DE-102024132556-A1 - Dichtvorrichtung zur Anordnung in einem Verbindungsbereich eines Kraftfahrzeugs
Abstract
Eine Dichtvorrichtung (16) umfasst ein Basiselement (22), das einen Boden (23) mit einer Durchgangsöffnung (28) sowie eine Seitenwand (24) aufweist, die sich von dem Boden (23) ausgehend erstreckt und diesen umfangsseitig geschlossen umgibt. Weiterhin umfasst die Dichtvorrichtung (16) einen ersten Dichtring (26), der auf der von der Seitenwand (24) abgewandten Seite des Bodens (23) angeordnet ist und dabei die Durchgangsöffnung (28) umgibt, und einen zweiten Dichtring (27), der an dem von dem Boden (23) beabstandeten Ende der Seitenwand (24) angeordnet. Eine solche Dichtvorrichtung (16) eignet sich vorteilhaft zur Abdichtung einer Verbindungsstelle, an der zwei Komponenten eines Kraftfahrzeugs, insbesondere ein Element einer Bodengruppe und ein Batteriegehäuse (8), miteinander verbunden sind. Zum Verbinden der Komponenten kann ein Verbindungselement (15) genutzt werden, das einen Stützabschnitt (17), der zur vollständigen Anordnung innerhalb eines von der Dichtvorrichtung (16) begrenzten Innenraums (29) eingerichtet ist, einen ersten, von einer ersten Seite des Stützabschnitts (17) ausgehenden Verbindungsabschnitt (18a), der sich durch die Durchgangsöffnung (28) des Bodens (23) der Dichtvorrichtung (16) erstreckt, und einen zweiten, sich von einer zweiten Seite des Stützabschnitts (17) ausgehenden Verbindungsabschnitt (18b) umfasst.
Inventors
- Carsten Demmer
Assignees
- VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT
Dates
- Publication Date
- 20260507
- Application Date
- 20241107
Claims (15)
- Dichtvorrichtung (16) mit einem Basiselement (22), das einen Boden (23) mit einer Durchgangsöffnung (28) sowie eine Seitenwand (24) aufweist, die sich von dem Boden (23) ausgehend erstreckt und diesen umfangsseitig geschlossen umgibt, und mit einem ersten Dichtring (26), der auf der von der Seitenwand (24) abgewandten Seite des Bodens (23) angeordnet ist und dabei die Durchgangsöffnung (28) umgibt, und einem zweiten Dichtring (27), der an dem von dem Boden (23) beabstandeten Ende der Seitenwand (24) angeordnet ist.
- Dichtvorrichtung (16) gemäß Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet , dass der zweite Dichtring (27) auf der von dem Boden (23) abgewandten Seite eines Kragens (25) angeordnet ist, der sich ringförmig geschlossen von der Seitenwand (24) ausgehend erstreckt.
- Dichtvorrichtung (16) gemäß Anspruch 1 oder 2 , dadurch gekennzeichnet , dass der Kragen (25) außenseitig der Seitenwand (24) angeordnet ist.
- Dichtvorrichtung (16) gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass der Boden (23) und/oder der Kragen (25) eine Vertiefung ausbildet, in der der zugeordnete Dichtring (26, 27) angeordnet ist.
- Dichtvorrichtung (16) gemäß Anspruch 4 , dadurch gekennzeichnet , dass die Querschnittsform der Vertiefung an die Außenkontur des Dichtrings (26, 27) angepasst ist.
- Dichtvorrichtung (16) gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass das Basiselement (22) einstückig ausgestaltet ist.
- Dichtvorrichtung (16) gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass das Basiselement (22) aus Kunststoff und/oder aus Metall ausgestaltet ist.
- Kombination einer Dichtvorrichtung (16) gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche und eines Verbindungselements (15), das einen Stützabschnitt (17), der zur vollständigen Anordnung innerhalb eines von der Dichtvorrichtung (16) begrenzten Innenraums (29) eingerichtet ist, einen ersten, von einer ersten Seite des Stützabschnitts (17) ausgehenden Verbindungsabschnitt (18a), der sich durch die Durchgangsöffnung (28) des Bodens (23) der Dichtvorrichtung (16) erstreckt oder erstrecken kann, und einen zweiten, sich von einer zweiten Seite des Stützabschnitts (17) ausgehenden Verbindungsabschnitt (18b) umfasst.
