DE-102024132186-A1 - Temperierbare Stromleitungsvorrichtung, Verfahren zu deren Herstellung und Verfahren zum Temperieren einer Stromleitung
Abstract
Beschrieben wird eine temperierbare Stromleitungsvorrichtung (1), aufweisend: ein rohrförmiges Fluid-Leitungselement (2), bevorzugt aus einem elektrisch leitfähigen Werkstoff, insbesondere Metall, vorzugsweise Kupfer oder Aluminium einschließlich entsprechender Legierungen; wenigstens zwei endständige Öffnungen (2a, 2a') des Fluid-Leitungselements (2), welche Öffnungen (2a, 2a') vorzugsweise an verschiedenen Enden des Fluid-Leitungselements (2) angeordnet sind; einen Freiraum (3) innerhalb des Fluid-Leitungselements (2), welcher Freiraum (3) eine fluidleitende Verbindung zwischen den beiden Öffnungen (2a, 2a') schafft; eine Litze (4) mit mehreren Litzendrähten, vorzugsweise aus Kupfer, die in dem Fluid-Leitungselement (2) geführt ist; und wenigstens ein rohrförmiges Anschlussteil (5) aus einem elektrisch leitfähigen Werkstoff, insbesondere Metall, vorzugsweise Kupfer oder Aluminium einschließlich entsprechender Legierungen, das mit seinem einen Ende (5a) in eine der endständigen Öffnungen (2a, 2a') des Fluid-Leitungselements (2) eingesetzt und fluiddicht mit dem Fluid-Leitungselements (2) verbunden ist und das mit seinem anderen, freien Ende (5b) aus dem Fluid-Leitungselement (2) herausragt; wobei der Freiraum (3) sich zumindest in Bereichen längs des Fluid-Leitungselements (2) um die Litze (4) herum erstreckt und mit einem Inneren (5c) des Anschlussteils (5) in Fluidverbindung steht; und die Litze (4) oder die Litzendrähte in wenigstens einem Anschlussbereich (5d) mit dem Anschlussteil (5) elektrisch leitend verbunden ist.
Inventors
- Fabian Kurz
- Florian Radkowitsch
Assignees
- WITZENMANN GMBH
Dates
- Publication Date
- 20260507
- Application Date
- 20241105
Claims (20)
- Temperierbare Stromleitungsvorrichtung (1), aufweisend: ein rohrförmiges Fluid-Leitungselement (2), bevorzugt aus einem elektrisch leitfähigen Werkstoff, insbesondere Metall, vorzugsweise Kupfer oder Aluminium einschließlich entsprechender Legierungen; wenigstens zwei endständige Öffnungen (2a, 2a') des Fluid-Leitungselements (2), welche Öffnungen (2a, 2a') vorzugsweise an verschiedenen Enden des Fluid-Leitungselements (2) angeordnet sind; einen Freiraum (3) innerhalb des Fluid-Leitungselements (2), welcher Freiraum (3) eine fluidleitende Verbindung zwischen den beiden Öffnungen (2a, 2a') schafft; eine Litze (4) mit mehreren Litzendrähten, vorzugsweise aus Kupfer, die in dem Fluid-Leitungselement (2) geführt ist; und wenigstens ein rohrförmiges Anschlussteil (5) aus einem elektrisch leitfähigen Werkstoff, insbesondere Metall, vorzugsweise Kupfer oder Aluminium einschließlich entsprechender Legierungen, das mit seinem einen Ende (5a) in eine der endständigen Öffnungen (2a, 2a') des Fluid-Leitungselements (2) eingesetzt und fluiddicht mit dem Fluid-Leitungselements (2) verbunden ist und das mit seinem anderen, freien Ende (5b) aus dem Fluid-Leitungselement (2) herausragt; wobei der Freiraum (3) sich zumindest in Bereichen längs des Fluid-Leitungselements (2) um die Litze (4) herum erstreckt und mit einem Inneren (5c) des Anschlussteils (5) in Fluidverbindung steht; und die Litze (4) oder die Litzendrähte in wenigstens einem Anschlussbereich (5d) mit dem Anschlussteil (5) elektrisch leitend verbunden ist.
