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DE-102024132426-A1 - Fräsmaschine

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Abstract

Die erfindungsgemäße Fräsmaschine weist einen Motor (1) mit einer Motorwelle (19) sowie ein erstes Lager (2) und ein zweites Lager (3) auf, die auf dem Motor (1) sitzen. Die beiden Lager (2; 3) stützen eine Trommel (4) ab, die auf ihrem Außenumfang Fräser (29) trägt und relativ zu dem Motor (1) drehbar ist. Die erfindungsgemäße Fräsmaschine ist kompakt und aufgrund der besonderen Lagerung der Trommel (4) besonders langlebig.

Inventors

  • Christian Krolle

Assignees

  • MKS FUNKE GMBH

Dates

Publication Date
20260507
Application Date
20241107

Claims (15)

  1. Fräsmaschine, mit - einem Motor (1), der eine Motorwelle (19) aufweist, - mindestens einem ersten Lager (2), - wobei das erste Lager (2) einen Innenring (7) aufweist, der vorzugsweise drehfest mit dem Motor (1) verbunden ist, - wobei das erste Lager(3) einen Außenring (8) aufweist, der mit einer Trommel (4) verbunden ist, - wobei die Trommel (4) relativ zu dem Motor (1) drehbar ist, und - wobei die Motorwelle (19) drehfest mit der Trommel (4) verbunden ist.
  2. Fräsmaschine nach Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet , dass die Trommel (4) einseitig offen ausgebildet ist.
  3. Fräsmaschine nach Anspruch 1 oder 2 , dadurch gekennzeichnet , dass sich die Trommel (4) zumindest teilweise über den Motor (1) erstreckt.
  4. Fräsmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 3 , dadurch gekennzeichnet , dass auf der Motorwelle (19) ein Profilkörper (21) sitzt, der in vorzugsweise formschlüssigem Eingriff mit der Trommel (4) steht.
  5. Fräsmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 4 , dadurch gekennzeichnet , dass auf einem Ende des Motors (1) ein erster Adapterring (11) angeordnet ist, auf dem das erste Lager (2) sitzt.
  6. Fräsmaschine nach Anspruch 5 , dadurch gekennzeichnet , dass der erste Adapterring (11) eine Schulter (13) aufweist, an der das erste Lager (2) anliegt, und dass das erste Lager (2) zwischen der Schulter (13) und einer ersten Sicherung eingefasst ist, die vorzugsweise an dem Motor (1) befestigt, insbesondere mit dem Motor (1) verschraubt ist.
  7. Fräsmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 6 , dadurch gekennzeichnet , dass die Fräsmaschine ein zweites Lager (3) aufweist, das einen Innenring (7), der vorzugsweise drehfest mit dem Motor (1) verbunden ist, und einen Außenring (8) aufweist, der vorzugsweise drehfest mit der Trommel (4) verbunden ist.
  8. Fräsmaschine nach Anspruch 7 , dadurch gekennzeichnet , dass auf einem anderen Ende des Motors (1) ein zweiter Adapterring (12) angeordnet ist, auf dem das zweite Lager (3) sitzt.
  9. Fräsmaschine nach Anspruch 8 , dadurch gekennzeichnet , dass der zweite Adapterring (12) eine Schulter (13) aufweist, an der das zweite Lager (3) anliegt, und dass das zweite Lager (3) zwischen der Schulter (13) und einer zweiten Sicherung eingefasst ist, die vorzugsweise an dem Motor (1) befestigt, insbesondere mit dem Motor (1) verschraubt ist.
  10. Fräsmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 9 , dadurch gekennzeichnet , dass die Motorwelle (19) durch die Trommel (4) hindurchgeht.
  11. Fräsmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 10 , dadurch gekennzeichnet , dass der Motor (1) bürstenlos ausgebildet ist.
  12. Fräsmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 11 , dadurch gekennzeichnet , dass die Fräsmaschine eine Halterung (30) aufweist, die den Motor (1) drehfest abstützt und vorzugsweise die Motorwelle (19) drehbar lagert.
  13. Fräsmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 12 , dadurch gekennzeichnet , dass die Fräsmaschine eine Absaughaube (31) aufweist, die relativ zu der Halterung (30) beweglich ist.
  14. Fräsmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 13 , dadurch gekennzeichnet , dass stirnseitig am Motor (1) ein sich in Längsrichtung des Motors erstreckender Ansatz (27) angeordnet ist, der drehfest mit dem Motor (1) verbunden ist.
  15. Fräsmaschine nach Anspruch 14 , dadurch gekennzeichnet , dass der Motor (1) ein Kabel zur Stromversorgung des Motors aufweist, das durch den Ansatz (27) nach außen geführt ist.

