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DE-102024210629-A1 - Kraftfahrzeug mit einem Batteriesystem und Verfahren zur Herstellung eines Kraftfahrzeugs

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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Kraftfahrzeug (8) mit einem Batteriesystem (10) zur Versorgung eines elektrischen Fahrantriebs des Kraftfahrzeugs (8) mit elektrischer Energie. Dabei ist das Batteriesystem (10) von unten an einem Boden (12) einer Kraftfahrzeugkarosserie des Kraftfahrzeugs (8) befestigt. Das Batteriesystem (10) ist mit wenigstens einer Doppelschraube (14), die ein mit dem Batteriesystem (10) verbundenes erstes Schraubengewinde (16) und ein mit dem Boden (12) der Kraftfahrzeugkarosserien verbundenes und zum ersten Schraubengewinde (16) koaxiales zweites Schraubengewinde (18) aufweist, an dem Boden (12) befestigt. Weiter betrifft die Erfindung ein Verfahren zur Herstellung eines solchen Kraftfahrzeugs (8).

Inventors

  • Stephan Angerstein
  • Carsten Demmer

Assignees

  • VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT

Dates

Publication Date
20260507
Application Date
20241105

Claims (10)

  1. Kraftfahrzeug (8) mit einem Batteriesystem (10) zur Versorgung eines elektrischen Fahrantriebs des Kraftfahrzeugs (8) mit elektrischer Energie, wobei das Batteriesystem (10) von unten an einem Boden (12) einer Kraftfahrzeugkarosserie des Kraftfahrzeugs (8) befestigt ist, dadurch gekennzeichnet , dass das Batteriesystem (10) mit wenigstens einer Doppelschraube (14), die ein mit dem Batteriesystem (10) verbundenes erstes Schraubengewinde (16) und ein mit dem Boden (12) der Kraftfahrzeugkarosserien verbundenes und zum ersten Schraubengewinde (16) koaxiales zweites Schraubengewinde (18) aufweist, an dem Boden (12) befestigt ist.
  2. Kraftfahrzeug (8) nach Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet , dass das Batteriesystem (10) ein Batteriesystemgehäuse (22) und eine Mehrzahl in dem Batteriesystemgehäuse (22) angeordnete Batteriezellen (26) aufweist.
  3. Kraftfahrzeug (8) nach Anspruch 1 oder 2 , dadurch gekennzeichnet , dass das Batteriesystem (10) ein Strukturbauteil (32) mit einem in das Strukturbauteil (32) eingebrachten, insbesondere eingeschnittenen, Gewinde aufweist, in den das erste Schraubengewinde (16) eingeschraubt ist.
  4. Kraftfahrzeug (8) nach einem der vorigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass die Doppelschraube (14) einen zwischen dem ersten Schraubengewinde (16) und dem zweiten Schraubengewinde (18) angeordneten Antriebsbereich (34) zum Antreiben der Doppelschraube (14) mittels eines an dem Antriebsbereich (34) angreifenden Werkzeugs aufweist, insbesondere wobei der Antriebsbereich (34) als Schlüsselfläche und/oder Außensechskant gestaltet ist.
  5. Kraftfahrzeug (8) nach einem der vorigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass die Doppelschraube (14), insbesondere der Antriebsbereich (34), eine in Richtung des ersten Schraubengewindes (16) orientierte erste Andruckfläche (36) aufweist.
  6. Kraftfahrzeug (8) nach Anspruch 5 , dadurch gekennzeichnet , dass ein Gehäusedeckel (28) des Batteriesystems (10), insbesondere des Batteriesystemgehäuses (22) des Batteriesystems (10), mittels der ersten Andruckfläche (36) eingeklemmt ist.
  7. Kraftfahrzeug (8) nach einem der vorigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , die Doppelschraube (14), insbesondere der Antriebsbereich (34), eine in Richtung des zweiten Schraubengewindes (18) orientierte zweite Andruckfläche (38) aufweist.
  8. Kraftfahrzeug (8) nach Anspruch 7 , dadurch gekennzeichnet , dass der Boden (12) der Kraftfahrzeugkarosserie mittels der zweiten Andruckfläche (38) eingeklemmt ist, insbesondere wobei der Bode (12) mittels der zweiten Andruckfläche (38) und einer mit der zweiten Andruckfläche (38) zusammenwirkend eine Klemmzone ausbildenden Andruckfläche (40) einer auf das zweite Schraubengewinde (18) geschraubten Mutter (20), mittels der das zweite Schraubengewinde (18) mit dem Boden (12) verbunden ist, eingeklemmt ist.
  9. Verfahren zur Herstellung eines Kraftfahrzeugs (8) nach einem der vorigen Ansprüche, wobei zunächst die wenigstens eine Doppelschraube (14) mit ihrem ersten Schraubengewinde (16) in das Batteriesystem (10) eingeschraubt wird und nach dem Einschrauben der wenigstens ein Doppelschraube (14) in das Batteriesystem (10) das Batteriesystem (10) an dem Boden (12) der Kraftfahrzeugkarosserie befestigt wird.
  10. Verfahren nach Anspruch 9 , dadurch gekennzeichnet , dass das Batteriesystem (10) am Boden (12) der Kraftfahrzeugkarosserie befestigt wird, in dem das Batteriesystem (10) zunächst relativ zum Boden (12) der Kraftfahrzeugkarosserie derart positioniert wird, dass das zweite Schraubengewinde (18) der wenigstens einen Doppelschraube (14) durch eine Öffnung des Bodens (12) zumindest teilweise hindurchtritt, und nach dem Positionieren des Batteriesystems (10) das Batteriesystem (10) durch das Aufschrauben einer Mutter (20) auf das zweite Schraubengewinde (18) an dem Boden (12) befestigt wird.