- Stromleitungsvorrichtung (1) nach Anspruch 1 , bei der die Litze (4) oder die Litzendrähte in dem Anschlussbereich (5d) an das Anschlussteil (5) angelegt ist bzw. sind, vorzugsweise angepresst oder stoffschlüssig angebunden, oder umgekehrt.
- Stromleitungsvorrichtung (1) nach Anspruch 1 oder 2 , bei der die Litze (4) eine Länge aufweist, die einer Länge des Fluid-Leitungselements (2) im Wesentlichen entspricht.
- Stromleitungsvorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 3 , bei der wenigstens ein Ende (2b) des Fluid-Leitungselements (2) eine glattzylindrische Kontur aufweist, in die das Anschlussteil (5) passgenau eingesetzt ist.
- Stromleitungsvorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 4 , bei der das Anschlussteil (5) an seinem freien Ende (5b) wenigstens eine umlaufende Nut (5e) aufweist.
- Stromleitungsvorrichtung (1) nach Anspruch 5 , bei der in die Nut (5e) eine Dichtung, vorzugsweise ein Dichtungsring, eingesetzt oder einsetzbar ist.
- Stromleitungsvorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 6 , bei der das Anschlussteil (5) an seinem in das Fluid-Leitungselement (2) eingesetzten einen Ende (5a) eine sich über zumindest einen Teilumfang erstreckende, stirnseitig öffnende Ausnehmung (5f) aufweist, in der die Litze (4) mit ihrem einen Ende angeordnet ist.
- Stromleitungsvorrichtung (1) nach Anspruch 7 , bei der der Teilumfang etwa dem halben Umfang des Anschlussteils (5) entspricht.
- Stromleitungsvorrichtung (1) nach Anspruch 7 oder 8 , bei der die Litze (4) oder die Litzendrähte über den Teilumfang aufgefächert sind.
- Stromleitungsvorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 7 bis 9 , bei der die Litze (4) oder die Litzendrähte im Bereich der Ausnehmung (5f) von einem Ringteil (6) aus einem elektrisch leitfähigen Werkstoff, insbesondere Metall, vorzugsweise Kupfer oder Aluminium einschließlich entsprechender Legierungen, umfangen sind, wobei das Ringteil (6) eine Außenkontur aufweist, die einer Form der Ausnehmung (5f) im Wesentlichen entspricht.
- Stromleitungsvorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 7 bis 10 , bei der die Litze (4) oder die Litzendrähte im Bereich der Ausnehmung (5f) an eine Innenseite des Fluid-Leitungselements (2) angelegt sind, vorzugsweise über das Ringteil (6) gemäß Anspruch 10 .
- Stromleitungsvorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 7 bis 11 , bei der das Anschlussteil (5) einen geraden, vorzugsweise zentralen, Leitungskanal (5g) aufweist und die Litze (4) in Verlängerung des Leitungskanals (5g) und, vorzugsweise im Anschluss an die Auffächerung gemäß Anspruch 9 , axial von diesem beabstandet angeordnet ist.
- Stromleitungsvorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 6 , bei der ein Leitungskanal (5g) des Anschlussteils (5) an dessen in das das Fluid-Leitungselement (2) eingesetztem Ende (5a) seitlich in Richtung einer Wandung des Fluid-Leitungselements (2) abknickt, wobei das Anschlussteil (5) einen inneren Vorsprung (5h) aufweist, der sich etwa zentral innerhalb des Fluid-Leitungselements (2) axial über den Leitungskanal (5g) hinaus erstreckt.
- Stromleitungsvorrichtung (1) nach Anspruch 13 , bei der der Vorsprung (5h) radial von der Wandung des Fluid-Leitungselements (2) beabstandet ist.
