ausgefachten Schiebeflügel (18), und einem selbsttätig arbeitenden Türschließmechanismus (20), der ein flexibel umlenkbares Zugelement (22) zum Zuziehen des Schiebeflügels (18) aufweist, gekennzeichnet durch eine das Zugelement (22) im Durchlauf über eine Reibstelle (66) führende Bremsvorrichtung (50) zur Einstellung der Schließgeschwindigkeit des Schiebeflügels (18).
- Insektenschutz-Schiebetür (10) nach Anspruch 5 oder 6 , dadurch gekennzeichnet , dass die Bremsvorrichtung (50) ein formschlüssig in einen Hohlprofilschenkel (30) einsetzbares, eine Umlenkkontur als Reibstelle (66) für das Zugelement (22) aufweisendes Bremselement (64,64') aufweist.
- Insektenschutz-Schiebetür (10) nach einem der Ansprüche 5 bis 7 , dadurch gekennzeichnet , dass die Bremsvorrichtung (50) mindestens ein im Abstand zu der Reibstelle (66) verstellbares, den Umlenkwinkel des Zugelements (22) an der Reibstelle (66) beeinflussendes Einstellstück (68,68') aufweist.
- Insektenschutz-Schiebetür (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 8 , gekennzeichnet durch ein an der Schließseite des Schiebeflügels (18) angeordnetes, zur Aufprallabfederung und Schließspaltabdichtung ausgebildetes Dämpfungsprofil (52).
- Insektenschutz-Schiebetür (10) mit einer vor einer abzuschirmenden Türöffnung (42) montierbaren, eine untere und/oder obere Laufschiene (14,16) aufweisenden Schiebeführung (12), einem in der Schiebeführung (12) aus einer Schließstellung heraus horizontal verschiebbaren, aus Hohlprofilschenkeln (30) rechteckförmig zusammengesetzten und mit einem Insektenschutzgitter (32) ausgefachten Schiebeflügel (18), und einem selbsttätig arbeitenden Türschließmechanismus (20), der ein flexibel umlenkbares Zugelement (22) zum Zuziehen des Schiebeflügels (18) aufweist, gekennzeichnet durch ein an der Schließseite des Schiebeflügels (18) angeordnetes, zur Aufprallabfederung und Schließspaltabdichtung ausgebildetes Dämpfungsprofil (52).
- Insektenschutz-Schiebetür (10) nach Anspruch 9 oder 10 , dadurch gekennzeichnet , dass das Dämpfungsprofil (52) eine Hohlkontur (80) aufweist, die beim Schließvorgang gegen eine die Laufschiene (14,16) und die Führungsschiene endseitig verbindende vertikale Anschlagschiene (82) anstößt.
- Insektenschutz-Schiebetür (10) nach einem der Ansprüche 9 bis 11 , dadurch gekennzeichnet , dass das Dämpfungsprofil (52) eine Dichtlippe (84) aufweist, die in der Schließstellung des Schiebeflügels (18) einen Schließspalt überdeckt.
- Insektenschutz-Schiebetür (10) nach einem der Ansprüche 9 bis 12 , dadurch gekennzeichnet , dass das Dämpfungsprofil (52) ein Steckprofilelement (86) aufweist, das in eine Aufnahmenut (88) des schließseitigen Hohlprofilschenkels (30) reib- und/oder formschlüssig einsteckbar ist.
- Insektenschutz-Schiebetür (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 13 , dadurch gekennzeichnet , dass das Zugelement (22) ausgewählt ist aus der Gruppe umfassend Seil, Schnur, Band, Draht.
- Insektenschutz-Schiebetür (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 14 , dadurch gekennzeichnet , dass das Zugelement (22) ausgehend von der Verbindungsstelle (28) in horizontaler Richtung zu einer in dem Schiebeflügel (18) integrierten, vorzugsweise durch eine drehbare Umlenkrolle gebildeten Umlenkstelle (58) verläuft.
- Insektenschutz-Schiebetür (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 15 , dadurch gekennzeichnet , dass der Türschließmechanismus (20) ein an einem Ende des Zugelements (22) aufgehängtes Schließgewicht (24) aufweist.
- Insektenschutz-Schiebetür (10) nach Anspruch 16 , dadurch gekennzeichnet , dass das Schließgewicht (24) in einem Profilkanal des schließseitigen vertikalen Hohlprofilschenkels (30) des Schiebeflügels (18) geführt ist.
- Insektenschutz-Schiebetür (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 17 , dadurch gekennzeichnet , dass das Schließgewicht (24) wahlweise aus mehreren gleichartig miteinander verbindbaren Gewichtsstücken zusammengesetzt ist.
- Insektenschutz-Schiebetür (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 18 , dadurch gekennzeichnet , dass der Türschließmechanismus (20) einen beim Öffnen des Schiebeflügels (18) spannbaren Gummizug oder Federzug aufweist.
- Insektenschutz-Schiebetür (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 19 , gekennzeichnet durch eine den Schiebeflügel (18) in einer Offenstellung sichernde Schiebeflügelarretierung (96), die ein gefedertes Sperrorgan (100) und eine in beide Schieberichtungen überfahrbare, in der Führungsschiene längsverstellbar angeordnete Rastmulde (102) für das Sperrorgan (100) aufweist.
