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DE-102024132420-A1 - Papiersack und Herstellungsverfahren für Papiersäcke

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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Herstellungsverfahren einen Papiersack hergestellt aus einer Papierlage, wobei sich der Papiersack 2, 2A, 2B in einer Sackhöhe H von einem Sackunterende 4, 4A, 4B bis zu einer Sacköffnung 6, 6A, 6B und in einer Sackbreite B von einem ersten Sackrand 8, 8A, 8B zu einem gegenüberüberliegenden, zweiten Sackrand 10, 10A, 10B erstreckt, wobei die Sackvorderseite 14, 14A, 14B nur so hoch ist wie die Sackhöhe H, wobei die Papierlage eine Sackrückseite 12, 12A, 12B und eine Sackvorderseite 14, 14A, 14B des Papiersacks bildet. Zur Erhöhung der Produktionskapazität ohne Umgestaltung der Produktionsmaschinen schlägt die Erfindung die folgenden Verfahrensschritte vor: Bereitstellen einer als Sackrückseite 12, 12A, 12B bestimmten, ersten Papierlage und einer als Sackvorderseite 14, 14A, 14B bestimmten zweiten Papierlage, Bereitstellen der Papierlagen, Verbinden der Papierlagen an den Seitenrändern 8, 8A, 8B; 10, 10A, 10B und Verbinden einer Bodenlasche 18, 18A, 18B an einer Papierlage mit der anderen Papierlage am Sackunterende. Damit können auf einer Maschine gleichzeitig mindestens zwei solcher Papiersäcke 2, 2A, 2B hergestellt werden.

Inventors

  • Thomas Karich

Assignees

  • MONDI AG

Dates

Publication Date
20260507
Application Date
20241107

Claims (17)

