Search

DE-102024210577-A1 - Verfahren zum Betreiben eines Fahrradsystems

DE102024210577A1DE 102024210577 A1DE102024210577 A1DE 102024210577A1DE-102024210577-A1

Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zum Betreiben eines Fahrradsystems, umfassend die Schritte: Ermitteln einer individuellen Fahrradkennung eines Fahrrads, Erstellen einer individuellen Benutzerkennung für einen Benutzer des Fahrrads , und Verknüpfen der Fahrradkennung und der Benutzerkennung zu einer digitalen Fahrrad-Eigentümer-Kennung.

Inventors

  • Nico Roeck
  • Christoph Warmer
  • Thilo Schulz
  • Tobias Kuhlmann
  • Stefan Kehrer

Assignees

  • Robert Bosch Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Dates

Publication Date
20260507
Application Date
20241104

Claims (14)

  1. Verfahren zum Betreiben eines Fahrradsystems (150), umfassend die Schritte: - Ermitteln (21) einer individuellen Fahrradkennung eines Fahrrads (100), - Erstellen (22) einer individuellen Benutzerkennung für einen Benutzer des Fahrrads (100), und - Verknüpfen (23) der Fahrradkennung und der Benutzerkennung zu einer digitalen Fahrrad-Eigentümer-Kennung.
  2. Verfahren nach Anspruch 1 , wobei das Verknüpfen (23) mittels eines externen Anbietersystems (200) durchgeführt wird.
  3. Verfahren nach Anspruch 2 , wobei das Verknüpfen (23) bei einer erstmaligen Kopplung des Fahrrads (100) mit dem externen Anbietersystem (200) durchgeführt wird.
  4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, ferner umfassend die Schritte; - Ermitteln (31) einer individuellen Komponentenkennung von zumindest einer Fahrradkomponente (1) des Fahrrads (100), und - Verknüpfen (33) der Komponentenkennung und der Benutzerkennung zu einer digitalen Komponenten-Eigentümer-Kennung.
  5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das Verknüpfen (23, 33) nur für genau einen einzigen Benutzer möglich ist.
  6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, ferner umfassend den Schritt: - Erstellen (41) einer Diebstahlmarkierung im Ansprechen auf eine Nutzereingabe.
  7. Verfahren nach Anspruch 6 , ferner umfassend den Schritt: - Speichern (42) der Diebstahlmarkierung mittels einer Datenbank des externen Anbietersystems (200).
  8. Verfahren nach einem der Ansprüche 6 oder 7 , wobei das Erstellen (41) der Diebstahlmarkierung durch die Nutzereingabe ausschließlich von vorbestimmten berechtigten Nutzern möglich ist.
  9. Verfahren nach einem der Ansprüche 6 bis 8 , ferner umfassend den Schritt: - Ausgeben (43) einer Diebstahlinformation im Ansprechen auf das Erstellen (41) der Diebstahlmarkierung.
  10. Verfahren nach einem der Ansprüche 6 bis 9 , ferner umfassend den Schritt: - Sperren (44) des Fahrrads (100) und/oder von zumindest einer Fahrradkomponente (1) im Ansprechen auf das Erstellen (41) der Diebstahlmarkierung.
  11. Verfahren nach Anspruch 10 , wobei das Sperren (44) des Fahrrads (100) und/oder der zumindest einen Fahrradkomponente (1) ein Verhindern (44a) eines Betriebs einer Antriebseinheit (105) des Fahrrads (100) umfasst.
  12. Verfahren nach einem der Ansprüche 10 oder 11 , ferner umfassend den Schritt: - Reaktivieren (45) des gesperrten Fahrrads (100) und/oder der gesperrten Fahrradkomponente (1) mittels eines digitalen Schlüssels, insbesondere durch das externe Anbietersystem (200).
  13. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, ferner umfassend den Schritt: - Zurücksetzen (29) der digitalen Fahrrad-Eigentümer-Kennung durch das externe Anbietersystem (200).
  14. Fahrrad, insbesondere Elektrofahrrad, umfassend eine Steuereinheit (2), welche eingerichtet ist zur Durchführung eines Verfahrens (20) nach einem der vorhergehenden Ansprüche.

