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DE-102024210667-A1 - Fahrzeugreifen und Laufstreifen

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Abstract

Laufstreifen (1) für einen Fahrzeugreifen (2), wobei in dem Laufstreifen (1) Profilnegativ (3) und Profilpositiv (4) ausgebildet ist, wobei das Profilpositiv (4) in einer Radialrichtung (R) außen von einer Basisfläche (5) des Laufstreifens (1) begrenzt wird, wobei das Profilpositiv (4) wenigstens abschnittsweise durch eine Flankenfläche (6) gegenüber dem Profilnegativ (3) abgegrenzt ist, wobei zwischen der Flankenfläche (6) und der Basisfläche (5) eine Übergangsfläche (8) ausgebildet ist, wobei die Übergangsfläche (8) entlang einer Kantenkontur (9) an die Basisfläche (5) angrenzt. Radial unterhalb der Übergangsfläche (8) verläuft eine imaginäre Flankenkontur (10) in einer konstanten radialen Höhe auf der Flankenfläche (6), wobei die Kantenkontur (9) an einer ersten axialen Position (11) einen um eine erste Winkeldifferenz größeren Winkel (18) mit einer Axialrichtung (A) einschließt als die Flankenkontur (10).

Inventors

  • Daniel Porubsky
  • Nico Meier
  • Wilke Eikermann
  • Alejandro Forascepi
  • Ben Henneberger
  • Benjamin Rathe
  • Miroslav Foltin

Assignees

  • CONTINENTAL REIFEN DEUTSCHLAND GMBH

Dates

Publication Date
20260507
Application Date
20241106

Claims (15)