  1. Papiersack (2, 2A, 2B), welcher sich in einer Sackhöhe (H) von einem Sackunterende (4, 4A, 4B) bis zu einer Sacköffnung und in einer Sackbreite (B) von einem ersten Sackrand (8, 8A, 8B) zu einem gegenüberüberliegenden, zweiten Sackrand (10, 10A, 10B) erstreckt, mit einer, eine Papierlage umfassende Sackrückseite (12, 12A, 12B) und einer, eine Papierlage umfassende Sackvorderseite (14, 14A, 14B), wobei die Sackrückseite (12, 12A, 12B) und die Sackvorderseite (14, 14A, 14B) an den Sackrändern (8, 8A, 8B; 10, 10A, 10B) miteinander verbunden sind zur Bildung eines von dem Papiersack umfassten Sackvolumens zur Aufnahme eines in dem Papiersack (2, 2A, 2B) zu transportierenden Gutes, wobei die Sackvorderseite (14, 14A, 14B) nur so hoch ist wie die Sackhöhe (H), DADURCH GEKENNZEICHNET , dass die Sackrückseite (12, 12A, 12B) und die Sackvorderseite (14, 14A, 14B), zwei getrennte Papierlagen umfassen, und dass am Unterende (4, 4A, 4B) an einer Papierlage eine Bodenlasche (18, 18A, 18B) vorgesehen ist, die ausgebildet ist, um mit der anderen Papierlage am Sackunterende (4, 4A, 4B) zum Verschließen des Sackunterendes verbunden zu werden.
  2. Papiersack (2, 2A, 2B) nach Anspruch 1 , DADURCH GEKENNZEICHNET , dass die Bodenlasche (18, 18A, 18B) eine an einer ersten Papierlage ausgebildete Bodenlasche umfasst, die zur Überlappung der zweiten Papierlage ausgebildet und mit dieser verbindbar oder verbunden ist.
  3. Papiersack (2, 2A, 2B) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, DADURCH GEKENNZEICHNET , dass die Papierlagen ein ein- oder mehrlagiges Kraftpapier und/oder zumindest ein dem zu transportierenden Gut zugewandten Innenseite eine Beschichtung umfassen.
  4. Papiersack (2, 2A, 2B) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, DADURCH GEKENNZEICHNET , dass zumindest eine dem Transportgut zugewandte Innenseite des Papiers beschichtet ist.
  5. Papiersack (2, 2A, 2B) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, DADURCH GEKENNZEICHNET , dass die Sackrückseite (12, 12A, 12B) eine sich über die Sackhöhe (H) erstreckende Verschlusslasche (16, 16A, 16B) umfasst, die ausgebildet ist zum Verschließen der Sacköffnung,
  6. Herstellungsverfahren für einen Papiersack hergestellt aus einer Papierlage, wobei sich der Papiersack (2, 2A, 2B) in einer Sackhöhe (H) von einem Sackunterende (4, 4A, 4B) bis zu einer Sacköffnung (6, 6A, 6B) und in einer Sackbreite (B) von einem ersten Sackrand (8, 8A, 8B) zu einem gegenüberüberliegenden, zweiten Sackrand (10, 10A, 10B) erstreckt, wobei die Sackvorderseite (14, 14A, 14B) nur so hoch ist wie die Sackhöhe (H), wobei die Papierlage eine Sackrückseite (12, 12A, 12B) und eine Sackvorderseite (14, 14A, 14B) des Papiersacks bildet, das Verfahren gekennzeichnet durch die folgenden Verfahrensschritte: Bereitstellen einer als Sackrückseite (12, 12A, 12B) bestimmten, ersten Papierlage und einer als Sackvorderseite (14, 14A, 14B) bestimmten zweiten Papierlage, Bereitstellen der Papierlagen, Verbinden der Papierlagen an den Seitenrändern (8, 8A, 8B; 10, 10A, 10B), Verbinden einer Bodenlasche (18, 18A, 18B) an einer Papierlage mit der anderen Papierlage am Sackunterende.
  7. Herstellungsverfahren nach Anspruch 6 , DADURCH GEKENNZEICHNET , dass das Bereitstellen der Papierlagen so erfolgt, dass die die die Sackrückseite (12, 12A, 12B) bildendende Papierlage gegenüber der die Sackvorderseite (14, 14A, 14B) bildende zur Bildung der Verschlusslasche (16, 16A, 16B) in der Höhe nach oben versetzt ist.
