DE-102024210584-A1 - Fahrzeugreifen
Abstract
Die Erfindung betrifft einen Fahrzeugreifen mit einem Laufstreifen mit Profilpositiven (1) mit Einschnitten (3) mit zumindest einem Kanal (6, 6', 6'', 6''') mit einer Kanalöffnung (6a) an der Laufstreifenperipherie, wobei der Kanal (6, 6', 6'', 6''') von langgestreckten Vertiefungen (7) mit zwei Begrenzungskanten (7a) an den Einschnittwänden (4) gebildet ist, a) wobei der Flächeninhalt (A Q ) der Kanalquerschnittsfläche (Q) ausgehend vom radial äußeren Kanalachsenende (a Ka ) über die Kanalachse (a K ) fortlaufend abnimmt oder b) wobei der Flächeninhalt (A Q ) der Kanalquerschnittsfläche (Q) über einen radial äußeren Kanalachsenabschnitt (a K1 ) konstant ist und über einen radial inneren Kanalachsenabschnitt (a K2 ) fortlaufend abnimmt. Die Begrenzungskanten (7a) der Vertiefungen (7) laufen am radial inneren Vertiefungsende (7b) zusammen, sodass die Vertiefungen (7) an ihren radial inneren Vertiefungsenden (7b) auslaufen und die Kanalquerschnittsfläche (Q) in eine zwischen den radial inneren Vertiefungsenden (7b) sowie durch das radial innere Kanalachsenende (a Ki ) verlaufende Kanalbegrenzungslinie (L K ) übergeht.
Inventors
- Peter Pavlik
Assignees
- CONTINENTAL REIFEN DEUTSCHLAND GMBH
Dates
- Publication Date
- 20260507
- Application Date
- 20241104
Claims (15)
- Fahrzeugreifen mit einem Laufstreifen mit von Rillen (2) begrenzten Profilpositiven (1) mit Einschnitten (3) mit einer Breite (b E ) von 0,30 mm bis 1,60 mm, einer maximalen Tiefe (t E ) von 70% bis 100% der Profiltiefe (T P ), zwei Einschnittwänden (4), einem Einschnittgrund (5) und zumindest einem den Einschnitt (3) lokal verbreiternden Kanal (6, 6', 6'', 6''') mit einer Kanalöffnung (6a) an der Laufstreifenperipherie, wobei der Kanal (6, 6', 6'', 6''') von in den Einschnittwänden (4) eingeformten, langgestreckten Vertiefungen (7) mit zwei Begrenzungskanten (7a) an den Einschnittwänden (4) gebildet ist, eine Kanalachse (a K ) mit einem radial äußeren Kanalachsenende (a Ka ) und einem radial inneren Kanalachsende (a Ki ) sowie eine Kanalquerschnittsfläche (Q), zu welcher die Kanalachse (a K ) orthogonal verläuft, mit einem Flächeninhalt (A Q ) aufweist, a) wobei der Flächeninhalt (A Q ) der Kanalquerschnittsfläche (Q) ausgehend vom radial äußeren Kanalachsenende (a Ka ) über die Kanalachse (a K ) fortlaufend abnimmt oder b) wobei der Flächeninhalt (A Q ) der Kanalquerschnittsfläche (Q) über einen vom radial äußeren Kanalachsenende (a Ka ) ausgehenden, radial äußeren Kanalachsenabschnitt (a K1 ) konstant ist und über einen bis zum radial inneren Kanalachsende (a Ki ) reichenden, radial inneren Kanalachsenabschnitt (a K2 ) fortlaufend abnimmt, dadurch gekennzeichnet , dass die Begrenzungskanten (7a) der den Kanal (6, 6', 6'', 6''') bildenden Vertiefungen (7) am zugehörigen radial inneren Vertiefungsende (7b) zusammenlaufen, sodass die Vertiefungen (7) an ihren radial inneren Vertiefungsenden (7b) auslaufen und die Kanalquerschnittsfläche (Q) in eine zwischen den radial inneren Vertiefungsenden (7b) sowie durch das radial innere Kanalachsenende (a Ki ) verlaufende Kanalbegrenzungslinie (L K ) übergeht.
- Fahrzeugreifen nach Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet , dass die Kanalachse (a K ) zur radialen Richtung unter einem Winkel von 0° bis 3°, insbesondere von 0°, verläuft.
