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DE-102024132527-A1 - BEHÄLTER ZUR AUFBEWAHRUNG VON HYGIENEARTIKELN UND HYGIENEPRODUKT

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Abstract

Die vorliegende Offenbarung betrifft einen Behälter 1000 zur Aufbewahrung von Hygieneartikeln 2000, 3000, insbesondere von Zahnpflegeprodukten, mit: einem ersten Behälterabschnitt 100, der dazu eingerichtet ist, zumindest einen der Hygieneartikel 2000, 3000 aufzunehmen, und einem zweiten Behälterabschnitt 200, der dazu eingerichtet ist, den ersten Behälterabschnitt 100 zu verschließen, wobei der erste Behälterabschnitt 100 zumindest zwei Aufbewahrungsabschnitte 110a, 110b aufweist, die dazu eingerichtet sind, jeweils zumindest einen Hygieneartikel 2000, 3000 aufzunehmen.

Inventors

  • Erfinder gleich Anmelder

Assignees

  • Paul Felix Hanßen

Dates

Publication Date
20260507
Application Date
20241107

Claims (20)

  1. Behälter zur Aufbewahrung von Hygieneartikeln, insbesondere von Zahnpflegeprodukten, mit: - einem ersten Behälterabschnitt, der dazu eingerichtet ist, zumindest einen der Hygieneartikel aufzunehmen, und - einem zweiten Behälterabschnitt, der dazu eingerichtet ist, den ersten Behälterabschnitt zu verschließen, wobei der erste Behälterabschnitt zumindest zwei Aufbewahrungsabschnitte aufweist, die dazu eingerichtet sind, jeweils zumindest einen Hygieneartikel aufzunehmen.
  2. Behälter nach Anspruch 1 , wobei die zumindest zwei Aufbewahrungsabschnitte dazu eingerichtet sind, jeweils unterschiedliche Hygieneartikel aufzunehmen.
  3. Behälter nach Anspruch 1 oder 2 , wobei die zumindest zwei Aufbewahrungsabschnitte dazu eingerichtet sind, jeweils einen Teil eines teilbaren Hygieneartikels aufzunehmen.
  4. Behälter nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei der erste Behälterabschnitt zumindest drei Aufbewahrungsabschnitte aufweist, die dazu eingerichtet sind, jeweils unterschiedliche Hygieneartikel aufzunehmen, oder der erste Behälterabschnitt zumindest drei Aufbewahrungsabschnitte aufweist, wobei zumindest zwei der zumindest drei Aufbewahrungsabschnitte dazu eingerichtet sind, jeweils einen Teil eines teilbaren Hygieneartikels aufzunehmen und der dritte Aufbewahrungsabschnitt der zumindest drei Aufbewahrungsabschnitte dazu eingerichtet ist, einen anderen Hygieneartikel als die anderen zumindest zwei Aufbewahrungsabschnitte aufzunehmen.
  5. Behälter nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei die Aufbewahrungsabschnitte durch eine innere Struktur des ersten Behälterabschnitts voneinander räumlich abgrenzbar sind, insbesondere durch eine Wandungsstruktur.
  6. Behälter nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei eine Form der Aufbewahrungsabschnitte im Wesentlichen einer äußeren Form der jeweiligen Hygieneartikel oder jeweiliger Teile eines teilbaren Hygieneartikels entspricht, die von dem jeweiligen Aufbewahrungsabschnitt aufgenommen werden sollen.
  7. Behälter nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei der zweite Behälterabschnitt mittels einer Schraubverbindung oder mittels einer Steckverbindung mit dem ersten Behälterabschnitt zum Verschließen des ersten Behälterabschnitts verbindbar ist.
  8. Behälter nach Anspruch 7 , wobei für die Steckverbindung der erste oder der zweite Behälterabschnitt zumindest einen Vorsprung aufweist, der mit zumindest einer Vertiefung bei dem jeweiligen anderen Behälterabschnitt in Eingriff bringbar ist.
  9. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 6 , wobei der erste Behälterabschnitt mittels eines Formschlusses von dem zweiten Behälterabschnitt aufgenommen ist und der erste Behälterabschnitt gegenüber dem zweiten Behälterabschnitt aus- und einschiebbar ausgebildet ist.
