DE-102024210739-A1 - Brühvorrichtung für Heißgetränke
Abstract
Die Erfindung betrifft eine Brühvorrichtung (1) für Heißgetränke, wobei die Brühvorrichtung (1) als eine Baugruppe aus mehreren starr ausgebildeten und voneinander trennbaren Komponenten (2) ausgebildet und zwischen einer Verwendungskonfiguration und einer Aufbewahrungskonfiguration (4) der Komponenten (2) überführbar ist. Dabei ist wenigstens eine Teilmenge der Komponenten (2) zumindest abschnittsweise ineinander stapelbar ausgeformt und in der Aufbewahrungskonfiguration (4) zumindest abschnittsweise ineinander gestapelt angeordnet, wodurch ein Außenvolumen und/oder Raumbedarf der Brühvorrichtung (1) in der Aufbewahrungskonfiguration (4) gegenüber der Verwendungskonfiguration verringert ist.
Inventors
- Jens Kosmalla
- Melanie Kosmalla
Assignees
- VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT
Dates
- Publication Date
- 20260507
- Application Date
- 20241107
Claims (10)
- Brühvorrichtung (1) für Heißgetränke, wobei die Brühvorrichtung (1) als eine Baugruppe aus mehreren starr ausgebildeten und voneinander trennbaren Komponenten (2) ausgebildet und zwischen einer Verwendungskonfiguration (3) und einer Aufbewahrungskonfiguration (4) der Komponenten (2) überführbar ist, wobei wenigstens eine Teilmenge der Komponenten (2) zumindest abschnittsweise ineinander stapelbar ausgeformt und in der Aufbewahrungskonfiguration (4) zumindest abschnittsweise ineinander gestapelt angeordnet ist, wodurch ein Außenvolumen und/oder Raumbedarf, bevorzugt zumindest eine Höhe der Brühvorrichtung (1) in der Aufbewahrungskonfiguration (4) gegenüber der Verwendungskonfiguration (3) verringert ist.
- Brühvorrichtung (1) nach Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet , dass die Komponenten (2) der Brühvorrichtung (1) einen Kessel (5), insbesondere einen Kessel, und einen Auffangbehälter (6) umfassen, wobei der Kessel (5) in der Aufbewahrungskonfiguration (4) wenigstens abschnittsweise in einem Fassungsraum (25) des Auffangbehälters (6) angeordnet ist.
- Brühvorrichtung (1) nach den Ansprüchen 1 oder 2 , dadurch gekennzeichnet , dass der Kessel (5) und der Auffangbehälter (6) aneinander angeordnet und/oder anordenbar sind und jeweils einen, zumindest einen Teil des Auffangbehälters (6) und/oder Kessels (5) bildenden und zylindrisch ausgeformten Grundkörper (8, 9) aufweisen.
- Brühvorrichtung (1) nach zumindest einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass der Auffangbehälter (6) ein vom Boden (10) des Auffangbehälters (6) in Richtung einer Behälteröffnung (11) des Auffangbehälters (6) abstehendes Auslassrohr (12) und/oder eine Steigrohrverlängerung aufweist, wobei das Auslassrohr (12) in der Aufbewahrungskonfiguration (4) wenigstens abschnittsweise in einen Fassungsraum (7) des Kessels (5) hineinragt.
- Brühvorrichtung (1) nach zumindest einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass die Komponenten (2) der Brühvorrichtung (1) eine Filtereinheit (13) umfassen, welche in der Aufbewahrungskonfiguration (4) zumindest abschnittsweise innerhalb des Auffangbehälters (6) und/oder durch diesen von dem Kessel (5) abgetrennt angeordnet ist.
- Brühvorrichtung (1) nach zumindest einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass die Filtereinheit (13) einen Filtereinsatz (14) mit einem Steigrohr (15) und/oder einen in und/oder an dem Filtereinsatz (14) angeordneten Filter (16) aufweist, wobei das Steigrohr (15) in der Aufbewahrungskonfiguration (4) zumindest abschnittsweise innerhalb des Auslassrohrs (12) des Auffangbehälters (6) angeordnet ist.