- Fahrzeugreifen nach Anspruch 1 oder 2 , dadurch gekennzeichnet , dass der Kanal (6, 6', 6'', 6''') eine entlang der Kanalachse (a K ) gemessene Länge (c K ) von 75% bis 100% der maximalen Tiefe (t E ) des Einschnitts (3) aufweist.
- Fahrzeugreifen nach Anspruch 3 , dadurch gekennzeichnet , dass der Kanal (6, 6', 6''') bei Variante b) aus einem über den radial äußeren Kanalachsenabschnitt (a K1 ) reichenden, radial äußeren Kanalabschnitt (6 1 ) und einem über den radial inneren Kanalachsenabschnitt (a K2 ) reichenden, radial inneren Kanalabschnitt (6 2 ) zusammengesetzt ist, wobei der radial äußere Kanalabschnitt (6 1 ) eine entlang des radial äußeren Kanalachsenabschnitts (a K1 ) gemessene Länge (c K1 ) von 40% bis 90%, insbesondere von 45% bis 80%, bevorzugt von 50% bis 70%, der Länge (c K ) des Kanals (6) aufweist.
- Fahrzeugreifen nach einem der Ansprüche 1 bis 4 , dadurch gekennzeichnet , dass die Einschnitte (3) jeweils eine entlang der in der Laufstreifenperipherie liegenden, übereinstimmend zu den Einschnittkanten (3a) beabstandeten Einschnittmittellinie (M E ) gemessene Länge (C E ) aufweisen, iii) wobei die Einschnitte (3) über ihre komplette Länge (C E ) auf die maximale Tiefe (t E ) reichen oder iv) wobei die Einschnitte (3) einen auf die maximale Tiefe (t E ) reichenden Hauptabschnitt (3 2 ) mit einer entlang der Einschnittmittellinie (M E ) gemessenen Länge (C E2 ) von insbesondere 50% bis 75%, vorzugsweise von 55% bis 65%, der Länge (C E ) des Einschnitts (3) aufweisen, wobei der Kanal (6) bzw. sämtliche Kanäle (6) im Hauptabschnitt (3 2 ) ausgebildet ist bzw. sind.
- Fahrzeugreifen nach einem der Ansprüche 1 bis 5 , dadurch gekennzeichnet , dass die Breite (b E ) der Einschnitte (3) bis zu 1,00 mm beträgt.
- Fahrzeugreifen nach einem der Ansprüche 1 bis 6 , dadurch gekennzeichnet , dass die Einschnitte (3) jeweils mehrere der Kanäle (6), insbesondere bis zu zehn Kanäle (6), vorzugsweise bis zu sieben Kanäle (6), aufweisen.
- Fahrzeugreifen nach Anspruch 7 , dadurch gekennzeichnet , dass die Kanäle (6) innerhalb jedes Einschnitts (3) - bezogen auf die radial äußeren Kanalachsenenden (a Ka ) - unter entlang der Einschnittmittellinie (M E ) gemessenen, übereinstimmenden oder um innerhalb eines Intervalls von bis zu 2,00 mm, insbesondere bis zu 1,00 mm, variierenden, gegenseitigen Abständen (a 1 ) ausgebildet sind.
- Fahrzeugreifen nach Anspruch 8 , dadurch gekennzeichnet , dass die Abstände (a 1 ) mit einem Abstandsmittelwert (a M ) übereinstimmen oder von diesem abweichen, wobei der Abstandsmittelwert (a M ) gemäß folgender Formel errechnet ist: a M = c E / ( n + 1 ) , wobei a M der Abstandsmittelwert in Millimeter; c E die Länge des Einschnitts (3) entlang der Einschnittmittellinie (M E ) in Millimeter und n die Anzahl der Kanäle (6) ist.
- Fahrzeugreifen nach einem der Ansprüche 1 bis 9 , dadurch gekennzeichnet , dass die Anzahl der Kanäle (6) ungerade ist oder ein einziger Kanal (6) vorgesehen ist, wobei die Kanalachse (a K ) des mittleren Kanals (6) bzw. des Kanals (6) mit dem Mittelpunkt (P ME ) der in der Laufstreifenperipherie liegende, übereinstimmend zu den Einschnittkanten (3a) beabstandeten Einschnittmittellinie (M E ) zusammenfällt.
- Fahrzeugreifen nach einem der Ansprüche 1 bis 10 , dadurch gekennzeichnet , dass der bzw. jeder Kanal (6) bezüglich einer Mittelebene (E 3 ) symmetrisch ausgeführt ist, welche von der in der Laufstreifenperipherie liegende, übereinstimmend zu den Einschnittkanten (3a) beabstandeten Einschnittmittellinie (M E ) ausgeht.
