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DE-102025106210-B3 - Begrenzungsanordnung zur Begrenzung eines Schwenkbereichs

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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Begrenzungsanordnung (14) zur Begrenzung eines Schwenkbereichs (W) eines Kranauslegers (11). Der Kranausleger (11) ist um eine Schwenkachse (S) schwenkbar an einer Stütze (12) gelagert. Die Schwenkachse (S) kann vertikal ausgerichtet sein. Die Begrenzungsanordnung (14) hat eine Scheibe (22), die relativ zur Schwenkachse (S) unbeweglich angeordnet ist. Eine Nut (23) in der Scheibe (22) umgibt die Schwenkachse (S) bogenförmig. Wenigstens eine Anschlageinheit (31) mit jeweils wenigstens einem Anschlagkörper (44) kann entlang der Nut (23) in einer gewünschten Position angeordnet werden, um den Schwenkbereich (W) des Kranauslegers (11) anhand des jeweils wenigstens einen Anschlagkörpers (44) zu begrenzen. Jede Anschlageinheit (31) hat einen Blockierkörper (32), der zwischen einer Blockierstellung (I) und einer Lösestellung (II) umschaltbar ist. Der Blockierkörper (32) verhindert in seiner Blockierstellung (I) eine Relativbewegung zwischen der Anschlageinheit (31) und der Scheibe (22) in Erstreckungsrichtung (E) der Nut (23). In der Lösestellung (II) kann die Anschlageinheit (31) entlang der Erstreckungsrichtung (E) der Nut (23) bewegt werden.

Inventors

  • Andreas Giss
  • Holger Henzler

Assignees

  • GL GMBH METALL- UND WERKSTATTTECHNIK

Dates

Publication Date
20260507
Application Date
20250219

Claims (14)