- Kombination gemäß Anspruch 8 , dadurch gekennzeichnet , dass der erste Verbindungsabschnitt (18a) und/oder der zweite Verbindungsabschnitt (18b) als Gewindebolzen ausgestaltet ist/sind.
- Kombination gemäß Anspruch 8 oder 9 , dadurch gekennzeichnet , dass der Stützabschnitt (17) des Verbindungselements (15) eine Umfangsabmessung aufweist, die größer als eine Umfangsabmessung der Durchgangsöffnung (28) der Dichtvorrichtung (16) ist.
- Kombination gemäß einem der Ansprüche 8 bis 10 , dadurch gekennzeichnet , dass eine Höhe des Stützabschnitts (17) des Verbindungselements (15) einer Höhe des von der Dichtvorrichtung (16) begrenzten Innenraums (29) im Wesentlichen entspricht.
- Anordnung von mindestens zwei Komponenten eines Kraftfahrzeugs, die in einem Verbindungsbereich (30), innerhalb dessen eine Verbindungsstelle ausgebildet ist, beabstandet zueinander angeordnet sind, dadurch gekennzeichnet , dass in dem Verbindungsbereich (30) eine Dichtvorrichtung (16) gemäß einem der Ansprüche 1 bis 7 angeordnet ist, wobei die Verbindungsstelle innerhalb des Basiselements (22) der Dichtvorrichtung (16) angeordnet ist und wobei der erste Dichtring (26) abdichtend an einer ersten der Komponenten und der zweite Dichtring (27) abdichtend an einer zweiten der Komponenten anliegt.
- Anordnung gemäß Anspruch 12 , dadurch gekennzeichnet , dass die Komponenten mittels eines Verbindungselements (15) einer Kombination gemäß einem der Ansprüche 8 bis 11 miteinander verbunden sind.
- Anordnung gemäß Anspruch 13 , dadurch gekennzeichnet , dass eine Höhe des Stützabschnitts (17) des Verbindungselements (15) derart bemessen ist, dass durch diesen ein definierter Abstand zwischen den Komponenten an der Verbindungsstelle eingestellt ist.
- Anordnung gemäß einem der Ansprüche 12 bis 14 , dadurch gekennzeichnet , dass eine der Komponenten ein Element einer Bodengruppe (1) des Kraftfahrzeugs und eine andere der Komponenten ein Batteriegehäuse (8) einer Batterie (6) des Kraftfahrzeugs ist.
Description
Die Erfindung betrifft eine Dichtvorrichtung, eine Kombination einer solchen Dichtvorrichtung und eines Verbindungselements sowie eine Anordnung von zwei verbundenen Komponenten eines Kraftfahrzeugs. Ein Kraftfahrzeug umfasst üblicherweise eine Vielzahl von Dichtelementen, um unter anderem ein Eindringen von Niederschlagswasser, das auch verunreinigt sein kann, aus der Umgebung in einen Innenraum des Kraftfahrzeugs, in dessen Funktionskomponenten oder in Zwischenräume, die von der Karosserie des Kraftfahrzeugs ausgebildet sind, zu verhindern. Dadurch soll vermieden werden, dass dieses Niederschlagswasser, teilweise aufgewirbelt vom Untergrund, zu Korrosion und/oder Fehlfunktionen führt. Aufgrund der Vielzahl von Dichtelementen, die in einem Kraftfahrzeug verbaut sind, sollten diese nicht nur eine ausreichende Dichtwirkung aufweisen, sondern auch kostengünstig herstellbar sowie schnell und einfach montierbar sein. In einem Kraftfahrzeug können auch Dichtvorrichtungen zum Einsatz kommen, die dazu ausgelegt sind, einen Verbindungsbereich, in dem zwei Komponenten des Kraftfahrzeugs beabstandet zueinander angeordnet und mittels eines Verbindungselements verbunden sind, abzudichten. Dadurch soll insbesondere die Verbindungsstelle, d.h. das Verbindungselement sowie die damit zusammenwirkenden Verbindungsabschnitte der Komponenten, vor einem Eindringen von Feuchtigkeit geschützt werden. Da mittels solcher Dichtvorrichtungen der Abstand zwischen den Komponenten überbrückt werden muss, sind