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DE-102024132343-A1 - Arbeitsmaschine und Verfahren

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Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Arbeitsmaschine mit einer Maschinensteuerung, die eine oder mehrere Steuerungskomponenten aufweist und einer Arbeitsmaschinenelektrik, die eine oder mehrere Elektrik- und/oder Elektronikkomponenten aufweist, wobei Hauptsteuermittel vorgesehen sind, die derart ausgebildet sind, um mindestens eine der Steuerungskomponenten und/oder mindestens eine der Elektrik- und/oder Elektronikkomponenten ansteuern, mit elektrischer Leistung versorgen und/oder aktivieren zu können, wobei Aktivierungsmittel vorgesehen sind, die derart ausgebildet sind, um mindestens eine der Steuerungskomponenten aktivieren zu können.

Inventors

  • Mario Hettegger
  • Michael Zeisel

Assignees

  • LIEBHERR-WERK BISCHOFSHOFEN GMBH

Dates

Publication Date
20260507
Application Date
20241106

Claims (14)

  1. Arbeitsmaschine mit einer Maschinensteuerung, die eine oder mehrere Steuerungskomponenten aufweist und einer Arbeitsmaschinenelektrik, die eine oder mehrere Elektrik- und/oder Elektronikkomponenten aufweist, wobei Hauptsteuermittel vorgesehen sind, die derart ausgebildet sind, um mindestens eine der Steuerungskomponenten und/oder mindestens eine der Elektrik- und/oder Elektronikkomponenten ansteuern, mit elektrischer Leistung versorgen und/oder aktivieren zu können, dadurch gekennzeichnet , dass Aktivierungsmittel vorgesehen sind, die derart ausgebildet sind, um mindestens eine der Steuerungskomponenten aktivieren zu können.
  2. Arbeitsmaschine nach Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet , dass die Aktivierungsmittel eine Aktivierungssteuerung und/oder einen Türkontaktschalter und/oder Mittel zur Überwachung der Umgebung der Arbeitsmaschine und/oder einen Aktivierungsschalter und/oder eine Fernsteuerung und/oder eine Fernbedienung, insbesondere eine Fernbedienung, die zu einer Öffnung einer Tür der Arbeitsmaschine ausgebildet ist, umfassen.
  3. Arbeitsmaschine nach Anspruch 1 oder 2 , dadurch gekennzeichnet , dass die Hauptsteuermittel ein Zündschloss und/oder einen Taster, insbesondere einen Start-Stopp-Taster und/oder eine Fernsteuerung, umfassen.
  4. Arbeitsmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass die Maschinensteuerung als Steuerungskomponenten eine Mastereinheit und/oder eine Peripheriesteuerung und/oder ein Input-/Output-Modul und/oder ein Bedienelement, insbesondere einen Joystick, und/oder eine Tastatur und/oder eine Motorsteuerung und/oder ein Display, insbesondere ein Maschinendisplay und/oder eine Lenkungsenergiesteuerung aufweist.
  5. Arbeitsmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass die Arbeitsmaschinenelektrik als Elektrik- und/oder Elektronikkomponenten eine Spannungsversorgung für Sensoren und/oder Aktoren und/oder einen Scheinwerfer und/oder eine Kabinenheizung und/oder ein Kabinengebläse und/oder einen Scheibenwischer und/oder einen Zigarettenanzünder und/oder eine Hupe und/oder einen Sitzkompressor und/oder eine Heckscheibenheizung und/oder eine Zentralschmieranlage und/oder eine Rückfahrkamera aufweist.