  1. Begrenzungsanordnung (14) zur Begrenzung eines Schwenkbereichs (W) eines Kranauslegers (11) eines Krans (10), wobei der Kranausleger (11) um eine Schwenkachse (S) schwenkbar an einer Stütze (12) des Krans (10) gelagert ist, wobei die Begrenzungsanordnung (14) aufweist: - eine Scheibe (22) aufweisend eine bogenförmige Nut (23), die sich um die Schwenkachse (S) erstreckt, - wenigstens eine an der Scheibe (22) angeordnete Anschlageinheit (31), die einen Blockierkörper (32) aufweist, der in einer Lösestellung (II) in einer Erstreckungsrichtung (E) der Nut (23) bewegbar ist und die in einer Blockierstellung (I) eine Bewegung in Erstreckungsrichtung (E) der Nut (23) verhindert, wobei jede Anschlageinheit (31) wenigstens einen in der Blockierstellung (I) des Blockierkörpers (32) in den Schwenkbereich des Kranauslegers (11) hineinragenden Anschlagkörper (44) aufweist.
  2. Begrenzungsanordnung nach Anspruch 1 , außerdem aufweisend eine Befestigungseinrichtung (15), die dazu eingerichtet ist, die Scheibe (22) lösbar an der Stütze (12) zu befestigen.
  3. Begrenzungsanordnung nach Anspruch 1 oder 2 , wobei die wenigstens eine Anschlageinheit (31) mittels einer Umschaltbewegung zwischen der Blockierstellung (I) und der Lösestellung (II)bewegt werden kann.
  4. Begrenzungsanordnung nach Anspruch 3 , wobei die Umschaltbewegung parallel zur Schwenkachse (S) ausgerichtet ist.
  5. Begrenzungsanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die wenigstens eine Anschlageinheit (31) eine Vorspanneinrichtung (38) aufweist, die dazu eingerichtet ist, eine Vorspannkraft (F) zu erzeugen, um der Blockierkörper (32) in die Blockierstellung (I) zu drängen.
  6. Begrenzungsanordnung nach Anspruch 5 , wobei der Blockierkörper (32) gegen die Vorspannkraft (F) in die Lösestellung (II) bewegbar ist.
  7. Begrenzungsanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Nut (23) entlang ihrer Erstreckungsrichtung mehrere Positionierbereiche (24) aufweist, wobei jeweils zwei unmittelbar benachbarte Positionierbereiche (24) durch jeweils einen Übergangsbereich (25) miteinander verbunden sind und wobei die Positionierbereiche (24) quer zur Erstreckungsrichtung der Nut (23) eine erste Nutbreite (b1) aufweisen, die größer ist als eine zweite Nutbreite (b2) der Übergangsbereiche (25).
  8. Begrenzungsanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der Blockierkörper (32) einen Blockierteil (33) und einen Freigabeteil (34) aufweist, wobei der Blockierteil (33) quer zur Erstreckungsrichtung (E) der Nut (23) eine Blockierteilbreite (c) aufweist, die maximal so groß ist wie die erste Nutbreite (b1) und die größer ist als zweite Nutbreite (b2).
  9. Begrenzungsanordnung nach Anspruch 8 , wobei der Blockierteil (33) in der Lösestellung (II) außerhalb der Nut (23) angeordnet ist und in der Blockierstellung (I) innerhalb der Nut (23) angeordnet ist.
  10. Begrenzungsanordnung nach Anspruch 8 oder 9 , wobei der Freigabeteil (34) quer zur Erstreckungsrichtung der Nut (23) eine Freigabeteilbreite (d) aufweist, die kleiner ist als die zweite Nutbreite (b2), wobei der Freigabeteil (34) in der Lösestellung (II) innerhalb der Nut (23) angeordnet ist.
  11. Begrenzungsanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die wenigstens eine Anschlageinheit (31) in der Blockierstellung (I) ihres Blockierkörpers (32) um eine Achse (A) der Anschlageinheit (31) drehbar an der Scheibe (22) gelagert ist, wobei sich die Achse (A) schräg oder rechtwinkelig zu der Scheibe (22) und vorzugsweise durch die Nut (23) erstreckt.
  12. Begrenzungsanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, außerdem aufweisend ein Bedienwerkzeug (47), der an einem Ende einen Griffbereich (48) und an seinem entgegengesetzten Ende eine Kopplungseinrichtung (49) aufweist, die dazu eingerichtet ist, lösbar mit einer Anschlageinheit (31) verbunden zu werden, um den Blockierkörper (32) der Anschlageinheit (31) zwischen der Blockierstellung (I) und der Lösestellung (II) zu bewegen.
  13. Begrenzungsanordnung nach Anspruch 12 , wobei die Kopplungseinrichtung (49) einen Magneten (50) aufweist.
  14. Begrenzungsanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, außerdem aufweisend wenigstens eine Lichtabstrahleinheit (53), die dazu eingerichtet ist, eine Markierung auf einen Untergrund (13) zu projizieren, die eine Begrenzung des Schwenkbereichs (W) des Kranauslegers (11) anzeigt.

