DE-102024132284-A1 - Schlitzwandfräse mit Saugkasten
Abstract
Die Erfindung betrifft eine Schlitzwandfräse umfassend mindestens ein Fräsrad zur Zerkleinerung von Bodenmaterial und einen radial neben dem Fräsrad angeordneten Saugkasten mit einem Grundkörper, welcher an einer zu einem Fräsrad weisenden Räumseite eine Halterung aufweist, in der mindestens ein insbesondere plattenförmiges Räumelement lösbar befestigt ist. Erfindungsgemäß ist die Halterung entlang der Räumseite verschiebbar am Grundkörper gelagert. Die Erfindung betrifft ferner ein Verfahren zum Demontieren des Saugkastens einer erfindungsgemäßen Schlitzwandfräse sowie ein Verfahren zum Montieren des Saugkastens einer erfindungsgemäßen Schlitzwandfräse.
Inventors
- Dominik Lorünser
- MANUEL ZINT
Assignees
- LIEBHERR-WERK NENZING GMBH
Dates
- Publication Date
- 20260507
- Application Date
- 20241106
Claims (15)
- Schlitzwandfräse (10) umfassend mindestens ein Fräsrad (12) zur Zerkleinerung von Bodenmaterial und einen radial neben dem Fräsrad (12) angeordneten Saugkasten (20) mit einem Grundkörper (22), welcher an einer zu einem Fräsrad (20) weisenden Räumseite (21) eine Halterung (30) aufweist, in der mindestens ein insbesondere plattenförmiges Räumelement (50) lösbar befestigt ist, dadurch gekennzeichnet , dass die Halterung (30) entlang der Räumseite (21) verschiebbar am Grundkörper (22) gelagert ist.
- Schlitzwandfräse (10) nach Anspruch 1 , wobei die Halterung (30) parallel zur Drehachse des Fräsrads (12) verschiebbar am Grundkörper (22) gelagert ist.
- Schlitzwandfräse (10) nach Anspruch 1 oder 2 , wobei der Grundkörper (22) eine Linearführung (24) aufweist, an welcher die Halterung (30) verschiebbar gelagert ist, wobei die Linearführung (24) so ausgebildet ist, dass die Halterung (30) vollständig aus dieser herausgezogen und vom Grundkörper (22) entfernt werden kann.
- Schlitzwandfräse (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der Saugkasten (20) ein erstes Verbindungsmittel (34) umfasst, mittels welchem das Räumelement (50) an der Halterung (30) lösbar befestigt ist, wobei das erste Verbindungsmittel (34) vorzugsweise als Bolzen ausgebildet ist, welcher in Bolzenaufnahmen der Halterung (30) und des Räumelements (50) gelagert und insbesondere über eine Verriegelungseinrichtung (37) lösbar an der Halterung (30) verriegelt ist.
- Schlitzwandfräse (10) nach dem vorhergehenden Anspruch, wobei die Halterung (30) eine erste Halterung (30) ist und am Grundkörper (22) eine zweite Halterung (32) angeordnet ist, welche in Umlaufrichtung des Fräsrads (12) von der ersten Halterung (30) beabstandet und insbesondere nach der ersten Halterung (30) angeordnet ist, wobei das Räumelement (50) vorzugsweise über ein zweites Verbindungsmittel (35) lösbar in der zweiten Halterung (32) befestigt ist.
- Schlitzwandfräse (10) nach dem vorhergehenden Anspruch, wobei die zweite Halterung (32) unbeweglich am Grundkörper (22) angeordnet ist, wobei die erste Halterung (30) vorzugsweise nur über einen Formschluss mit dem Räumelement (50) am Grundkörper (22) gehalten wird.
- Schlitzwandfräse (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der Grundkörper (22) an einer Absaugseite (41) mindestens eine Absaugöffnung (42) zum Absaugen von Bodenmaterial enthaltender Flüssigkeit aufweist, wobei die Absaugseite (41) in Umlaufrichtung des Fräsrads (12) vorzugsweise vor der Halterung (30) angeordnet ist, wobei die Absaugseite (41) insbesondere an einem Absaugabschnitt (40) des Grundkörpers (22) mit im Wesentlichen V-förmigem Querschnitt ausgebildet ist.
- Schlitzwandfräse (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, umfassend zwei radial nebeneinander angeordnete und insbesondere gegenläufig angetriebene Fräsräder (12), wobei der Saugkasten (20) zumindest teilweise radial zwischen den Fräsrädern (12) angeordnet ist, wobei der Grundkörper (22) zwei zu den jeweiligen Fräsrädern (12) weisende Räumseiten (21) mit jeweils mindestens einer Halterung (30) und mindestens einem Räumelement (50) umfasst.