  1. Laufstreifen (1) für einen Fahrzeugreifen (2), wobei in dem Laufstreifen (1) Profilnegativ (3) und Profilpositiv (4) ausgebildet ist, wobei das Profilpositiv (4) in einer Radialrichtung (R) außen von einer Basisfläche (5) des Laufstreifens (1) begrenzt wird, wobei das Profilpositiv (4) wenigstens abschnittsweise durch eine Flankenfläche (6) gegenüber dem Profilnegativ (3) abgegrenzt ist, wobei zwischen der Flankenfläche (6) und der Basisfläche (5) eine Übergangsfläche (8) ausgebildet ist, wobei die Übergangsfläche (8) entlang einer Kantenkontur (9) an die Basisfläche (5) angrenzt, dadurch gekennzeichnet , dass radial unterhalb der Übergangsfläche (8) eine imaginäre Flankenkontur (10) in einer konstanten radialen Höhe auf der Flankenfläche (6) verläuft, wobei die Kantenkontur (9) an einer ersten axialen Position (11) einen um eine erste Winkeldifferenz größeren Winkel (18) mit einer Axialrichtung (A) einschließt als die Flankenkontur (10).
  2. Laufstreifen (1) gemäß einem der Ansprüche 1 , dadurch gekennzeichnet , dass die Kantenkontur (9) an einer zweiten axialen Position (12) einen gleichgroßen Winkel (20) mit der Axialrichtung (A) einschließt wie die Flankenkontur (10), wobei die Kantenkontur (9) an der zweiten axialen Position (12) an einer Grenze zwischen der Übergangsfläche (8) und der Basisfläche (5) oder zwischen der Flankenfläche (8) und der Basisfläche (5) verläuft.
  3. Laufstreifen (1) gemäß Anspruch 2 , dadurch gekennzeichnet , dass die erste axiale Position (11) weiter von einem Reifenäquator entfernt ist als die zweite Position (12).
  4. Laufstreifen (1) gemäß einem der Ansprüche 1 bis 3 , dadurch gekennzeichnet , dass die Kantenkontur (9) an einer dritten axialen Position (13) einen um eine dritte Winkeldifferenz größeren Winkel (22) mit der Axialrichtung (A) einschließt als die Flankenkontur (10), wobei die dritte Winkeldifferenz größer ist als die erste Winkeldifferenz.
  5. Laufstreifen (1) gemäß Anspruch 4 , dadurch gekennzeichnet , dass die dritte axiale Position (13) weiter von einem Reifenäquator entfernt ist als die erste axiale Position (11).
  6. Laufstreifen (1) gemäß einem der Ansprüche 1 bis 5 , dadurch gekennzeichnet , dass die Flankenfläche (6) an einer Grenzlinie (14) an die Übergangsfläche (8) angrenzt, wobei die Grenzlinie (14) wenigstens abschnittsweise in einer veränderlichen radialen Höhe verläuft.
  7. Laufstreifen (1) gemäß Anspruch 6 , dadurch gekennzeichnet , dass die Grenzlinie (14) an einem niedrigsten Punkt (15) in einer radialen Höhe in einem Bereich zwischen 50% und 90% eines radialen Abstands zwischen einem Grund des Profilnegativs (3) und der Basisfläche (5) oberhalb des Grundes des Profilnegativs (3) verläuft und/oder dass die Grenzlinie (14) an einem höchsten Punkt (16) in einer radialen Höhe in einem Bereich zwischen 80% und 100% des radialen Abstands zwischen dem Grund des Profilnegativs (3) und der Basisfläche (5) oberhalb des Grundes des Profilnegativs (3) verläuft.
  8. Laufstreifen (1) gemäß einem der Ansprüche 6 oder 7 , dadurch gekennzeichnet , dass die Kantenkontur (9) an einer weiteren axialen Position (17) einen um eine weitere Winkeldifferenz größeren Winkel mit der Axialrichtung (A) einschließt als die Flankenkontur (10), wobei die weitere Winkeldifferenz größer ist als die erste Winkeldifferenz, wobei die Grenzlinie (14) an der ersten axialen Position (11) auf einer größeren radialen Höhe verläuft als an der weiteren axialen Position (17).
  9. Laufstreifen (1) gemäß einem der Ansprüche 1 bis 8 , dadurch gekennzeichnet , dass die Flankenfläche (6) an einer Grenzlinie (14) wenigstens abschnittsweise in einer konstanten radialen Höhe an die Übergangsfläche (8) angrenzt.
  10. Laufstreifen (1) gemäß Anspruch 9 , dadurch gekennzeichnet , dass die Grenzlinie (14) wenigstens abschnittsweise in einer konstanten radialen Höhe in einem Bereich zwischen 70% und 95% eines radialen Abstands zwischen einem Grund des Profilnegativs (3) und der Basisfläche (5) oberhalb des Grundes des Profilnegativs (3) verläuft.
  11. Laufstreifen (1) gemäß einem der Ansprüche 9 oder 10 , dadurch gekennzeichnet , dass die Flankenkontur (10) wenigstens abschnittsweise an der Grenzlinie (14) auf der Flankenfläche (6) verläuft.
  12. Laufstreifen (1) gemäß einem der Ansprüche 1 bis 11 , dadurch gekennzeichnet , dass die Kantenkontur (9) wenigstens abschnittsweise geradlinig verläuft und/oder dass die Flankenkontur (10) wenigstens abschnittsweise geradlinig verläuft.
  13. Laufstreifen (1) gemäß einem der Ansprüche 1 bis 12 , dadurch gekennzeichnet , dass die Kantenkontur (9) und/oder die Flankenkontur (10) von einem Reifeäquator geschnitten werden und symmetrisch zu dem Reifenäquator verlaufen.
  14. Laufstreifen (1) gemäß einem der Ansprüche 1 bis 13 , dadurch gekennzeichnet , dass vier Umfangsrillen (24) in dem Laufstreifen (1) ausgebildet sind und/oder dass ein direktionales Profil in dem Laufstreifen (1) ausgebildet ist.
  15. Fahrzeugreifen (2), umfassend einen Laufstreifen (1) gemäß einem der Ansprüche 1 bis 14 .

