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DE-102025000117-B3 - Fundament für eine Kraftfahrzeug-Ladesäule

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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Fundament (100, 101) für eine Kraftfahrzeug-Ladesäule zum Laden eines elektrischen Kraftfahrzeugs mit einer Bodenplatte (110) und mit Seitenwänden (121, 122, 123, 124), wobei das Fundament (100, 101) mit einer Deckenöffnung (130), die der Bodenplatte gegenüberliegt, ausgebildet ist, um ein Kabel (300) in die Kraftfahrzeug-Ladesäule einzubringen. Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass zumindest eine Seitenwand (121, 122, 123, 124) der Seitenwände (121, 122, 123, 124) Streben (1611, 1612, 1621, 1622, 1631, 1632, 1641, 1642) umfasst, wobei die Streben (1611, 1612, 1621, 1622, 1631, 1632, 1641, 1642) starr zu der Bodenplatte (110) angeordnet sind, wobei das Fundament (100, 101) zumindest ein Seitenwandelement (151, 152, 153, 154) umfasst, wobei das Seitenwandelement (151, 152, 153, 154) in einer ersten Position derart angeordnet ist, dass zwischen dem Seitenwandelement (151, 152, 153, 154) und der Bodenplatte (110) eine durch das Seitenwandelement (151, 152, 153, 154) begrenzte Seitenöffnung (141, 142, 143, 144) zum Durchführen des Kabels (300) ausgebildet ist, wobei das Seitenwandelement (151, 152, 153, 154) beweglich zu den Streben (1611, 1612, 1621, 1622, 1631, 1632, 1641, 1642) ausgebildet ist, so dass bei einer Bewegung des Seitenwandelement (151, 152, 153, 154) aus der ersten Position die Seitenöffnung (141, 142, 143, 144), der Bodenplatte (110) gegenüberliegend, geöffnet wird, um das Kabel (300) in die Seitenöffnung (141, 142, 143, 144) einzubringen.

Inventors

  • Checrallah Kachouh

Assignees

  • T-FLX GmbH

Dates

Publication Date
20260507
Application Date
20250115

Claims (16)