  10. Behälter nach Anspruch 9 , wobei der ersten Behälterabschnitt oder der zweite Behälterabschnitt, zur Arretierung des ersten Behälterabschnitts gegenüber dem zweiten Behälterabschnitts in Verschieberichtung, zumindest einen Vorsprung aufweist, der mit zumindest einer entsprechenden Vertiefung in dem jeweilig anderen Behälterabschnitt in Eingriff bringbar ist, wobei der zumindest eine Vorsprung und die entsprechende Vertiefung so angeordnet sind, dass der erste Behälterabschnitt in dem zweiten Behälterabschnitt in einem verschlossenen Zustand arretierbar ist.
  11. Behälter nach Anspruch 10 , wobei der ersten Behälterabschnitt oder der zweite Behälterabschnitt zumindest einen weiteren Vorsprung zur Arretierung des ersten Behälterabschnitts gegenüber dem zweiten Behälterabschnitts in Verschieberichtung aufweist, der mit der Vertiefung in dem jeweilig anderen Behälterabschnitt in Eingriff bringbar ist, wobei der zumindest eine weitere Vorsprung und die entsprechende Vertiefung so angeordnet sind, dass der erste Behälterabschnitt in dem zweiten Behälterabschnitt in einem geöffneten Zustand arretierbar ist.
  12. Behälter nach Anspruch 10 , wobei der ersten Behälterabschnitt oder der zweite Behälterabschnitt zumindest eine weitere Vertiefung zur Arretierung des ersten Behälterabschnitts gegenüber dem zweiten Behälterabschnitts in Verschieberichtung aufweist, die mit dem zumindest einen Vorsprung in dem jeweilig anderen Behälterabschnitt in Eingriff bringbar ist, wobei die zumindest eine weitere Vertiefung und der zumindest eine Vorsprung so angeordnet sind, dass der erste Behälterabschnitt in dem zweiten Behälterabschnitt in einem geöffneten Zustand arretierbar ist.
  13. Behälter nach einem der Ansprüche 9 bis 12 , wobei der zweite Behälterabschnitt im geschlossenen Zustand des ersten Behälterabschnitts jeweils zumindest eine Außenfläche des ersten Behälterabschnitts in zumindest zwei Raumrichtungen überdeckt, insbesondere in zumindest zwei Raumrichtungen, die rechtwinklig zur Schieberichtung des ersten Behälterabschnitts gegenüber dem zweiten Behälterabschnitts ausgebildet sind.
  14. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 6 , wobei der zweite Behälterabschnitt klappbar gegenüber dem ersten Behälterabschnitt mit dem ersten Behälterabschnitt verbunden ist.
  15. Behälter nach Anspruch 14 , wobei der zweite Behälterabschnitt und der erste Behälterabschnitt mittels eines drehbaren Gelenks oder einer stoffschlüssigen Verbindung klappbar miteinander verbunden sind.
  16. Behälter nach Anspruch 14 oder 15 , wobei der erste oder der zweite Behälterabschnitt an einer der klappbaren Verbindung von erstem und zweitem Behälterabschnitt gegenüberliegenden Seite zumindest einen Vorsprung aufweist, der mit einer entsprechenden Vertiefung bei dem jeweiligen anderen Behälterabschnitt zur Arretierung des zweiten Behälterabschnitts gegenüber dem ersten Behälterabschnitt in Eingriff bringbar ist.
  17. Behälter nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei der erste Behälterabschnitt und/oder der zweite Behälterabschnitt einen Befestigungsabschnitt aufweisen, der zum Befestigen des Behälters an einem Objekt eingerichtet ist, oder der erste Behälterabschnitt und/oder der zweite Behälterabschnitt eine Öffnung aufweisen, die zur Befestigung eines Befestigungsmittels für das Befestigen des Behälters an einem Objekt eingerichtet ist.
  18. Behälter nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei der Behälter im verschlossenen Zustand eine Länge im Bereich von 40 mm bis 100 mm, insbesondere eine Länge im Bereich von 60 mm bis 80 mm, eine Breite im Bereich von 25 mm bis 60 mm, insbesondere eine Breite im Bereich von 35 mm bis 45 mm, und eine Höhe im Bereich von 10 mm bis 20 mm, insbesondere eine Höhe im Bereich von 12 mm bis 16 mm, aufweist.
  19. Hygieneprodukt, mit - einem Behälter nach einem der vorstehenden Ansprüche, und - einem ersten Hygieneartikel, insbesondere einer Zahnbürste zur Zahnpflege.
  20. Hygieneprodukt nach Anspruch 19 , wobei der erste Hygieneartikel teilbar ausgebildet ist und jeweils ein Teil des teilbaren ersten Hygieneartikels in einem der Aufbewahrungsabschnitte des ersten Behälterabschnitts des Behälters aufgenommen ist.

