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DE-102024132376-A1 - Kraftfahrzeug

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Abstract

Kraftfahrzeug, umfassend wenigstens ein heckseitig angeordnetes Kennzeichen (3) mit einer reflektierenden Oberfläche (4), wenigstens eine Leuchteinrichtung (6) zum Beleuchten des Kennzeichens (3), sowie wenigstens eine heckseitig angeordnete Warnleuchte (7), die in Abhängigkeit eines betriebsbedingten Ereignisses betreibbar ist, wobei die rotes Licht emittierende Leuchteinrichtung (6) zusammen mit der Warnleuchte (7) betreibbar ist.

Inventors

  • Felix Leugers

Assignees

  • AUDI AKTIENGESELLSCHAFT

Dates

Publication Date
20260507
Application Date
20241106

Claims (9)

  1. Kraftfahrzeug, umfassend wenigstens ein heckseitig angeordnetes Kennzeichen (3) mit einer reflektierenden Oberfläche (4), wenigstens eine Leuchteinrichtung (6) zum Beleuchten des Kennzeichens (3), sowie wenigstens eine heckseitig angeordnete Warnleuchte (7), die in Abhängigkeit eines betriebsbedingten Ereignisses betreibbar ist, dadurch gekennzeichnet , dass die rotes Licht emittierende Leuchteinrichtung (6) zusammen mit der Warnleuchte (7) betreibbar ist.
  2. Kraftfahrzeug nach Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet , dass die Warnleuchte (7) eine Bremsleuchte (8) und das betriebsbedingte Ereignis ein Bremsvorgang ist.
  3. Kraftfahrzeug nach Anspruch 2 , dadurch gekennzeichnet , dass es über ein eine Notbremsung durchführendes Fahrerassistenzsystem (12) verfügt, wobei das betriebsbedingte Ereignis, das zum Betreiben der Leuchteinrichtung (6) führt, eine über das Fahrerassistenzsystem (12) eingeleitete Notbremsung ist.
  4. Kraftfahrzeug nach Anspruch 2 oder 3 , dadurch gekennzeichnet , dass die dem Kennzeichen (3) zugeordnete Leuchteinrichtung (6) in Abhängigkeit der Stärke der Bremsverzögerung zuschaltbar ist.
  5. Kraftfahrzeug nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass die Warnleuchte (7) eine Nebelschlussleuchte (15) und das betriebsbedingte Ereignis das manuelle oder automatische Zuschalten der Nebelschlussleuchte ist.
  6. Kraftfahrzeug nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass sich die wenigstens eine Leuchteinrichtung (6) horizontal über zumindest die halbe Länge des Kennzeichens (3), vorzugsweise über die ganze Länge des Kennzeichens (3) erstreckt, oder dass die wenigstens eine Leuchteinrichtung (6) mehrere horizontal nebeneinander angeordnete einzelne Leuchtelemente (14) umfasst.
  7. Kraftfahrzeug nach Anspruch 6 , dadurch gekennzeichnet , dass die Anzahl der zu betreibenden Leuchtelemente (14) in Abhängigkeit des betriebsbedingten Ereignisses steuerbar ist.
  8. Kraftfahrzeug nach Anspruch 6 oder 7 , dadurch gekennzeichnet , dass die Anzahl der zugeschalteten Leuchtelemente (14) in Abhängigkeit des über eine Sensorik erfassten Abstands zu einem nachfolgenden Fahrzeug steuerbar ist.
  9. Kraftfahrzeug nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass die Leuchteinrichtung (6) in einem Blinkmodus oder mit variierender Helligkeit betreibbar ist.