  6. Arbeitsmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass die Hauptsteuermittel und/oder die Aktivierungsmittel derart ausgebildet sind, dass nach einem Ausschaltbefehl zum Beenden der Ansteuerung und/oder Versorgung mit elektrischer Leistung von Komponenten durch die Hauptsteuermittel oder einem Deaktivieren der Hauptsteuermittel entweder für ein einmaliges Öffnen und Schließen des Türkontakts und/oder für eine Zeitdauer, vorzugsweise von unter 10 Minuten, insbesondere von 1 bis 10 Minuten, vorzugsweise 5 Minuten, einen inaktiven Betriebszustand einnehmen, bei dem die Aktivierungsmittel keine Komponenten aktivieren können.
  7. Arbeitsmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass die Aktivierungsmittel, insbesondere die Aktivierungssteuerung, derart ausgebildet sind, dass durch die Aktivierungsmittel aktivierte und/oder hochgefahrene Komponenten nach Ablauf einer Zeitdauer, insbesondere von 5 bis 15 Minuten, vorzugsweise 5 Minuten, deaktiviert werden, wenn innerhalb dieser Zeitdauer keine Ansteuerung und/oder Versorgung mit elektrischer Leistung dieser Komponenten durch die Hauptsteuermittel erfolgt.
  8. Arbeitsmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass die Hauptsteuermittel und/oder die Aktivierungsmittel derart ausgebildet sind, dass nach einem Ausschaltbefehl zum Beenden der Ansteuerung und/oder Versorgung mit elektrischer Leistung von Komponenten durch die Hauptsteuermittel oder einem Deaktivieren der Hauptsteuermittel das Ausschalten mindestens einer Steuerungskomponente oder der Maschinensteuerung erst nachdem ein Bediener und/oder eine Smartkey-Fernbedienung einen definierten Bereich um die Arbeitsmaschine herum verlassen hat, erfolgt.
  9. Arbeitsmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass die die Aktivierungsmittel derart ausgebildet sind, um mindestens eine der Steuerungskomponenten und/oder mindestens eine der Elektrik- und/oder Elektronikkomponenten mit elektrischer Leistung versorgen zu können.
  10. Arbeitsmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass die Aktivierungsmittel derart ausgebildet sind, um mindestens eine der Elektrik- und/oder Elektronikkomponenten aktivieren zu können.
  11. Arbeitsmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass die Arbeitsmaschine eine Erdbewegungsmaschine, insbesondere ein Radlader, ist.
  12. Verfahren zur Inbetriebnahme einer Arbeitsmaschine, insbesondere nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass eine Aktivierung mindestens einer der Steuerungskomponenten durch Aktivierungsmittel erfolgt und/oder anschließend eine Ansteuerung und/oder Versorgung mit elektrischer Leistung mindestens einer der Steuerungskomponenten und/oder mindestens einer der Elektrik- und/oder Elektronikkomponenten durch Hauptsteuermittel erfolgt.
  13. Verfahren nach Anspruch 12 , dadurch gekennzeichnet , dass eine Aktivierung einer Mastereinheit, einer Peripheriesteuerung, eines Input-/Output-Moduls, eines Bedienelements, insbesondere eines Joysticks, einer Tastatur, einer Motorsteuerung, eines Displays, insbesondere eines Maschinendisplays und/oder einer Lenkungssteuerung erfolgt.
  14. Verfahren nach einem der Ansprüche 12 bis 13 , dadurch gekennzeichnet , dass die Aktivierung durch ein Öffnen einer Tür und/oder eines Bewegens eines Bedieners und/oder einer Smartkey-Fernbedienung in einen definierten Bereich um die Arbeitsmaschine herum ausgelöst wird.