- Brühvorrichtung (1) nach zumindest einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass der Auffangbehälter (6) und/oder der Kessel (5) zumindest ein Ventil (17) aufweisen, wobei das zumindest eine Ventil (17) des Kessels (5) in der Aufbewahrungskonfiguration (4) zumindest abschnittsweise durch den Auffangbehälter (6) umgeben und/oder abgedeckt ist.
- Brühvorrichtung (1) nach zumindest einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass eine Komponente (2) der Brühvorrichtung (1) ein Deckel (19) ist, welcher in der Aufbewahrungskonfiguration (4) die Filtereinheit (13) zumindest abschnittsweise umschließend und/oder fixierend am Auffangbehälter (6) festgelegt ist.
- Brühvorrichtung (1) nach zumindest einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass der Kessel (5) und/oder der Auffangbehälter (6) einen Griff (20) aufweist, der zumindest einen schwenkbar an dem Kessel (5) und/oder dem Auffangbehälter (6) angelenkten Griffteil (21) umfasst, wobei der Griff (20) und/oder das Griffteil (21) einer Kontur des Kessels (5) und/oder des Auffangbehälters (6) folgend gekrümmt ausgeformt ist, sodass der Griff (20) und/oder das Griffteil (21) im Wesentlichen an den Kessel (5) und/oder Auffangbehälter (6) anlegbar ist und/oder an dem Kessel (5) und/oder Auffangbehälter (6) anliegt.
- Brühvorrichtung (1) nach zumindest einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass mindestens eine geometrische Abmessung wenigstens einer Komponente (2) zumindest einer Teilmenge der Komponenten (2) der Brühvorrichtung (1) durch einen Fassungsraum (7) und/oder ein Fassungsvermögen des Kessels (5) bestimmt ist.
Description
Die Erfindung betrifft eine Brühvorrichtung für Heißgetränke, welche aus mehreren Komponenten ausgebildet und zwischen einer Verwendungskonfiguration und einer Aufbewahrungskonfiguration der Komponenten überführbar ist. In beengten Umgebungen, wie etwa kleinen Küchen, Wohnmobilen, Campingfahrzeugen oder auf Reisen, ist der Stauraum oft stark begrenzt. Dies stellt eine Herausforderung bei der Unterbringung von Haushaltsgeräten dar, insbesondere solchen, die regelmäßig genutzt werden. Viele dieser Geräte, wie etwa Kaffeebereiter, Teekocher oder ähnliche Zubereitungsgeräte für Heißgetränke, sind nicht nur funktional, sondern auch ästhetisch gestaltet. Designelemente wie Griffe und Knäufe tragen zur Attraktivität bei, erschweren jedoch das platzsparende Verstauen, da sie unnötig viel Raum einnehmen. Trotz des begrenzten Platzangebots möchten viele Menschen nicht auf ihren gewohnten Komfort verzichten, sei es beim Camping, in kleinen Apartments oder auf Reisen. Der Bedarf an Geräten, die sowohl funktional als auch kompakt sind, steigt, um den Genuss von Getränken wie Kaffee, Tee oder anderen Heißgetränken weiterhin zu ermöglichen, ohne wertvollen Stauraum zu opfern. Dies schafft die Notwendigkeit für innovative Lösungen, die Design, Funktionalität und effiziente Raumnutzung vereinen. Ein Lösungsansatz ist aus der DE 20 2015 102 788 U1 bekannt, die zusammenlegbare, beheizbare Flüssigkeitsbehälter, wie beispielsweise Teekessel, beschreibt. Diese Behälter sind für die Aufbewahrung heißer, verzehrfertiger oder kochbarer Flüssigkeiten geeignet und zeichnen sich dadurch aus, dass sie selbsttragend und stabil sind, wenn sie auf einer ebenen Fläche stehen, getragen