- Stromleitungsvorrichtung (1) nach Anspruch 13 oder 14 , bei der der Vorsprung (5h) eine ebene Oberseite (5i) aufweist, an der die Litze (4) oder die Litzendrähte befestigt ist/sind.
- Stromleitungsvorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 13 bis 15 , bei der der Vorsprung (5h) eine abgerundete Unterseite (5j) aufweist, deren Außenkontur sich parallel zu einer Innenkontur des Fluid-Leitungselements (2) erstreckt.
- Stromleitungsvorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 13 bis 16 , bei der das Anschlussteil (5) an seinem freien Ende (5b) einen gleichen oder einen anderen, speziell einen kleineren Außendurchmesser (a) aufweist als das Fluid-Leitungselement (2).
- Stromleitungsvorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 17 , bei der das Anschlussteil (5) an seinem freien Ende (5b) als normierter Fluid-Anschlussstutzen, insbesondere VDA-Anschlussstutzen, ausgebildet ist.
- Stromleitungsvorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 18 , bei der zwischen dem Fluid-Leitungselement (2) und der Litze (4) wenigstens ein Abstandhalter (18) angeordnet ist, vorzugsweise ein ringförmiger Abstandhalter (18) mit umfänglich beabstandeten Vorsprüngen (18a).
- Stromleitungsvorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 19 , bei der die Litzendrähte in wenigstens einem Abschnitt miteinander verbunden sind, vorzugsweise stoffschlüssig, sodass die Litze (4) in dem Abschnitt einen verringerten Querschnitt aufweist, und bei der das Fluid-Leitungselement (2) in dem genannten Abschnitt an mehreren, in Umfangsrichtung voneinander beabstandeten Positionen (P1-P3), vorzugsweise mindestens drei gleichmäßig voneinander beabstandeten Positionen (P1-P3), gegen die Litze (4) verpresst ist, wobei höchst vorzugsweise Fluid-Leitungselement (2) und Litze (4) bei den genannten Positionen (P1-P3) zusätzlich stoffschlüssig verbunden sind.
Description
Die Erfindung betrifft mit dem Anspruch 1 eine temperierbare Stromleitungsvorrichtung. Die temperierbare Stromleitungsvorrichtung umfasst ein rohrförmiges Fluid-Leitungselement, das bevorzugt aus einem elektrisch leitfähigen Werkstoff hergestellt ist, insbesondere aus Metall, vorzugsweise Kupfer oder Aluminium einschließlich entsprechender Legierungen. Sie umfasst weiterhin wenigstens zwei endständige Öffnungen des Fluid-Leitungselements, die vorzugsweise an verschiedenen Enden des Fluid-Leitungselements angeordnet sind. Und sie umfasst einen Freiraum innerhalb des Fluid-Leitungselements, der eine fluidleitende Verbindung zwischen den beiden Öffnungen schafft. Eine ähnliche Stromleitungsvorrichtung ist in der parallelen Patentanmeldung DE102023113116.8 beschrieben, auf die vorliegend vollinhaltlich Bezug genommen wird. Die Erfindung betrifft mit den Ansprüchen 29 bzw. 33 auch ein Verfahren zur Herstellung einer temperierbaren Stromleitungsvorrichtung sowie ein Verfahren zum Temperieren einer Stromleitung. Elektromobilität wird heute oft als Maßnahme gegen den fortschreitenden Klimawandel gesehen. Zur Akzeptanzsteigerung von Elektrofahrzeugen ist es dabei erforderlich, die erforderlichen Ladezeiten zu verringern und die Reichweiten zu vergrößern. Hersteller wie Phoenix Contact bieten deshalb Gleichstrom (DC)-Schnelllade-Systeme an, die mit einer Ladeleistung von bis zu 350 kW einen Akku in zirka fünf Minuten für eine Reichweite von 100 km aufladen können. Höhere Ladeströme bedingen jedoch eine höhere Erwärmung und damit eine