DE-102024132430-A1 - Sanitärarmatur mit einem Schlauch
Abstract
Sanitärarmatur (1), zumindest aufweisend: - ein Armaturengehäuse (2) mit einem Auslauf (3) und einer Auslauföffnung (4); und - einen Schlauch (5) zum Führen einer Flüssigkeit von einer Flüssigkeitsquelle (6) zu der Auslauföffnung (4), wobei der Schlauch (5) zumindest teilweise eine Ummantelung (7) aufweist, die zumindest teilweise aus para-Aramid besteht.
Inventors
- Carsten Romanowski
Assignees
- GROHE AG
Dates
- Publication Date
- 20260507
- Application Date
- 20241107
Claims (6)
- Sanitärarmatur (1), zumindest aufweisend: - ein Armaturengehäuse (2) mit einem Auslauf (3) und einer Auslauföffnung (4); und - einen Schlauch (5) zum Führen einer Flüssigkeit von einer Flüssigkeitsquelle (6) zu der Auslauföffnung (4), wobei der Schlauch (5) zumindest teilweise eine Ummantelung (7) aufweist, die zumindest teilweise aus para-Aramid besteht.
- Sanitärarmatur (1) nach Patentanspruch 1 , wobei die Ummantelung (7) para-Aramidfasern umfasst.
- Sanitärarmatur (1) nach einem der vorhergehenden Patentansprüche, wobei die Ummantelung (7) zumindest teilweise aus einem para-Aramidgewebe besteht.
- Sanitärarmatur (1) nach einem der vorhergehenden Patentansprüche, wobei die Ummantelung (7) mittels zumindest einer Pressverbindung an dem Schlauch (5) befestigt ist.
- Sanitärarmatur (1) nach einem der vorhergehenden Patentansprüche, wobei der Schlauch (5) zumindest teilweise durch den Auslauf (3) verläuft.
- Sanitärarmatur (1) nach einem der vorhergehenden Patentansprüche, wobei der Schlauch (5) zumindest teilweise aus dem Auslauf (3) herausziehbar ist.
Description
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Sanitärarmatur, die insbesondere im Zusammenhang mit Spülbecken, Waschbecken, Badewannen und/oder Duschen verwendbar ist. Sanitärarmaturen dienen an Spülbecken, Waschbecken, Badewannen und/oder Duschen insbesondere der bedarfsgerechten Bereitstellung bzw. Abgabe einer Flüssigkeit, insbesondere Wasser. Hierzu können Sanitärarmaturen ein Armaturengehäuse mit einem Auslauf und einer Auslauföffnung für die Flüssigkeit aufweisen. Das Armaturengehäuse der Sanitärarmatur ist an einem Träger, beispielsweise einer Arbeitsplatte, dem Spülbecken, dem Waschbecken, der Badewanne, der Dusche oder einer Wand befestigbar. Ferner können Sanitärarmaturen ein Mischventil aufweisen, durch das Kaltwasser und Warmwasser zu Mischwasser mit einer gewünschten Mischwassertemperatur mischbar sind. Das Mischwasser kann der Auslauföffnung über einen Schlauch zuführbar sein, der sich durch das Armaturengehäuse bzw. durch den Auslauf erstreckt. Der Schlauch verhindert einen Kontakt der Flüssigkeit bzw. des Mischwassers mit dem Armaturengehäuse. Dadurch muss das Armaturengehäuse nicht aus trinkwassergeeignetem Material wie Kupfer oder Messing bestehen. Der Schlauch kann sich aufgrund von Druckschwankungen der Flüssigkeit im Armaturengehäuse bewegen. Weiterhin kann der Schlauch mit dem Auslauf aus dem Armaturengehäuse herausziehbar sein. Die dabei entstehende Reibung kann zu Verschleiß am Schlauch führen. Um die Verschleißfestigkeit des Schlauchs zu erhöhen, kann der Schlauch mit einem Gewebe aus Kunststoff, wie zum Beispiel Polyethylenterephthalat (PET), ummantelt werden. Da dies immer zu einer ausreichenden Verschleißfestigkeit führt, wurden bereits