DE-102024132352-A1 - Ladehilfe
Abstract
Offenbart wird eine Ladehilfe, mit der ein Handy oder ein derartiges Gerät mit Hilfe eines zweiten Handys oder ähnlichen Geräts geladen werden kann, die einen ersten und einen zweiten männlichen Stecker 1, 2 aufweist, die fest mittels eines Kopplungselements (5) verbunden sind, das Übertragungselemente zur Übertragung von Strom aufweist.
Inventors
- Ulrich Kopp
- Markus Vogtmann
Assignees
- E.V.I. GMBH
Dates
- Publication Date
- 20260507
- Application Date
- 20241106
Claims (15)
- Ladehilfe mit einem ersten männlichen Stecker (1), der fest mit einem Kopplungselement (5) verbunden ist, das weiterhin fest mit einem zweiten männlichen Stecker (2) verbunden ist und Übertragungselemente zur Übertragung von Strom aufweist.
- Ladehilfe nach Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet , dass die männlichen Stecker (1, 2) bei Handys, iPads, drahtlosen Kopfhörern übliche Stecker (1, 2) sind, bevorzugt beide Stecker (1, 2) USB-C Stecker sind.
- Ladehilfe nach Anspruch 1 oder 2 , dadurch gekennzeichnet , dass die Übertragungselemente so mit den Steckern (1, 2) verbunden sind, dass nur Strom zum Laden von Geräten aber keine Daten übertragen werden kann.
- Ladehilfe nach einem der Ansprüche 1 bis 3 , dadurch gekennzeichnet , dass die Übertragungselemente Drähte oder Leiterbahnen auf einer Platine sind.
- Ladehilfe nach einem der Ansprüche 1 bis 4 , dadurch gekennzeichnet , dass das Kopplungselement (5) eine Platine ist, die Leiterbahnen aufweist.
- Ladehilfe nach einem der Ansprüche 1 bis 5 , dadurch gekennzeichnet , dass das Kopplungselement (5) mittels einer gabelartigen Halterung (8) gehalten wird, die an beiden Steckern (1, 2) rückseitig vorgesehen ist.
- Ladehilfe nach Anspruch 6 , dadurch gekennzeichnet , dass an beiden Steckern (1, 2) je zwei gabelartige Halterungen (8) vorgesehen sind.
- Ladehilfe nach Anspruch 6 oder 7 , dadurch gekennzeichnet , dass die gabelartige Halterung (8) auch zur Stromübertragung von Steckern (1, 2) auf die Platine dient.
- Ladehilfe nach einem der Ansprüche 1 bis 8 , dadurch gekennzeichnet , dass jeder Stecker (1, 2) rückseitig Pins (6) aufweist, die mit der Platine in Eingriff sind und zur Übertragung von Strom geeignet sind.
- Ladehilfe nach Anspruch 9 , dadurch gekennzeichnet , dass die Pins (6) eine rechteckige oder quadratische Form haben und in entsprechende Ausnehmungen (7) oder Schlitze einer Platine eingreifen, wobei die Ausnehmungen (7) oder Schlitze der Platine mit Leiterbahnen elektrisch verbunden sind.
- Ladehilfe nach einem der Ansprüche 1 bis 10 , dadurch gekennzeichnet , dass das Kopplungselement (5) von einem Gehäuse (3) umgeben ist.
- Ladehilfe nach Anspruch 11 , dadurch gekennzeichnet , dass das Gehäuse (3) auch einen rückwärtigen Teil der Stecker (1, 2) umgibt und mit diesen fest verbunden ist.
- Ladehilfe nach Anspruch 11 oder 12 , dadurch gekennzeichnet , dass an dem Kopplungselement (5) oder an der Außenseite des Gehäuses eine LED (4) zur Anzeige eines Ladevorgangs vorgesehen ist.
- Ladehilfe nach einem der Ansprüche 11 bis 13 , dadurch gekennzeichnet , dass an dem Kopplungselement (5) oder an der Außenseite des Gehäuses (3) ein Display zur Anzeige des Ladevorgangs und des Ladezustands vorgesehen ist.
- Ladehilfe nach einem der Ansprüche 1 bis 14 , dadurch gekennzeichnet , dass Schutzkappen zum Aufstecken auf die Stecker (1, 2) vorgesehen sind.