- Fahrzeugreifen nach einem der Ansprüche 1 bis 11 , dadurch gekennzeichnet , dass der bzw. jeder Kanal (6) bezüglich einer die Kanalachse (a K ) umfassenden Mittelebene (E 4 ) symmetrisch ist, zu welcher die in der Laufstreifenperipherie liegende, übereinstimmend zu den Einschnittkanten (3a) beabstandete Einschnittmittellinie (M E ) senkrecht verläuft.
- Fahrzeugreifen nach einem der Ansprüche 1 bis 12 , dadurch gekennzeichnet , dass die Kanalöffnung (6a) eine in Draufsicht senkrecht zur in der Laufstreifenperipherie liegenden, übereinstimmend zu den Einschnittkanten (3a) beabstandeten Einschnittmittellinie (M E ) sowie an ihrer breitesten Stelle ermittelte Breite (b K1 ) von 105% bis 250%, insbesondere von 120% bis 200%, vorzugsweise von 110% bis 175%, besonders bevorzugt von 120% bis 170%, der Breite (b E ) des Einschnitts (3) aufweist, wobei die Kanalöffnung (6a) eine entlang der Einschnittmittellinie (M E ) ermittelte Breite (b K2 ) aufweist, welche insbesondere 70% bis 100%, bevorzugt 75% bis 85%, besonders bevorzugt 80% bis 85%, ihrer senkrecht zur Einschnittmittellinie (M E ) an ihrer breitesten Stelle ermittelten Breite (b K1 ) beträgt.
- Fahrzeugreifen nach einem der Ansprüche 1 bis 13 , dadurch gekennzeichnet , dass die Einschnitte (3), in Draufsicht betrachtet, zur axialen Richtung unter einem Winkel (α) von 0° bis 80°, insbesondere von bis zu 60°, bevorzugt von bis zu 45°, besonders bevorzugt von bis zu 25°, verlaufen.
- Fahrzeugreifen nach einem der Ansprüche 1 bis 14 , dadurch gekennzeichnet , dass jede Vertiefung (7) durch einen zwischen ihren Begrenzungskanten (7a) verlaufenden Boden (7c) begrenzt ist und eine eine Teilfläche der Kanalquerschnittsfläche (Q) bildende Querschnittsfläche (Qv) aufweist, - wobei die Querschnittsfläche (Qv) jeder Vertiefung (7) ein Kreissegment ist und der Boden (7c) den zugehörigen Kreisbogen bildet, wobei die Kanalquerschnittsfläche (Q) vorzugsweise ein Teil eines den Kreisbogen des Bodens (7c) jeder Vertiefung (7) umfassenden Kreises ist oder - wobei die Querschnittsfläche (Qv) jeder Vertiefung (7) ein Trapez ist und der Boden (7c) die kürzere Grundseite des Trapezes und die beiden Trapezschenkel bildet, wobei die Kanalquerschnittsfläche (Q) vorzugsweise ein Teil eines die Grundseite und die Trapezschenkel des Bodens (7c) jeder Vertiefung (7) umfassenden, gleichseitigen Sechsecks (S) ist.