diese häufig relativ komplex ausgestaltet sowie aufwändig zu montieren. Eine solche Dichtvorrichtung ist aus der DE 10 2020 125 308 A1 bekannt. Darin ist ein elektrisches Kraftfahrzeug offenbart, bei dem eine Traktionsbatterie beabstandet unterhalb einer Bodenplatte einer Karosserie des Kraftfahrzeugs befestigt angeordnet ist. Als Befestigungselement dient ein Verschraubungselement, das einen Stützabschnitt umfasst, von dem sich in zueinander entgegengesetzten Richtungen zwei Gewindebolzen erstrecken. Einer dieser Gewindebolzen dient auch als Abstandshalter zwischen der Bodenplatte und einem Gehäusedeckel der Traktionsbatterie. Diesen Gewindebolzen umgibt ein mehrteiliger Dichtring, um ein Abdichten der Verbindungsstelle zu realisieren. Eine abgedichtete Anbindung einer Traktionsbatterie an eine Bodenplatte eines Kraftfahrzeugs ist auch aus der DE 10 2019 115 452 A1 bekannt. Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine vorteilhafte Abdichtung eines Verbindungsbereichs von zwei in dem Verbindungsbereich beabstandet angeordneten und miteinander verbundenen Komponenten eines Kraftfahrzeugs zu entwickeln. Diese Aufgabe ist bei einer Anordnung gemäß dem Patentanspruch 12 gelöst, die zumindest eine Dichtvorrichtung gemäß dem Patentanspruch 1, vorzugsweise in Kombination mit einem Verbindungselement gemäß dem Patentanspruch 8, umfasst. Bevorzugte Ausgestaltungen dazu sind Gegenstände der weiteren Patentansprüche und ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung der Erfindung. Eine erfindungsgemäße Dichtvorrichtung umfasst ein topfförmiges Basiselement, das einen Boden mit einer vorzugsweise zentral gelegenen Durchgangsöffnung sowie eine Seitenwand aufweist, die sich von dem Boden ausgehend erstreckt und diesen umfangsseitig geschlossen umgibt. Weiterhin umfasst die Dichtvorrichtung einen ersten Dichtring, der auf der von der Seitenwand abgewandten Seite des Bodens angeordnet ist und dabei die Durchgangsöffnung umgibt, und einen zweiten Dichtring, der an dem von dem Boden beabstandeten Ende der Seitenwand angeordnet ist. Eine solche Dichtvorrichtung eignet sich vorteilhaft zur Abdichtung des von dieser und insbesondere von dem Basiselement umschlossenen Innenraums, innerhalb dessen eine Verbindungsstelle angeordnet sein kann, durch die zwei Komponenten miteinander verbunden sind. Dabei ist die Dichtvorrichtung zudem kostengünstig herstellbar sowie einfach montierbar. Als „Dichtring“ wird erfindungsgemäß ein ringförmiges Element verstanden, das konstruktiv dazu eingerichtet ist, eine Dichtwirkung zu erzielen, indem dieses zwischen zwei Kontaktflächen angeordnet und dadurch einen Durchlass zumindest einer Flüssigkeit durch einen Spalt, der zwischen den Kontaktflächen ausgebildet ist, verhindert. Als Dichtring dichtet dieser einen Bereich innerhalb der Ringform gegen einen Bereich außerhalb der Ringform ab. Ein solcher Dichtring kann vorzugsweise teilweise oder vollständig aus einem elastischen Material, insbesondere einem Elastomer, ausgestaltet sein. Vorzugsweise kann der erste Dichtring und/oder der zweite Dichtring ein handelsüblicher O-Ring sein. Eine erfindungsgemäße Dichtvorrichtung eignet sich zur Abdichtung einer Verbindungsstelle, an der mindestens zwei Komponenten eines Kraftfahrzeugs miteinander verbunden sind. Dementsprechend betrifft die Erfindung auch eine solche Anordnung von mindestens zwei Komponenten eines Kraftfahrzeugs, die in einem Verbindungsbereich, innerhalb dessen eine Verbindungsstelle ausgebildet ist, beabstan