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DE-102025115384-B3 - Fahrzeug mit einer Fahrzeugkarosserie und mit damit verbundenen Dachrelingen

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Abstract

Es wird ein Fahrzeug (1) mit einer Fahrzeugkarosserie (3) und mit damit verbundenen Dachrelingen (2) beschrieben, die sich jeweils im Bereich von Fahrzeugdachaußenseiten (1A) in Fahrzeuglängsrichtung (X) erstrecken. Jeweils ein seitlicher Außenwandbereich (12) der Dachrelinge (2) und eine einem der Außenwandbereiche (12) zugeordnete Oberseite (13) der Fahrzeugkarosserie (3) sind von einer Blende (4) abgedeckt. Die Blenden (4) sind jeweils mit einem ersten Seitenbereich (14) mit einer der Dachrelinge (2) verbunden. Jeweils ein zweiter Seitenbereich (15) der Blenden (4) begrenzt mit einem Bereich (16) der Oberseite (13) der Fahrzeugkarosserie (3) einen Spalt (17), die über eine Dichteinheit (18) abgedichtet sind.

Inventors

  • Richard Zausinger
  • Christian Mueller

Assignees

  • BAYERISCHE MOTOREN WERKE AKTIENGESELLSCHAFT

Dates

Publication Date
20260507
Application Date
20250422

Claims (13)

  1. Fahrzeug (1) mit einer Fahrzeugkarosserie (3) und mit damit verbundenen Dachrelingen (2), die sich jeweils im Bereich von Fahrzeugdachaußenseiten (1A) in Fahrzeuglängsrichtung (X) erstrecken, wobei jeweils ein seitlicher Außenwandbereich (12) der Dachrelinge (2) und jeweils eine einem der Außenwandbereiche (12) zugeordnete Oberseite (13) der Fahrzeugkarosserie (3) von einer Blende (4) abgedeckt sind, wobei die Blenden (4) jeweils mit einem ersten Seitenbereich (14) mit einer der Dachrelinge (2) verbunden sind, und wobei jeweils ein zweiter Seitenbereich (15) der Blenden (4) mit einem Bereich (16) der Oberseite (13) der Fahrzeugkarosserie (3) einen Spalt (17) begrenzt, die jeweils über eine Dichteinheit (18) abgedichtet sind.
  2. Fahrzeug nach Anspruch 1 , wobei die Blenden (4) mit ihren ersten Seitenbereichen (14) jeweils in eine Nut (20; 205) der Dachrelinge (2) eingreifen.
  3. Fahrzeug nach Anspruch 2 , wobei die Nuten (205) jeweils einen im Wesentlichen C-profilartigen Querschnitt aufweisen, und wobei aufeinander zu gerichtet verlaufende Enden (25, 26) von Nutschenkeln (27, 28) jeweils einen Öffnungsquerschnitt (29) der Nut (205) begrenzen und bündig an Seitenflächen (30, 31) der Blenden (4) anliegen.
  4. Fahrzeug nach Anspruch 3 , wobei die Öffnungsquerschnitte (29) der Nuten (205) jeweils kleiner sind als ein sich an den Öffnungsquerschnitt (29) in Richtung eines Nutgrundes (32) anschließender Nutquerschnitt (33).
  5. Fahrzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei die Blenden (4) jeweils in einem den Dachrelingen (2) zugeordneten Verbindungsbereich (21) zwischen den Seitenbereichen (14, 15) über wenigstens ein federelastisches Koppelelement (35) mit den Dachrelingen (2) in Wirkverbindung stehen.