  1. Fundament (100, 101) für eine Kraftfahrzeug-Ladesäule zum Laden eines elektrischen Kraftfahrzeugs mit einer Bodenplatte (110) und mit Seitenwänden (121, 122, 123, 124), wobei das Fundament (100, 101) mit einer Deckenöffnung (130), die der Bodenplatte gegenüberliegt, ausgebildet ist, um ein Kabel (300) in die Kraftfahrzeug-Ladesäule einzubringen, dadurch gekennzeichnet , dass zumindest eine Seitenwand (121, 122, 123, 124) der Seitenwände (121, 122, 123, 124) Streben (1611, 1612, 1621, 1622, 1631, 1632, 1641, 1642) umfasst, wobei die Streben (1611, 1612, 1621, 1622, 1631, 1632, 1641, 1642) starr zu der Bodenplatte (110) angeordnet sind, wobei das Fundament (100, 101) zumindest ein Seitenwandelement (151, 152, 153, 154) umfasst, wobei das Seitenwandelement (151, 152, 153, 154) in einer ersten Position derart angeordnet ist, dass zwischen dem Seitenwandelement (151, 152, 153, 154) und der Bodenplatte (110) eine durch das Seitenwandelement (151, 152, 153, 154) begrenzte Seitenöffnung (141, 142, 143, 144) zum Durchführen des Kabels (300) ausgebildet ist, wobei das Seitenwandelement (151, 152, 153, 154) beweglich zu den Streben (1611, 1612, 1621, 1622, 1631, 1632, 1641, 1642) ausgebildet ist, so dass bei einer Bewegung des Seitenwandelement (151, 152, 153, 154) aus der ersten Position die Seitenöffnung (141, 142, 143, 144), der Bodenplatte (110) gegenüberliegend, geöffnet wird, um das Kabel (300) in die Seitenöffnung (141, 142, 143, 144) einzubringen.
  2. Fundament (100, 101) nach Anspruch 1 , wobei ein Fundamentgrundkörper (180), der die Streben (1611, 1612, 1621, 1622, 1631, 1632, 1641, 1642) und die Bodenplatte (110) umfasst, als ein Gusskörper ausgebildet ist.
  3. Fundament (100, 101) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das Fundament (100, 101) mit zumindest einem Anschlag ausgebildet ist, an dem das Seitenwandelement (151, 152, 153, 154) in der ersten Position anliegt, wodurch eine Verschiebung des Seitenwandelements (151, 152, 153, 154) nach innen verhindert ist.
  4. Fundament (100, 101) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das Fundament (100, 101) zumindest ein Formschlusselement (166) und das Seitenwandelement (151, 152, 153, 154) ein Gegenformschlusselement (167) umfasst, wobei das Formschusselement (166) und das Gegenformschlusselement (167) ausgebildet sind, um das Seitenwandelement (151, 152, 153, 154) in der ersten Position an einer Verschiebung nach innen und nach außen zu hindern.
  5. Fundament (100, 101) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Streben (1611, 1612, 1621, 1622, 1631, 1632, 1641, 1642) jeweils derart ausgebildet sind, dass das Seitenwandelement (151, 152, 153, 154) in der ersten Position zwischen den Streben (1611, 1612, 1621, 1622, 1631, 1632, 1641, 1642) derart gehalten ist, so dass das Seitenwandelement (151, 152, 153, 154), der Bodenplatte gegenüberliegend, plan mit den Streben (1611, 1612, 1621, 1622, 1631, 1632, 1641, 1642) abschließt, insbesondere dass die Streben (1611, 1612, 1621, 1622, 1631, 1632, 1641, 1642) jeweils einen Endanschlag (165) umfassen, an dem das Seitenwandelement (151, 152, 153, 154) in der ersten Position anliegt.
  6. Fundament (100, 101) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das Seitenwandelement (151, 152, 153, 154) in der ersten Position nach außen plan zu den Streben (1611, 1612, 1621, 1622, 1631, 1632, 1641, 1642) ausgebildet ist.
  7. Fundament (100, 101) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das Fundament (100, 101) eine derartige Länge aufweist, dass ein Kabelende (301) des Kabels (300), das in einer ersten Stellung 40 cm, bevorzugt 30 cm, besonders bevorzugt 20 cm, aus der Deckenöffnung (130) hervorsteht, in einer zweiten Stellung innen in dem Fundament (100, 101) anordenbar ist, wobei sowohl in der ersten Stellung als auch in der zweiten Stellung ein minimal zulässiger Biegeradius des Kabels (300) einhaltbar ist.
