DE-102025111738-B3 - Verfahren zur Herstellung eines Schraubfundamentes
Abstract
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines Schraubfundamentes zur Befestigung von Elementen in einem Untergrund mit einem rohrförmigen Körper mit einem wenigstens über einen Teilabschnitt des rohrförmigen Körpers verlaufenden Gewinde, wobei zunächst ein Blechstreifen bereitgestellt wird und dieser Blechstreifen spiralförmig zu dem rohrförmigen Körper umgeformt wird, wobei benachbarte Längskanten an dem Blechstreifen miteinander verbunden werden. Dabei ist vorgesehen, dass vor dem spiralförmigen Umformen zumindest abschnittsweise eine Längskante des Blechstreifens (1) L-förmig unter Ausbildung eines Steges (2) umgeformt wird und beim oder nach dem spiralförmigen Umformen der Steg (2) mit der anderen Längskante (4) des Blechstreifens (1) kontinuierlich verschweißt wird, wobei der Steg (2) das Gewinde bildet.
Inventors
- Bernd Rudert
- Besim Jakob
Assignees
- Winkelmann Foundation Screw PL spółka z ograniczoną odpowiedzialnością sp.k.
Dates
- Publication Date
- 20260507
- Application Date
- 20250326
Claims (7)
- Verfahren zur Herstellung eines Schraubfundamentes zur Befestigung von Elementen in einem Untergrund mit einem rohrförmigen Körper mit einem wenigstens über einen Teilabschnitt des rohrförmigen Körpers verlaufenden Gewinde, wobei zunächst ein Blechstreifen bereitgestellt wird und dieser Blechstreifen spiralförmig zu dem rohrförmigen Körper umgeformt wird, wobei benachbarte Längskanten an dem Blechstreifen miteinander verbunden werden, dadurch gekennzeichnet , dass vor dem spiralförmigen Umformen zumindest abschnittsweise eine Längskante des Blechstreifens (1) L-förmig unter Ausbildung eines Steges (2) umgeformt wird und beim oder nach dem spiralförmigen Umformen der Steg (2) mit der anderen Längskante (4) des Blechstreifens (1) kontinuierlich verschweißt wird, wobei der Steg (2) das Gewinde bildet.
- Verfahren nach Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet , dass zur Bildung eines konisch zulaufenden Vorderabschnittes (3a) des Schraubfundamentes (6) der Wicklungsradius des Blechstreifens (1) ausgehend von einem kleinen Wicklungsradius kontinuierlich bis zu einem gleichbleibenden größeren Wicklungsradius erhöht wird.
- Verfahren nach Anspruch 2 , dadurch gekennzeichnet , dass der konisch zulaufende Vorderabschnitt (3a) am freien Ende mit einer Einführspitze (7) versehen wird.
- Verfahren nach Anspruch 3 , dadurch gekennzeichnet , dass die Einführspitze (7) an den Vorderabschnitt (3a) angeschweißt wird.
- Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4 , dadurch gekennzeichnet , dass bei der L-förmigen Umformung der Längskante des Blechstreifens (1) zur Ausbildung des Steges (2) die Steghöhe verändert wird.
- Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5 , dadurch gekennzeichnet , dass in ein hinteres Ende (3d) des rohrförmigen Körpers (3) durch Umformen eine Kontur zur Drehmomentübertragung eingeformt wird.
- Verfahren Anspruch 6 , dadurch gekennzeichnet , dass wenigstens ein zweiter Blechstreifen bereitgestellt wird und dieser Blechstreifen spiralförmig zu einem zweiten rohrförmigen Körper umgeformt wird, wobei benachbarte Längskanten an dem Blechstreifen miteinander verbunden werden, wobei vor dem spiralförmigen Umformen zumindest abschnittsweise eine Längskante des Blechstreifens L-förmig unter Ausbildung eines Steges umgeformt wird und beim oder nach dem spiralförmigen Umformen der Steg mit der anderen Längskante des Blechstreifens kontinuierlich verschweißt wird und der Steg das Gewinde bildet und dass die beiden rohrförmigen Enden des zweiten rohrförmigen Körpers jeweils unter Ausbildung einer Kontur zur Drehmomentübertragung umgeformt werden, wobei die Kontur an einem Ende des zweiten rohrförmigen Körpers der Kontur am hinteren Ende des ersten rohrförmigen Körpers entspricht und die Kontur am anderen Ende des zweiten rohrförmigen Körpers so ausgebildet ist, dass das andere Ende des zweiten rohrförmigen Körpers kraft- und/oder formschlüssig in oder auf das hintere Ende des ersten rohrförmigen Körpers steckbar ist.
Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines Schraubfundamentes zur Befestigung von Elementen in einem Untergrund mit einem rohrförmigen Körper mit einem wenigstens über einen Teilabschnitt des rohrförmigen Körpers verlaufenden Gewinde, wobei zunächst ein Blechstreifen bereitgestellt wird und dieser Blechstreifen spiralförmig zu dem rohrförmigen Körper umgeformt wird, wobei benachbarte Längskanten an dem Blechstreifen miteinander verbunden werden. Schraubfundamente sind in verschiedenen Ausführungen bekannt. Sie können am hinteren Ende zum Einstecken von Pfählen oder Stäben ausgebildet sein oder alternativ am hinteren Ende einen platten- bzw. flanschartigen Befestigungsansatz aufweisen, an dem andere Elemente, z.B. Rahmen od. dgl., befestigt werden können. Ein Verfahren zum Herstellen eines Schraubfundamentes durch Drückwalzen ist aus DE 10 2019 128 030 B3 bekannt. Bei diesem Verfahren wird ein zylindrisches Rohr als Ausgangsform bereitgestellt, an das spanlos ein zu einer Einführspitze zulaufender konischer Vorderabschnitt angeformt wird. Dabei wird der Vorderabschnitt wenigstens bereichsweise mit einer gewindeartigen Außenkontur zum Einschrauben in das Erdreich versehen. Wesentlich ist bei diesem Verfahren, dass in ein hinteres Ende des Rohres durch Drückwalzen eine Innenkontur für ein Einschraubwerkzeug eingeformt wird und dass der Vorderabschnitt und die gewindeartige Außenkontur ausschließlich durch Drückwalzen geformt werden. Das Schraubfundament wird somit allein durch Drückwalzen hergestellt, wodurch der Herstellaufwand gering ist und präzise und reproduzierbare Bauteile erzeugt werden können. Dabei kann entweder zunächst die Innenkontur und danach der Vorderabschnitt und die gewindeartige Außenkontur geformt werden oder umgekehrt. Als Ausgangsform kann ein gezogenes oder geschweißtes Rohr verwendet werden. Ein weiteres Verfahren dieser Art ist aus DE 10 2022 113 309 B3 bekannt. Als Ausgangsform wird bei diesen Verfahren jeweils ein Rohr benötigt. Solche Rohre stehen nicht in beliebigen Größen zur Verfügung und sind relativ teuer. Aus DE 10 2023 101 066 B3 ist ein Verfahren mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Patentanspruches 1 zur Herstellung einer Schraubkomponente zur Verwendung als Schraubfundament oder als Teil eines Schraubfundamentes für das Erdreich, mit einem hohlen Körper mit einem zumindest über einen Teilabschnitt des hohlen Körpers verlaufenden Gewinde bekannt, bei welchem ein mit einem Korrosionsschutzüberzug beschichteter Stahlblechstreifen verwendet wird, dessen Längskanten zumindest abschnittsweise beidseitig zur Erzeugung zumindest über einen Abschnitt in Längserstreckung des Blechstreifens beidseitig verlaufender Flanschabschnitte abgestellt werden. Anschließend wird der Blechstreifen spiralförmig zu einem hohlen Körper umgeformt und verbunden, derart, dass sich die abgestellten Flanschabschnitte zum Teil überlappen und ein zumindest über einen Teilabschnitt des hohlen Körpers verlaufendes Gewinde bilden. Bei diesem Verfahren wird als Ausgangsprodukt somit kein Rohr, sondern ein Blechstreifen verwendet. Die beidseitige Flanschausformung ist jedoch materialaufwendig und bedingt eine aufwendige weitere Umformung zur Formung des hohlen Körpers. Die punktuelle stoffschlüssige Verbindung benachbarter Flanschabschnitte erfolgt in den Bereichen, die beim fertigen Bauteil das Gewinde bilden und die höchste mechanische Belastung beim Einschraubvorgang aufnehmen müssen. Dieser Nachteil soll optional dadurch verringert werden, dass die Flanschabschnitte zusätzlich durch Umbördeln miteinander verbunden werden. Dies erfordert einen zusätzlichen Umformschritt, was das Verfahren aufwendig macht und eine kontinuierliche Verfahrensabfolge in nur einer Bearbeitungsvorrichtung ausschließt. Aufgabe der Erfindung ist es, eine Lösung zu schaffen, mit welcher Schraubfundamente aus Blechstreifen als Ausgangsprodukt materialsparend und effektiv hergestellt werden können. Diese Aufgabe wird bei einem Verfahren der eingangs bezeichneten Art erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass vor dem spiralförmigen Umformen zumindest abschnittsweise eine Längskante des Blechstreifens L-förmig unter Ausbildung eines Steges umgeformt wird und beim oder nach dem spiralförmigen Umformen der Steg mit der anderen Längskante des Blechstreifens kontinuierlich verschweißt wird, wobei der Steg das Gewinde bildet. Ein solches Verfahren lässt sich in einer einzigen Bearbeitungsvorrichtung durchführen. Die kontinuierliche Verschweißung erfolgt nicht im Gewindebereich, sondern entfernt vom äußeren Rand des das Gewinde bildenden Steges, so dass die Schweißverbindung beim Einschraubvorgang außerhalb der höchsten Belastungszone liegt. Da nur einseitig ein Steg angeformt werden muss, ist das Verfahren gegenüber dem aus DE 10 2023 101 066 B3 bekannten Verfahren wesentlich materialsparender, da schmalere Blechstreifen als Ausgangsprodukt verwendet werden können. Weiterhin ist vorgesehen, dass zur Bildung eines konisch zulaufe