  6. Fahrzeug nach Anspruch 5 , wobei die Koppelelemente (5) jeweils wenigstens eine Zugfeder (25B) umfassen, die einenends jeweils mit einer der Blenden (4) und anderenends jeweils mit einer der Dachrelinge (2) verbunden sind und die Blenden (4) jeweils mit einer in Richtung einer der Oberseiten (8) der Fahrzeugkarosserie (3) gerichteten Stellkraft beaufschlagen.
  7. Fahrzeug nach Anspruch 5 oder 6 , wobei die Koppelelemente (25) jeweils wenigstens einen Feder-Clips (25A) aufweisen, die fest mit den Blenden (4) verbunden sind und jeweils in einer weiteren Nut (38) der Dachrelinge (2) gegen eine Federvorspannung der Feder-Clipse (25B) verschiebbar gehalten sind, und wobei die Federvorspannung die Blenden (4) jeweils mit einer in Richtung der Oberseiten (8) der Fahrzeugkarosserie (3) gerichteten Stellkraft beaufschlagt.
  8. Fahrzeug nach Anspruch 7 , wobei die weiteren Nuten (38) jeweils in einem Bereich eines Kragarms (24) der Dachrelinge (2) ausgebildet sind, mit welchen die Dachrelinge (2) die Blenden (4) ausgehend vom ersten Seitenbereich (14) in Richtung des zweiten Seitenbereiches (15) untergreifen.
  9. Fahrzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei die Dachrelinge (2) jeweils im Bereich einer Unterseite (5) auf einer Auflagefläche (6) eines Adapterelementes (7) aufliegen und fest mit der Fahrzeugkarosserie (3) verbunden sind.
  10. Fahrzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei die Dichteinheiten (18) jeweils zwischen Unterseiten (31) der zweiten Seitenbereiche (14) der Blenden (4) und den Oberseiten (13) der Fahrzeugkarosserie (3) zur Abdichtung der Spalte (17) zwischen den Blenden (4) und der Fahrzeugkarosserie (3) angeordnet sind, und die Blenden (4) jeweils mit einer von den Oberseiten (13) der Fahrzeugkarosserie (3) weg gerichteten Stellkraft beaufschlagen.
  11. Fahrzeug nach einem der Ansprüche 8 bis 10 , wobei die Blenden (4) im Bereich ihrer den Dachrelingen (2) zugewandten Seitenflächen (31) einen Anschlagbereich (44) aufweisen, die mit ihren freien Enden (45) ab einem definierten Schwenkwinkel der Blenden (4) um die ersten Seitenbereiche (14) in Richtung der Tragbarme (24) an den Tragarmen (24) zum Anliegen kommen.
  12. Fahrzeug nach einem der Ansprüche 2 bis 11 , wobei die Dachrelinge (2) in Fahrzeughochrichtung (Z) oberhalb der Nuten (17) jeweils einen in Fahrzeugquerrichtung (Y) eingeschnürten Querschnittsbereich (2A) und sich in Fahrzeughochrichtung (Z) daran anschließenden und in Fahrzeugquerrichtung (Y) breiteren Querschnittbereich (2B) aufweisen.
  13. Fahrzeug nach Anspruch 12 , wobei die Dachrelinge (2) zumindest im eingeschnürten Querschnittsbereich (2A) ein Hohlprofi aufweisen, das einen in Fahrzeugquerrichtung (Y) verlaufenden Stegbereich (2C) umfasst, der sich zwischen Seitenwänden (2D, 2E) erstreckt, die das Hohlprofil begrenzen.