Description

Die Erfindung betrifft ein Kraftfahrzeug, umfassend wenigstens ein heckseitig angeordnetes Kennzeichen mit einer reflektierenden Oberfläche, wenigstens eine Leuchteinrichtung zum Beleuchten des Kennzeichens, sowie wenigstens eine heckseitig angeordnete Warnleuchte, die in Abhängigkeit eines betriebsbedingten Ereignisses betreibbar ist. Ein Kraftfahrzeug weist üblicherweise am Heck ein Kennzeichen auf, über das es identifizierbar ist. Das Kennzeichen ist üblicherweise plattenförmig und weist eine Buchstaben- und/oder Zahlenkombination auf. Damit das Kennzeichen auch bei Dunkelheit erkennbar ist, ist eine Leuchteinrichtung zum Beleuchten des Kennzeichens vorgesehen, die häufig automatisch zugeschaltet wird, wenn auch die sonstige Umgebungsbeleuchtung, also die Front- und Heckleuchten, zugeschaltet werden. Üblicherweise wird eine weißes Licht emittierende Leuchteinrichtung verwendet, es ist aber auch bekannt, siehe GB 343786 A, eine rotes Licht emittierende Leuchteinrichtung zu verwenden. Heckseitig sind am Kraftfahrzeug üblicherweise eine oder mehrere Warnleuchten verbaut, zumeist in Form einer oder mehrerer Bremsleuchten, die bei Betätigung eines Bremspedals respektive einer Bremseinrichtung des Kraftfahrzeugs zugeschaltet werden, um den rückwärtigen Verkehr über den Bremsvorgang zu informieren. Üblicherweise sind zwei solcher Bremsleuchten an der rechten und linken Heckseite vorgesehen, wobei zunehmend auch eine dritte, mittige Heckleuchte vorgesehen sein kann. Diese mittige Heckleuchte ist häufig am oberen Ende einer Heckklappe angeordnet, wobei es aus US 2124829 A auch bekannt ist, eine Leuchteinrichtung hinter einem mit Löchern versehenem Kennzeichen anzuordnen, sodass die rot leuchtende Leuchteinrichtung durch das Kennzeichen hindurchstrahlen respektive gesehen werden kann. Zwar lassen die Warnleuchten respektive Bremsleuchten das Erkennen einer entsprechenden Gefahrensituation zu, jedoch kann die Erkennbarkeit witterungsbedingt beeinträchtigt sein, also beispielsweise bei Regen, Schneefall oder Nebel, wie auch bei größeren Distanzen. Der Erfindung liegt damit das Problem zugrunde, ein verbessertes Kraftfahrzeug anzugeben. Zur Lösung des Problems ist bei einem Kraftfahrzeug der eingangs genannten Art erfindungsgemäß vorgesehen, dass die rotes Licht emittierende Leuchteinrichtung zusammen mit der Warnleuchte betreibbar ist. Erfindungsgemäß wird als Leuchteinrichtung, die das Kennzeichen beleuchtet, eine rotes Licht emittierende Leuchteinrichtung verwendet. Der Betrieb der Leuchteinrichtung ist an den Betrieb der einen oder auch mehrerer Warnleuchten, die heckseitig verbaut sind, gekoppelt. Wird also beispielsweise die Bremseinrichtung betätigt und die Bremsleuchten angeschaltet, so wird synchron auch die Leuchteinrichtung angeschaltet. Sie emittiert ihr rotes Licht auf das Kennzeichen, das eine reflektierende Oberfläche aufweist. Diese reflektiert das rote Licht, sodass sich für den nachfolgenden Verkehr eine entsprechend große, heckseitige zusätzliche Leuchtdarstellung im Form des quasi rot „leuchtenden“ Kennzeichens ergibt. Das Kennzeichen fungiert somit als zusätzliche Warnleuchte, die zeitgleich mit der einen oder den mehreren rechtzeitigen Warnleuchten aufgrund des betriebsbedingten Ereignisses betrieben wird. Dem Kennzeichen kommt demzufolge nicht nur die Funktion eines Informationsträgers zu, sondern gleichzeitig auch die Funktion eines Warenelements, in Verbindung mit der ihm zugeordneten roten Leuchteinrichtung. Die rote Leuchteinrichtung dient folglich quasi als zusätzliche Warnleuchte, die in einem entsprechenden, betriebsbedingten Warnbetrieb zugeschaltet wird. Sie ist zusätzlich zu einer grundsätzlich vorgeschriebenen Kennzeichenbeleuchtung vorgesehen, die weißes Licht emittiert, und über die erreicht wird, dass das Kennzeichen bei Dunkelheit grundsätzlich erkannt werden kann, wie einleitend beschrieben. Durch die Anordnung dieser zusätzlichen, roten Leuchteinrichtung im Bereich des Kennzeichens und die Beleuchtung des reflektierenden Kennzeichens über diese zusätzliche Leuchteinrichtung bei Eintritt eines betriebsbedingten Ereignisses kann demzufolge der Warneffekt für den rückwärtigen Verkehr deutlich verbessert werden, da die Anzahl der rot leuchtenden Warnleuchten bzw. Warnbereiche am Fahrzeugheck entsprechend vergrößert ist. Die Warnleuchte selbst kann, wie beschrieben, beispielsweise eine Bremsleuchte sein, wobei das betriebsbedingte Ereignis ein Bremsvorgang ist. Üblicherweise sind zwei Bremsleuchten vorgesehen, eine an der rechten und eine an der linken Heckseite. Betätigt die das Kraftfahrzeug fahrende Person das Bremspedal, so ist dies ein betriebsbedingtes Ereignis, nämlich die Einleitung eines Bremsvorgangs, was zum Zuschalten der Bremsleuchten führt, aber auch gleichzeitig zum Zuschalten der Leuchteinrichtung im Bereich des Kennzeichens, sodass dieses rot beleuchtet wird und entsprechende reflektiert. Da das Kennzeichen regelmäßig in der Fahrzeugmitte angeordnet ist, sieht der n