Description

Die Erfindung betriff eine Fräsmaschine, mit einem Motor, der eine Motorwelle aufweist. Die Erfindung ist insbesondere auf das Gebiet der Gebäudesanierung gerichtet, in deren Zuge Wände oder Decken abgefräst werden sollen. Hierbei kommen Fräsmaschinen mit einer Absaugung zum Einsatz, mit denen der Schleifstaub während des Fräsvorgangs abgesaugt wird. Dies ist insbesondere dann vorteilhaft, wenn der Wand- oder Deckenbelag schadstoffbelastet ist. Die Erfindung ist nicht auf Wände oder Decken beschränkt. Sie kann überall dort zum Einsatz kommen, wo Gegenstände, insbesondere Flächen, abgefräst werden sollen. Hierzu gehören beispielsweise auch Böden oder Platten, die nicht Bestandteil eines Gebäudes sein müssen. Aus der Praxis ist eine Fräsmaschine bekannt, die auf der Grundkonstruktion eines Winkelschleifers beruht, bei dem die Drehachse senkrecht zu einem Handgriff angeordnet ist, in dem der Motor aufgenommen ist. Winkelschleifer können aufgrund ihrer Konstruktion sowohl zum Schleifen zum Beispiel von Metall als auch zum Trennen von Werkstoffen eingesetzt werden. Bei den bekannten Fräsmaschinen sitzt auf der Drehachse statt (wie üblich) eine Schleifscheibe ein breiterer Fräskopf, der das Abfräsen breiter Bahnen ermöglicht. Der Fräskopf ist in einer Absaughaube aufgenommen, die den Schleifstaub absaugt. Die Drehachse erstreckt sich seitlich durch die Absaughaube hindurch. Zum Fräsen muss die Fräsmaschine mit einer bestimmten Kraft auf die zu bearbeitende Fläche gedrückt werden. Hierzu ist an der Absaughaube ein Handgriff angebracht, mit dem der Benutzer die Kraft auf die Haube aufbringen kann. Die andere Hand des Benutzers hält den Handgriff. Durch die zweihändige Handhabung der Fräsmaschine kann ein ausreichender Druck auf die Fräsmaschine aufgebracht werden. Es wurde gefunden, dass die einseitige Aufhängung des Fräskopfes zu einer einseitige Belastung des Motors und damit zu einem vorzeitigen Verschleiß der Fräsmaschine führen kann. Außerdem ist die bekannte Fräsmaschine recht unhandlich. Ausgehend von dem bekannten Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine kompakte Fräsmaschine zur Verfügung zu stellen, die eine höhere Verschleißfestigkeit aufweist. Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch eine Fräsmaschine mit den Merkmalen des Anspruchs 1. Die erfindungsgemäße Fräsmaschine weist mindestens ein erstes Lager mit einem Innenring und einem Außenring auf. Bei dem Lager kann es sich bevorzugt um ein Wälzlager oder auch ein Gleitlager handeln. Der Innenring ist mit dem Motor verbunden. Der Außenring ist mit einer Trommel verbunden. Die Trommel ist relativ zu dem Motor drehbar und wird durch die Motorwelle angetrieben. Zur Fixierung ist der Innenring bevorzugt drehfest mit dem Motor verbunden. Gleiches gilt für den Außenring und die Trommel. Die Erfindung schlägt einen vollkommen anderen Weg der Konstruktion einer Fräsmaschine ein. Erfindungsgemäß wird der Innenring des Lagers mit dem Motor gekoppelt. Dies bedeutet, dass der Innenring unmittelbar auf dem Motor befestigt sein kann. Gleichermaßen möglich ist es, wenn auf dem Motor eine Hülse oder dergleichen angeordnet ist, so dass der Innenring mittelbar auf dem Motor angeordnet ist. Dann kann das erste Lager in einer Seitenansicht des Motors auch außerhalb des Motors sitzen und gleichwohl mit ihm gekoppelt sein, was eine breitere Abstützung der Trommel gestattet. Beides, die unmittelbare und die mittelbare Verbindung des Innenrings mit dem Motor, ist bevorzugt. In beiden Fällen ist der Innenring mit dem Motor verbunden. Der Außenring des Lagers ist - wie bei Lagern üblich - relativ zu dem Innenring drehbar. Bei der Benutzung der Fräsmaschine wird der Motor drehfest gehalten, und die Trommel ist relativ zu dem Motor drehbar. Der Motor dient also selbst zur Abstützung der Trommel. Dies gestattet nicht nur eine kompakte Konstruktion, sondern steigert auch in erheblichem Maße die Lebensdauer. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Motor zumindest teilweise in der Trommel aufgenommen ist, wie es als vorteilhaft angesehen wird. Durch das mindestens erste Lager stützt sich also Trommel vorteilhaft auf dem Motor ab. Sofern nur ein erstes Lager zum Einsatz kommt, wird man das Lager relativ breit ausbilden und vorzugsweise mittig zentriert auf dem Motor anordnen, so dass etwaige Kippmomente gut aufgenommen und abgestützt werden können. Vorzugsweise wird die Trommel durch das erste und ein zweites Lager auf dem Motor abgestützt. Die beiden Lager können vorteilhaft an den beiden Enden des Motors, insbesondere eines Motorgehäuses des Motors, sitzen, um die Trommel abzustützen. Die Trommel kann so ausgebildet sein, dass sie ein Fräswerkzeug aufnehmen kann. Zur Montage wird das Fräswerkzeug auf die Trommel geschoben oder gesteckt und ggf. zusätzlich fixiert. Dies gestattet eine einfache Austauschbarkeit des Fräswerkzeugs im Verschleißfall. Zweckmäßig ist das Fräswerkzeug innen hohl, damit es auf die Trommel aufgebracht werden kann. Alternativ ist die