Description

Die Erfindung betrifft einen Laufstreifen für einen Fahrzeugreifen, wobei in dem Laufstreifen Profilnegativ und Profilpositiv ausgebildet ist, wobei das Profilpositiv in einer Radialrichtung außen von einer Basisfläche des Laufstreifens begrenzt wird, wobei das Profilpositiv wenigstens abschnittsweise durch eine Flankenfläche gegenüber dem Profilnegativ abgegrenzt ist, wobei zwischen der Flankenfläche und der Basisfläche eine Übergangsfläche ausgebildet ist, wobei die Übergangsfläche entlang einer Kantenkontur an die Basisfläche angrenzt. Es ist an sich bekannt, Übergangsflächen zwischen Flankenflächen und der Basisfläche eines Laufstreifens auszubilden. Ein typisches Beispiel für eine Übergangsfläche ist eine Fase. Fasen können beispielsweise dazu eingesetzt werden, das Bremsverhalten eines Fahrzeugreifens zu verbessern. Unabhängig davon, ob Fasen oder sonstige Details in Laufstreifen ausgebildet sind, werden an Fahrzeugreifen zunehmend höhere Anforderungen in Bezug auf eine Geräuscherzeugung gestellt. An der Geräuscherzeugung sind in den Reifenlatsch eintretende Kanten im Profil eines Laufstreifes beteiligt. Weiterhin spielt die Steifigkeit des Laufstreifens eine Rolle dabei, inwieweit mechanische Anregungen von der Lauffläche in eine radial tiefer liegende Konstruktion, wie einen Gürtelverband und eine Karkasse des Fahrzeugreifens weitergeleitet werden. Generell sind höhere Kantenwinkel gegenüber einer Axialrichtung bzw. gegenüber einem Umriss des Reifenlatsches einer geringen Geräuscherzeugung zuträglich. Eine entsprechende Gestaltung des Laufstreifenprofils geht jedoch oft mit einem höheren Profilnegativanteil und/oder einer verringerten Steifigkeit im Laufstreifen angeordneter Profilblöcke einher. Vor dem Hintergrund der genannten Zusammenhänge ist es schwierig, einen geeigneten Kompromiss in Bezug auf das Geräuschverhalten des Laufstreifens zu finden, zumal jeder Eingriff in den Negativanteil des Profils auch weitere Zielgrößen, wie den Rollwiderstand und/oder das Entwässerungsverhalten des Laufstreifens beeinflussen kann. Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Laufsteifen bzw. einen Fahrzeugreifen mit optimiertem Geräuschverhalten zu schaffen, ohne weitere Zielgrößen negativ zu beeinflussen. Die Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass radial unterhalb der Übergangsfläche eine imaginäre Flankenkontur in einer konstanten radialen Höhe auf der Flankenfläche verläuft, wobei die Kantenkontur an einer ersten axialen Position einen um eine erste Winkeldifferenz größeren Winkel mit einer Axialrichtung einschließt als die Flankenkontur. Die Erfindung erkennt, dass das Laufstreifenprofil in verschiedenen radialen Höhen unterschiedlich gestaltet werden kann und findet einen Weg, dies zum doppelten Vorteil für die Geräuschentwicklung zu nutzen: Erstens kann ein Winkel der Kantenkontur für den Eintritt in den Reifenlatsch optimiert werden. Zweitens kann eine Blocksteifigkeit durch einen geeigneten Verlauf der Flankenkontur auf einem hohen Niveau gehalten werden, bzw. kann durch einen von dem Winkel der Kantenkontur abweichenden Winkel der Flankenkontur ein unnötig großer Materialverlust an der Flanke des Profilpositivs vermieden werden. Durch die damit erhaltene Blocksteifigkeit kann, als positiver Nebeneffekt, zudem ein verbesserter Rollwiderstand erzielt werden. Sofern im vorliegenden Text die Richtungsbezeichnungen axial, in Axialrichtung, radial, in Radialrichtung und in Umfangsrichtung verwendet werden, beziehen sich diese auf den bestimmungsgemäß an einem Fahrzeugreifen angebrachten Laufstreifen bzw. den bestimmungsgemäß an einem Fahrzeug angebrachten Fahrzeugreifen und seine daran vollzogene Rollbewegung. Hierin bezieht sich die Radialrichtung auf eine zur Rotationsachse des Fahrzeugreifens senkrechte und die Rotationsachse schneidende Richtung. In Radialrichtung nach innen bezieht sich auf die Orientierung, die in Radialrichtung der Rotationsachse zugewandt ist. In Radialrichtung nach außen bezieht sich auf die Orientierung, die in Radialrichtung von der Rotationsachse abgewandt ist. Die Umfangsrichtung bezeichnet die Richtung einer Rollbewegung um die Rotationsachse. Eine in Umfangsrichtung vordere Position am Fahrzeugreifen durchläuft bei Vorwärtsfahrt des Fahrzeugs während einer 180° Umdrehung des Fahrzeugreifens früher einen minimalen Abstand zum Fahrbahnuntergrund als eine in Umfangsrichtung hintere Position. Die Axialrichtung bezieht sich auf eine Richtung parallel zur Drehachse. Axial nach innen zeigend bezieht sich dabei auf eine Orientierung, die einem Reifenäquator, einer Reifenäquatorebene bzw. einer Reifenäquatorlinie axial zugewandt ist. Die Reifenäquatorebene ist eine zur Rotationsachse des Fahrzeugreifens senkrechte Ebene, die durch die Mitte der axialen Breite des Fahrzeugreifens verläuft, wobei die Reifenäquatorlinie in der Reifenäquatorebene und auf der Oberfläche des Fahrzeugreifens verläuft. Als Querrichtung wird eine Richtung bezeichnet, die aus Komponenten der Rad