Description

Die vorliegende Offenbarung betrifft einen Behälter zur Aufbewahrung von Hygieneartikeln, insbesondere von Zahnpflegeprodukten, und ein Hygieneprodukt. Hintergrund Menschen, die viel auf Reisen sind oder denen ein langer Arbeitstag bevorsteht, haben oftmals das Bedürfnis, sich über den Tag hinweg oder auch mal kurzfristig (beispielsweise nach dem Mittagessen oder vor einem nächsten Geschäftsgespräch) aufzufrischen und insbesondere die Zähne zu putzen. Im heimischen Badezimmer oder im Hotelzimmer sind natürlich hierfür alle notwendigen Utensilien vorhanden, doch unterwegs wird es schwieriger, diesem Wunsch nachzukommen. Und ein ständiges Mitführen einer Zahnbürste und einer Zahnpastatube gestaltet sich auch häufig als schwierig und lästig. Zumindest für das Mitführen von Zahnbürste und Zahnpastatuben existieren bereits Aufbewahrungsboxen bzw. -behälter, doch sind die allesamt wenig tauglich für die „Hosentasche“. Darüber hinaus sind auch bereits Zahnbürsten bekannt, die beispielsweise teilbar in Griffstück und Bürstenkopfstück sind, um ein Mitführen der Zahnbürste in kompakter Form zu erleichtern. Auch sind bereits Zahnputztabletten bekannt, die ein Zahnputzmittel in trockener Form für den Anwender bereitstellen. Dennoch sind bisher die Möglichkeiten des Aufbewahrens solcher Hygieneartikel, insbesondere von Zahnpflegeprodukten wie einer Zahnbürste und eines Zahnputzmittels, für die „Hosentasche“ nicht vorhanden. Im Hinblick auf die vorstehend beschriebenen Nachteile ist es ausgehend von dem vorstehend beschriebenen Stand der Technik eine Aufgabe der vorliegenden Anmeldung, einen kompakten Behälter zur Aufbewahrung von Hygieneartikeln, insbesondere von Zahnpflegeprodukten, und ein Hygieneprodukt bereitzustellen, mit dem die oben genannten Nachteile behoben werden. Zusammenfassung Die vorliegende Offenbarung betrifft einen Behälter zur Aufbewahrung von Hygieneartikeln, insbesondere von Zahnpflegeprodukten, und ein Hygieneprodukt. Insbesondere werden zur Lösung der vorstehend genannten Aufgabe ein Behälter zur Aufbewahrung von Hygieneartikeln, insbesondere von Zahnpflegeprodukten, gemäß Anspruch 1 und ein Hygieneprodukt nach Anspruch 19 vorgeschlagen. Die abhängigen Ansprüche betreffen einige beispielhafte bevorzugte Ausführungsformen. Gemäß beispielhaften Aspekten wird ein Behälter zur Aufbewahrung von Hygieneartikeln, insbesondere von Zahnpflegeprodukten, vorgeschlagen mit: einem ersten Behälterabschnitt, der dazu eingerichtet ist, zumindest einen der Hygieneartikel aufzunehmen, und einem zweiten Behälterabschnitt, der dazu eingerichtet ist, den ersten Behälterabschnitt zu verschließen, wobei der erste Behälterabschnitt zumindest zwei Aufbewahrungsabschnitte aufweist, die dazu eingerichtet sind, jeweils zumindest einen Hygieneartikel aufzunehmen. Der beispielhafte Behälter kann vorteilhaft dadurch weitergebildet werden, dass die zumindest zwei Aufbewahrungsabschnitte dazu eingerichtet sind, jeweils unterschiedliche Hygieneartikel aufzunehmen. Der beispielhafte Behälter kann vorteilhaft dadurch weitergebildet werden, dass die zumindest zwei Aufbewahrungsabschnitte dazu eingerichtet sind, jeweils einen Teil eines teilbaren Hygieneartikels aufzunehmen. Der beispielhafte Behälter kann vorteilhaft dadurch weitergebildet werden, dass der erste Behälterabschnitt zumindest drei Aufbewahrungsabschnitte aufweist, die dazu eingerichtet sind, jeweils unterschiedliche Hygieneartikel aufzunehmen, oder der erste Behälterabschnitt zumindest drei Aufbewahrungsabschnitte aufweist, wobei zumindest zwei der zumindest drei Aufbewahrungsabschnitte dazu eingerichtet sind, jeweils einen Teil eines teilbaren Hygieneartikels aufzunehmen und der dritte Aufbewahrungsabschnitt der zumindest drei Aufbewahrungsabschnitte dazu eingerichtet ist, einen anderen Hygieneartikel als die anderen zumindest zwei Aufbewahrungsabschnitte aufzunehmen. Der beispielhafte Behälter kann vorteilhaft dadurch weitergebildet werden, dass die Aufbewahrungsabschnitte durch eine innere Struktur des ersten Behälterabschnitts voneinander räumlich abgrenzbar sind, insbesondere durch eine Wandungsstruktur. Der beispielhafte Behälter kann vorteilhaft dadurch weitergebildet werden, dass eine Form der Aufbewahrungsabschnitte im Wesentlichen einer äußeren Form der jeweiligen Hygieneartikel oder jeweiliger Teile eines teilbaren Hygieneartikels entspricht, die von dem jeweiligen Aufbewahrungsabschnitt aufgenommen werden sollen. Der beispielhafte Behälter kann vorteilhaft dadurch weitergebildet werden, dass der zweite Behälterabschnitt mittels einer Schraubverbindung oder mittels einer Steckverbindung mit dem ersten Behälterabschnitt zum Verschließen des ersten Behälterabschnitts verbindbar ist. Der beispielhafte Behälter kann vorteilhaft dadurch weitergebildet werden, dass für die Steckverbindung der erste oder der zweite Behälterabschnitt zumindest einen Vorsprung aufweist, der mit zumindest einer Vertiefung bei dem jeweiligen anderen Behälterabschnitt in Eingriff bringba