oder zum Ausgießen gekippt werden. Gleichzeitig lassen sie sich platzsparend zusammenlegen, wenn sie nicht in Gebrauch sind. Die Wand eines Flüssigkeitsbehälters ist hierfür in mehrere Wandabschnitte unterteilt, die entweder starr oder flexibel gestaltet sind. Die flexiblen Wandabschnitte können dabei zwischen einer expandierten und einer zusammengelegten Position gefaltet werden. Dadurch lässt sich das Volumen des Flüssigkeitsbehälters vergrößern oder verkleinern, je nachdem, ob die Wandabschnitte in die expandierte oder die zusammengelegte Position gefaltet werden. Im zusammengelegten Zustand sind die Wandabschnitte zumindest teilweise in einen der anderen Wandabschnitte eingefügt, sodass eine kompakte Form entsteht. Aufgrund der Ausführung der flexiblen Wandabschnitte und der damit verbundenen einteiligen Gestaltung der Flüssigkeitsbehälter ergeben sich jedoch Nachteile. So sind die flexiblen Wandabschnitte einem hohen Verschleiß unterlegen, sodass nach mehrmaligem Gebrauch Undichtigkeiten entstehen und die Stabilität der expandierten Wandabschnitte und somit des Flüssigkeitsbehälters im entfalteten Zustand nicht mehr gewährleistet werden kann. Wegen der flexiblen Wandabschnitte eignet sich ein solcher Flüssigkeitsbehälter ausschließlich zur Zubereitung und/oder Lagerung heißer Flüssigkeiten unter Normaldruck. Für die Zubereitung bestimmter Heißgetränke, wie etwa Espresso, ist jedoch ein Druck erforderlich, der über dem Normaldruck liegt und bis zu mehreren bar betragen kann. Dieser höhere Druck würde die flexiblen Wandabschnitte verformen, sodass der erforderliche Druck nicht aufrechterhalten werden könnte. Zudem könnten die erhöhten Temperaturen in Verbindung mit dem Druck zu einem verstärkten Verschleiß oder sogar zur Beschädigung der flexiblen Wandabschnitte führen. Darüber hinaus lassen sich weitere, z. B. für die Zubereitung von bestimmten Getränken wie Kaffee oder Tee notwendige Komponenten, wie z. B. Siebe oder Filter, nicht oder nur schwerlich in die sich in gefaltetem oder ungefaltetem Zustand befindenden Flüssigkeitsbehälter einlegen oder integrieren. Vor diesem Hintergrund liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, die Brühvorrichtung der eingangs genannten Art derart auszuführen, dass diese gut zu Verstauen ist und dennoch eine hohe Stabilität, Haltbarkeit und Druckbeständigkeit aufweist, sodass Verschleißerscheinungen, Beschädigungen und/oder Undichtigkeiten vermieden werden. Zudem besteht die Aufgabe darin, die Brühvorrichtung so auszugestalten, dass zusätzliche Komponenten, wie z. B. Siebe oder Filter, einfach und zuverlässig in die Brühvorrichtung integriert oder eingelegt werden können. Diese Aufgabe wird gelöst mit einer Brühvorrichtung gemäß den Merkmalen des Patentanspruchs 1. Die Unteransprüche betreffen besonders zweckmäßige Weiterbildungen der Erfindung. Erfindungsgemäß ist also eine Brühvorrichtung für Heißgetränke, insbesondere für Kaffee oder auch Tee vorgesehen, welche beispielsweise als ein Espressokocher und/oder eine Mokkakanne ausgeführt ist. Hierbei ist die Brühvorrichtung als eine Baugruppe aus mehreren - insbesondere ausschließlich - starr ausgebildeten und voneinander trennbaren Komponenten ausgebildet und zwischen einer Verwendungskonfiguration und einer Aufbewahrungskonfiguration der Komponenten überführbar. Im Speziell