Description
Die Erfindung betrifft eine Insektenschutz-Schiebetür mit einer vor einer abzuschirmenden Türöffnung montierbaren, eine untere und/oder obere Laufschiene aufweisenden Schiebeführung, einem in der Schiebeführung aus einer Schließstellung heraus horizontal verschiebbaren, aus Hohlprofilschenkeln rechteckförmig zusammengesetzten und mit einem Insektenschutzgitter ausgefachten Schiebeflügel, und einem selbsttätig arbeitenden Türschließmechanismus, der ein flexibel umlenkbares Zugelement zum Zuziehen des Schiebeflügels aufweist. Bei solchen Insektenschutzanlagen wird vor einer Öffnung eines Gebäudes, beispielsweise einer Terrassentüre, mindestens ein Schiebeflügel installiert, um einen Öffnungsbereich variabel gegen Insekten abschirmen zu können. Der oder die Schiebeflügel werden in eine Schiebeführung (Montagerahmen) eingesetzt, wobei insbesondere bei vorgesetzten Rollladenschienen häufig nur eine geringe Bautiefe zur Verfügung steht. Eine Insektenschutz-Schiebetür der eingangs genannten Art ist aus der EP 2 594 727 A bekannt. Der Schiebeflügel kann mit einem Gewicht, welches am unteren Ende eines als Seilzug ausgebildeten Zugelements aufgehängt ist, in die Schließstellung rückbewegt werden, wobei das obere Ende des Seilzugs an einer oberen Laufschiene befestigt ist. Da für den Seilzug nur eine Umlenkung im Flügel bzw. Gitterrahmen vorgesehen ist, muss das Gewicht in einem öffnungsseitigen, von dem Handgriff entfernten Rahmenschenkel geführt werden. Der Seilzug ist dann bei geöffnetem Gitter von der Öffnung weg annähernd waagerecht ausgestreckt, wodurch der Flügel allerdings ungebremst und mit hoher Geschwindigkeit in die Schließstellung rückläuft. Zudem steht in dieser Konfiguration kaum Platz zur Verfügung, um den Seilzug demontieren bzw. deaktivieren zu können. Bei einer im Markt eingeführten Lösung ist ein so genanntes Softclose-System vorgesehen, um den Schiebeflügel gedämpft in seine Endposition zu ziehen. Ein solches System ist jedoch aus mehreren Gründen nachteilig, u.a. weil das Öffnen einen erhöhten Kraftaufwand erfordert und insgesamt zu einer unangenehmen Bedienung führt, eine Deaktivierung der Schließfunktion zumindest für Laien kaum möglich ist und der Einsatz im Außenbereich aufgrund von Temperaturschwankungen zu unterschiedlichen Bremswirkungen führt. Ausgehend hiervon liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, die im Stand der Technik bekannten Insektenschutz-Schiebetüren weiter zu entwickeln und eine zuverlässige sowie bedienungsfreundliche Selbstschließung mit hohem Sicherheitsgrad zu erreichen. Zur Lösung dieser Aufgabe wird die in den unabhängigen Patentansprüchen jeweils angegebene Merkmalskombination vorgeschlagen. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen. Die Erfindung geht von dem Gedanken aus, die Schließ- und ggf. Bremstechnik in Form eines selbsttätig arbeitenden Türschließmechanismus in den Schiebeflügel zu integrieren, wobei das Zugelement lösbar gehalten ist. Demzufolge wird gemäß einem ersten Aspekt der Erfindung vorgeschlagen, dass das Zugelement an einem Magnetverbinder fixiert ist, wobei der Magnetverbinder unter Überwindung einer magnetischen Haltekraft von einer Verbindungsstelle abziehbar ist. Durch die Magnetverbindung ist es möglich, verschiedene Bedien- und Nutzungsanforderungen auf einfache Weise zu berücksichtigen. So kann der Türschließmechanismus problemlos vom Nutzer deaktiviert und wieder neu aktiviert werden. Die Deaktivierung kann durch Lösen der Magnetverbindung (von Hand) erfolgen, so dass das Zugelement außer Kraft gesetzt wird. Die Aktivierung kann dadurch bewirkt werden, dass der Magnetverbinder in einer Rückzugstellung auf dem Schiebeflügel in die Schließstellung gefahren wird und sich dort gleich von selbst in der Verbindungsstellung fängt. Sollte der Schiebeflügel durch äußere Einwirkung aus den Laufschienen fallen, löst sich die Magnetverbindung und gibt den Flügel frei, ohne dass Beschädigungen entstehen. Vorteilhafterweise ist an der Verbindungsstelle ein mit dem Magnetverbinder magnetisch zusammenwirkender Gegenhalter positioniert, wobei der Magnetverbinder und/oder der Gegenhalter einen insbesondere als Neodym-Magnet ausgebildeten Dauermagneten enthalten. Auf diese Weise lässt sich an einer durch den Gegenhalter definierten Verbindungsstelle eine lösbare Verbindung mit dauerhaft hoher Haltekraft realisieren. Für eine selbsttätige Trennung der Magnetverbindung ist es von Vorteil, wenn das Zugelement durch einen Stopper hindurchgeführt ist, und an dem Zugelement ein an dem Stopper in eine Anschlagstellung gelangendes Anschlagstück fixiert ist, so dass der Magnetverbinder in der Anschlagstellung durch das Zugelement von der Verbindungsstelle lösbar ist. Um eine gezielte Rückführung des Magnetverbinders nach einer Deaktivierung zu ermöglichen, ist es vorteilhaft, wenn an einer Laufschiene eine Zentrierrampe angeordnet ist, und wenn die Zentrierrampe eine den Magnetverbinder im gelösten Zusta