  8. Fundament (100, 101) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das Fundament (100, 101) Befestigungsmittel (190, 191, 192) umfasst, um die Kraftfahrzeug-Ladesäule in unterschiedlichen Ausrichtungen zu dem Fundament (100, 101) an dem Fundament (100, 101) zu befestigen.
  9. Fundament (100, 101) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das Fundament (100, 101) einen Deckel (200) umfasst, wobei insbesondere der Deckel (200) mit einem beweglichen Verschlusselement (202) ausgebildet ist.
  10. Fundament (100, 101) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei zumindest zwei Seitenwände (121, 122, 123, 124) der Seitenwände (121, 122, 123, 124), insbesondere gegenüberliegende Seitenwände, jeweils Streben (1611, 1612, 1621, 1622, 1631, 1632, 1641, 1642) umfassen, wobei die Streben (1611, 1612, 1621, 1622, 1631, 1632, 1641, 1642) jeweils starr zu der Bodenplatte (110) angeordnet sind, wobei das Fundament mehrere Seitenwandelemente (151, 152, 153, 154) umfasst, wobei jedes Seitenwandelement (151, 152, 153, 154) jeweils in einer ersten Position derart angeordnet ist, dass zwischen dem jeweiligen Seitenwandelement (151, 152, 153, 154) und der Bodenplatte (110) eine von dem jeweiligen Seitenwandelement (151, 152, 153, 154) begrenzte Seitenöffnung (141, 142, 143, 144) zum Durchführen des Kabels (300) ausgebildet ist, wobei jedes Seitenwandelement (151, 152, 153, 154) beweglich ausgebildet ist, so dass bei einer Bewegung des jeweiligen Seitenwandelements (151, 152, 153, 154) die dazugehörige Seitenöffnung (141, 142, 143, 144) der Bodenplatte (110) gegenüberliegend, geöffnet wird, um das Kabel (300) in die Seitenöffnung (141, 142, 143, 144) einzubringen.
  11. Fundament (100, 101) nach Anspruch 10 , wobei alle Seitenwände (121, 122, 123, 124) jeweils mit Streben (1611, 1612, 1621, 1622, 1631, 1632, 1641, 1642) und einem Seitenwandelement (151, 152, 153, 154) ausgebildet sind.
  12. Fundament (100, 101) nach Anspruch 10 , wobei zwei gegenüberliegende Seitenwände (121, 122, 123, 124) mit Streben (1611, 1612, 1621, 1622, 1631, 1632, 1641, 1642) und einem Seitenwandelement (151, 152, 153, 154) ausgebildet sind und zwei weitere Seitenwände (121, 122, 123, 124) als durchgehende Wand ausgebildet sind.
  13. Fundamentbaugruppe (210, 220, 230) mit einem Fundament (100, 101) nach einem der Ansprüche 1 bis 12 und mit einem Kabel (300), wobei das Kabel im inneren des Fundaments (100, 101) angeordnet ist.
  14. Ladesäulenbaugruppe mit einer Fundamentbaugruppe (210, 220, 230) nach Anspruch 13 , und mit einer Ladesäule, wobei die Ladesäule an dem Fundament (100, 101) befestigt ist, wobei insbesondere das Kabel (300) von der Seitenöffnung (141, 142, 143, 144) durch die Deckenöffnung (130) in die Kraftfahrzeug-Ladesäule eingebracht ist.
  15. Verfahren (400) zum Anordnen eines Kabels (300) in einem Fundament (100, 101), wobei das Fundament (100, 101) nach einem der Ansprüche 1 bis 12 ausgebildet ist, wobei das Verfahren die folgenden Schritte umfasst: • Einbringen (403) des Kabels (300) in die geöffnete Seitenöffnung (141, 142, 143, 144) • Bewegen (404) des Seitenwandelements (151, 152, 153, 154) in die erste Position.
  16. Verfahren (400) nach Anspruch 15 , wobei das Fundament (100, 101) einen Deckel (200) umfasst, wobei das Verfahren (400) die folgenden Schritte umfasst: • Anordnen (408) eines Kabelendes (301) in dem Fundament (100, 101) • Überführen (409) des Deckels (200) in den geschlossenen Zustand.