- Schlitzwandfräse (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, umfassend zwei Paare von radial nebeneinander angeordneten Fräsrädern (12), wobei insbesondere jedes Fräsrad (12) eines Fräsradpaars koaxial zu einem Fräsrad (12) des jeweils anderen Fräsradpaars angeordnet ist, wobei der Saugkasten (20) für beide Fräsradpaare einen gemeinsamen Grundkörper (22) umfasst, welcher zumindest teilweise radial zwischen den Fräsrädern (12) angeordnet ist und vier den jeweiligen Fräsrädern (12) zugeordnete Halterungen (30) mit jeweils mindestens einem Räumelement (50) aufweist.
- Schlitzwandfräse (10) nach dem vorhergehenden Anspruch, wobei die axial voneinander beabstandeten Fräsräder (12) jeweils an beiden Seiten eines Lagerschilds (13) angeordnet sind, wobei insbesondere die Lagerschilder (13) teilweise in Bereiche zwischen jeweils zwei entlang der Drehachsen der Fräsräder (12) voneinander beabstandeten Halterungen (30) ragen.
- Schlitzwandfräse (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, umfassend einen Fräsenrahmen (11), an dessen unterem Ende das mindestens eine Fräsrad (12) sowie der Saugkasten (20) angeordnet sind, wobei der Grundkörper (22) des Saugkastens (20) verschiebbar am Fräsenrahmen (11) gelagert ist.
- Schlitzwandfräse (10) nach dem vorhergehenden Anspruch, umfassend ein mit dem Fräsenrahmen (11) verbundenes Adapterstück (16) mit einer Linearführung (17), an welcher der Saugkasten (20) parallel zur Drehachse des Fräsrads (12) verschiebbar gelagert ist, wobei der Grundkörper (22) des Saugkastens (20) vorzugsweise über einen Verriegelungsmechanismus, welcher insbesondere mindestens einen Verriegelungsbolzen (18) umfasst, lösbar am Adapterstück (16) und/oder am Fräsenrahmen (11) verriegelt ist.
- Trägergerät, insbesondere Seilbagger, mit einer Schlitzwandfräse (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche.
- Verfahren zum Demontieren des Saugkastens (20) einer Schlitzwandfräse (10) gemäß einem der Ansprüche 1 bis 12 , welche durch die Merkmale des Anspruchs 10 weitergebildet ist, umfassend die Schritte: - Entfernen des mindestens einen Räumelements (50) aus der Halterung (30), - Verschieben der Halterung (30) entlang der Räumseite (21) relativ zum Grundkörper (22) und Entfernen der Halterung (30) vom Grundkörper (22), und - Verschieben des Grundkörpers (20) relativ zu einem Fräsenrahmen (11) der Schlitzwandfräse (10) und Entfernen des Saugkastens (20) vom Fräsenrahmen (11).
- Verfahren zum Montieren des Saugkastens einer Schlitzwandfräse (10) gemäß einem der Ansprüche 1 bis 12 , welche durch die Merkmale des Anspruchs 10 weitergebildet ist, umfassend die Schritte: - Einschieben des Grundkörpers (22) des Saugkastens (20) in eine mit einem Fräsenrahmen (11) der Schlitzwandfräse (10) verbundene Linearführung (17) und vorzugsweise Verriegeln des Grundkörpers (22) am Fräsenrahmen (11), - Einschieben der Halterung (30) in eine am Grundkörper (22) angeordnete Linearführung (24), und - Befestigen des mindestens einen Räumelements (50) an der Halterung (30), wobei die Halterung (30) vorzugsweise nur über einen Formschluss mit dem mindestens einen Räumelement (50) am Grundkörper (22) gehalten wird.