Description

Die Erfindung betrifft eine Begrenzungsanordnung zur Begrenzung eines Schwenkbereichs eines Kranauslegers. Am Ausleger können Rollen, Winden, Motoren oder ähnliches angeordnet sein, um eine Last anzuheben. Der Kranausleger ist um eine Schwenkachse schwenkbar gelagert. Es kann wünschenswert sein, einen Schwenkwinkel des Auslegers zu begrenzen, um die Bewegung des Auslegers und einer daran gehaltenen Last auf einen Schwenkbereich zu begrenzen. Hierzu ist aus DD 1 60 220 A3 eine Schwenkbegrenzungsanordnung für Drehkrane mit einem hydraulischen Schwenkantrieb bekannt. Über Endschalter im Hydraulikkreislauf können Magnetventile umgeschaltet werden und dadurch die Schwenkbewegung begrenzt werden. Eine solche Begrenzungsanordnung benötigt aber einen hydraulischen Antrieb zum Schwenken eines Auslegers eines Krans Eine andere Vorrichtung zur Begrenzung eines Schwenkbereichs eines Säulenschwenkkrans ist in DE 80 17 456 U1 beschrieben. Eine vertikale Säule ist mittels eines Wälzlagers innen in einem Stützrohr drehbar gelagert. Am Stützrohr ist ein Ringflansch vorhanden, um den eine Kette geführt und mittels einer Gewindespannvorrichtung gespannt ist. An zwei Kettengliedern sind Anschläge angeordnet. Am vertikalen Stützrohr sind Bremseinrichtungen vorhanden, die mit den in der Kette angeordneten Anschlägen bei Erreichen einer Schwenkbereichsgrenze in Kontakt treten und einen Bremsbelag der Bremseinrichtung gegen den Ringflansch drängen, wodurch eine Schwenkbewegung gebremst wird. Dieser Kran hat einen mechanisch komplexen Aufbau. Zudem kann durch eine Reibungsbremsung ein Schwenkwinkelbereich nur bedingt genau eingestellt werden, da abhängig von einem am Kran gehaltenen Lastgewicht ein Trägheitsmoment variiert und die Bremswirkung dadurch lastabhängig verändert wird. US 2018 / 0 354 758 A1 beschreibt einen Kran mit einem Kranausleger, dessen Schwenkwinkel mit mechanischen Anschlägen begrenzt werden kann, die mittels eines Befestigungsrings an einer Säule des Krans angebracht werden können. Ausgehend vom Stand der Technik kann es als Aufgabe der Erfindung angesehen werden, eine Begrenzungsanordnung zur Begrenzung eines Schwenkwinkelbereichs eines Kranauslegers zu schaffen, die einen einfachen Aufbau und eine einfache Handhabung zur Veränderung des Schwenkwinkelbereichs ermöglicht. Diese Aufgabe wird durch eine Begrenzungsanordnung mit den Merkmalen des Patentanspruches 1 gelöst. Die erfindungsgemäße Begrenzungsanordnung ist dazu eingerichtet, einen Schwenkbereich bzw. Schwenkwinkelbereich eines Kranauslegers eines Krans zu begrenzen. Der Kranausleger ist dabei um eine Schwenkachse schwenkbar an einer Stütze des Krans gelagert. Die Schwenkachse ist insbesondere vertikal ausgerichtet. Die Stütze des Krans kann ebenfalls vertikal ausgerichtet sein. Die Begrenzungsanordnung hat eine Scheibe mit einer bogenförmigen Nut. Die Nut kann insbesondere einen kreisbogenförmigen Verlauf haben. Die bogenförmige Nut erstreckt sich um die Schwenkachse. Der Winkelbereich entlang dem sich die Nut um die Schwenkachse erstreckt, ist kleiner als 360° und beträgt vorzugsweise maximal 270 Grad. Der Winkelbereich entlang dem sich die Nut um die Schwenkachse erstreckt, kann beispielsweise mindestens 90°, mindestens 120° oder mindestens 180° betragen. Die Nut durchsetzt die Scheibe insbesondere vollständig und stellt somit einen bogenförmigen Schlitz in der Scheibe dar. An der Scheibe ist wenigstens eine Anschlageinheit (es sind vorzugsweise genau zwei Anschlageinheiten) mit jeweils einem Blockierkörper angeordnet. Der Blockierkörper kann zwischen einer Lösestellung und einer Blockierstellung umgeschaltet werden, beispielsweise durch eine Relativbewegung relativ zur Scheibe. Die Relativbewegung kann beispielsweise eine lineare Bewegung sein, eine Schwenkbewegung, eine Drehbewegung oder eine Kombination hiervon. Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel ist die Umschaltbewegung des Blockierkörpers zwischen der Lösestellung und der Blockierstellung - und umgekehrt - eine lineare Bewegung, die im Wesentlichen rechtwinkelig zur Erstreckungsebene der Scheibe und/oder parallel zur Schwenkachse ausgerichtet sein kann. In der Lösestellung des Blockierkörpers kann die betreffende Anschlageinheit mit dem Blockierkörper In einer Erstreckungsrichtung der Nut relativ zur Scheibe bewegt werden. Dabei kann die Anschlageinheit in der Nut geführt sein, insbesondere mittels des Blockierkörpers. Demgegenüber wird in der Blockierstellung des Blockierkörpers eine Bewegung der betreffende Anschlageinheit in Erstreckungsrichtung der Nut relativ zur Scheibe verhindert. In der Blockierstellung kann der Blockierkörper formschlüssig und/oder kraftschlüssig an der Scheibe und insbesondere in der Nut gehalten werden, beispielsweise nach Art eines Rasteingriff zwischen dem Blockierkörper und einem Bereich der Nut bzw. der die Nut begrenzenden Scheibe. Eine formschlüssige Verbindung oder Rastverbindung in der Blockierstellung ist bevorzugt, weil dadurch eine versehentliche Bew