Description

Die Erfindung betrifft ein Fahrzeug mit einer Fahrzeugkarosserie und mit damit verbundenen Dachrelingen gemäß der im Oberbegriff des Patentanspruches 1 näher definierten Art. Aus der DE 10 2012 000 827 A1 ist eine Dachreling für ein Kraftfahrzeug mit mindestens einem Galeriestab und mit mindestens einem an dem Galeriestab befestigten Stützelement zur Überbrückung eines zwischen dem Galeriestab und dem Dach des Kraftfahrzeugs ausgebildeten Abstands und zur Festlegung der Dachreling am Dach des Kraftfahrzeugs bekannt. Darüber hinaus ist mindestens eine Abdeckung für das Stützelement vorgesehen. Der Galeriestab, das Stützelement und die Abdeckung sind als separate Bauteile ausgebildet. Die Abdeckung weist mindestens einen Befestigungsbereich auf, der zur Befestigung der Abdeckung in einem zwischen Galeriestab und Stützelement ausgebildeten Spalt gehalten ist. Die Befestigung der Dachreling am Dach über den Galeriestab ist jedoch problematisch. Dieser Bereich unterliegt ästhetischen und optischen Vorgaben, was die Freiheit bei der Auslegung der Bauteilfestigkeit des Fahrzeugdachs einschränkt. Aus der nächstkommenden DE 20 2014 102 150 U1 ist ein Fahrzeug mit einer Fahrzeugkarosserie und mit damit verbundenen Dachrelingen bekannt, die sich jeweils im Bereich von Fahrzeugdachaußenseiten in Fahrzeuglängsrichtung erstrecken, wobei jeweils ein seitlicher Außenwandbereich der Dachrelinge von einer Blende abgedeckt sind, wobei die Blenden jeweils mit einem ersten Seitenbereich mit einer der Dachrelinge verbunden sind. Weitere Dachrelinge sind aus der DE 20 2017 107 760 U1 und der EP 3 360 731 A1 bekannt. Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Fahrzeug mit einer Fahrzeugkarosserie und mit damit verbundenen Dachrelingen zur Verfügung zu stellen, bei welchem eine Bauteilfestigkeit der Fahrzeugkarosserie im Anbindungsbereich mit den Dachrelingen mit hohem Freiheitsgrad auslegbar ist bzw. durchführbar ist und das einen hohen optischen Gesamteindruck aufweist. Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe mit einem Fahrzeug mit den Merkmalen des Patentanspruches 1 gelöst. Das erfindungsgemäße Fahrzeug umfasst eine Fahrzeugkarosserie und damit verbundene Dachrelinge, die sich jeweils im Bereich von Fahrzeugdachaußenseiten in Fahrzeuglängsrichtung erstrecken. Erfindungsgemäß ist jeweils ein seitlicher Außenwandbereich der Dachrelinge und jeweils eine einem der Außenwandbereiche zugeordnete Oberseite der Fahrzeugkarosserie von einer Blende abgedeckt. Die Blenden sind jeweils mit einem ersten Seitenbereich mit einer der Dachrelinge verbunden, während jeweils ein zweiter Seitenbereich der Blenden mit einem Bereich der Oberseite der Fahrzeugkarosserie einen Spalt begrenzt. Die Spalte sind jeweils über eine Dichteinheit gegenüber einer Umgebung des Fahrzeuges abgedichtet. Die Anordnung der Blenden an der Fahrzeugaußenseite in Bezug auf die Außenwandbereiche der Dachreling und oberhalb der Oberseiten der Fahrzeugkarosserie ermöglicht eine belastungsgerechte Gestaltung von Fahrzeugkarosserie und Dachreling, ohne dass ästhetische oder optische Vorgaben berücksichtigt werden müssen. Bei einer vorteilhaften Weiterbildung des erfindungsgemäßen Fahrzeuges greifen die Blenden mit ihren ersten Seitenbereichen jeweils in eine Nut der Dachrelinge ein. Dadurch ist einerseits ein gutes Fugenbild am Übergang zwischen den Blenden und der Fahrzeugkarosserie zur Verfügung stellbar. Anderseits besteht die Möglichkeit, die blendenseitig abgedeckten Bereiche der Dachrelinge und der Fahrzeugkarosserie auf einfache Art und Weise gegenüber der Umgebung des Fahrzeuges abzudichten. Die Nuten können jeweils einen im Wesentlichen C-profilartigen Querschnitt aufweisen und aufeinander zu gerichtet verlaufende Enden von Nutschenkeln können jeweils einen Öffnungsquerschnitt begrenzen und bündig an Seitenflächen der Blenden anliegen. Dadurch besteht auf einfache Art und Weise die Möglichkeit, die Blenden form-, kraft- und/oder stoffschlüssig mit den Dachrelingen zu verbinden und die Verbindung so auszuführen, dass im Fahrbetrieb keine den Fahrkomfort störenden Geräusche im Verbindungsbereich zwischen den Blenden und den Dachrelingen auftreten. Des Weiteren stellt die Anbindung der Blenden an den Dachrelingen eine Art Drehgelenk zwischen den Dachrelingen und den Blenden dar, das Kippbewegungen der Blenden gegenüber den Dachrelingen ermöglicht. Kippbewegung der Blenden gegenüber den Dachrelingen bieten die Möglichkeit, aus Fertigungstoleranzen resultierende Schieflagen der Dachrelinge gegenüber den Oberflächen der Fahrzeugkarosserie auszugleichen. Damit ist im Bereich der Spalte zwischen den Blenden und den Oberseiten der Fahrzeugkarosserie ein gleichbleibendes sowie optisch hochwertiges Fugenbild zur Verfügung stellbar. Hierfür ist es von Vorteil, wenn die Öffnungsquerschnitte der Nuten kleiner sind als ein sich an den Öffnungsquerschnitt in Richtung eines Nutgrundes anschließender Nutquerschnitt. Dann kann ein jeweils in die Nuten eingreifendes Ende der