Description
Handys und andere elektronische Geräte, die über einen aufladbaren Akku verfügen, werden üblicherweise mittels eines Ladegeräts aufgeladen. Darüber hinaus gibt es diverse Hilfseinrichtungen, um derartige Geräte laden zu können. Beispielsweise Powerbanks, die über ein Kabel mit dem Gerät verbunden werden, oder Ladepads, die das Gerät per Induktion laden können. Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Ladehilfe zu schaffen, die so kompakt ist, dass sie jederzeit mitgeführt werden kann und in der Lage ist, ein Gerät wie ein Handy, iPad, drahtlosen Kopfhörer und dergleichen unterwegs unter Zuhilfenahme einer Powerbank oder eines anderen elektronischen Geräts zu laden. Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. Die beanspruchte Ladehilfe weist einen ersten männlichen Stecker auf, der fest mit einem Kopplungselement verbunden ist, das weiterhin fest mit einem zweiten männlichen Stecker verbunden ist. Weiterhin weist das Kopplungselement Übertragungselemente zur Übertragung von Strom auf. Diese Ladehilfe ist äußerst kompakt und kann jederzeit beispielsweise auch in einem Geldbeutel mitgeführt werden. Sie erlaubt das elektrische Verbinden eines ersten Geräts mit einem zweiten, um so ein Gerät wieder aufzuladen, indem Strom von dem anderen Gerät zur Verfügung gestellt wird. Welches Gerät von welchem geladen wird hängt dabei von der Reihenfolge des Ansteckens der beiden Geräte ab. Das energieabgebende Gerät wird zuerst an die Ladehilfe angesteckt. Erst danach wird das energienehmende, also das zu ladende Gerät verbunden. Auf diese Weise fließt Strom nur vom energiegebenden Gerät zu dem zu ladenden Gerät. Lediglich in dem Fall, in dem eines der Geräte über einen komplett leeren Akku verfügt und damit ausgeschaltet ist, spielt die Reihenfolge des Ansteckens keine Rolle und das leere Gerät wird zwangsläufig von dem Gerät geladen, dessen Akku noch über Kapazität verfügt. Durch die Verbreitung des USB-C Standards sind die männlichen Stecker vorteilhafter als USB-C Stecker ausgeführt. Es sind aber auch alle anderen gängigen Stecker möglich, sowie Kombinationen verschiedener Stecker, also beispielsweise ein erster Stecker als USB-C Stecker, ein zweiter Stecker als Lightening Stecker. Auch können Adapter Verwendung finden, um verschiedenste Geräte miteinander zu verbinden. Vorteilhaft sind die Übertragungselemente so mit den Steckern verbunden, dass nur Ladestrom von einem Gerät auf das andere übertragen werden kann, um eine unerwünschte Datenübertragung zu vermeiden. Bei den Übertragungselementen kann es sich um Drähte handeln. Vorteilhaft wird hierfür jedoch eine mit Leiterbahnen versehene Platine verwendet. Eine derartige Platine kann auch das eigentliche Kopplungselement bilden, so dass die beiden Stecker mittels der Platine, die auch die Stromübertragung ermöglicht, miteinander verbunden sind. Vorteilhaft sind an den beiden Steckern rückseitig gabelartige Halterungen vorgesehen, die das Kopplungselement, also beispielsweise die genannte Platine, halten. Grundsätzlich genügt es, dass jeder Stecker mit einer derartigen Halterung versehen ist. Es können an jedem Stecker aber auch zwei gegenüberliegende gabelartige Halterungen vorgesehen sein, um eine stärkere Verbindung von Steckern und Kopplungselement zu ermöglichen. Die gabelartige Halterung kann auch zur Stromübertragung von dem Stecker auf die Platine genutzt werden. Unabhängig davon kann jeder Stecker rückseitig Pins aufweisen, die mit der Platine in Eingriff sind und zur Übertragung von Strom geeignet sind. Vorteilhaft weisen diese Pins eine rechteckige oder quadratische Form auf und greifen in entsprechende Ausdehnungen oder Schlitze einer Platine ein, wobei diese mit Leiterbahnen elektrisch verbunden sind. Zum Schutz vor Umwelteinflüssen ist das Kopplungselement vorteilhaft von einem Gehäuse umgeben. Es kann jedoch selbst gehäuseartig ausgebildet sein, so dass ein separates Gehäuse nicht erforderlich ist. Vorteilhaft umgibt das Gehäuse auch einen rückwärtigen Teil der Stecker und ist mit diesen fest verbunden. An der Außenseite des Gehäuses kann eine LED zur Anzeige eines Ladevorgangs vorgesehen sein. Insbesondere wenn ein Gerät mit vollständig entleertem Akku geladen wird, kann auf diese Weise sofort festgestellt werden, ob ein Ladevorgang zustande gekommen ist. Es kann auch an der Außenseite des Gehäuses ein Display zur Anzeige des Ladevorgangs und des Ladezustands vorgesehen sein. Die LED oder das Display kann auch auf der Platine vorgesehen sein und im Gehäuse an entsprechender Stelle eine Aussparung oder ein transparentes Element. Vorteilhaft sind Schutzkappen vorgesehen, mit denen die nach außen weisenden elektrischen Kontakte der Stecker vor Verschmutzung oder Beschädigung geschützt werden. Diese Schutzkappen werden vor Benutzung abgenommen und nach Benutzung wieder aufgesteckt. Die Erfindung wird näher anhand eines konkreten Ausführungsbeispiels beschrieben.1 zeigt eine Ansicht der Ladehilfe.2 zeigt die Ladehilfe in dreidimensiona