Description

Die Erfindung betrifft ein Kraftfahrzeug mit einem Batteriesystem zur Versorgung eines elektrischen Fahrantriebs des Kraftfahrzeugs mit elektrischer Energie nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 sowie ein Verfahren zur Herstellung eines solchen Kraftfahrzeugs. Bei Fahrzeugen mit einem elektrischen Fahrantrieb müssen die Fahrzeuge leistungsfähige Batteriesysteme aufweisen, um den Fahrantrieb mit elektrischer Energie versorgen zu können. Die Batteriesysteme weisen daher gewisse Abmessungen und insbesondere ein nicht unerhebliches Eigengewicht auf. In der Praxis werden die Batteriesysteme daher oftmals im Bereich des Bodens der Kraftfahrzeugkarosserie angeordnet. Dies bringt einen niedrigen Schwerpunkt des Kraftfahrzeugs mit sich. Eine Möglichkeit, das Batteriesystem im Bereich des Bodens der Kraftfahrzeugkarosserie anzuordnen ist es, das Batteriesystem von unten an dem Boden der Kraftfahrzeugkarosserie zu befestigen. Dies stellt in mehrerer Hinsicht eine vorteilhafte Lösung dar. Zum einen ist die Lösung vergleichsweise wartungsfreundlich, da das Batteriesystem zu Wartungs-, Reparatur- und/oder Austauschzwecken vergleichsweise einfach von dem restlichen Kraftfahrzeug getrennt werden kann. Zum anderen lässt sich die Herstellung des Kraftfahrzeugs in sinnvollerweise bewerkstelligen, in dem das Batteriesystem vom Kraftfahrzeug getrennt vormontiert und zu einem im Hinblick auf den gesamten Herstellungsprozess des Kraftfahrzeugs sinnvollen Zeitpunkt mit der Karosserie des Kraftfahrzeugs „verheiratet“ wird. Verbesserungspotenzial besteht bei derartigen Kraftfahrzeugen und Verfahren zu deren Herstellung jedoch im Bereich der konkreten konstruktiven Lösung der Befestigung des Batteriesystems an dem Boden der Kraftfahrzeugkarosserie. Die bekannten Lösungen sehen beispielsweise vor, dass vergleichsweise lange Schrauben durch das gesamte Batteriesystem hindurchgeschraubt werden. Alternativ kann eine Schraube von oben durch die Karosserie geführt und im Batteriesystem verschraubt werden. Beide Lösungen bringen in der Praxis oftmals Schwierigkeiten mit sich, beispielsweise wenn mit den Schrauben auf engen Bauräumen hantiert werden muss. So ist beispielsweise das „Einfädeln“ einer vergleichsweise langen Schraube durch den Boden der Kraftfahrzeugkarosserie von innen oftmals schwierig, wenn Einbauten im Innenraum, wie beispielsweise Sitze, den zur Verfügung stehenden Arbeitsraum beschränken. Auch werden in der Praxis üblicherweise mehrteilige Schraubensysteme benötigt, die beispielsweise Distanzhülsen umfassen. Deren Einbau gestaltet sich in der Praxis oftmals kompliziert. Zudem ermöglichen bestehende Verschraubungssysteme oftmals keine normgerechte Auslegung der Schrauben, da sich beispielsweise Vorspannkräfte der Verschraubung aufheben. Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Kraftfahrzeug mit einem Batteriesystem zur Versorgung eines elektrischen Fahrantriebs des Kraftfahrzeugs mit elektrischer Energie und ein Verfahren zur Herstellung eines solchen Kraftfahrzeugs aufzuzeigen, das eine robuste, kostengünstige und im Hinblick auf die Herstellung des Kraftfahrzeugs und eine mögliche Demontage des Batteriesystems vorteilhafte Lösung darstellt. Die Aufgabe wird gelöst durch ein Kraftfahrzeug mit einem Batteriesystem zur Versorgung eines elektrischen Fahrantriebs des Kraftfahrzeugs mit elektrischer Energie und einem Verfahren zur Herstellung eines solchen Kraftfahrzeugs mit den Merkmalen der unabhängigen Ansprüche. Die Merkmale der abhängigen Ansprüche betreffen vorteilhafter Ausführungsformen. Das Kraftfahrzeug weist ein Batteriesystem zur Versorgung eines elektrischen Fahrantriebs des Kraftfahrzeugs mit elektrischer Energie auf. Das Batteriesystem wird von unten an einem Boden einer Kraftfahrzeugkarosserie des Kraftfahrzeugs befestigt. Bei dem Boden kann es sich insbesondere um einen Teil der Kraftfahrzeugkarosserie handeln, der den Passagierraum des Kraftfahrzeugs nach unten hin begrenzt. Die Aufgabe wird insbesondere dadurch gelöst, dass das Batteriesystem mit wenigstens einer Doppelschraube an dem Boden befestigt ist. Die Doppelschraube weist ein mit dem Batteriesystem verbundenes erstes Schraubengewinde und ein mit dem Boden der Kraftfahrzeugkarosserie verbundenes und zum ersten Schraubengewinde koaxiales zweites Schraubengewinde auf. Das zweite Schraubengewinde ist insbesondere mittels eine Mutter mit dem Boden verbunden. Es hat sich gezeigt, dass mit einer derartigen Doppelschraube eine einfache und leicht herzustellende und/oder lösbare Verbindung zwischen dem Batteriesystem und der Karosserie des Kraftfahrzeugs geschaffen werden kann. Doppelschrauben der in Rede stehenden Art können auch als Doppelstock-/Mittelbund-Schrauben bezeichnet werden. Das Batteriesystem kann ein Batteriesystemgehäuse aufweisen. In dem Batteriesystemgehäuse kann eine Mehrzahl Batteriezellen angeordnet sein. Weiter kann in dem Batteriesystemgehäuse ein Batteriemanagementsystem angeordnet sein. Bei dem Batteriesystem kann es sich insb