thermische Belastung des eingesetzten Materials. Um diese zu reduzieren, könnte eine Erhöhung der Leiterquerschnitte in Erwägung gezogen werden, was allerdings Nachteile bei der Handhabbarkeit durch geringe Flexibilität und das höhere Gewicht des Ladekabels mit sich brächte. Aus diesem Grund werden bei vorbekannten Systemen die DC-Ladestecker mit einem Medium gekühlt. Der Erfindung liegt demgegenüber die Aufgabe zugrunde, die erreichbare Kühlleistung bei solchen Systemen weiter zu verbessern. Aus der WO 2021/259638 A1 sind rohrartige Verbinder zwischen Anschlüssen von Batteriezellen bekannt, die aus einem elektrisch leitfähigen Werkstoff bestehen, um die Batteriezellen elektrisch zu kontaktieren, und die zugleich als Fluid-Leitungselemente für ein Temperierfluid dienen, um die Batteriezellen zu temperieren. Der Erfindung liegt demgegenüber die Aufgabe zugrunde, die erreichbare Stromleitung bei solchen Systemen weiter zu verbessern. Außerdem bietet z.B. die Paul Druseidt Elektrotechnische Spezialfabrik GmbH & Co. KG wassergekühlte Hohlleiterkabel an, die in komplexer Weise aus einer Vielzahl von Einzelkomponenten hergestellt sind. Insbesondere bei der Konfektionierung ist dabei eine hohe Anzahl an Konfektionierungsschritten erforderlich. Zudem sind die verwendeten Teile größtenteils nur zerspanend herstellbar und damit nicht kostengünstig in größeren Stückzahlen für eine Massenproduktion verfügbar. Der Erfindung liegt deshalb weiterhin die Aufgabe zugrunde, die Herstellung von temperierbaren Stromleitungsvorrichtungen zu vereinfachen und dadurch kostengünstiger sowie massentauglich zu machen. In diesem Zusammenhang sollen vorteilhafte Alternativen zu den in der genannten Patentanmeldung DE102023113116.8 beschriebenen Ausgestaltungen angegeben werden. Dies wird erfindungsgemäß erreicht durch eine temperierbare Stromleitungsvorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1, durch ein Verfahren zur Herstellung einer temperierbaren Stromleitungsvorrichtung gemäß Anspruch 29 und durch ein Verfahren zum Temperieren einer Stromleitung gemäß Anspruch 33. Vorteilhafte Weiterbildungen sind in den jeweiligen Unteransprüchen definiert. Eine erfindungsgemäße temperierbare Stromleitungsvorrichtung weist auf: ein rohrförmiges Fluid-Leitungselement, bevorzugt aus einem elektrisch leitfähigen Werkstoff, insbesondere Metall, vorzugsweise aus Kupfer oder Aluminium einschließlich entsprechender Legierungen; wenigstens zwei endständige Öffnungen des Fluid-Leitungselements, welche Öffnungen vorzugsweise an verschiedenen Enden des Fluid-Leitungselements angeordnet sind; einen Freiraum innerhalb des Fluid-Leitungselements, welcher Freiraum eine fluidleitende Verbindung zwischen den beiden Öffnungen schafft; eine Litze mit mehreren Litzendrähten, vorzugsweise aus Kupfer, die in dem Fluid-Leitungselement geführt ist; und wenigstens ein rohrförmiges Anschlussteil aus einem elektrisch leitfähigen Werkstoff, insbesondere Metall, vorzugsweise Kupfer oder Aluminium einschließlich entsprechender Legierungen, das mit seinem einen Ende in eine der endständigen Öffnungen des Fluid-Leitungselements eingesetzt und fluiddicht mit dem Fluid-Leitungselements verbunden ist und das mit seinem anderen, freien Ende aus dem Fluid-Leitungselement herausragt. Der Freiraum erstreckt sich dabei zumindest in Bereichen längs des Fluid-Leitungselements um die Litze herum und steht mit einem Inneren des Anschlussteils in Fluidverbindung. Die Li