Description

Die Erfindung betrifft ein Fundament für eine Kraftfahrzeug-Ladesäule zum Laden eines elektrischen kraftfahrzeugs. Das Fundament umfasst eine Bodenplatte und Seitenwände. Das Fundament ist mit einer Deckenöffnung ausgebildet. Die Deckenöffnung ist der Bodenplatte gegenüberliegend angeordnet. Die Deckenöffnung dient dazu, ein Kabel in die Kraftfahrzeug-Ladesäule einzubringen. Die Erfindung betrifft außerdem eine Fundamentbaugruppe mit einem erfindungsgemäßen Fundament und einem in dem Fundament angeordneten Kabel. Zudem betrifft die Erfindung eine Ladesäulenbaugruppe mit einer Kraftfahrzeug-Ladesäule und der erfindungsgemäßen Fundamentbaugruppe. Die Erfindung betrifft auch ein Verfahren zum Anordnen eines Kabels in einem Fundament. Fundamente für Kraftfahrzeug-Ladesäulen sind bekannt und werden von der Firma Kortmann vertrieben. Die Fundamente sind aus Beton gegossen und haben zusätzlich zu der Deckenöffnung eine Seitenöffnung, um das Kabel seitlich in das Fundament einzubringen und aus der Deckenöffnung in Richtung der Kraftfahrzeug-Ladesäule herauszuführen. Kabel für eine Kraftfahrzeug-Ladesäule haben einen Außendurchmesser von bis zu 60 mm Hierdurch sind die Kabel wenig biegsam. Ist das Fundament bereits in dem Erdboden verlegt, so ist es schwierig, das Kabel durch die Seitenöffnung einzubringen. Das Dokument DE10 2021 103 912 A1 offenbart ein Fundament für eine Ladesäule, das aus mehreren Elementen aus Kunststoff und Metall zusammengesetzt ist. In Wandelementen des Fundaments sind Sollbruchstellen vorgesehen, durch die elektrische Kabel an verschiedene Stellen eingeführt werden können. Das Dokument DE 20 2018 105 349 U1 offenbart ein Fundament für eine Ladesäule, das aus mehreren Wandungsteilen zusammenmontiert ist. Trapezähnliche Seitenwände weisen Öffnungen zur Durchführung von Leitungen auf. Es ist daher die Aufgabe der Erfindung, ein Fundament, eine Fundamentbaugruppe, eine Ladesäulenbaugruppe und ein Verfahren zum Anordnen eines Kabels in einem Fundament zur Verfügung zu stellen, die eine einfache Montage ermöglichen. Die Aufgabe wird durch die unabhängigen Patentansprüche gelöst. Die abhängigen Patentansprüche geben vorteilhafte Ausgestaltungen an. Insbesondere wird ein Fundament, mit dem ein erfindungsgemäßes Verfahren, insbesondere ein Verfahren nach Anspruch 15 oder 16 durchgeführt werden kann, unter Schutz gestellt, als auch ein Verfahren, das mit einem erfindungsgemäßen Fundament, insbesondere einem Fundament nach einem der Ansprüche 1 bis 12, hergestellt werden kann und/oder mit dem eine erfindungsgemäße Fundamentbaugruppe, insbesondere nach Anspruch 13, hergestellt werden kann, unter Schutz gestellt. Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass zumindest eine Seitenwand der Seitenwände des Fundaments Streben umfasst. Die Streben sind zu der Bodenplatte starr angeordnet. Anders ausgedrückt, sind die Streben und die Bodenplatte zueinander unbeweglich angeordnet. Das Fundament umfasst zumindest ein Seitenwandelement. Das Seitenwandelement ist in einer ersten Position derart angeordnet, dass zwischen dem Seitenwandelement und der Bodenplatte eine durch das Seitenwandelement begrenzte Seitenöffnung zum Durchführen des Kabels ausgebildet ist. Hierbei begrenzt das Seitenwandelement insbesondere die Seitenöffnung der Bodenplatte gegenüberliegend. Insbesondere können die Streben seitlich die Seitenöffnung begrenzen. Es kann sein, dass das Seitenwandelement in der ersten Position zwischen den Streben angeordnet ist. Das Seitenwandelement ist beweglich zu den Streben und/oder zu der Bodenplatte ausgebildet, so dass bei einer Bewegung des Seitenwandelement aus der ersten Position die Seitenöffnung, der Bodenplatte gegenüberliegend, geöffnet wird, um das Kabel in die Seitenöffnung einzubringen. Das Seitenwandelement kann z. B. herausnehmbar ausgebildet sein, so dass das Seitenwandelement während der Montage zur Seite gelegt werden kann und nach dem Einbringen des Kabels in das übrige Fundament in die erste Position eingesetzt werden kann. Das herausgenommene Seitenwandelement befindet sich dabei in einer zweiten Position. Das Fundament dient bevorzugt dazu, in einen Erdboden gelegt zu werden, so dass eine Kraftfahrzeug-Ladesäule an dem Fundament befestigt werden kann. Das Fundament dient insbesondere dazu, die Kraftfahrzeug-Ladesäule mechanisch stabil aufzustellen. Das Fundament dient insbesondere dazu, zumindest ein Kabel, das in dem Erdboden verlegt ist, durch das Fundament in die Kraftfahrzeug-Ladesäule zu führen. Das Kabel dient insbesondere zumindest dazu, elektrischen Strom zum Aufladen einer Batterie eines Kraftfahrzeugs zu leiten. Im Rahmen der Erfindung bedeutet „der Bodenplatte gegenüberliegend“ "nach oben zeigend, wenn das Fundament in den Erdboden gelegt ist. Die Deckenöffnung zeigt bei einem im Erdboden gelegten Fundament somit nach oben. Ist das Seitenwandelement aus der ersten Position entfernt worden, so ist das im Erdboden eingelegte Fundament dort, wo sich zuvor das Seitenwandelement in der ers