  8. Herstellungsverfahren nach Anspruch 6 oder 7 , DADURCH GEKENNZEICHNET , dass die Bodenlasche (18, 18A, 18B) die andere Papierlage umgreift und mit der Seite der anderen Papierlage verbunden wird, die von den aneinander anliegenden Papierlagen abgewandt ist.
  9. Herstellungsverfahren nach Anspruch 6 oder 7 , DADURCH GEKENNZEICHNET , dass die Bodenlasche (18, 18A, 18B) mit einer zugewandten Seite der anderen Papierlage verbunden wird.
  10. Herstellungsverfahren nach einem der Ansprüche 6 bis 9 , DADURCH GEKENNZEICHNET , dass das Verbinden durch Verkleben mit einem Kleber, mit einem Klebeband oder durch Vernähen erfolgt.
  11. Herstellungsverfahren nach einem der vorhergehenden Verfahrensansprüche, DADURCH GEKENNZEICHNET , dass an der Sackrückseite (12, 12A, 12B) eine sich über die Sackhöhe (H) erstreckende Verschlusslasche (16, 16A, 16B) vorgesehen ist, mit welcher die Sacköffnung (6, 6A, 6B) verschließbar ist,
  12. Herstellungsverfahren nach einem der vorhergehenden Verfahrensansprüche, DADURCH GEKENNZEICHNET , dass die Papierbahnen entlang der Sackbreite (B) gefalzt oder umgelegt werden zur Bildung einer Breitenfalz (20A, 20B).
  13. Herstellungsverfahren zum Herstellen von Papiersäcken nach einem der vorhergehenden Verfahrensansprüche, DADURCH GEKENNZEICHNET , dass zwei Papiersäcke (2A, 2B) gleichzeitig gefertigt werden, indem zwei erste Papierlagen zur Bildung eines ersten Papiersacks (2A) auf zwei zweiten Papierlagen zur Bildung eines zweiten Papiersacks (2B) bereitgestellt werden, Bereitstellen der ersten Papierlagen des ersten Papiersacks (2A), des ersten Papiersacks (12A), Bereitstellen der zweiten Papierlagen des zweiten Papiersacks (2B), , dass die Papierlagen des ersten und des zweiten Papiersacks (2A, 2B) an den Sackrändern (8A, 8B; 10A, 10B) miteinander verbunden werden, und dass die Bodenlaschen (18A, 18B) des ersten und des zweiten Papiersacks (2A, 2B) mit der jeweils anderen Papierlage am Sackunterende (4A, 4B) miteinander verbunden werden.
  14. Herstellungsverfahren zum Herstellen von Papiersäcken nach Anspruch 13 , DADURCH GEKENNZEICHNET , dass die ersten Papierlagen des ersten Papiersacks (2A) so bereitgestellt werden, dass die Sackrückseite (12A) des ersten Papiersacks (2A) und die Sackvorderseite (14A) des ersten Papiersacks (2A) so versetzt gegenübereinander angeordnet sind, dass eine erste Verschlusslasche (16A) des ersten Papiersacks (12A) ausgebildet wird, und dass die zweiten Papierlagen des zweiten Papiersacks (2B) so bereitgestellt werden, dass die Sackrückseite (12B) des zweiten Papiersacks (2B) und die Sackvorderseite (14B) des zweiten Papiersacks (2B) so versetzt gegenübereinander angeordnet sind, dass eine zweite Verschlusslasche (16B) des zeiten Papiersacks (12B) ausgebildet wird.
  15. Herstellungsverfahren zum Herstellen von Papiersäcken nach Anspruch 13 oder 14 , DADURCH GEKENNZEICHNET , dass der erste Papiersack (2A) einen erste Breitenfalz (20A) und der zweite Papiersack (2B) eine zweiten Breitenfalz (20B) aufweist, dass der erste Breitenfalz (20A) eine Außenfalz bildet und der zweite Breitenfalz (20B) eine Innenfalz bildet und Anordnen des zweiten Papiersacks (2B) innerhalb des ersten Papiersacks (2A).
  16. Herstellungsverfahren zum Herstellen von Papiersäcken nach Anspruch 15 , DADURCH GEKENNZEICHNET , dass die zweite Breitenfalz (20B) des zweiten Papiersacks (2B) innerhalb der ersten Breitenfalz (20A) des ersten Papiersacks (2A) angeordnet wird.
  17. Herstellungsverfahren zum Herstellen von Papiersäcken nach Anspruch 15 oder 16 , DADURCH GEKENNZEICHNET , dass die Breitenfalze (20A, 20B) mindestens um die Höhe der Verschlusslaschen (16A, 16B) oder der Bodenlaschen (18A, 18B) in der Sackhöhe (H) versetzt zueinander angeordnet sind.