Description
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Schlitzwandfräse nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 sowie ein Trägergerät mit einer solchen Schlitzwandfräse und Verfahren zum Montieren und Demontieren des Saugkastens einer solchen Schlitzwandfräse. Schlitzwandfräsen werden zum Herstellen von Bodenschlitzen für die Konstruktion von Schlitzwänden in unterschiedlichsten Bauvorhaben eingesetzt und existieren in verschiedenen Ausführungen und Größen. Üblicherweise sind Schlitzwandfräsen an mobilen Trägergeräten wie Fahrzeugkranen oder Seilbaggern montiert und besitzen mehrere Fräsräder mit Schneidwerkzeugen, um zur Erstellung eines Bodenschlitzes Bodenmaterial abzutragen. Die Fräsräder sind dabei typischerweise an einem oder mehreren Lagerschilden (Getriebeschilden) drehbar gelagert, wobei sich die Lagerschilde an der Unterseite eines Fräsenrahmens befinden können. Eine übliche Konfiguration umfasst zwei Paare von Fräsrädern, wobei jedes Fräsradpaar an einem eigenen Lagerschild gelagert sein kann, mit je einem Fräsrad auf einer Seite des Lagerschilds. Solche Schlitzwandfräsen weisen üblicherweise im Bereich zwischen den Fräsradpaaren einen Saugkasten auf, der in erster Linie der Absaugung des Abraums bzw. Bodenmaterials aus dem Bodenschlitz dient. Hierzu sind am Saugkasten eine Reihe von Absaugöffnungen vorgesehen, durch die mittels einer Abraumpumpe Bodenmaterial enthaltende Flüssigkeit abgesaugt wird. Zu seinen weiteren Aufgaben zählt das Zerkleinern des durch die Fräsräder gelösten Bodenmaterials. Hierfür können Saugkästen seitlich eine Reihe von Räumelementen aufweisen, die in die Zwischenräume der an den Fräsrädern angeordneten Schneidwerkzeuge ragen und dort Material abräumen und ggf. weiter zerkleinern. Da es sich bei den üblicherweise plattenförmigen Räumelementen um Verschleißteile handelt, sind diese meist lösbar an Halterungen des Saugkastens befestigt. Bislang musste zur Demontage des Saugkastens, beispielsweise zum Zwecke einer Reparatur oder des Austauschs, ein Abbau der Fräsräder und häufig auch der Lagerschilde erfolgen, da der Saugkasten mit dessen seitlich abstehenden Komponenten beim Herausziehen aus dem Zwischenraum zwischen Fräsrädern und Fräsenrahmen mit den Lagerschilden kollidierte. Dadurch gestaltete sich die Montage und Demontage des Saugkastens als aufwändig und zeitintensiv. Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, gattungsgemäße Schlitzwandfräsen in vorteilhafter Weise weiterzubilden und die vorgenannten Nachteile zu überwinden. Insbesondere soll eine einfache und schnelle Montage und Demontage des Saugkastens ermöglicht werden, ohne hierfür die Fräsräder und Lagerschilde entfernen zu müssen. Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch eine Schlitzwandfräse mit den Merkmalen des Anspruchs 1 sowie durch Verfahren gemäß den Ansprüchen 14 und 15 gelöst. Vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen und der nachfolgenden Beschreibung. Demnach wird erfindungsgemäß eine Schlitzwandfräse vorgeschlagen, welche mindestens ein Fräsrad zur Zerkleinerung von Bodenmaterial und einen radial (bezogen auf die Fräsraddrehachse) neben dem Fräsrad angeordneten Saugkasten umfasst. Die Schlitzwandfräse umfasst vorzugsweise einen Fräsenrahmen und ist mit einem Trägergerät verbindbar. Der Saugkasten umfasst einen Grundkörper, welcher an einer zu einem Fräsrad weisenden Räumseite eine Halterung aufweist. Die Räumseite bildet insbesondere eine flache Außenseite des Grundkörpers. In der Halterung ist mindestens ein Räumelement zum Ausräumen und/oder Zerkleinern von Bodenmaterial im Zwischenraum von am Außenumfang des Fräsrads angeordneten Schneidwerkzeugen lösbar befestigt. Das Räumelement, welches insbesondere plattenförmig ausgebildet ist (Räumplatte), kann somit einfach ausgetauscht werden, beispielsweise wenn es einen gewisse Verschleißgrenze erreicht hat. Die Räumseite kann eine im Wesentlichen vertikale Ausrichtung besitzen. Bei mehreren Fräsrädern ist vorzugsweise jedem Fräsrad eine solche Halterung mit mindestens einem Räumelement zugeordnet. Wenn im Folgenden von „der Halterung“ im Singular die Rede ist soll daher, sofern nicht anders angegeben, immer der Fall umfasst sein, dass die Schlitzwandfräse mehrere Fräsräder und entsprechend mehrere solche Halterungen umfasst. Vorzugsweise sind mehrere Räumelemente an der Halterung lösbar gelagert, beispielsweise mehrere parallel zueinander angeordnete Räumplatten. Die Halterung umfasst vorzugsweise für jedes Räumelement eine Aufnahme (diese kann im Falle einer Räumplatte als Aufnahmespalt ausgebildet sein), in welcher das jeweilige Räumelement aufgenommen ist. Die Halterung kann als Halteblock für mehrere Räumelemente ausgebildet sein. Erfindungsgemäß ist die Halterung nicht fix, d.h. unbeweglich am Grundkörper angeordnet (beispielsweise angeschweißt oder angeschraubt), sondern ist entlang der Räumseite verschiebbar am Grundkörper gelagert. Insbesondere kann die Halterung derart linear verschoben werden, dass s