Description

Stand der Technik Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zum Betreiben eines Fahrradsystems, und ein Fahrrad. Bekannt sind Fahrräder, welche individuelle Fahrradkennungen aufweisen, wie beispielsweise eine Seriennummer oder dergleichen. Eine derartige individuelle Kennzeichnung kann häufig in physischer Form, beispielsweise am Fahrradrahmen, angebracht sein. Durch die individuelle Kennzeichnung kann ein gewisser Diebstahlschutz für das Fahrrad bewirkt werden. Bei bekannten Fahrradkennungen ist jedoch häufig eine einfache Manipulation möglich, beispielsweise durch Entfernung der physischen Kennung im Fahrrad. Offenbarung der Erfindung Das erfindungsgemäße Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs 1 zeichnet sich demgegenüber dadurch aus, dass auf besonders einfache und zuverlässige Weise ein erhöhter Diebstahlschutz für Fahrräder bereitgestellt werden kann. Dies wird erfindungsgemäß erreicht durch ein Verfahren zum Betreiben eines Fahrradsystems, umfassend die Schritte:- Ermitteln einer individuellen Fahrradkennung eines Fahrrads,- Erstellen einer individuellen Benutzerkennung für einen Benutzer des Fahrrads, und- Verknüpfen der Benutzerkennung zu einer digitalen Fahrrad-Eigentümer-Kennung. Als individuelle Fahrradkennung kann insbesondere eine das Fahrrad eindeutig kennzeichnende Kennzeichnung angesehen werden. Beispielsweise umfasst diese Kennung eine bestimmte Buchstaben- und/oder Zahlenfolge. Beispielsweise kann eine derartige individuelle Fahrradkennung durch eine Seriennummer gebildet sein. Als individuelle Benutzerkennung wird insbesondere eine eindeutig genau einen Benutzer kennzeichnende Kennung angesehen. Beispielsweise kann die Benutzerkennung eine bestimmte Buchstaben- und/oder Zahlenfolge und/oder ein individuelles Benutzerprofil sein. Vorzugsweise kann der Benutzer die individuelle Benutzerkennung selbst bestimmen. Alternativ oder zusätzlich bevorzugt kann dem Benutzer automatisch, beispielsweise durch ein externes Anbietersystem, die Benutzerkennung zugewiesen werden. Besonders bevorzugt ist die individuelle Benutzerkennung mit einem Benutzerprofil des Benutzers verknüpft. Vorzugsweise ist ein derartiges Benutzerprofil in einem vernetzten Online-Portal integriert. Bevorzugt erfolgt das Ermitteln der individuellen Fahrradkennung automatisch durch das Fahrradsystem. Beispielsweise kann die individuelle Fahrradkennung mittels einer Steuereinheit gespeichert und übermittelt werden, beispielsweise an das externe Anbietersystem über eine Internetverbindung. Mit anderen Worten wird bei dem Verfahren die individuelle Fahrradkennung des Fahrrads und die individuelle Benutzerkennung, welche den Benutzer eindeutig identifiziert, miteinander zu der gemeinsamen digitalen Fahrrad-Eigentümer-Kennung verknüpft. Vorzugsweise wird die digitale Fahrrad-Eigentümer-Kennung gespeichert, vorzugsweise im Fahrradsystem und/oder extern, beispielsweise in einer Cloud oder dergleichen. Dadurch wird ein bestimmtes Fahrrad eindeutig und nachhaltig einem bestimmten Eigentümer zugeordnet. Damit kann auf einfache Weise und zuverlässig ein Diebstahlschutz für das Fahrrad erhöht werden. So kann beispielsweise im Falle eines gestohlenen oder verlorengegangenen Fahrrads eindeutig und zuverlässig überprüft werden, ob ein momentaner Nutzer des Fahrrads auch dessen Eigentümer ist. Weiterhin erlaubt die individuelle Erstellung der Fahrrad-Eigentümer-Kennung eine Vielzahl vorteilhafter Funktionen des Fahrradsystems. So können beispielsweise bestimmte Funktionen des Fahrradsystems nur bei eindeutiger Identifizierung einer entsprechenden Berechtigung des Benutzers aktiviert werden, und in anderen Fällen gezielt gesperrt werden. Die Unteransprüche haben bevorzugte Weiterbildungen der Erfindung zum Inhalt. Bevorzugt wird das Verknüpfen der Fahrradkennung und der Benutzerkennung zu der digitalen Fahrrad-Eigentümer-Kennung mittels eines externen Anbietersystems durchgeführt. Als externes Anbietersystem kann insbesondere ein Server, vorzugsweise von einem Anbieter von Fahrradfunktionen und/oder von einem Hersteller des Fahrrads oder Komponenten des Fahrrads oder dergleichen angesehen werden. Bevorzugt ist das Fahrradsystem über das Internet mit dem externen Anbietersystem verbindbar. Insbesondere kann der Benutzer des Fahrrads über das Internet auf Funktionen, wie beispielsweise ein Online-Portal, des externen Anbietersystems zugreifen. Damit kann eine besonders einfache und nutzerfreundliche Bedienung des Fahrradsystems erfolgen und zudem ein besonders hoher Diebstahlschutz bereitgestellt werden. Vorzugsweise wird das Verknüpfen der Fahrradkennung und der Benutzerkennung zu der digitalen Fahrrad-Eigentümer-Kennung bei einer erstmaligen Kopplung des Fahrrads mit dem externen Anbietersystem, insbesondere über das Internet, durchgeführt. Das heißt, beispielsweise wird bei einer erstmaligen Inbetriebnahme des Fahrradsystems durch den Benutzer die Kopplung der individuellen Fahrradkennung mit der individuellen Benutzerkennung durch das