Description
Die Erfindung betrifft einen Fahrzeugreifen mit einem Laufstreifen mit von Rillen begrenzten Profilpositiven mit Einschnitten mit einer Breite von 0,30 mm bis 1,60 mm, einer maximalen Tiefe von 70% bis 100% der Profiltiefe, zwei Einschnittwänden, einem Einschnittgrund und zumindest einem den Einschnitt lokal verbreiternden Kanal mit einer Kanalöffnung an der Laufstreifenperipherie, wobei der Kanal von in den Einschnittwänden eingeformten, langgestreckten Vertiefungen mit zwei Begrenzungskanten an den Einschnittwänden gebildet ist, eine Kanalachse mit einem radial äußeren Kanalachsenende und einem radial inneren Kanalachsende sowie eine Kanalquerschnittsfläche, zu welcher die Kanalachse orthogonal verläuft, mit einem Flächeninhalt aufweist,a) wobei der Flächeninhalt der Kanalquerschnittsfläche ausgehend vom radial äußeren Kanalachsenende über die Kanalachse fortlaufend abnimmt oderb) wobei der Flächeninhalt der Kanalquerschnittsfläche über einen vom radial äußeren Kanalachsenende ausgehenden, radial äußeren Kanalachsenabschnitt konstant ist und über einen bis zum radial inneren Kanalachsende reichenden, radial inneren Kanalachsenabschnitt fortlaufend abnimmt, Ein derartiger Fahrzeugreifen ist beispielsweise aus der EP 3 560 734 A1 bekannt. Gemäß einem Ausführungsbeispiel weist der Fahrzeugreifen einen Laufstreifen mit einer mittleren Profilrippe auf, welche von Einschnitten durchquert ist, die jeweils zwei Einschnittwände und einen kanalförmigen Einschnittgrund aufweisen. Jeder Einschnitt ist ferner mit einer Anzahl von parallel zueinander verlaufenden Kanälen mit an der Laufstreifenperipherie liegenden Kanalöffnungen lokal verbreitert, wobei die Kanäle jeweils aus zwei in den Einschnittwänden eingeformten Vertiefungen gebildet sind. Der Flächeninhalt der Kanalquerschnittsfläche nimmt ausgehend vom radial äußeren Kanalachsenende über die Kanalachse fortlaufend ab. Solche Einschnitte sind im für die Entwässerung der Profilrippe günstig. Bei Fahrzeugreifen der eingangs genannten Art weisen die Einschnitte durch die Kanäle eine verbesserte Wasseraufnahmefähigkeit auf. Die zu den Einschnitten korrespondierenden Lamellen, welche im Zuge der Vulkanisation des Reifens die Einschnitte ausformen, tragen zur Erhöhung der Stabilität der Lamellen bei, sodass insbesondere bei in Draufsicht gerade verlaufende Einschnitte ausformenden Lamellen, die Wahrscheinlichkeit, dass sich diese beim Entformen des vulkanisierten Reifens verbiegen, günstiger Weise reduziert ist. Aktuell besteht jedoch weiterhin die Gefahr, dass sich die Lamellen beim Entformen verbiegen und das anliegende Gummimaterial, also die Einschnittwände, beschädigen, sodass die Einschnitte nicht mehr in tadellosem Zustand ausgeformt werden, die Funktion der Einschnitte nachfolgend beeinträchtigt und insbesondere die Gefahr, dass an den Einschnittwänden beim Abplatten des Laufstreifens durch die eingetragenen Kräfte Risse auftreten, erhöht ist. Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, bei einem Fahrzeugreifen der eingangs genannten Art die Gefahr des Auftretens von Rissen im Bereich der Einschnittwände zu reduzieren. Gelöst wird die gestellte Aufgabe erfindungsgemäß dadurch, dass die Begrenzungskanten der den Kanal bildenden Vertiefungen am zugehörigen radial inneren Vertiefungsende zusammenlaufen, sodass die Vertiefungen an ihren radial inneren Vertiefungsenden auslaufen und die Kanalquerschnittsfläche in eine zwischen den radial inneren Vertiefungsenden sowie durch das radial innere Kanalachsenende verlaufende Kanalbegrenzungslinie übergeht. Durch eine derartige Ausführung der Vertiefungen und Kanäle sowie eine entsprechend korrespondierende Ausführung der Lamellen, lassen sich die Lamellen nach der Vulkanisation besonders einfach, also belastungsarm, aus dem soeben vulkanisierten Gummimaterial herausbewegen, sodass die Wahrscheinlichkeit, dass die Lamellen die Einschnitte beschädigen, signifikant reduziert ist. Folglich sind die Einschnittwände auf besonders zuverlässige Weise in tadellosem Zustand ausgeformt, sodass im Bereich der Einschnittwände auch die Gefahr einer Rissinitiierung beim Abrollen des Reifens deutlich reduziert ist. Gemäß einer bevorzugten Ausführung verläuft die Kanalachse zur radialen Richtung unter einem Winkel von 0° bis 3°, insbesondere von 0°. Dies trägt zu einer besonders belastungsarmen Entformung des Reifens nach der Vulkanisation bei, sodass die Gefahr einer Rissinitiierung weiter reduziert ist. Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführung weist der Kanal eine entlang der Kanalachse gemessene Länge von 75% bis 100% der maximalen Tiefe des Einschnitts auf. Dies ist insbesondere für die Entwässerung der Profilpositiven günstig. Bei der letztgenannten Ausführung besteht eine vorteilhafte Weiterentwicklung darin, dass der Kanal bei Variante b) aus einem über den radial äußeren Kanalachsenabschnitt reichenden, radial äußeren Kanalabschnitt und einem über den radial inneren Kanalachsenabschnitt reichenden, radial inneren Kanalabsch