Schläuche mit einer Ummantelung aus einem Metallgewebe vorgeschlagen. Solche Schläuche sind zwar verschleißfester, aber schwerer und weniger flexibel. Aufgabe der Erfindung ist es daher, die mit Bezug auf den Stand der Technik geschilderten Probleme zumindest teilweise zu lösen und insbesondere eine Sanitärarmatur anzugeben, deren Schlauch eine hohe Verschleißfestigkeit und eine hohe Flexibilität aufweist. Diese Aufgabe wird gelöst mit einer Sanitärarmatur gemäß den Merkmalen des unabhängigen Patentanspruchs. Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Sanitärarmatur sind in den abhängigen Patentansprüchen angegeben. Es ist darauf hinzuweisen, dass die in den abhängigen Patentansprüchen einzeln aufgeführten Merkmale in beliebiger technologisch sinnvoller Weise miteinander kombiniert werden können und weitere Ausgestaltungen der Erfindung definieren. Darüber hinaus werden die in den Patentansprüchen angegebenen Merkmale in der Beschreibung näher präzisiert und erläutert, wobei weitere bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindung dargestellt werden. Hierzu trägt eine Sanitärarmatur bei, die zumindest Folgendes aufweist:- ein Armaturengehäuse mit einem Auslauf und einer Auslauföffnung; und- einen Schlauch zum Führen einer Flüssigkeit von einer Flüssigkeitsquelle zu der Auslauföffnung, wobei der Schlauch zumindest teilweise eine Ummantelung aufweist, die zumindest teilweise aus para-Aramid besteht. Die Sanitärarmatur dient insbesondere der bedarfsgerechten Bereitstellung einer Flüssigkeit, wie insbesondere Wasser, an einem Spülbecken, einem Waschbecken, einer Badewanne und/oder einer Dusche. Die Sanitärarmatur umfasst ein Armaturengehäuse, das insbesondere zumindest teilweise aus Kunststoff und/oder (Guss-)Metall, wie zum Beispiel Messing oder einer Kupfer-Zink-Legierung, bestehen kann. Das Armaturengehäuse ist insbesondere an einem Träger, beispielsweise einer Arbeitsplatte, dem Spülbecken, dem Waschbecken, der Badewanne, der Dusche und/oder einer Wand, befestigbar. Das Armaturengehäuse weist einen (hervorstehenden bzw. abzweigenden) Auslauf auf, der starr oder bewegbar mit dem Armaturengehäuse verbunden ist. Der Auslauf kann zumindest teilweise rohrförmig ausgebildet sein und/oder weist eine Auslauföffnung auf. Die Auslauföffnung kann beispielsweise als Strahlbildner oder Mousseur ausgebildet sein oder einen solchen umfassen. Über die Auslauföffnung kann die Flüssigkeit insbesondere an eine Umgebung der Sanitärarmatur abgebbar sein. Die Auslauföffnung kann an einer Brause ausgebildet sein. Die Sanitärarmatur weist einen Schlauch zum Führen der Flüssigkeit von einer Flüssigkeitsquelle zu der Auslauföffnung auf. Der Schlauch kann flexibel sein. Der Schlauch kann zumindest teilweise aus Silikon und/oder Gummi bestehen. Der Schlauch kann zumindest teilweise durch das Armaturengehäuse und/oder den Auslauf verlaufen. Der Schlauch kann sich von der Flüssigkeitsquelle der Sanitärarmatur erstrecken. Bei der Flüssigkeitsquelle kann es sich beispielsweise um eine Kaltwasserquelle, eine Warmwasserquelle, eine Mischwasserquelle oder ein Mischventil handeln. Durch das Mischventil sind insbesondere Kaltwasser mit einer Kaltwassertemperatur und Warmwasser mit einer Warmwassertemperatur zu Mischwasser mit einer gewünschten Mischwassertemperatur mischbar. Die Kaltwassertemperatur