Description

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Arbeitsmaschine mit einer Maschinensteuerung, die eine oder mehrere Steuerungskomponenten aufweist und einer Arbeitsmaschinenelektrik, die eine oder mehrere Elektrik- und/oder Elektronikkomponenten aufweist, wobei Hauptsteuermittel vorgesehen sind, die derart ausgebildet sind, um mindestens eine der Steuerungskomponenten und/oder mindestens eine der Elektrik- und/oder Elektronikkomponenten ansteuern, mit elektrischer Leistung versorgen und/oder aktivieren zu können. Gemäß dem Stand der Technik wird eine Arbeitsmaschine durch Betätigen eines Zündschlosses mit einem Zündschlüssel oder eines Start-/Stopp-Tasters durch einen Bediener in Betrieb genommen. Dabei werden alle Komponenten der Arbeitsmaschine aktiviert und/oder hochgefahren. Dies bedeutet z.B., dass sowohl die Maschinensteuerung der Arbeitsmaschine als auch die Arbeitsmaschinenelektrik der Arbeitsmaschine mit elektrischer Leistung versorgt werden. Es ist bekannt, dass die Maschinensteuerung eine Mastereinheit und/oder eine Recheneinheit und mit der Mastereinheit und/oder der Recheneinheit bspw. über einen CAN-Bus verbundene, für die Inbetriebnahme der Arbeitsmaschine essenzielle Steuerungskomponenten, wie bspw. Input-/Output-Module, eine Motorsteuerung, eine Lenkungssteuerung, , bspw. eine Notlenkpumpensteuerung, einen Joystick, eine Tastatur, ein Maschinendisplay etc., aufweisen kann oder dass die Maschinesteuerung zusammen mit der Arbeitsmaschinenelektrik ausgebildet ist. In beiden Ausführungen kommunizieren gewisse Steuerungskomponenten der Arbeitsmaschine mit der Mastereinheit und/oder Recheneinheit erst dann, wenn in der Maschinensteuerung für alle für die Inbetriebnahme essenziellen Steuerungskomponenten eine Freigabe vorliegt, also nachdem die Maschinensteuerung komplett hochgefahren ist, wobei dem Bediener anschließend die Inbetriebnahme der Arbeitsmaschine freigegeben wird. Der Bediener kann die Arbeitsmaschine also erst nach dem Hochfahren der Maschinensteuerung in Betrieb nehmen. Das Hochfahren der Maschinensteuerung benötigt eine gewisse Zeit. Dabei wird die Zeit zum Hochfahren der Maschinensteuerung im Wesentlich durch diejenige Steuerungskomponente bestimmt, die die längste Zeit zum Hochfahren benötigt. In 3 ist ein typischer zeitlicher Ablauf für ein Hochfahren der Maschinensteuerung dargestellt. In dem unteren Zeitstrahl erfolgt während der Zeit EZ ein Einsteigen des Bedieners in die Arbeitsmaschine und ein Betätigen des Zündschlosses oder des Start-/Stopp-Tasters der Arbeitsmaschine. Dies aktiviert die Maschinensteuerung und setzt das Hochfahren der Maschinensteuerung mit der Dauer der Hochfahrzeit HZ, die in dem oberen Zeitstrahl in 3 dargestellt ist, in Gang. Während der Hochfahrzeit HZ kann der Bediener die Arbeitsmaschine nicht bedienen und wartet daher mit der Wartezeit WZ1, die mindestens der Hochfahrzeit HZ entspricht. Erst nach Ablauf der Hochfahrzeit HZ bzw. Wartezeit WZ1 kann der Bediener die Arbeitsmaschine in Betrieb nehmen. Es ist aus dem Stand der Technik bekannt eine Wartezeit bis zur Inbetriebnahme eines mit einem Dieselmotor betriebenen Fahrzeugs durch Vorverlegung des Beginns eines Vorglühvorgangs des Dieselmotors zu verkürzen. Schon beim Öffnen der Fahrertür des Fahrzeugs wird der Vorglühvorgang begonnen, bspw. wenn die Kühlmitteltemperatur unter 65 °C liegt. Die Vorglühanzeige des Fahrzeugs leuchtet aber erst nach Einschalten der Zündung des Fahrzeugs und leuchtet demnach nur für die Dauer der verbleibenden Restglühzeit. Die Wartezeit des Fahrers nach Einnahme der Sitzposition und Betätigen der Zündung bis zum Erlöschen der Vorglühanzeige wird also um die Zeit, die er nach dem Öffnen der Fahrertür bis zur Einnahme der Sitzposition benötigt, verkürzt. Der Stand der Technik weist allerdings unter anderem die Nachteile auf, dass eine Änderung des oben dargelegten Ablaufs nicht möglich ist und nur die Glühzeit parallel zu dem Einsteigevorgang abläuft. Übertragen auf eine Arbeitsmaschine würde das Hochfahren der Steuerungskomponenten dennoch eine Wartezeit bedingen, wie oben dargelegt. Vor diesem Hintergrund liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine oben genannte Arbeitsmaschine, insbesondere im Hinblick auf eine Verkürzung der Dauer der Inbetriebnahme der Arbeitsmaschine, zu verbessern. Diese Aufgabe wird durch den Gegenstand mit den Merkmalen des unabhängigen Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche. Demnach ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass Aktivierungsmittel vorgesehen sind, die derart ausgebildet sind, um mindestens eine der Steuerungskomponenten aktivieren zu können. Vorzugsweise ist vorgesehen, dass mindestens die für die Inbetriebnahme der Arbeitsmaschinen essenziellen Steuerungskomponenten der Maschinensteuerung oder die gesamte Maschinensteuerung durch die Aktivierungsmittel aktiviert und/oder hochgefahren werden können. Die für die Inbetriebnahme der Arbeitsmaschinen essenziellen Steuer