Description

Die Erfindung betrifft einen neuartigen Papiersack sowie ein Herstellungsverfahren für solche Papiersäcke. Mitunter werden diese Papiersäcke auch als Papierbeutel oder Papiertaschen bezeichnet, sodass diese Begriffe synonym verwendet werden. Stand der Technik Papiersäcke sind aus dem Stand der Technik seit langem bekannt und werden als Verpackung und Transportbehälter für unterschiedlichste Güter, beispielsweise Schüttgüter verwendet. Papiersäcke werden beispielsweise verwendet, um Mörtel, Zement oder andere Baustoffe, die in Pulverform vorliegen, zu transportieren. Diese Materialien und Güter sind vorzugsweise so zu transportieren, dass sie ausreichend vor Feuchtigkeit geschützt sind, da Feuchtigkeit dazu führen kann, dass die Materialien nicht mehr in ihrer ursprünglichen Funktion eingesetzt werden können. Im speziellen betrifft die Erfindung einen Papiersack, welcher sich entlang einer Sackhöhe von einem Sackunterende bis zu einer Sacköffnung und in einer Sackbreite von einem ersten Sackrand zu einem gegenüberliegenden, zweiten Sackrand erstreckt, mit einer, eine Papierlage umfassende Sackrückseite und einer, eine Papierlage umfassende Sackvorderseite, wobei die Sackrückseite und die Sackvorderseite an den Sackrändern miteinander verbunden sind zur Bildung eines von dem Papiersack umfassten Sackvolumens, wobei die Sackvorderseite nur so hoch ist wie die Sackhöhe. An der Sackrückseite ist vorzugsweise eine sich über die Sackhöhe erstreckende Verschlusslasche vorgesehen, die ausgebildet ist zum Verschließen der Sacköffnung. Derartige Papiersäcke sind im Stand der Technik wohlbekannt und werden mitunter auch als Schlauchsäcke bezeichnet, weil diese aus einer Papierbahnen hergestellt werden, welche die Sackrückseite und die Sackvorderseite bilden, und an dem Sackunterende mit einer Falz versehen sind oder umgelegt werden, um die Sackvorderseite auf die Sackrückseite zu legen, wobei an dem Sackoberende ein Absatz, auch als „Staffelabsatz“ bezeichnet gebildet wird, welcher die Verschlusslasche an der Sackrückseite zum Verschließen der Sacköffnung bildet. Daneben betrifft die Erfindung ein Herstellungsverfahren für einen Papiersack hergestellt aus einer Papierbahn, wobei sich der Papiersack in einer Sackhöhe von einem Sackunterende bis zu einer Sacköffnung und in einer Sacklänge von einem ersten Sackrand zu einem gegenüberliegenden, zweiten Sackrand erstreckt, wobei die Sackvorderseite nur so hoch ist wie die Sackhöhe, wobei an der Sackrückseite eine sich über die Sackhöhe erstreckende Verschlusslasche vorgesehen sein kann, mit welcher die Sacköffnung verschließbar ist, wobei die Papierlage eine Sackvorderseite und eine Sackrückseite, wobei die vorzugsweise von einer Papierbahn abgetrennt Papierlage eine Sackvorderseite und eine Sackrückseite des Papiersacks bildet. Das bekannte Herstellungsverfahren für einen solchen Papiersack umfasst die Verfahrensschritte:- Bereitstellen einer Papierlage,- Zusammenlegen der Papierlage, sodass die Sackrückseite um eine Höhe der Verschlusslasche gegenüber der Sackvorderseite im Verhältnis zu der Einführungsöffnung nach oben versetzt angeordnet ist zur Bildung der Verschlusslasche,- Verbinden der Papierlage an den Seitenrändern. Beim Zusammenlegen der Papierlage zu der Sackrückseite und der Sackvorderseite entsteht ein Papierschlauch, weshalb die Fertigungsmaschinen von bekannten Papiersäcken auch Schlauchmaschinen genannt werden. Probleme beim Stand der Technik Derzeitig werden Papiersäcke der genannten Art im Wesentlichen dadurch hergestellt, dass ein Papierschlauch gebildet wird, also ein von einer Papierrolle abgetrennte Papierbahn bereitgestellt wird, die vorzugsweise eine längliche, rechteckig Gestalt aufweist mit einer Länge die größer ist als die Breite. Diese Papierbahn wird dann entlang der Breite gefaltet, sodass ein Papierschlauch mit einer Sackvorderseite und eine Sackrückseite des Papiersacks gebildet werden. Sodann werden die Ränder dieses Papierschlauchs gegeneinander aufgelegt und miteinander verbunden. Somit wird eine dreiseitig geschlossene Tasche oder der Papiersack gebildet, der also an den Rändern verbunden und an der Unterseite des Papiersacks umgebogen ist. Dieses Herstellungsverfahren ist bereits sehr wirtschaftlich, hat aber bestimmte Nachteile, weil die Fertigungshöhe des Papiersacks beschränkt ist durch die Abmessung der Fertigungsmaschine. Als Fertigungshöhe im Sinne der Erfindung ist der Abstand von der Papiersackunterseite bis zum oberen Ende der Verschlusslasche definiert, weil dieser die maximale Höhe darstellt, die auf einer Maschine produziert werden kann. Diese ist vorzugsweise um die Höhe der Verschlusslasche höher als die Sackhöhe, also der Entfernung vom Sackunterende bis zur Sacköffnung oder Einfüllöffnung des Papiersacks, also ohne die Verschlusslasche, mit welcher die Sacköffnung durch Umlegen oder Umfalten, also Auflegen der Verschlusslasche auf die Sackvorderseite verschließbar ist. Aufgabe Ausgehend von dem eingangs genannten Stand